Inventory signature
3-12-4200
Runtime
1741 - 1944
Extent
349,00 lfm
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In dem 1848 durch Vereinigung von drei Territorien entstandenen Fürstentum Reuß jüngerer Linie wurde noch im gleichen Jahr ein "oberstes Beratungs- und Verwaltungskollegium" mit dem Sitz in Gera "provisorisch" eingerichtet. Wenn auch die Bezeichnung "Ministerium" bereits gebraucht wurden, so bildete diese Behörde doch nur ein übergeordnetes Spitzenorgan für die im übrigen nach der Kollegialverfassung weiterbestehenden Geraer Oberbehörden, die Regierung und das Konsistorium, wozu nunmehr noch das von der Regierung als eigene Behörde abgetrennte Landesjustizkollegium kam; die Regierung selbst war seit 1848 lediglich noch für die innere Verwaltung zuständig. Ein zentrales Ministerium mit Ressorteinteilung wurde im Gesetz über die Organisation der Verwaltungsbehörden vom 29. Juli 1852 vorgesehen, jedoch erst mit der Auflösung der Regierung im Jahre 1862 und des Konsistoriums im Jahre 1863 verwirklicht. Das Ministerium zu Gera, das sich ähnlich wie die Oberbehörde in Greiz als "Fürstlich Reuß-Plauisch" bezeichnete, war seitdem die alleinige Zentralbehörde für alle Bereiche der Staatsverwaltung. Es gliederte sich auf Grund der Vorschrift des Gesetzes von 1852 und einer Verordnung von 1862 in die Abteilungen: Für die Angelegenheiten des fürstlichen Hauses und die auswärtigen Beziehungen, für das Innere, für die Justiz, für Kirchen- und Schulangelegenheiten, für die Finanzen. Das Ministerium war als Gesamtministerium und in seinen Abteilungen tätig. Das Gesamtministerium und die 1. Abteilung des Ministeriums zeichneten lediglich als "Fürstliches Ministerium". Zwei Ministerialabteilungen hatten eigene Abteilungsvorstände, die den Titel "Staatsrat" führten. Die übrigen Abteilungen leitete der Staatsminister. Seitdem am 1. Januar 1919 eine Verwaltungsgemeinschaft zwischen den beiden reußischen Freistaaten begründet war, gab es als gemeinschaftliche Einrichtungen der beiden Staaten einen gemeinsamen Arbeiter- und Soldatenrat als Träger der höchsten Gewalt mit dem Recht der Gesetzgebung, einen gemeinsamen Staatsrat als Vollzugsausschuss und eine gemeinsame Landesregierung. Auf die Landesregierung, die ihren Sitz in Gera erhielt und lediglich mit der Abteilung Justiz in Greiz untergebracht war, gingen die Angelegenheiten des Äußeren, der Justiz, der Schule und die grundsätzlichen Angelegenheiten der inneren Verwaltung über. Dagegen blieben die spezielle innere Verwaltung sowie die Finanz- und Kirchenangelegenheiten noch bei den Teilstaaten und ihren bisherigen Behörden. Im Volksstaat Reuß, der aus der mit Wirkung vom 17. April 1919 vollzogenen Vereinigung der beiden Freistaaten hervorging, lag die Staatsleitung in den Händen des vom vereinigten Landtag ("Volksrat") ernannten "Staatsrates von Reuß". Zentralbehörde war die dem Staatsrat unterstellte Landesregierung von Reuß, auf die nunmehr auch die den Teilstaaten bisher noch verbliebenen Aufgabenbereiche übergingen. Das Ministerium in Gera und die Landesregierung in Greiz blieben nur noch als Abwicklungsstellen für die Geschäfte der Einzelstaaten bestehen. Eine Verbindung aller vorgenannten Behörden war dadurch gegeben, dass ihnen die beiden Minister, die es im Volksstaat Reuß gab, jeweils angehörten. Die Landesregierung des Volksstaates Reuß gliederte sich seit 1. Juli 1919 in die folgenden Abteilungen:
1. Äußeres, 2. Inneres, 3. Justiz, 4. Volksbildung, 5. Finanzwesen, 6. Wirtschaft, 7. Kirchensachen, 8. Presse.
Nach Abschluss der Verträge über die Vermögensauseinandersetzung mit den Fürstenhäusern Reuß ä. L. und Reuß j. L. im Dezember 1919 trat noch eine 9. Abteilung (Grundbesitz und Forsten) hinzu. Diese Abteilung und die Abteilung für die Justiz waren in Greiz untergebracht, während alle übrigen Abteilungen ihren Sitz in Gera hatten. In Greiz ferner seit 1920 eine Anschlussabteilung der Landesregierung unterhalten. Die Kirchengewalt über die evangelischen Kirchen der beiden Teilstaaten, die noch bei der Landesregierung, dem Ministerium in Gera und dem Konsistorium in Greiz lag, wurde durch das Gesetz über die Rechtsstellung der evangelisch-lutherischen Kirchen in Reuß vom 29. September 1921 an die verselbständigten Kirchen übertragen. An der Spitze des Gebietes Gera-Greiz, das von Ende 1920 bis zum 31. März 1923 den Übergang zum Lande Thüringen vermittelte, stand die aus der Landesregierung hervorgegangene Gebietsregierung. Der Staatsrat war als Organ des Gebietes noch bis zum 31. März 1922 tätig, und der bisherige Volksrat wirkte als Gebietsvertretung bis Juli 1922. Seit 1. April 1922 leitete die Geschäfte der Gebietsregierung nur noch eine Person, der Gebietsleiter. Die nach dem 1. April 1923 verbliebene Abwicklungsstelle der Gebietsregierung wurde Ende September 1923 aufgehoben.
Bestandsinhalt:
Konventionen, Staatsverträge, Auseinandersetzungsverträge.- Mandate, Gesetze und Verordnungen.- Statistik, Zählungen.- Reichstage, Kreistage, Bundestag und Bundesrat.- Landschaft, Landtag, Verfassung, Staatsrat von Reuß und Thüringen.- Gesandte, Konsulate.- Angelegenheiten der herrschaftlichen Familie.- Landes- und Flurgrenzen, Vermessung.- Verpachtung herrschaftlicher Güter, Zerschlagung von Gütern, Grundstücksteilungen.- Anstellung, Besoldungen, Pensionen.- Personalakten von Beamten.- Ehrenzeichen und Auszeichnungen.- Standeserhöhungen und Prädikatsverleihungen.- Finanz- und Kassenwesen.- Steuerwesen.- Münzsachen.- Justizverwaltung und Rechtsprechung.- Strafvollzug und Verwaltung von Gefängnissen.- Erbschafts- und Nachlasssachen, Adoptionen, Namensänderungen, Entmündigungen.- Klagen und Beschwerden.- Kavillerei (Scharfrichterei).- Krieg und Militär.- Politische Unruhen und Veränderungen.- Polizei (einschl. Gendarmerie).- Privilegien für amtliche und allgemeine Drucksachen und Zeitungen.- Heimat- und Passwesen, Einbürgerungen, Auswanderungen, Standesämter.- Feuerlöschwesen, Unterstützung Abgebrannter.- Zoll- und Handelssachen.- Gewerbe und Gewerbeaufsicht.- Flößerei.- Mühlen.- Brennerei, Brauerei, Schankwesen.- Bergbau.- Kalk- und Ziegelhütten.- Saline Heinrichshall.- Landwirtschaft.- Hutung und Trift.- Fronwesen.- Jagd und Forst.- Fischerei und Gewässer.- Hochbau.- Brückenbau, Straßenbau.- Eisenbahn.- Post- und Telegraphenwesen.- Soziale Fürsorge.- Armenwesen.- Besserungswesen (Zuchthäuser, Arbeitshäuser, Waisenhäuser).- Medizinalwesen.- Kirchensachen.- Schulwesen.- Universitätsstipendien.- Kunst und Wissenschaft, Büchereiwesen.- Gesellschaften und Vereine.- Stiftungen.- Versicherungswesen.- Lotterie.- Kreisämter, Landratsämter.- Kommunalangelegenheiten der Städte und Landgemeinden.- Registranden.
Zitierempfehlung:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz, 3-12-4200 Ministerium Gera, Nr.