Preface
Schönfeld (3,7 km ostsüdöstlich von Greiz) war der Sitz eines der bedeutendsten und ältesten reußischen Rittergüter. Die ersten urkundlich nachweisbaren Rittergutsbesitzer waren Angehörige der Familie Metzsch. Im Jahr 1588 ging das Rittergut Schönfeld durch Kauf an die Familie von Kommerstädt über. Bei einer von dieser Familie 1663 durchgeführten Teilung entstanden die Rittergüter Oberschönfeld und Unterschönfeld. Der Unterschönfelder Zweig, der sich fortan "Commerstädt" nannte, geriet seit 1725 in Konkurs und verlor durch Versteigerung im Jahr 1753 das Rittergut Unterschönfeld, das am 13. Juli 1753 der reußische Kammerkommissar Johann Christoph Brand, am 24. August 1753 der nicht regierende Graf Heinrich VI. von Reuß-Untergreiz, am 21. Oktober 1762 Johann Georg Reinhold und bei einer weiteren Versteigerung im Februar 1769 Heinrich Wilhelm Rudolph Christian von Kommerstädt auf Oberschönfeld käuflich erwarben. Im Jahr 1776 erfolgte die Wiedervereinigung mit dem Stammgut Oberschönfeld. Das Rittergut Schönfeld verblieb der Familie von Kommestädt bis 1912 und war seitdem bis 1945 im Besitz der Familie Gneist. Zum Rittergut Schönfeld gehörten Schönfeld, Waltersdorf (bei Greiz-Irchwitz) und ein Teil von Reinsdorf sowie bis um 1640 kursächsische Lehnstücke, namentlich in Brockau. Die Zahl der reußischen Rittergutsuntertanen betrug nach dem Lehnbrief vom 22. März 1587 insgesamt 34 (10 in Schönfeld, 12 in Waltersdorf und 12 in Reinsdorf), bei der Neubelehnung am 31. Januar 1661 insgesamt 44 (10 in Schönfeld, 19 in Waltersdorf und 15 in Reinsdorf) und im Jahr 1792 insgesamt 82 (8 Bauern und 29 Kleinhäusler in Schönfeld, 9 Bauern und 16 Kleinhäusler in Waltersdorf, 7 Bauern und 12 Kleinhäusler in Reinsdorf und ein einzelnes Haus in Kahmer). Die Patrimonialgerichtsbarkeit des Rittergutes Schönfeld umfaßte die obere und niedere Gerichtsbarkeit. Die obere Gerichtsbarkeit wurde im Jahr 1841 an den Staat Reuß ä.L. abgetreten und seitdem vom Amt Untergreiz ausgeübt. Die niedere Gerichtsbarkeit endete mit der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit in Reuß ä.L. im Jahr 1868, wobei die diesbezüglichen Befugnisse an das Justizamt Greiz II übergingen. Das Rittergut Schönfeld wurde am 25. November 1868 exkommunalisiert und am 28. November 1906 allodifiziert. Im Jahr 1919 erfolgte die Vereinigung mit der Ortsgemeinde Schönfeld. Das Rittergut Schönfeld bestand bis zur Bodenreform im Jahre 1945.
Die bei der Verzeichnung des Bestandes "Reußisches Amtsgericht Greiz", bei der Überprüfung des Bestandes "Reußisches Landratsamt Greiz" und bei der Auflösung des Bestandes "Ältere Justiz- und Verwaltungsangelegenheiten in Reuß ä.L." ermittelten Archivalien der Rittergüter von Schönfeld bilden seit 1965 einen eigenen Bestand. Neuverzeichnung und Ordnung wurden von Dr. Werner Querfeld vorgenommen.