Inventory signature

4-12-2000

Runtime

1599 - 1944

Extent

33,5 lfm

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Staatsminister und Abteilung des herzoglichen Hauses und des Äußeren

Das Staatsministerium ist durch Verordnung vom 14. September 1848 gebildet worden. Da in den Bestand Staatsministerium, Abteilung des herzoglichen Hauses und des Äußeren aber auch ältere Archivalien eingegangen sind, soll an dieser Stelle auch auf die Geschichte der Vorgängerbehörden eingegangen werden. Im Fürstentum Sachsen-Coburg-Meiningen war die klassische Gliederung der Zentralbehörden in Regierung, Konsistorium und Kammer zu beobachten. Daneben gab es ab 1716 die Kriegs- und ab 1808 die Forstkommission sowie verschiedene andere, teilweise gleichberechtigte, unterschiedlich lange existierende Immediatkommissionen für bestimmte Aufgaben. Ihnen allen war von 1706 - 1734 und ab 1742 das Geheime Ratskollegium (ab 1819 "Geheimes Ministerium") als oberstes Beratungsorgan des Herzogs übergeordnet.
Nach dem Regierungsantritt Herzog Bernhard II. 1821 und mit der Übernahme der 1826 nach dem Aussterben der Altenburger Linie neu hinzugewonnenen Gebietsteile begann eine Modernisierung der Verwaltung, die umfangreiche Umstrukturierungen zur Folge hatte. An die Spitze des Staates trat das Landesministerium, dem ein nun aber seltener tagendes Geheimratskollegium zur Seite stand, und dem die Landesregierung, das Konsistorium und das Oberlandesgericht untergeordnet waren. Das Landesministerium war in vier Departements untergliedert, wobei das erste die Angelegenheiten des herzoglichen Hauses, die Verhältnisse mit auswärtigen Höfen und deutsche Bundessachen zu bearbeiten hatte. Damit kann es als Vorläufer des ersten Abteilung des Staatsministeriums angesehen werden. Geleitet wurde es bis 1832 von Christian Ferdinand von Könitz (seit 1826 "Staatsminister"), 1834 - 1840 und 1843 - 1847 durch Friedrich (von) Krafft, 1841 - 1843 interimistisch durch Adolph von Fischern, ab 1847 von Friedrich Karl Anton Frhr. v. Werthern.
In Folge der Revolution von 1848 wurde die Zentralverwaltung des Herzogtums Sachsen-Meiningen wiederum nach modernen Gesichtspunkten umgestaltet. Nachdem der in der Bevölkerung verhasste Regierungschef von Werthern entlassen worden war, ernannte Herzog Bernhard am 8. September 1848 den liberalen Adligen Oberst Hans Karl Haubold von Speßhardt zum Staatsminister. Mit der Verordnung vom 14. September 1848 über die Vereinigung der oberen Verwaltungsbehörden und die Bildung des Staatsministeriums wurde die bisherige Zweistufigkeit der obersten Verwaltung mit Geheimratskollegium, Landesministerium und darunter befindlicher Landesregierung, Oberlandesgericht und Konsistorium aufgehoben und ein monokratisch arbeitendes Staatsministerium mit fünf Abteilungen geschaffen. Die Angelegenheiten des herzoglichen Hauses, der Reichs- und der Außenpolitik wurden der 1. Ministerialabteilung des Herzoglichen Hauses und des Äußeren übertragen. In ihrer Eigenschaft als Ministerium des herzoglichen Hauses bildete diese ab 1868 auch die vorgesetzte Behörde der Hofämter und führte darüber hinaus die Aufsicht über die herzoglichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft in Meiningen sowie über die Archive und die Geschäftsbibliothek. Ihr oblag das Ordenswesen, die Verleihung von Auszeichnungen an In- und Ausländer und sie bearbeitete die Standeserhöhungen. Seit 1875 führte sie die standesamtlichen Geschäfte für die herzogliche Familie. Die Abteilung wurde stets von dem an der Spitze des Staatsministeriums stehenden Staatsminister geleitet, der bei den Beratungen des Gesamtstaatsministeriums den Vorsitz führte und die Oberaufsicht und Kontrolle über alle Verwaltungen des Staatsdienstes ausübte, und auch das Revisionsbüro war ihm direkt unterstellt. Damit erfüllte diese Abteilung zugleich die Aufgaben einer Präsidialabteilung des Staatsministeriums. Sie hatte auch an der Gesetzgebung mitzuwirken, indem sie Vorlagen für das Einbringen in den Landtag vorbereitete und weiterhin bearbeitete, und schließlich oblagen ihr auch die Personalangelegenheiten.
Sie blieb bis 1920 bestehen und ging nach der Bildung des Landes Thüringen in der Gebietsregierung Sachsen-Meiningen auf, die bis 1923 bestand.
Der liberale Staatsminister von Speßhardt wurde bereits 1849 nach der Niederschlagung der revolutionären Bewegung von Herzog Bernhard im Oktober 1849 durch den streng konservativen Rudolf Frhr. von Wechmar ersetzt. Er half ihm, revolutionäre Errungenschaften, insbesondere das fortschrittliche Landtagswahlrecht wieder zu beseitigen. Nachdem auch das Domänenvermögen wieder in das Eigentum des Herzogshauses zurückgeführt war, trat von Wechmar 1854 zurück. Es folgten in teilweise schneller Folge mehrere Staatsminister, die sich immer weniger gegen eine im Hintergrund agierende Hofpartei unter dem Appellationsgerichtspräsidenten Adolph Frhr. von Fischern durchsetzen konnten. Wechmars Nachfolger Adolph von Harbou wurde 1861 entlassen, als er sich weigerte, den Protest des Herzogs gegen eine Militärkonvention zwischen Sachsen-Coburg und Gotha mit Preußen zu unterzeichnen, nachdem Bernhard sich wegen des von ihm vertretenen Partikularismus immer mehr von Preußen ab- und Österreich zugewandte hatte. Sein Nachfolger Anton Wilhelm von Krosigk trat 1864 zurück, es folgten 1864 - 1865 Ludwig Blomeyer und 1865 - 1866 Friedrich von Uttenhoven. Nachdem sich Bernhard im Krieg von 1866 gegen Preußen gestellt hatte, war die Existenz des Herzogtums nur noch durch seinen Rücktritt zu retten, auch die Ernennung des Obersten von Buch zum Staatsminister noch im August konnte daran nichts mehr ändern. Unter Herzog Georg II. wurde Sachsen-Meiningen mit neuem Personal zu einem liberalen Musterland umgestaltet. Zunächst wurde Krosigk, der Georg als außenpolitischen Parteigänger Preußens unterstützte, zurückberufen. In der Innenpolitik distanzierte sich Georg aber vom preußischen Militarismus. Er gestaltete das Wahlrecht und die kommunale Selbstverwaltung um, fand auch einen Kompromiss hinsichtlich der Domänenfrage, wobei ihm v.a. der Vorstand der Ministerialabteilung des Innern, Albrecht (Frh. von) Giseke, immer hilfreicher wurde, so dass er nach der Entlassung Krosigks 1873 zum Staatsminister ernannt wurde. Als ab 1879 im Reich immer stärker konservative Tendenzen bemerkbar wurden, kam es mit Bismarck und Kaiser Wilhelm II. zu politischen Spannungen. 1890 wurde wiederum der Vorstand der Abteilung des Innern, Friedrich (Frhr. von) Heim und Verfechter der liberalen Politik Georgs Nachfolger des pensionierten Gieseke. Beide Beamte konnten sich der Unterstützung der nationalliberalen Landtagsmehrheit und meist auch der Zustimmung der freisinnigen Opposition versichern. 1902 trat Heim wegen einer kirchenpolitischen Frage zurück, und sein Nachfolger Rudolf (Frhr. von) Ziller, bisher und auch weiterhin Vorstand der Finanzabteilung, verfolgte mit seinen beiden Vorstandskollegen Karl Schaller und Friedrich Trinks eine mehr rechtsliberale Politik. Nach dem Tod Zillers 1912 übernahm Schaller das Ministeramt und den Vorstand der Finanzabteilung. Er bestimmte gemeinsam mit Trinks die immer konservativer werdende Politik des Staatsministeriums, weshalb beide nach der Revolution von 1918 ihre Posten räumen mussten. Das Staatsministerium wurde vom Landtag im November 1918 in einen Gesamt-Staatsrat umgewandelt, dessen Vorsitzender der bisherige Innenminister Ludwig Frhr. von Türcke wurde. Zwei weitere liberale Beamte sowie vier nicht beamtete parlamentarische Staatsräte (drei Sozialdemokraten, ein Demokrat) gehörten dem Gremium an. Die drei Beamten leiteten die Ministerialabteilungen, die anderen beaufsichtigten jeweils bestimmte Teilressorts. Im Januar 1919 wurde die Bezeichnung Staatsministerium wieder eingeführt und infolge des Zusammenschlusses der thüringischen Staaten vom 1.4.1922 - 1.4.1923 als Gebietsleitung unter Türcke abgewickelt. Alle Aufgaben gingen nun an die Thüringer Ministerien in Weimar über.
Die 1. Abteilung des Staatsministeriums setzte sich zusammen aus dem Staatsminister als Vorstand, dem Sekretariat, der Registratur und der Kanzlei.
Die Überlieferung des Staatsministeriums wurde nicht konsequent in einer Behördenregistratur abgelegt, sondern Teile davon wurden an das seit dem 18. Jh. bestehende Geheime Archiv, das für die wichtigsten Unterlagen der herzoglichen Familie und der Landesbehörden eingerichtet worden war, abgegeben. Darüber hinaus war das "Ministerialarchiv" noch in einen älteren und einen neueren Teil gegliedert. Beide Teile wurden bei einer Bestandsbearbeitung Anfang der 80er Jahren des 20. Jh. vereinigt. In den letzten Jahren wurden und werden Akten des Staatsministeriums auch aus dem Geheimen Archiv Meiningen wieder ihrer Provenienz entsprechend dem Bestand zugeführt.