Preface
Entstehen des Bestandes
Die 1154 erstmals erwähnte Familie von Hopfgarten (es begegnet insbesondere in den älteren Quellen zumeist die Schreibweise "Hopffgarten") ist nach dem westlich von Weimar gelegenen gleichnamigen Dorf benannt. Sie hatte Besitz in Sachsen und Thüringen. Mitglieder der Familie standen in Diensten der wettinischen Staaten wie auch beider Schwarzburg. Insbesondere Angehörige des Schlotheimer Zweigs dienten dem Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt in der zivilen Verwaltung wie im Militär. Die Urkunden dürften von diesem Zweig der Familie stammen.
Die Urkunden stammen - unabhängig von ihrer Erwerbung durch das Staatsarchiv Rudolstadt in den Jahren 1988 (aus Westthüringen) und 2008 (aus Baden-Württemberg) - vermutlich aus einer Urkundensammlung, die jedoch in den Gepflogenheiten im Laufe der über dreihundertjährigen Entstehungsgeschichte einem gewissen Wandel unterlag. So unterscheiden sich die Dorsualvermerke hinsichtlich ihrer Aussagefähigkeit durchaus voneinander. Während beispielsweise der Dorsualvermerk für Urkunde 35 (1648 Dezember 12) lediglich die Ausstellerin der Urkunde nennt ("Aemilia in Vormundschaft Albert Antons"), berichtet der Dorsualvermerkzur Urkunde 40 (1771 August 21) detailliert über die Entstehung der Urkunde: "Fürst Ludwig Günthers Lehnbrief über das von mir erb- und eigenthümlich erkaufte Wintzingeroder Guth zu Schlotheim, da anno 1770. Maximilian Ernst von Hopfgarten manu propria." Die meisten Dorsualvermerke rubrizierenjedoch einfach den Inhalt der Lehnbriefe.
Aufschlussreicher (und einfacher auszuwerten als die Dorsalvermerke) sind die Spuren der Erfassung der Urkunden in (freilich verloren gegangenen) Repertorien: 38 der 43 Urkunden tragen eine mit dunkler Tinte geschriebene markante Kennzeichnung "No. ...", wobei die kleinste Registratursignatur "No: 96", die höchste "No: 140" beträgt. 20 Urkunden sind mit einer mit heller Tinte geschriebenen (teilweise auch ausgestrichenen) Nummerierung versehen ("Nr. 1" bis "Nr. 38"). Eine Kennzeichnung mit Großbuchstaben tragen zwölf Urkunden (von "A" bis "O" bzw. "P"). Weitere neun Urkunden wurden mit einer in einViereck eingeschriebenen ("quadrangulierten") Zahl gekennzeichnet, die in einigen Fällen ausgestrichen wurde (von "/_ 1" bis "/_ 22"). Vier Urkunden tragen römische Ziffern (von "VI" bis "VIII" und "X"). Es lassen sich also mühelos fünf vorarchivische Signatursysteme identifizieren. Hinzukommennoch mit Bleistift notierte Zahlensignaturen, die hier als ältere Archivsignaturen aufgefasst werden. Auch diese Altsignaturen sind auf Urkunden beider Abgaben aufzufinden (von 7 bis 45). Diese Beobachtung lässt den Schluss zu, dass die Urkunden von den ursprünglichen Besitzern mehrfach neu geordnet wurden, dass sie unter Umständen aus Reposituren der verschiedenen Zweigen der Familie Hopfgarten stammen und (wohl im 19. Jahrhundert) zu einem Gesamtbestand zusammengefügt wurden, danach aber wieder auf unterschiedlichen Wegen über Erbschaften oder Veräußerungen in die Hand unterschiedlicher Besitzer gelangten.
Vermutlich ist bestenfalls ein Viertel des ursprünglichen Urkundenbestandes vom Staatsarchiv Rudolstadt erworben worden. Über den Verbleib der übrigen Urkunden ist nichts bekannt. Weitere Unterlagen in Form eines fragmentarischen Nachlasses befinden sich im Bestand "Hessesche Collectaneen".
Weder im Hauptstaatsarchiv Weimar noch im Staatsarchiv Gotha befinden sich vergleichbare Urkunden. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die Akten der Hopfgartenschen Gerichtsverwaltung bei der Auflösung der Gerichte in den Bestand "Landesregierung als Gerichtsbehörde" im Staatsarchiv Gotha eingegangen sind. Es dürfte sich bei dieser Aktenüberlieferung aus den Jahren 1652-1855 allerdings um Akten des Mülverstedter Zweigs der Familie von Hopfgarten handeln.
Bearbeitungsgeschichte
Laut Akzessionsliste des Staatsarchivs Rudolstadt wurden die Urkunden Anfang 1988 für das Staatsarchiv Rudolstadt aus Westthüringen angekauft. Im alten Repertorium zum Bestand "Lehnbriefe" findet sich unter Nr. 319 der Vermerk: "40 Original-Lehensurkunden (Ausstellerurkunden) angekauft 1988, Februar..."). Die Urkunden wurden laut Jahresbericht des Staatsarchivs (Staatsarchiv Rudolstadt Nr. 19) umgehend erschlossen, vermutlich durch den damaligen Archivdirektor Dr. Peter Langhof. Im Juli 2008 wurde der Bestand um drei Urkunden ergänzt, welche dem Staatsarchiv Rudolstadt von privater Hand aus Baden-Württemberg übergeben wurden. Die Regestrierung dieser Urkunden (Nr. 41-43) übernahm Archivdirektor Dieter Marek.
Im Winter 2011/12 wurden alle vorhandenen Regesten durch ein Schreibbüro abgeschrieben (retrokonvertiert), in die Erschließungsdatenbank des Staatsarchivs Rudolstadt eingelesen und das vorliegende Findbuch erstellt. Ergänzt wurden die älteren Registraturen auf den Rückseiten der Urkunden sowie die Datumszitate.
Rudolstadt, im März 2012
Dr. Uwe Grandke
Oberarchivrat