Inventory signature

3-11-4240

Runtime

1475 - 1880

Extent

67,00 lfm

Finding aids

Online-Findbuch

Content

Das Amt Greiz als untere Gerichts- und Verwaltungsbehörde für die Herrschaft Greiz ist seit Beginn des 16. Jahrhunderts nachweisbar. Nach den Landesteilungen seit 1564 hatte jede Zweigherrschaft (Obergreiz, Untergreiz, Dölau, Burgk und Rothenthal) ihr eigenes Amt, das meist von der jeweiligen Oberbehörde (Kanzlei) nicht klar getrennt war. Für die Stadt Zeulenroda war das landesherrliche Stadtvogteigericht Zeulenroda untere Gerichts- und Verwaltungsbehörde. Als nach dem Aussterben der Häuser Burgk, Rothenthal und Dölau in den Jahren 1697 und 1698 die Herrschaften Burgk und Rothenthal an die Herrschaft Untergreiz einerseits und die Herrschaft Dölau an die Herrschaft Obergreiz andererseits zurückfielen, fanden die Ämter Rothenthal und Dölau ihr Ende, während das Amt Burgk für die nunmehr zu Untergreiz gehörigen Orte des reußischen Oberlandes bestehen blieb. In den Herrschaften Obergreiz und Untergreiz bahnte sich nach 1700 allmählich ein klarer Verwaltungsaufbau an. In Untergreiz trat 1715 eine Trennung von Kanzlei, Konsistorium und Amt ein, während in Obergreiz der alte Zustand auch nach der neuen Kanzleiordnung von 1724 erhalten blieb. Untere Gerichts- und Verwaltungsbehörden waren in der Folgezeit die Ämter Obergreiz, Untergreiz und Burgk sowie das landesherrliche Stadtvogteigericht Zeulenroda, die auch nach der im Jahre 1768 erfolgten Vereinigung von Obergreiz und Untergreiz weiterhin bestanden. Ende 1812 wurde wieder ein Amt Dölau gebildet, dessen Zuständigkeitsbereich im Wesentlichen die seit 1698 zu Obergreiz gehörigen Orte der ehemaligen Herrschaft Dölau umfasste. Die Ämter Obergreiz, Untergreiz und Dölau wurden aufgrund der landesherrlichen Verordnung vom 25. November 1854 mit Wirkung vom 1. März 1855 zum Justizamt Greiz vereinigt, dem fortan Verwaltung, Ziviljustiz und freiwillige Gerichtsbarkeit oblagen. Das gleichzeitig eingerichtete Kriminalgericht Greiz war für die niedere Strafgerichtsbarkeit zuständig. Das bisher zum Amt Obergreiz gehörige Dorf Pöllwitz (Anteil Reuß ä.L.) unterstand ab 1. März 1855 dem Stadtvogteigericht Zeulenroda. Das staatliche Polizeiamt Greiz übte die Polizeiverwaltung im Bereich des Justizamtes Greiz aus. Das Amt Burgk und das Stadtvogteigericht Zeulenroda blieben bestehen. Die genannten Behörden fanden ihr Ende bei der in Reuß älterer Linie im Jahre 1868 durchgeführten Trennung von Verwaltung und Justiz. Damals entstanden das Landratsamt Greiz, die Justizämter Greiz I, Greiz II, Zeulenroda und Burgk sowie das Kreisgericht Zeulenroda.

Bestandsinhalt:
Organisation.- Personal.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Lehnsachen.- Grundstücksachen.- Ablösungen.- Vormundschaften.- Adoptionen.- Testamente.- Nachlässe.- Wahlen.- Volkszählungen.- Militärsachen.- Polizeiangelegenheiten.- Grenz- und Vermessungsangelegenheiten.- Gemeindeangelegenheiten.- Staatsangehörigkeit.- Armenwesen.- Finanzen und Steuern.- Bausachen.- Handel und Gewerbe.- Innungen.- Forstsachen.- Jagd.- Medizinalwesen.

Zitierempfehlung:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz, 3-11-4240 Amt Greiz, Nr.