Inventory signature

3-11-4110

Runtime

1642 - 1927

Extent

55,80 lfm

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Online-Findbuch

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In Reuß ältere Linie bestanden zunächst als nachgeordnete Behörden die Ämter Obergreiz, Untergreiz, Dölau und Burgk. Sie waren sowohl Justiz- wie Verwaltungsbehörden. Im Jahre 1855 erfolgte der Zusammenschluss der drei erstgenannten Ämter zu dem Justizamt Greiz. Gleichzeitig wurde für gewisse Zweige der Verwaltung im Bereich des Justizamtsbezirks Greiz ein staatliches Polizeiamt Greiz geschaffen. An seine Stelle trat am 1. Oktober 1868 das Landratsamt Greiz, das nunmehr für das Gebiet des gesamten Fürstentums und für die gesamte landespolizeiliche Tätigkeit, d. h. für alle Zweige der inneren Verwaltung einschließlich Polizei - soweit es sich nicht um die Befugnisse der Gemeinden handelte - in der nachgeordneten Instanz zuständig war und mit dessen Einsetzung die prinzipielle Trennung von Verwaltung und Justiz vollzogen wurde. Vorgesetzte Behörde des Landratsamtes war die Landesregierung Greiz. Die Städte Greiz und Zeulenroda waren nur in Staatsangehörigkeits- und Wahlsachen sowie in Gemeindeverwaltungsangelegenheiten gegenüber dem Landratsamt selbständig. In der entfernt gelegenen Exklave Burgk waren dem dortigen Justizamt Befugnisse übertragen. Dem Landratsamt stand seit 1871ein gewählter Landesausschuss zur Seite, dem eine Anzahl Funktionen, u. a. die Bearbeitung von Gewerbesachen und der Kriegswirtschaft seit 1915 übertragen war. Das Landratsamt war zugleich Versicherungsamt für die Arbeiterversicherung. Nach Begründung des Volksstaates Reuß trat im Juli 1919 an die Stelle des Landratsamtes der zunächst vom Landtag Reuß ältere Linie und am 25. Juli 1920 vom Volk gewählte Bezirksrat Greiz. Dieser war zugleich das Organ des Bezirksverbandes, d. h. des Bezirks als Selbstverwaltungskörperschaft. Mit Wirkung vom 1. Juli 1919 wurde ein Gebietsaustausch durchgeführt, indem die Pflege Reichenfels-Hohenleuben dem Bezirk Greiz einverleibt, die Exklave Burgk dagegen dem Bezirk Schleiz zugeteilt wurde. Die Aufhebung des Bezirkes Greiz erfolgte am 30. September 1922. Nachfolger wurden der thüringische Landkreis Greiz und der Stadtkreis Greiz.
Der Bestand enthält Akten des Landratsamtes, des Landesausschusses und des Bezirksrates, daneben aber auch Verwaltungsakten von Vorläuferbehörden sowie die Akten des 1915 für kriegswirtschaftliche Zwecke geschaffenen Gemeindeverbandes für das platte Land Reuß ältere Linie.
Der Bestand, der nach dem "Archivplan" des Landratsamtes geordnet ist, gelangte in mehreren Ablieferungen von 1922-1955 in das Landesarchiv.

Bestandsinhalt:
Staatsoberhaupt, Wahlen.- Bevölkerungs- und Wirtschaftsstatistiken.- Volks- und Betriebszählungen.- Beamte und Angestellte des Landratsamtes.- Verpflichtung der Gerichtspersonen.- Kompetenzverhältnisse, Aufträge der Landesregierung.- Landesausschuss, Landesarmenverband.- Beziehungen zu auswärtigen Staaten, insbesondere Feststellung und Regulierung von Grenzen.- Staatsangehörigkeitssachen.- Gemeindeverfassung, Gemeindeverwaltung, Gemeindevermögen.- Armen- und Wohltätigkeitswesen.- Medizinalsachen, insbesondere Prüfung von Steinbrüchen, Brunnen, Hebammen.- Sicherheitspolizei, insbesondere Vereine und Gesellschaften, Arbeiterbewegung, Polizeiaufsicht, Ausweisungen, Schubwesen, Unterbringung im Arbeitshaus, Gendarmerie.- Sittenpolizei, insbesondere Veranstaltungen, Sekten.- Landwirtschaft, insbesondere Seuchen, Schädlinge, Vereine.- Jagd-, Forst- und Fischereipolizei.- Gewerbepolizei, Bergbau.- Baupolizei, insbesondere Hochbau, Straßenbau, Eisenbahnbau, Grundstücksenteignungen.- Feuerpolizei, insbesondere Revision der Feuerstätten, Feuerversicherung, Verkehr mit feuergefährlichen Stoffen.- Militärsachen.- Versicherungen.- Fürsorge.- Kriegswirtschaft, Demobilmachung.

Zitierempfehlung:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz, 3-11-4110 Reußisches Landratsamt Greiz, Nr.