Friedrich (Frize) Marschalk verkauft mit Zustimmung seines Bruders Dietrich (Ditzels) und seiner Erben den ihm zugefallenen Anteil an Hesler (dy heysel) mit Zubehör an seinen Großvater Friedrich (Fritzen) von Herbstadt (Herbelstat), Ritter, seinen Oheim Konrad von Herbstadt, Ritter, und deren Erben zu rechtem Eigen - Acker, Holz, Wiese, Wunne und Weide, wie es der Vater auf ihn gebracht hat. Er und seine Erben werden künftig darauf keine Ansprüche mehr erheben. Siegel des Ausstellers.
Daz ist geschein 1362 an sente Nycolawes tage.
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- Ageing: 1362 Dezember 6.
Siegel abhängend, ab.
Die Vettern Albrecht und Georg (Jorge) von Maßbach (Maspach) verleihen als Vormünder ihres Vetters Philipp von Maßbach, Sohnes des verstorbenen Cyriac von Maßbach, dem Cyriac Narbe, Sohn des verstorbenen Simon Narbe, und dessen Erben das Gut zu Nordheim (Northeym) vor der Rhön mit allem Zubehör in Dorf und Feld, das zuvor der verstorbeneEiring Koch innehatte. Albrecht von Maßbach siegelt als Vormund; Georg bedient sich dieses Siegels mit.
Geben am sonabende nehst vor dem sontage als man singet in der heyligen vasten Reminiscere a.d. 1444.
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- Ageing: 1444 März 7.
Siegel angehängt, braun in Wachsschüssel, rund, 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (gespalten mit eingebogener Spitze) mit Helm. U.: S. ALBRECHT.-VON. MASPACH.
Reichard von Maßbach (Maspach), Domdekan zu Würzburg, bekundet: Cyriac Narbe hat ein Lehngut zu Nordheim (Northem) vor der Rhön für bereits erhaltene 80 Gulden rheinisch fränkischer Landwährung an Adam Seitz zu Nordheim versetzt. Das Gut rührt von Philipp von Maßbach zu Lehen, dem Sohn von Reichards verstorbenem Bruder. Seitz hat den Aussteller um lehnsherrliche Zustimmung gebeten, die dieser in Anbetracht der geleisteten Dienste gewährt hat. Wenn Narbe oder seine Erben wieder zu Geld kommen, sollen sie das Gut mit 80 Gulden wieder auslösen. Können sie das nicht, bleibt dem Aussteller und seinem Brudersohn ein Lösungsrecht vorbehalten. Eine solche Auslösung ist ein halbes Jahr vorher anzukündigen; zwischenzeitlich entstandene Baukosten sind nach dem Gutachten von zwei oder drei ehrbaren Männern zu erstatten. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist 1448 uff montag nest nach sannt Urbans tag des heyligen Bischoffs.
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- Ageing: 1448 Mai 27.
Reg.: HUB 7 Nr. 274.
Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,8 cm Dm. Im Siegelfeld ein Vierpaß, darin Wappenschild (gespalten mit einbogener Spitze). U.: SIGILLUM. [REI]CHARDI. DE. MASPACH.
Rudolf von Scherenberg, Domherr zu Würzburg, verkauft sein Mannlehngut zu Nordheim (Northeim) vor der Rhön mit Zubehör in Dorf und Feld, das zur Zeit Adam Seitz innehat, an seinen Schwager Adolf Marschalk, Vogt zu Fladungen, und seine Erben für bereits erhaltene zehn rheinische Gulden. Das Gut hatten der verstorbene Ritter Cyriac von Maßbach (Maspach), dessen Sohn Philipp und zuletzt der verstorbene Reichard von Maßbach, Domdekan zu Würzburg, von dem es dem Aussteller zugefallen ist. Dieser hat es seinen Oheimen Georg (Jorgen), Andreas und Eberhard von Maßbach zum Kauf angeboten, die es aber nicht kaufen wollten. Mit ihrer Zustimmung hat Rudolf es daher an Adolf Marschalk verkauft. Adam Seitz und seine Mannlehnserben sollen es künftig von Adolf Marschalk und seinen Erben empfangen, sooft es nötig ist, und davon die üblichen Reit- und anderen Dienste leisten. Auflassung, Rechtsmittelverzicht und Währschaftsversprechen. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist 1461 am donnerstage nach dem sontag Reminiscere in der vasten.
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- Ageing: 1461 März 5.
Siegel angehängt, braun in Wachsschüssel, rund, 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (geöffnete Schere). U.: [S.] RUDOLFI. [......].
Dietrich (Tytz) Kießling bekundet, daß Friedrich (Ffritz) Marschalk ihm sein Schloß Oberstadt (Oberstat) und Schneebach (Snebach) mit Zubehör für bereits gezahlte 1200 rheinische Gulden fränkischer Währung abgekauft hat. Dietrich sagt Friedrich und seine Erben, auch im Namen seiner Ehefrau, von allen Verpflichtungen los und siegelt.
1469 uff den mantak nach uns hern uffart.
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- Ageing: 1469 Mai 15.
Siegel angehängt, braun in Wachsschüssel, rund, 2,3 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Wagendeichsel). U.: TYTZ. KIßLING.
Bürgermeister und Rat zu Münnerstadt vidimieren den Burgfrieden der Salzburg vom 12. Juli 1434 und siegeln mit dem Stadtsiegel.
Gescheen uff sonnabent nach allerheiligen tagk 1472.
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- Ageing: 1472 November 7.
Siegel angehängt, braun, rund, 4,1 cm Dm. Im Siegelfeld zweitürmiges Stadttor, zwischen den Türmen zinnengekrönter Wappenschild (Henne auf Dreiberg). U.: S(EC)RET(VM). CIVIV(M). MVNRICHSTAT.
Georg (Jorg) Marschalk bekundet: die Brüder Frundt und Dietrich (Ditze) von der Tann (Thann), seine Schwäger, hatten ihm vormals ihre Tante (muhemen) Margarete von der Tann zur Ehe gegeben und dieser etliche Höfe und Güter zu Ostheim, die von Margaretes verstorbener Mutter hergekommen sind, sowie einen von Anton von der Tann gekauften Hof zu Ostheim oder stattdessen 300 Gulden als Zugeld versprochen. Der Aussteller sollte Margarete 1500 Gulden Widerlegung geben und diese auf seine Höfe zu Stepfershausen (Sterpffershusen) und Rippershausen (Reuprechtshausen) sowie das Gut zu Gertles (Gertlings) anweisen, insgesamt also 3000 Gulden, wie es im Ehevertrag ausführlicher enthalten ist. Nun hat ihm Frundt von der Tann statt der erwähnten 300 Gulden ein Viertel am Sackzehnten zu Bettenhausen sowie die Wüstung Sands mit Holz, Wiesmahd und Rasen übertragen, die der Aussteller mit den Gütern zu Stepfershausen, Rippershausen und Gertles, einem Fischwasser an der Werra zwischen Meiningen und Walldorf, Gütern zu Stepfershausen und zwei Gütern zu Schmeheim (Smeheim) seiner Ehefrau Margarete als Zugeld im Wert von 3000 Gulden und als Morgengabe im Wert von 400 Gulden angewiesen hat. Überlebt Margarete den Aussteller, ohne gemeinsame Erben zu hinterlassen, steht ihr die Nutzung von Wittum und Morgengabe auf Lebenszeit zu; nach ihrem Tod fallen die Stücke dahin, woher sie gekommen sind. Sind beim Tod des Ausstellers gemeinsame Kinder vorhanden, soll Margarete mit den Kindern im gesamten Wittum sitzen. Wenn sie nicht bei den Kindern bleiben, sondern erneut heiraten will, stehen ihr eine Hälfte der genannten Güter und die Hälfte der Mobilien zu; ausgenommen sind Barschaft, Pfandschaften, unverarbeitetes Gold und Silber, Pferde, Harnisch, Geschoß und Wehr. Erhält sie aus der zweiten Ehe keine Kinder, fällt das Wittum an ihre Kinder von Georg Marschalk. Sind diese bereits verstorben, fallen die Teile dorthin, wo sie hergekommen sind. Hat sie aus zweiter Ehe Kinder, teilen die Kinder beider Ehen das mütterliche Erbe zu gleichen Teilen; dazu erhält jedes Kind den ihm zustehenden Anteil am väterlichen Erbe. Über die Morgengabe, Kleider, Kleinodien und Schmuck kann Margarete testamentarisch frei verfügen. Georg oder seine Erben werden dagegen nicht vorgehen. Da die Höfe und Güter zu Stepfershausen, Rippershausen und Gertles, das Fischwasser, der Sackzehnt zu Bettenhausen und die Wüstung Sands Lehen von Wilhelm Grafen zu Henneberg sind, hat der Aussteller sich um eine Zustimmungsurkunde bemüht. Es siegeln Georg sowie auf seine Bitten seine Brüder Adolf und Bartholomäus; diese kündigen ihre Siegel an.
Gebin 1476 uff montag nach den sonntage Reminiscere in der heiligen vasten.
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- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1476 März 11.
Siegel ab, drei Eimschnitte im Umbug.
Die Brüder Veit, Wilhelm und Adolf Marschalk verkaufen mit lehnsherrlicher Zustimmung des Wilhelm Grafen zu Henneberg auf Wiederkauf einen jährlich an Michaelis [29. Sept.] fälligen Zins von vier Gulden auf zwei Hufen zu Marisfeld, auf denen jetzt Wilhelm Smidt und Johann (Hanns) Schultheis sitzen, an Heinrich Swartzenberg, Pfarrer zu Exdorf (Exdorff), seine Treuhänder oder die Inhaber der Urkunde für bereits gezahlte 60 rheinische Gulden. Die beiden Hufen sind unbelastet mit Ausnahme etlicher an Reinhard von Wechmar und seine Erben fälliger Getreidezinsen. Die Aussteller und ihre Erben werdendie Inhaber der Hufen zu regelmäßiger Zahlung der Zinse anhalten. Ein Rückkauf ist möglich; dies ist acht Tage vor oder nach Jacobi [25. Juli] schriftlich anzukündigen. Der Zins des Jahres und eventuelle Rückstände sind dann noch fällig. Nach einer Ablösung ist diese Urkunde zurückzugeben. Die Aussteller verpflichten sich auf diese Bedingungen. (1) Veit und (2) Adolf siegeln; Wilhelm bittet seinen Bruder (3) Bartholomäus um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Gebin 1478 am sonntag nach sant Elisabethen tage.
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- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1478 November 22.
Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln, rund. 1) 2 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Tischfuß). U.:S. VYT. MARSCHALK. 2) 2,3 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U.: ADOLF.-MARSCHALK. 3) 2,3 cm Dm., besch. Im Siegelfeld Wappenschild (Tischfuß). U. nicht lesbar.
Christoph Marschalk zu Waltershausen (Waltertz-), Ritter, und Heinrich (Heintz) Schott, Amtmann zu Königshofen (Konigßhoven), schlichten zwischen Adolf Marschalk zu Marisfeld und seiner Frau Christine einerseits, den Brüder Wolf und Moritz Schott zu Breitensee (Prytensehe) andererseits wegen der von Marschalk im Namen seiner Frau gegen die Schott, seine Schwäger, erhobenen Ansprüche auf das väterliche und mütterliche Erbe, dessen Nutzen und die Morgengabe. Die Schott sollen Adolf und dessen Frau, ihrer Schwester, als elterliches Erbe 300 Gulden rheinisch zahlen. Christine soll dafür mündlich und schriftlich unter Mitbesiegelung zweier Verwandter auf ihr Erbteil verzichten. Die Summe ist an Kathedra Petri [22. Febr.] 1490 fällig; bis dahin sind jährlich an Martini von je 20 Gulden ein Gulden Gülte zu zahlen, also pro Jahr 15 Gulden. Bis Kathedra Petri 1488 ist darüber eine Verschreibung mit Bürgenstellung auszustellen. Adolf Marschalk hat entsprechend seiner Zusage die 300 Gulden Zugeld mit Zustimmung von Christoph Marschalk und Peter von Maßbach seiner Ehefrau anzuweisen. Heinrich (Heintz) Greussing zu Eichelsdorf (Eygelsdorff), der von seinem Stiefvater Heinrich Schott 200 Gulden als mütterliches Erbe empfangen hatte, hat nunmehr zugesagt, gegen die Schott keinerlei Forderungen mehr zu erheben. Aus dieser Schlichtung entstehende Streitigkeiten sind vor den Ausstellern auszutragen. Diese (1, 2) haben für die Parteien zwei gleichlautende Ausfertigungen der Urkunde ausgestellt. (3) Adolf Marschalk für seine Frau Christine, (4) Wolf und (5) Moritz Schott sowie (6) Heinrich Greussing übernehmen ihre Verpflichtungen und siegeln.
Der geben ist 1487 am donerstag sandt Cecilien tag.
- Archive signature: 9
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1487 November 22.
Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln, rund. 1) 2,5 cm Dm., besch., schlecht ausgeprägt. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar. 2) ca. 2,3 cm Dm, Rest. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (geviert) mit Helm. U. nicht lesbar. 3) 2,3 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U. nicht lesbar [ADOLF.-MARSCHALK]. 4) 2,2 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (geviert). U. auf Schriftband: SIGILLU(M).-WOLF.-SCHOT. 5) 2,1 cm Dm., besch. Im Siegelfeld Wappenschild (wie vor). U. nicht lesbar. 6) 2,1 cm Dm, stark besch. Im Siegelfeld Wappenschild (Keilerkopf). U.: HEINCZ. GRUSING.
Siegel angehängt, wie Nr. 9. 1) stark besch. 2) ab, Pressel hängt an. 3) besch. 4) besch. 5) besch. 6) Rest.
Wilhelm Graf zu Henneberg belehnt die Brüder Georg (Jorgen), Wilhelm und Adolf Marschalk sowie Wilhelm und Georg, Söhne ihres verstorbenen Bruders Bartholomäus Marschalk, mit Schloß Marisfeld, Herrlichkeit, Recht, 17 1/2 Hufen, der Wüstung Gertles (zum Gertlynns), sechs Acker Wiesen in der Aue unter dem Schloß Landswehr (Landßwere)und einer Hofstatt zu Walldorf (Waltdorff) mit Zubehör, wie es ihr verstorbener Vater Wilhelm Marschalk vom Vater des Grafen hatte. Die Empfänger haben ihre Verpflichtungen beschworen; die Söhne des Bartholomäus sollen dies tun, sobald sie 14 Jahre alt sind. Siegel des Ausstellers.
Der gebin ist 1488 an monntag nach sant Otilgen der heiligen jungfrauwen tag.
- Archive signature: 11
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1488 Dezember 14.
Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, besch. (Posse Bd. 3 Tafel 53 Nr. 6).
Die Brüder Andreas Marschalk, Konventuale zu Hersfeld (Herßfelt), und Wilhelm Marschalk der Jüngere verkaufen mit lehnsherrlicher Zustimmung des Wilhelm Grafen von Henneberg auf Wiederkauf einen jährlich an Kathedra Petri [22. Febr.] fälligen Zins von zwei Gulden rheinisch aus ihrer halben Hufe in Dorf und Feld zu Marisfeld, die Nikolaus (Claß) Richart, genannt Escherich, innehat, an Johann Burkhardt, Kanoniker des Stifts St. Ägidius und St. Erhard zu Schmalkalden, für dessen neugestiftete Vikarie hl. Kreuz in der dortigen Pfarrkirche bzw. die dortigen Vikare für bereits erhaltene 30 Guldenrheinisch in fränkischer Landwährung. Die Aussteller versprechen pünktliche Zahlung; die Inhaber der Hufe sollen dazu angehalten werden; ggf. treten die Aussteller in die Verpflichtung ein. Die Hufe ist unversetzt und unbelastet mit Ausnahme eines Malters Getreide, den der Vetter Adolf Marschalkdarauf hat. Ein Rückkauf ist mit Frist von einem Vierteljahr vor dem Termin möglich; die Gülte des jeweiligen Jahres ist dann noch fällig, die Urkunde ist zurückzugeben. Die Aussteller bitten (1) Wilhelm Marschalk den Älteren und (2) Kilian Kießling, Vetter bzw. Schwager, um Besiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Gebin 1495 am abent sancti Mathie.
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- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1495 Februar 24.
Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln, rund. 1) 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Tischfuß). U.: S. WILHEM. MARSCHALL. 2) 2,4 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Wagendeichsel) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar.
Heinrich (Heintz) Buthner zu Marisfeld verkauft Dekan und Kapitel des Liebfrauenstifts zu Römhild (Romhilt) anderthalb Gulden rheinisch jährlicher Gülte auf die Schenkstatt zu Marisfeld mit Behausung und zwei Acker Wiese, Schenkwiese genannt, ein Drittel des Sees, sechs Acker Pflugland und anderes Zubehör in Dorf und Feld, unversetzt und unverpfändet, für bereits erhaltene 30 Guldenrheinisch. Der Zins ist jährlich an Kathedra Petri nach Römhild fällig und jeweils zum Termin mit Frist von einem Monat ablösbar. Diese Urkunde ist dann kraftlos. Der Aussteller bittet (1) Wilhelm und (2) Adolf Marschalk, Lehnsherren der Schenkstatt, um ihre Zustimmung. Diese kündigen unter Vorbehalt ihrer Rechte ihre Siegel an.
Der geben ist 1497 auff freitag nach sant Peters tag Kathedra.
- Archive signature: 13
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1497 Februar 24.
. Siegel angehängt. 1) grün in Wachsschüssel, stark besch., wie vor. 2) ab, Rest der Pressel.
Wilhelm Marschalk der Junge zu Marisfeld bekundet, daß sein Vetter Karl Marschalk zu Oberstadt ihm 110 Gulden rheinisch in fränkischer Landwährung geliehen hat, die am nächsten Michaelstag je nach Wunsch in Meiningen oder Themar zurückzuzahlen sind. Erfolgt dies nicht, sind jährlich an Michaelis 5 1/2 Gulden Zins fällig. Diese werden auf unversetztes Gut angewiesen: drei Gulden auf das Gut, das jetzt Moritz Roßteuscher, einer auf die Mühle, die Heinrich (Heintz) Kelber, und 1 1/2 auf den Hof, den Nikolaus (Claß) Escherich innehat; diese und künftige Inhaber haben den Zins pünktlich zu zahlen; andernfalls treten der Aussteller und seine Erben in die Verpflichtung ein. Eine Ablösung ist beiden Seiten möglich und die Absicht ein Vierteljahr vor dem Termin schriftlich anzukündigen. Kommen der Aussteller oder seine Erben einem solchen Wunsch nicht nach, kann der Zins an Dritte verkauft werden. Der Aussteller hat eine Zustimmung des Lehnsherrn zu beschaffen. (1) Wilhelm siegelt und bittet (2) seinen Vetter Adolf um Mitbesiegelung; der kündigt sein Siegel an.
Geben 1498 uf suntag nach sannt Michels des heyligen Ertzengels tag.
- Archive signature: 14
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1498 September 30.
Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln. 1) wie Nr. 12, besch. 2) wie Nr. 9, schlecht ausgeprägt.
Wilhelm Graf zu Henneberg bekundet: Wolf Marschalk, des verstorbenen Georg (Jorgen) Marschalks Sohn, hat für sich und seinen Bruder Johann (Hansen) gebeten, der Elisabeth Zufraß zu Henfstädt, Tochter des verstorbenen Alban Zufraß, zehn Gulden jährlichen Zins für 200 Gulden auf Hof und Zubehör zu Marisfeld verkaufen zu dürfen, die jetzt Lorenz Paul innehat und die vom Grafen zu Lehen rühren. DerGraf stimmt dem zu unter der Bedingung, daß Georg oder sein Bruder den Zins binnen sechs Jahren ablösen; erfolgt das nicht, steht dem Grafen und seinen Erben das Lösungsrecht zu. Die Pflichten des Lehnsmanns bleiben von der Verpfändung unberührt. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist an montage nach dem sontage Reminiscere 1500.
- Archive signature: 15
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1500 März 16.
Siegel angehängt, wie Nr. 11, rot in Wachsschüssel, Rest.
Wolf Marschalk zu Ostheim verkauft Elisabeth Zufraß zu Henfstädt, ihren Erben und dem Inhaber der Urkunde seinen Hof zu Marisfeld, den jetzt Lorenz Paul bearbeitet, mit zugehörigen Wiesen und Äckern. Jährlich an Kathedra Petri [22. Febr.] sind zehn Gulden oder 23 Böhmische pro Gulden zu liefern; dafür wurden 200 Gulden rheinisch in fränkischer Landwährung gezahlt. Lieferung nach Henfstädt, erstmals am kommenden Fest Kathedra Petri. Ein Rückkauf ist mit derselben Summe möglich und ein Vierteljahr vor dem Termin anzukündigen; die jeweilige Gülte ist dann noch fällig. Die Inhaber haben ein gleichartiges Kündigungsrecht. Da der Hof vom Grafen von Henneberg zu Lehen rührt, ist dessen lehnsherrliche Zustimmung zu beschaffen. Wenn Marschalk oder seine Erben bei einer Kündigung die Summe nicht zahlen können, darf ein Verkauf an Dritte erfolgen, jedoch unter Vorbehalt des beschriebenen Lösungsrechts. (1) Wolf siegelt für sich und seine Brüder; er bittet seinen Vetter (2) Wilhelm Marschalk den Älteren um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der gebenn ist 1500 uf dinst. nach Reminiscere.
- Archive signature: 16
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1500 März 17.
Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln, rund. 1) 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U.: WOLF. MARSCHALCK. 2) 2,6 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Tischfuß). U.: WILHELM. MARSCHALCK.
Johann (Hanns) Bruckner verkauft Dekan und Kapitel des Liebfrauenstifts zu Römhild einen Gulden jährlicher Gülte in fränkischer Landwährung und weist diese auf seine von Heinz Thyme gekaufte Hufe in der Mark von Marisfeld an, zu der in jedem Feld 30 Acker Pflugland und sieben Acker Wiesen gehören. Quittung über den Kaufpreis von 20 Gulden. Die Gülte ist am Dreikönigstag [6. Jan.] an den Präsenzmeister fällig. Ein Rückkauf ist jeweils zum Termin möglich. Bruckner bittet seinen Lehnsherrn Adolf Marschalk um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel zum Zeichen der Zustimmung an.
Datum auff sant Erharts tagk 1501.
- Archive signature: 18
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1501 Januar 8.
Siegel ab, Pressel hängt an.
Johann (Hanns) von Buttlar verkauft mit Zustimmung seiner Ehefrau Elisabeth (Elsa), geb. Voit von Rieneck, dem Eucharius von Stein und seinen Erben elf Acker Wiesen, gelegen an der stetta, und fünf Acker Wiesen untter der wart in der Mark von Nordheim vor der Rhön, die in den dortigen Hof gehören, von Lorenz Bischof von Würzburg zu Lehen rühren und auf die das Wittum der Ehefrau mit angewiesen ist, für erhaltene 200 Gulden rheinisch in fränkischer Landwährung. Quittung und Währschaftsversprechen. Ein Rückkauf ist jeweils zu Kathedra Petri [22. Febr.] mit derselben Summe möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen; die Summe ist in Mellrichstadt fällig. Die Ehefrau verzichtet in aller Form auf ihre Ansprüche und aufgezählte Rechtsmittel. Sie bittet ihren Vetter (3) Philipp von der Tann um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an. (1) Lorenz Bischof von Würzburg erteilt seine lehnsherrliche Zustimmung und siegelt zum Zeichen dessen. (2) Johann von Buttlar siegelt.
Der geben ist am mitwochen nach dem sonntag Reminiscere 1501.
- Archive signature: 17
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1501 März 10.
Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln, rund. 1) 4,6 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (geviert: 1. Rechen; 2/3. Biber; 4. Sturmfahne). U.: S. LAVRENCII. D(EI). G(RATIA). EP(ISCOP)I. HERBI(POLENSIS). ET. FRANCIE. ORIENT(ALIS). DVCIS. 1498. 2) kleines Reststück, Helm mit Helmzier. 3) 2,3 cm Dm., besch. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (gekrümmter Fisch) mit Helm. U.: [...]. VO(N).-D(ER). TANN.
Johann von Buttlar und seine Ehefrau Elisabeth Voit verkaufen Eucharius von Stein eine jährlich an Kathedra Petri fällige Gülte von 20 Gulden auf Sitz und Hof zu Nordheim vor der Rhön, Lehen von Lorenz Bischof von Würzburg, für erhaltene 400 Gulden rheinisch in fränkischer Landwährung. Währschaftsversprechen; Regelung des Rückkaufs. (2) Buttlar siegelt; seine Ehefrau bittet ihren Schwager (3) Asmus von der Tann zu Nordheim um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an. (1) Lorenz Bischof von Würzburg gibt seine lehnsherrliche Zustimmung und siegelt.
Der geben ist uff dinstag nach dem sonntag Misericordia Domini 1502.
- Archive signature: 19
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1502 April 12.
Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln. 1) wie vor. 2) 2,6 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Butte) mit Helm. U.: S. HANS.-VON. BUTLER. 3) 2,4 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (gekrümmter Fisch) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar.
(1) Wilhelm Graf zu Henneberg, (3) Philipp von Stein zu Ostheim, Ritter, (4) Valentin von Bibra zu Irmelshausen und (5) Moritz Marschalk zu Waltershausen wegen Wolf Marschalk, (6) Dietrich (Ditz) von Wilhermsdorf zu Wilhermsdorf und (7) Melchior von Seckendorff-Nold zu Trautskirchen als Vormünder der Barbara von Seckendorff und Bevollmächtigte des Friedrich Markgrafen von Brandenburg, obersten Vormundes, sowie (8) Christoph von Seckendorff-Nold zu Dettelsau, Bruder der Barbara, bereden die Ehe zwischen Wolf Marschalk und Barbara von Seckendorff. Diese erhält von ihren Brüdern Oswald, Christoph und Jakob innerhalb des ersten Jahres nach Vollzug der Ehe 600 Gulden Heiratsgut für den Verzicht auf das Erbe; Graf Wilhelm fügt 100 Gulden Hofgabe hinzu. Wolf Marschalk hat dazu 600 Gulden Gegengeld, 100 Gulden für die Hofgabe und 300 Gulden Morgengabe, insgesamt also 1700 Gulden, urkundlich auf Lehen oder Eigen anzuweisen; von je 15 Gulden ist ein Gulden Gülte fällig. Über Morgengabe, Kleider, Kleinodien und Schmuck kann Barbara frei verfügen und testieren. Stirbt Barbara vor Wolf unter Hinterlassung gemeinsamer Kinder, stehen die 1700 Gulden bzw. der Rest der Morgengabeauf Lebenszeit Wolf zu. Stirbt er ohne Erben, fallen die 600 Gulden nach seinem Tod an die Seckendorff zurück. Gleiches gilt umgekehrt, wenn Barbara ihren Mann überlebt. Als Witwe soll Barbara bei ihren Kindern sitzen bleiben, jedoch den Vormündern über das Gut der Kinder Rechnung legen. Will sie nicht bei den Kindern bleiben, hat sie sich an ihr Wittum zu halten; das Erbe steht dann den Kindern zu. Heiratet sie erneut, können Wolfs Erben ihr jährliches Wittum von 113 1/3 Gulden mit 1700 Gulden ablösen; dies ist ein Vierteljahr von Kathedra Petri anzukündigen; das Geld ist in Bamberg oder Schweinfurt fällig. Kinder zweiter und erster Ehe haben den gleichen Anspruch auf ein mütterliches Erbteil. Stirbt Wolf vor Barbara, steht ihr die Hälfte der Fahrhabe zu; ausgenommen sind Bargeld, Pfandschaften, Silber, Geschirr, reisige Pferde, Harnisch, Geschoß und Zubehör der Wehr. Mit Schulden Wolfs hat Barbara nichts zu schaffen. Wenn Barbara von Seiten der Familie Seckendorff etwas erbt, soll es damit nach fränkischem Landesbrauch gehalten werden. Wolf siegelt (2). Die Aussteller hängen ihre Siegel dazu. Zwei gleichlautende Ausfertigungen, für jede Seite eine.
Am Dinstage nach Dionisii 1503.
- Archive signature: 21
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1503 Oktober 10.
Siegel angehängt, rund. 1) wie Nr. 11, rot, l. besch. 2) 2,6 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U.: WOLF.-MARSCHALCK. 3-5, 6 u. 8) ab, Presseln mit Resten der Wachsschüsseln hängen an. 7) grün, rund, 2,7 cm Dm., Rest. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Lindenzweig) mit Helm. U.: S. MELCHI[OR. VO-N.-S]ECKE(N)DORF.[..].
Siegel angehängt, grün, rund. 1) ab, Pressel hängt an. 2) wie vor, besch. 3) 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Schrägbalken) mit Helm. U.: PHILIP.[...].-STEIN. RIT(T)ER. 4) 2,4 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Biber) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar. 5) 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar. 6) 2,6 cm Dm., st. besch. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (leer mit Schildhaupt, darin drei Rauten) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar. 7) wie vor, besch. 8) 2,5 cm Dm., Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Lindenzweig) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar.
Wilhelm Graf zu Henneberg stimmt zu, daß Wilhelm Marschalk von Marisfeld der Junge dem Johann Molitoris, Pfarrer zu Obermaßfeld, einen Gulden jährlichen Zins auf den Hof zu Maßfeld für 20 Gulden verkauft. Der Hof ist Lehen vom Grafen; ihn hat Kunz Schenk inne. Erfolgt nicht binnen sechs Jahren eine Ablösung, geht das Lösungsrecht an den Grafen über. Dieser drückt sein Siegel auf die Rückseite.
Gebenn ann montage nach Jacobi a. 1503.
- Archive signature: 20
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1503 Juli 31.
Auf der Rückseite Spuren eines roten, runden, aufgedrückten Siegels, 4,3 cm Dm.
Papier.
Die Witwe Elisabeth von Buttlar, geb. Voit von Rieneck, hat für sich und ihre Söhne mit Zustimmung von deren Vormündern den ganzen Hof zu Nordheim vor der Rhön mit Zubehör an Eucharius von Stein, Amtmann zu Henneberg, verkauft; Lorenz Bischof von Würzburg als Lehnsherr hat dem zugestimmt. Ihr verstorbener Ehemann Johann (Hansen) von Buttlar hatte ihr mit Zustimmung des Bischofs auf den Hof 1600 Gulden verschrieben. Die Zustimmungsurkunde, die nun dem Lehnsherrn zurückgegeben werden müßte, ist beim verstorbenen Domherrn und Kanzler Haug von Lichtenstein hinterlegt worden und kann zur Zeit nicht gefunden werden. Elisabeth verzichtet daher mit Zustimmung ihres Mitvormundes und Schwagers Peter von Maßbach in aller Form auf ihre aus der Urkunde herrührenden Rechte. Wird die Urkunde noch gefunden, ist sie kraftlos. Elisabeth bittet ihren Schwager (1) Johann (Hans) Truchseß von Wetzhausen um Besiegelung; (2) Peter von Maßbach siegelt zum Zeichen seiner Zustimmung als Vormund.
Der geben ist uff Mitwochen nach Allerheylgen tag 1507.
- Archive signature: 25
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1507 November 3.
Siegel angehängt. 1) wie vor, grün, schlecht ausgeprägt. 2) ab, Pressel hängt an.
Elisabeth, Witwe des Johann von Buttlar, geb. Voit von Rieneck, Sebastian von Buttlar für sich und seine Brüder Kilian, Fabian und Eustach, Söhne des Johann von Buttlar, bekunden: entsprechend einer von ihrer Seite durch ihre Schwäger Georg und Otto Voit von Salzburg sowie Kilian Bromst, Schultheißen zu Mellrichstadt, von Seiten des Eucharius von Stein durch Lorenz von Bibra, Heinrich von Wechmar und Christoph von Bibra auf zwei auseinandergeschnittenen Zetteln mit Datum Peters- und Paulsabend [28. Juni] vermittelten Abrede hatten sie in die Abtretung ihres Sitzes und Hofes zu Nordheim vor der Rhön gewilligt, der aber für 400 Gulden und Zinsrückstände wieder herausgegeben werden sollte. Wenn die Aussteller dazu nicht imstande wären, sollte der Hof an Stein verkauft werden. Mit Zustimmung des Peter von Maßbach, Vormundes von Kilian, Fabian und Eustach, verkaufen sie an Eucharius von Stein, Amtmann zu Henneberg, und seine Erben Sitz und Hof mit Zubehör in Dorf und Feld, Lehen von Lorenz Bischof zu Würzburg, für bereits erhaltene 1500 rheinische Gulden fränkischer Landwährung. Die mit ihren Gütern und Verpflichtungen aufgezählten Zinsleute werden an den neuen Besitzer gewiesen. Währschaftsversprechen und Rechtsmittelverzicht. Elisabeth bittet (1) Johann Truchseß von Wetzhausen um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an. (3) Sebastian von Buttlar siegelt, auch für seine Brüder. (2) Peter von Maßbach siegelt als Vormund zum Zeichen der Zustimmung.
Der geben ist am freytag nach Simonis und Jude der heligen zwolffboten tag 1507.
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- Ageing: 1507 Oktober 29.
Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln, rund. 1) 2,2 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (zwei in zwei Reihen geschachte Balken) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar. 2) 2,6 cm Dm., besch. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (gespalten mit eingebogener Spitze) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar. 3) 2,4 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Butte) mit Helm. U.: [......].-VON. BUTLER.
Wilhelm Marschalk zu Marisfeld verkauft den Vorstehern zu Grimmenthal einen halben Malter Korn, einen Würzburger Schilling, etliche Zinse an Michaelis, je zwei Achtel Korn und Hafer Themarer Maß von genannten Pflichtigen aus 18 Ackern Pflugland zu Oberstadt für erhaltene zehn Gulden rheinisch. Währschaftsversprechen; Anweisung an die Pflichtigen. Ein beabsichtigter Rückkauf ein Vierteljahr vor Martini anzukündigen; das Geld ist nach Obermaßfeld zu liefern. Rechtsmittelverzicht. (1) Wilhelm Marschalk siegelt und bittet seinen Oheim (2) Werner von Wechmar um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der gebben ist sondag nach Martini 1507.
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- Ageing: 1507 November 14.
Auf der Rückseite zwei aufgedrückte Oblatensiegel, schlecht ausgeprägt.
Papier
Wilwolt von Schaumberg zu Schaumberg, Ritter, Wilhelm Marschalk zu Marisfeld der Ältere, Adam von Schaumberg zu Lauterburg und Moritz Marschalk zu Waltershausen, beide Ritter, teilen auf deren Bitten zwischen ihren Vettern Wolf und Johann (Hanß) Marschalk von Ostheim, damit Wolf die Barbara von Seckendorff heiraten und deren Heiratsgut anweisen kann. Wolf als der Älteste sollalle von Vater und Mutter herkommenden Güter, Eigen, Barschaft und Pfandschaften teilen, Johann als der jüngere soll wählen. Aus dieser Teilung sind Johann zugefallen: ......Wolf sind zugefallen: .... Auf diesen Anteil soll Wolf seiner Frau Barbara NN. Gulden verschreiben, die diese nach dem Todihres Ehemannes nießen und nutzen kann. Tritt dieser Fall nicht ein, sollen beide Brüder die Güter gemeinsam innehaben, solange sie leben oder es ihnen zusagt. Die Aussteuer für die Schwester Margarete soll von beiden gemeinsam bestritten werden. Die Brüder übernehmen ihre Verpflichtungen. Wilhelm Graf zu Henneberg gibt dazu seine lehnsherrliche Zustimmung. Die Schiedsrichter und die beiden Brüder siegeln.
Der geben ist an montage nach Egidii 1507.
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- Ageing: 1507 September 6.
Papier, ein Bogen.
Anastasia, geborene Markgräfin von Brandenburg, Gräfin zu Henneberg, Heinrich und Konrad von Griesheim zu Griesheim, Hermann Vitzthum von Angelroda, Valentin von Bibra zu Irmelshausen und Wilhelm Marschalk zu Marisfeld der Ältere bereden eine Ehe zwischen Reinhard von Mosen zu Schwarzburg und Margarete, Schwester von Wolfund Johann Marschalk zu Ostheim. Nach Vollzug der Ehe haben die Marschalk ihrer Schwester 500 Gulden rheinisch in fränkischer Landwährung zur Mitgift zu geben und sie mit gebührendem Schmuck zu versehen. Reinhard hat seiner Frau 1500 Gulden anzuweisen und darüber lehnsherrliche Zustimmungen zu beschaffen; dies hat bis Kathedra Petri nach der Hochzeit zu erfolgen; Reinhard hat die Mitgift auf Güter oder Pfandschaften anzulegen und die entsprechenden Urkunden in Arnstadt oder Saalfeld zu hinterlegen. Wenn sie aus der Ehe keine Kinder erhält, kann Margarete über Kleider, Kleinodien und Geschmeide auf dem Totenbett und für ihr Seelenheil frei verfügen. Überlebt Reinhard seine Frau, ohne daß Kinder vorhanden sind, steht ihm die Nutzung des Zugeldes auf Lebenszeit zu. Nach seinem Tod fällt es an die Marschalk zurück. Gleiches gilt umgekehrt. Überlebt Margarete den Ehemann und sind gemeinsame Kinder vorhanden, soll sie ihre Lebtage im Wittum bleiben. Heiratet sie erneut und erhält sie Kinder, soll sie mit diesen auf ihre Lebtage in dem von Reinhard bestellten Wittum sitzen. Nach ihrem Tod aber fällt dieses an Reinhards Erben. Margarete hat auf väterliches und brüderliches Erbe zu verzichten, sofern die Brüder nicht ohne Leibeserben sterben. Diesen Verzicht haben beide Eheleute zu besiegeln. Es siegeln (1) Gräfin Anastasia, (2) Heinrich von Griesheim, auch für Konrad von Griesheim und Heinrich Vitzthum, (3) Valentin von Bibra, (4) Wilhelm Marschalk und (5) Reinhard von Mosen. Dieser beschwört seine Verpflichtungen. Zwei gleichlautende Ausfertigungen, für jede Partei eine.
Gescheen am dinstage nach dem sontage Letare 1508.
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- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1508 April 4.
Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln, rund. 1) ab, Pressel hängt an. 2) 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Querbalken, darüber 2 Rosen). U.: S. HEINRICH. V(ON). GRISHEIM. 3) 2,4 cm Dm., st. besch. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Biber) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar. 4) 2,6 cm Dm., besch. Im Siegelfeld Wappenschild (Tischfuß). U. WILHE[.....]. 5) 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (zwei Regenbogen übereinander). U.: REINHART. VON. MOSEN.
Wilhelm Marschalk zu Marisfeld verkauft mit lehnsherrlicher Zustimmung des Wilhelm Grafen zu Henneberg seine Güter und Gülten zu Marisfeld sowie sein Drittel an der Wüstung Gertles an seinen Vetter Wolf Marschalk zu Ostheim für 1100 rheinische Gulden, über deren Zahlung Abreden getroffen wurden. Ein Rückkauf ist jeweils mit Frist von einem Vierteljahr zu Kathedra Petri möglich; Summen für Zukäufe und Baukosten kommen ggf. hinzu. Auflassung und Währschaftsversprechen; Erlaubnis zum Verkauf an Dritte. (1) Wilhelm siegelt; er bittet (2) Johann Zufraß von Henfstädt und (3) Werner von Wechmar, Schwager und Oheim, um Mitbesiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
De gegebben ist auff sant Matheys abenth des heiligenn czwulffboten 1508.
- Archive signature: 28
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1508 Februar 24.
Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln, rund. 1) 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Tischfuß). U. nicht lesbar. 2) 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Biber) mit Helm. U. nicht lesbar. 3) ab.
Siegel 2 entspricht nicht der Ankündigung; vgl. Nr. 29
Gertrud Schenk, wohnhaft zu Marisfeld, verkauft mit Zustimmung ihres Junkers Wilhelm Marschalk des Jüngeren den Vorstehern der Liebfrauenkapelle zu Grimmenthal einen halben Gulden rheinisch fränkischer Landwährung auf ein Viertel Erbe zu Marisfeld, an Kathedra Petri nach Obermaßfeld fällig, für erhaltene zehn Gulden rheinisch; Quittung, Währschaftsversprechen, Rückkaufregelung. Gertrud Schenk bittet Wilhelm Marschalk den Jüngeren um Besiegelung zum Zeichen der Zustimmung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der geben ist 1511 uff sanct Petters tag ad Kathedra.
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- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1511 Februar 22.
Siegel ab, Pressel hängt an.
Matthias Kempf und seine Frau Dorothea sowie Kunz Schenk und seine Frau Osanna verkaufen den Vorstehern der Liebfrauenkapelle zu Grimmenthal einen Gulden rheinisch fränkischer Landwährung auf zwei näher beschriebene Viertel Erbe zu Marisfeld, an Martini nach Obermaßfeld fällig, für erhaltene 20 Gulden rheinisch; Quittung, Währschaftsversprechen, Rückkaufregelung. Die Eheleute bitten Wilhelm Marschalk den Jüngeren um Besiegelung zum Zeichen der Zustimmung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der geben ist 1511 uff Martini des heiligen ertzbischoffs tag.
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- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1511 November 11.
Siegel angehängt, braunes Reststück mit Wappen (Tischfuß) an Pressel.
Matthias Kempf und seine Frau Dorothea verkaufen den Vorstehern der Liebfrauenkapelle zu Grimmenthal einen halben Gulden rheinisch fränkischer Landwährung auf ein Viertel Erbe zu Marisfeld, an Martini nach Obermaßfeld fällig, für erhaltene zehn Gulden rheinisch; Quittung, Währschaftsversprechen, Rückkaufregelung. Die Eheleute bitten Wilhelm Marschalk den Jüngeren um Besiegelung zum Zeichen der Zustimmung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der geben ist 1511 uff Martini des heyligen bischofs tag.
- Archive signature: 31
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1511 November 11.
Siegel angehängt, braunes Reststück mit Wappen (Tischfuß) an Pressel.
Hieronimus und Anton Marschalk zu Oberstadt quittieren ihrem Vetter Moritz Marschalk über 20 Gulden, die ihr verstorbener Vater Karl Marschalk ihrem verstorbenen Vetter Adolf Marschalk geliehen und derentwegen sie einen Gulden Zins gehabt hatten. Hieronimus drückt sein Siegel für beide auf.
Der geben ist am Dinstag nach dem heiligen Balmtag 1516.
- Archive signature: 33
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1516 März 18.
Aufgedrücktes Oblatensiegel, rund, 2,3 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Tischfuß). U.: HIERONIMUS. MARSCHALCK.
Papier
Wilhelm Marschalk der Ältere zu Ostheim hatte sich mit seinen Vettern, den Brüdern Christoph, Stiftsherr zu Fulda und Propst zu Rohr, Wolf und Johann (Hansen) Marschalk wegen eines Rückkaufs des oberen Hofes zu Ostheim, Wiesen und Gehölz in der Wüstung Solz bei Willmars geeinigt, die er zur Zeit nutzt entsprechend einer Verschreibung, deren Anfang zitiert wird. Nach Wilhelms Tod sollten die Brüder den Hof beim Inhaber der Verschreibung bzw. denjenigen, denen Wilhelm diesen zu Lebzeiten oder auf dem Totenbett übereignet, mit 600 Gulden rheinisch wieder zurückkaufen können; Wüstung und Gehölz sollten nichtweitergegeben werden, sondern den Brüdern nach Wilhelms Tod zufallen. Da Wilhelm keine ehelichen oder natürlichen Kinder und Enkel, auch keine Verwandten ab- und aufsteigender Linie hat, überträgt er die erwähnte Hauptverschreibung und den Hof auf Kilian Marschalk und seine Erben; das Rückkaufrecht der Brüder Marschalk bleibt davon unberührt. Rechtsmittelverzicht des Ausstellers. Der hat die Übertragungsurkunde dem Johann Koch, Prokurator am Landgericht des Herzogtums Franken, übergeben, der sie dort bestätigen lassen soll. (1) Wilhelm Marschalk siegelt und bittet (2) Wolf von der Tann zu Ostheim um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der gebenn ist am Mitwochen nach Thome apostoli a. etc. 18.
- Archive signature: 34
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- Ageing: 1518 Dezember 22.
Zwei aufgedrückte Oblatensiegel, rund. 1) 2,6 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Tischfuß). U.: S. WILHEL(M). MARSCHAL[...]. 2) 2,6 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (gekrümmter Fisch) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar.
Papier
Wilhelm Marschalk der Jüngere zu Marisfeld verkauft Barbara von Seckendorff, Witwe des Wolf Marschalk zu Marisfeld, und deren unmündigen Söhnen Christoph, Georg Sittich und Hektor Marschalk den ihm vom Vater zugekommenen Bauhof mitsamt dem Wall im Schloß zu Marisfeld mit Nutzungen, Zinsen, Gülten und Leuten, nach Ausweis der Lehnsurkunden Lehen von Wilhelm und Hermann Grafen zu Henneberg, für 1400 Gulden rheinisch in fränkischer Landwährung. Davon wurden 900 Gulden gezahlt; für den Restbetrag sind die Käufer in Schuldverschreibungen des Verkäufers eingetreten, für sie künftig die Zinsen zu entrichten haben. Quittung; Auflassung; Währschaftsversprechen unter Stellung von Währschaftsbürgen, die ggf. in Meiningen oder Themar zum Einlager verpflichtet sind. Es siegeln (1) Wilhelm Marschalk und die Bürgen (2) Dam von Herda zu Ellingshausen und (3) Reinhard von Hain genannt Schlaun zu Niederschmalkalden; diese übernehmen ihre Verpflichtungen und kündigen ihre Siegel an.
Gescheen auff sanct Peters tag ad Kathedra 1520.
- Archive signature: 36
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1520 Februar 22.
Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln, rund, Reste. 1) 2,4 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Tischfuß). U.: [.....]M. MARSCH[...]. 2) 2,3 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Rumpf mit langen Ohren) mit Helm. U.: [...]M. VON. HER[..]. 3) 2,2 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (gespalten, rechts 2Balken, links Schere). U.: [......].VON. H[.....]. SCHLAU[...].
An diesem Tag ist durch Freunde beredet worden, daß Rabe von Kanstein die Katharina von der Recke, Tochter des Mordian von der Recke und seiner Ehefrau Katharina, zur Ehe nehmen soll. Die Eheleute sollen auf dem Kanstein sitzen; Rabe soll sich deswegen mit seinem Bruder Lippold einigen. Mordian soll der Tochter 1.000 Gulden Mitgift geben; diese soll nach der Eheschließung auf das väterliche und mütterliche Erbe verzichten. Mordian hat seine Tochter mit Kleidern und Kleinodien standesgemäß auszustatten nach der Gewohnheit des Stifts Köln. Rabe soll die Ehefrau auf den Kanstein bewittumen und über Leibzucht und Morgengabe eine auch von seinem Bruder Lippold und anderen Verwandten mitbesiegelte Urkunde ausstellen. Regelungen für den Todesfall der beiden Eheleute. Das Wittum kann mit 1500 Gulden abgelöst werden. Stirbt Katharina ohne Erben, sind denen von der Recke 500 Gulden zurückzuzahlen; die übrigen 500 Gulden können Rabe und seine Erben behalten. Regelungen für den Fall, daß ein verwitweter Partner eine zweite Ehe eingeht [*]. Zwei gleichlautende Ausfertigungen. Es siegeln (1) Rabe von Kanstein und (2) Mordian von der Recke. Rabe bittet (3) seinen Bruder Lippold von Kanstein, (4) Philipp von Twiste, Domherrn zu Paderborn, (5) Arnold von Thülen, Amtmann zu Menden, (6) Friedrich von Twiste, Drosten zu Waldeck, (7) Jobst von Hoerde, Amtmann zur Lippe, und (8) Heinrich von Ense, Amtmann zu Brilon, Mordian bittet (9) Gerhard von der Recke zu Heessen, Ritter, (10) Dietrich von der Heiden, Komtur zu Mülheim, (11) Friedrich [von] Fürstenberg, (12) Johann (Henncken) Schüngell und (13) den Landschreiber Johann Andressen um Mitbesiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Datum a.d. 1526 am sondaige Quasimodogeniti.
- Archive signature: 47
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1526 April 8.
Siegel angehängt, rund; auf den Presseln die Namen der Siegler. 1) 2,4 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Rabe) mit Helm. U. nicht lesbar. 2) ab. 3) kleine Reststücke. 4) Rest. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (3 Räder 2:1) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar. 5) Rest. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Maueranker) mit Helm. U. zerstört. 6) Rest. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (3 Räder 2:1) mit Helm. U. zerstört. 7) 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (gespalten, rechts geteilt, oben eine Rose, unten ein Rad; links ein Löwe) mit Helm. U.: S. JOEST.-VA(N). HO[..]E. 8)ab. 9) ab, Pressel hängt an. 10) Reststück mit Wappenschild (3 Balken). 11) 1,7 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (unkenntlich - zwei Balken). U. nicht lesbar. 12) ab, Pressel hängt an. 13) unkenntliches Reststück.
Wilhelm Graf zu Henneberg bekundet: er hatte dem verstorbenen Adolf Marschalk zu Marisfeld und seinen Erben 50 rheinische Gulden jährlicher Gülte an Kathedra Petri von seinen Leuten in Heinrichs für 1000 Gulden verkauft nach Ausweis einer Urkunde von Montag nach Kathedra Petri [22. Febr.] 1512. Diese Gülte hat Adolfs Sohn Moritz Marschalk seiner Mutter Christine geb. Schott zur Erhebung ihres Heiratsgeldes überlassen. Aufseine Bitten ist jetzt die einschlägige Urkunde bei Bürgermeister und Rat der Stadt Schleusingen hinterlegt worden. Der Zins soll Christine auf Lebenszeit ausgezahlt, die Urkunde nach ihrem Tod dem Sohn übergeben werden. Es siegeln (1) Graf Wilhelm und (2) Bürgermeister und Rat, die ihre Verpflichtungen übernehmen, mit dem Stadtsiegel von Schleusingen.
Der gegeben ist uff mitwochen nach dem sontag Oculi 1526.
- Archive signature: 38
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1526 März 7.
Siegel angehängt. 1) rot in Wachsschüssel, Rest (Posse Bd. 3 Tafel 53 Nr.6 ). 2) Rest der Wachsschüssel.
Wilhelm Graf zu Henneberg verspricht, nachdem ihn Wilhelm Marschalk am Sonntag nach Erhardi [14. Jan.] 1526 schriftlich darum gebeten hatte, dessen Sohn Kilian im Besitz des ihm übergebenen Hofes in Ostheim zu schützen; das Rückkaufrecht von Wilhelm Marschalks Vettern bleibt unberührt. Sekretsiegel, auf der Rückseite aufgedrückt.
Der geben ist an montag nach sanct Paulus tag Bekerung 1526.
- Archive signature: 37
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1526 Januar 29.
Auf der Rückseite aufgedrücktes Oblatensiegel (Posse Bd. 3 Tafel 53 Nr. 7).
Papier
1527 uff sonabenth nach dem newen Jars tag wurde ein Tausch zwischen den Vettern und Schwägern Philipp von Stein einerseits, Heinrich von Wannbach und Johann (Hansen) Marschalk andererseits beredet, nachdem diese den verstorbenen Eucharius von Stein beerbt und Philipp von Stein alle Lehnsgüter mit Ausnahme der fuldischen Lehen, Wambach und Marschalk aber wegen ihrer Ehefrauen, Töchter des Eucharius von Stein, die Eigengüter und fuldischen Lehen erhalten hatten. Da Philipp ein Drittel an Wald und Sitz sowie an der Schäferei und am großen See zu Nordheim im Grabfeld besitzt, stellen ihm Wambach und Marschalk ihre zwei Drittel an diesen Gütern mit dem Hof vor der Brücke, innerer Hof genannt, samt Hofhäusern, Schütthaus, Stadel und zwei Baumgärten zu; diese Güter sind freies Eigen. Philipp überträgt dafür an Wambach und Marschalk den Hof zu Nordheim vor der Rhön mit Sitz, Hofhäusern, Stadeln, Ställen und zugehörigen Zinsen, die Eucharius von Stein von Johann von Buttlar gekauft hatte und die Lehen vom Bischof von Würzburg sind. Philipp hat diese Lehen zu beschreiben und alle Lehns- und Kaufurkunden zu übergeben. Da die Güter zu Nordheim im Grabfeld etwas wertvoller sind als die zu Nordheim vor der Rhön, hat Philipp von Stein seinen Vettern an Kathedra Petri 1528 550 Gulden zu je 22 Zwölfergnacken in Mellrichstadt oder Meiningen zu zahlen; bis Kathedra Petri 1527 hat er eine entsprechende Schulverschreibung auszustellen. Die Schiedsrichter (1) Christoph Marschalk, Propst zu Rohr, (2) Jörg von Bibra zu Irmelshausen, (3) Christoph von Bibra zu Mühlfeld, (4) Hans von Ostheim, Amtmann zu Lichtenberg, und (5) Jakob von der Kere zu Schwickershausen siegeln; (6) Philipp von Stein, (7) Heinrich von Wambach und (8) Johann Marschalk übernehmen ihre Verpflichtungen und siegeln.
Gescheen und gegeben im jare und tage wie obsteet.
- Archive signature: 39
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1527 Januar 5.
Siegel angehängt, grün in Holzkapseln (von denen einige fehlen), rund. 1) 2,3 cm Dm., Rest. Im Siegelfeld Wappenschild (Tischfuß). U.: [...] CRISTO[.....]. 2) 2,6 cm Dm.. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Biber) mit Helm. U.: S. JORG.-VON. BIBRA. 3) 2,2 cm Dm., l. besch. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Biber) mit Helm. U.: [...]OF.VON.-BIBRA. 4) 2,1 cm Dm., besch. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U.: HANS. VO(N).-OSTH(EIM). 5) 2,6 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Adlerklaue) mit Helm. U.: [...].-VON.[....]. 6) 2,2 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Schrägbalken) mit Helm. U.: nicht lesbar. 7) 2,2 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Zaun mit durchgestecktem Pfeil) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar. 8) 2,4 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar.
Die Witwe Margarete von Mosen geb. Marschalk bekundet, von ihren Brüdern Wolf und Johann (Hans) Marschalk aus ihrem väterlichen und mütterlichen Erbteil 500 Gulden rheinisch in fränkischer Landwährung als Heiratsgut erhalten zu haben, und verzichtet daher gemäß ihrer Eheabrede und mit Zustimmung ihrer Kinder Eucharius und Hans von Mosen auf das väterliche, mütterliche und brüderliche Erbe, sofern nicht beide Brüder erbenlos sterben; Rechtsmittelverzicht. Margarete bittet (1) Ernst [von Buttlar genannt] von der Neuenburg zu Ostheim und (2) Konz von der Tann, Amtmann zu Fladungen, um Besiegelung, diese kündigen ihre Siegel an. Eucharius und Hans vonMosen bekunden ihren Verzicht. (3) Eucharius siegelt, auch für den Bruder.
Datum auff den tagk sanct Johannis des Tewffers 1529.
- Archive signature: 40
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1529 Juni 24.
Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln, rund. 1) 2,3 cm Dm., l. besch. Im Siegelfeld Wappenschild (Butte) mit Helm. U.: S. ERNST.-POTLER. 2) 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (gekrümmter Fisch) mit Helm. U.: S. CUNTZEN. VON.-DER. THAN. 3) 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (2 Regenbogen übereinander). U.: S. KARGES.-V(ON). MVSEN.
Thomas Roßteuscher und seine Frau Gisela (Gele), Andreas Stotzer, Sohn der verstorbenen Osanna Stotzer zu Marisfeld, Johann Franck und seine Frau Margarete zu Marksuhl sowie Anna, Witwe des Kilian Vogler zu Ostheim, bekunden: Johann (Hans) Marschalk zu Ostheim hat ihnen, auch für seinen Bruder Wolf, zugestanden, daß sie die rückständigen Geld- und Getreidezinse eintreiben dürfen, die dem verstorbenen Kilian Marschalk zustanden; die Rechte der Brüder Marschalk bleiben davon unberührt. Die Aussteller quittieren daher dem Letz Weickart über aufgezählte Geld- und Fruchtbeträge und bitten Hans von Ostheim, Amtmann zu Lichtenberg, um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Geschehen auff sonabent nach Lucie a. etc. 32.
- Archive signature: 41
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1532 Dezember 14.
Aufgedrücktes Oblatensiegel, wie Nr. 39, lose.
Papier
Johann Franck und seine Frau Margarete, Andreas, Sohn der verstorbenen Osanna Stotzer zu Marksuhl, Thomas Roßteuscher und seine Frau Gisela zu Marisfeld quittieren Johann (Hans) Marschalk zu Ostheim und den Brüdern Georg Sittich und Hektor Marschalk zu Marisfeld, die ihnen entsprechend einem Vertrag 320 Gulden schuldig sind, über 120 Gulden. Die Aussteller bitten Hieronimus Gerlach, Vorsteher zu Oberellen, um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Geschehen auff den heilgen Cristagk a. etc. 33.
- Archive signature: 42
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1533 Dezember 25.
Aufgedrücktes Oblatensiegel, oval, 1,6 x 1,4 cm. Im Siegelfeld ein Kopf, darüber Initialen I.G.
Papier
Lehnsurkunde des Wilhelm Graf zu Henneberg für Hieronimus Marschalk zu Walldorf; Lehnsobjekte: Fischwasser an der Werra unter dem Dorf Welkershausen, beginnend und endend an dem Fischwasser, das die Brüder Hieronimus und Anton von ihrem verstorbenen Vater Karl ererbt haben; sechs Acker Wiesen in der Aue unter dem Schloß Landswehr, eine Hofstatt und zwei Acker Wiesen zu Walldorf, hat Hieronimus mit Zustimmung des Grafen von seinem Vetter Georg Sittich Marschalk zu Marisfeld gekauft. Übliche Verpflichtungen. Siegel des Grafen.
Gegeben zu Schl[eusingen .......] 1534.
- Archive signature: 43
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1534
Siegel ab, Pressel hängt an.
(1) Wilhelm Graf zu Henneberg und (4) Stephan von Heldritt für Hans von Schaumberg zu Lauterburg, (5) Johann (Hans) Marschalk zu Ostheim und (6) Anton Marschalk zu Oberstadt für Georg Sittich Marschalk zu Marisfeld bereden eine Ehe zwischen Schaumbergs Tochter Katharina und Georg Sittich Marschalk. Mitgift 600 Gulden rheinisch in fränkischer Landwährung,zahlbar ein Jahr nach Vollzug der Ehe, bis dahin mit einem Gulden von je 20 Gulden zu verzinsen, dazu Schmuck und Kleidung, wie es einer Jungfrau von Adel geziemt; Widerlegung 600 Gulden und 300 Gulden Morgengabe. Die gesamte Summe von 1300 Gulden ist so zu verschreiben, daß je 15 Gulden einen Gulden einbringen; dazu ein angemessener Ansitz und der Bedarf an Bau- und Brennholz; Frist für Beibringung der lehnsherrlichen Zustimmungen; Verzicht der Katharina auf das väterliche und brüderliche Erbe. Übliche Regelungen für den Todesfall von Mann und Frau; Rechnungslegung der Witwe über das Gut der Kinder; bei zweiter Ehe Möglichkeit der Ablösung des Wittums; freie Verfügung der Katharina über ihre Morgengabe. (2) Hans von Schaumberg und (3) Georg Sittich Marschalk übernehmen ihre Verpflichtungen. Sie siegeln und bitten (1) Wilhelm Grafen zu Henneberg und die übrigen Vermittler (4-6) um Mitbesiegelung; diese kündigen ihre Siegel an. Zwei gleichlautende Ausfertigungen.
Die geben seint uff suntag nach sannct Bartholomeus des heilgenn zwolffboten tage 1535.
- Archive signature: 44
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1535 August 29.
Siegel angehängt, in Wachsschüsseln, ursprünglich auch in Holzkapseln, die jetzt fehlen; 1 rot, 2-6 grün, rund. 1) l. besch. (Posse Bd. 3 Tafel 53 Nr. 8). 2) 2,3 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (geteilt, oben gespalten) mit Helm. U.: HANS.[.......]BERG. 3) 2,6 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U.: S.-IORG. SITTI-CH. MARSCH(ALK). 4) 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Pfahl) mit Helm. U.: SIG. STEPHAN.-VON. HELDRIT. 5) 2,5 cm Dm. Siegelfeld wie 3. U. auf Schriftband, nicht lesbar. 6) 2,4 cm Dm., Rest. Siegelfeld wie 3. U.: [.....]. MARSCHALK.
(1) Hans von Schaumberg zu Effelder und (2) Hans Zufraß, Amtmann zu Kaltennordheim und Wasungen, schlichten die Irrungen zwischen den Vettern (3) Moritz und (4) Georg Sittich Marschalk zu Marisfeld, die sich wegen Baumaßnahmen an der Küche in der Behausung des Moritz gestritten hatten. Moritz tritt seinen Anteil an Graben und Damm um das Schloß mitder Behausung an den Vetter ab und erhält dafür im Tausch Hofreite und Scheuer, die früher der verstorbene Veit Marschalk besessen hatte. Darüber hinaus hat Georg Sittich ihm 200 Gulden zu je 28 Schilling zu zahlen; diese Zahlung wird geregelt. Moritz soll noch zwei Jahre in der Behausung im Schloß sitzen bleiben. Für Baumaßnahmen an der Hofreite erhält er 50 Fuder Steine. Der Brunnen auf dem Damm bleibt gemeinsam. Moritz erhält eine Zufahrt zu seinem Hof. Beide Vettern dürfen ihre Pferde im Schloßgraben tränken. Auf diese Bedingungen haben sich beide verpflichtet. Zwei gleichlautende Ausfertigungen. Es siegeln die Parteien und die Vermittler.
Gescheen uf sontag nach trium regum 1539.
- Archive signature: 66
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1539 Januar 12.
Siegel angehängt. 1) ab. 2) grün in Wachsschüssel, 2,6 cm Dm., st. besch. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Balken, oben links ein Stern) mit Helm. U.: S. HANS.-ZUFRAS. 3 u. 4) ab, Presseln hängen an.
Nachdem Anna von Redwitz geb. Marschalk von Ostheim, Ehefrau des Berthold von Redwitz zu Redwitz gestorben ist, haben sich der Witwer und der Bruder Georg Sittich Marschalk von Ostheim zu Marisfeld mit Zustimmung seiner Mutter wegen des versprochenen Heiratsgeldes von 300 Gulden geeinigt. Redwitz läßt daran 200 Gulden nach; der Rest von 100 Gulden ist an Kathedra Petri 1542 in Redwitz fällig. Marschalk soll sich bis Kathedra Petri 1541 urkundlich dazu verpflichten. Kleidung und Schmuck, die die Verstorbene in die Ehe eingebracht hat, werden zurückgegeben. Marschalk ist von seiner Mutter bevollmächtigt, darüber zu quittieren. Wenn alles so vollzogen ist, wird die Eheberedung zurückgegeben. Rechtsmittelverzicht. (1) Redwitz und (2) Marschalk siegeln und bitten Schwiegervater, Schwager und Oheim (3) Hans von Schaumberg und (4) Martin von Rotenhan zu Rentweinsdorf um Mitbesiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Geben und gescheen am montag nach unser lieben frauen tag heimsuchung 1540.
- Archive signature: 45
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1540 Juli 5.
Siegel ab, vier Presseln hängen an.
Hermann Erzbischof von Köln, des Heiligen Römischen Reiches Erzkanzler für Italien und Kurfürst, Herzog in Westfalen und Engern, Administrator zu Paderborn, belehnt den Johann Hoen als Bevollmächtigten des Johann Gaugreben (Gogreven) zu Goddelsheim mit dem halben Zehnten zu Meiste (Misten) und mit dem Wartgeld in seiner Stadt Rüthen (Ruden), zu denen er berechtigt zu sein meint und die sein Ahnherr Volbert Dobbe als Rüdenberger Lehen von denen von Rüdenberg hatte; Lehen vom Erzstift Köln. Übliche Verpflichtungen. Zeugen: der Rat und Kanzler Dr. Bernhard von Hagen, Propst, und Thammo von Hoerde, Rat und Amtmann zum Hirschberg, beide Lehnsmannen.
Geben unnd belehnt in unserm sloß Arnsbergk am achtzehenten Octobris 1541.
- Archive signature: 46
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1541 Oktober 18.
Siegel angehängt, grün (Holzkapsel fehlt), rund, 3,2 cm Dm., schlecht ausgeprägt, berieben. Im Siegelfeld Wappenschild mit Herzschild (5 Schrägbalken, darauf ein Pfau). U. [S.] HER. ARCHIEP(ISCOP)I. COLON(IENSIS). ADMIN[....].
Arnsberg
Adolf, Administrator des Erzstifts Köln, des Heiligen Römischen Reiches Erzkanzler für Italien und Kurfürst, Herzog zu Westfalen und Engern, belehnt Lippold von Kanstein wegen des Philipp von Kanstein, Sohnes seines verstorbenen Bruders Rabe, mit dem Schloß Scharfenberg, Lehen vom Erzstift Köln, das zuvor Wilhelm Mordian von derRecke, Schwiegervater Rabes, und danach dieser selbst zu Lehen hatten. Siegel des Ausstellers. Zeugen: Kanzler, Marschalk und Räte Dr. Bernhard vom Hagen, Priesterkanoniker am Dom zu Köln und Propst, Wilhelm Hase zu Konradsheim und Wilhelm Freiherr von Schwarzenberg, Türwärter.
Geben und belehent in unser freyheit Meschede am dritten tage Augusti 1547.
- Archive signature: 87
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1547 August 3.
Siegel angehängt, grün, rund, 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld ein Kreuz, belegt mit einem Wappenschild (Nesselblatt). U.: [..] ADOLPH[.........].
Meschede
Wilhelm und Georg Ernst, Grafen zu Henneberg, bitten Georg Sittich Marschalk, für sie gegenüber Valentin Schott zu Eichelsdorf über 1000 Taler Groschen Hauptsumme und 100 Taler jährlichen Zins zu bürgen und die beigefügte Hauptverschreibung zu besiegeln. Die Aussteller versprechen Schadloshaltung, drücken ihre Siegel auf die Rückseite und unterschreiben.
Der geben ist ahm tage Petri Cathedra 1548.
- Archive signature: 48
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1548 Februar 22.
Unter dem Text: Unser graven Wilhelms etc. eygen hantschrift. Unser graven Jorgen Ernsten eygenn hanntschrifft etc. Auf der Rückseite zwei aufgedrückte Oblatensiegel (Posse Bd. 3 Tafel 53 Nr. 8 u. 9).
Papier
Wilhelm und Georg Ernst, Grafen zu Henneberg, Vater und Sohn, die ihre Getreuen Hieronimus Marschalk zu Walldorf, Balthasar Speßhardt zu Aschenhausen, Georg Sittich Marschalk zu Marisfeld und Nikolaus von Wechmar zu Roßdorf als Bürgen sowie Richter, Schultheißen, Bürgermeister, Räte und Gemeinden ihrer Städte Schleusingen, Meiningen und Suhl als Selbstschuldner gegenüber ihrem Oheim und Schwager Ernst, Markgrafen zuBaden, für 20.000 Gulden Hauptsumme und die davon fällige Pension gestellt haben, versprechen Schadloshaltung. Sie verweisen auf die Tauschurkunde mit dem Hochstift Würzburg betr. Mainberg und Meiningen, nach der das Hochstift Meiningen mit 50.000 Gulden zurückkaufen kann, wenn die Aussteller und ihr Stamm noch am Leben sind, und mit 30.000 Gulden, wenn der Stamm Henneberg erloschen ist. Die Bürgen können sich ggf. an diesen Kaufpreis für Meiningen halten. Siegel und Unterschriften der Aussteller.
Datum am tage Bartholomei des heiligen apostels 1549.
- Archive signature: 49
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1549 August 24.
Unter dem Text: Unser graven Wilhelms etc. hantschrieft. Unser graven Jorgen Ernsten eygenn hanntschrifft etc. Siegel angehängt, rot in Wachsschüsseln (Posse Bd. 3 Tafel 53 Nr. 8 u. 10).
Wilhelm und Georg Ernst, Grafen zu Henneberg, bitten Georg Sittich Marschalk zu Marisfeld, für sie gegenüber Hans Georg von Erthal zu Erthal über 700 Gulden grober fränkischer Landwährung Hauptsumme und gebührende Pension zu bürgen und die Hauptverschreibung zu besiegeln. Die Aussteller versprechen Schadloshaltung, drücken ihre Siegel auf und unterschreiben.
Geben zu Masfeltt freitags nach Johannis Baptistae 50.
- Archive signature: 51
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1550 Juni 27.
Unter dem Text: Unser graven Wilhelms etc. hantschrieft. Unser graven Jorgen Ernsten eygenn hanntschrifft etc. und zwei aufgedrückte Oblatensiegel (Posse Bd. 3 Tafel 53 Nr. 8 u. 10).
Papier
Maßfeld
Wilhelm und Georg Ernst, Grafen zu Henneberg, bitten Georg Sittich Marschalk zu Marisfeld, für sie gegenüber Valentin von Münster zu [Nieder-] Werrn, Ritter, über 3000 Gulden grober Reichsmünze Hauptsumme und 150 Gulden jährlichen Zins zu bürgen und die Hauptverschreibung zu besiegeln. Die Aussteller versprechen Schadloshaltung, drücken ihre Siegel auf und unterschreiben.
Geben am montag nach purificationis Mariae 1552.
- Archive signature: 52
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1552 Februar 8.
Unter dem Text: Unser graven Wilhelms etc. eygen hantschrieft. Unser graven Jorgen Ernsten eygenn hantschrifft etc. und zwei aufgedrückte Oblatensiegel, ab.
Papier
Wilhelm und Georg Ernst, Grafen zu Henneberg, verschreiben dem Georg Sittich Marschalk zu Marisfeld, der etliche Jahre ihr Rat und Diener von Haus aus mit drei reisigen Pferden gewesen ist und dem die Nutzung des Amtes Hutsberg mit Zubehör verschrieben war, auf seine Bitten diese Nutzung auf Lebenszeit. Wenn Marschalk den Ertrag mehrt, soll dieser Zugewinn nach seinem Tod beim Amt bleiben. Für Baumaßnahmen werden ihm 50 Gulden zur Verfügung gestellt, die nach seinem Tod nicht berechnet werden dürfen. Über sonstige Aufwendungen sind zwei gleichlautende Rechnungen zu führen. Die so belegten Summen sind nach dem Tod des Georg Sittich und nach Rechnungslegung vor zwei Hofräten den Erben zu erstatten. Die Forsten des Amtes Hutsberg sind davon ausgenommen. Ein Hofmann für den Hof Heften darf nur mit Zustimmung der Herrschaft angenommen werden. Die Hofleute sollen gleichzeitig Jägerknechte und Forstleute der Grafen sein; sie haben den ihnen übergebenen Leithund für die Jagd abzurichten. Sonstige Frondienste und weitere, aufgezählte Vergünstigungen stehen Marschalk zu. Mit dem Tod des Georg Sittich wird diese Urkunde kraftlos. Siegel und Unterschriften der Aussteller.
Geben zu Schleusingen am sontage Exaudi 1552.
- Archive signature: 53
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1552 Mai 29.
Unter dem Text: Unser graven Wilhelms etc. eygen hantschrieft. Unser graven Jorgenn Ernstenn eygenn hanntschrifft etc. Zwei angehängte Siegel, rot in Holzkapseln (Posse Bd. 3 Tafel 53 Nr. 8 u. 10).
Schleusingen
Wilhelm und Georg Ernst, Grafen zu Henneberg, bitten ihren Getreuen Moritz Marschalk zu Marisfeld, gegen Reinhard von Herda zu Lauchröden, der ihnen 2000 Thaler geliehen hat, zu bürgen und die Schuldverschreibung zu besiegeln. Sie versprechen Schadloshaltung, drücken ihre Siegel auf und unterschreiben.
Gebenn ahm montage inn denn heiligenn Pfingstfeyertagenn 1553.
- Archive signature: 54
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1553 Mai 22.
Unter dem Text: Unser graven Wilhelms etc. eygen hantschrieft. Unser graven Jorgenn Ernstenn eygenn hanntschrifft etc. Zwei aufgedrückte Oblatensiegel, ab.
Papier
Wilhelm und Georg Ernst, Grafen zu Henneberg, bitten ihren Getreuen Georg Sittich Marschalk zu Marisfeld, gegen Albrecht von Meusebach zu Schwerstedt, der ihnen 2000 Gulden Landeswährung geliehen hat, zu bürgen und die Schuldverschreibung zu besiegeln. Sie versprechen Schadloshaltung, drücken ihre Siegel auf und unterschreiben.
Gebenn ahm heiligen Ostertage 1554.
- Archive signature: 55
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1554 März 25.
Unter dem Text: Unser graven Wilhelms etc. eygen hantschrieft. Unser graven Jorgen Ernsten eygenn hanntschrifft etc. Zwei aufgedrückte Oblatensiegel (Posse Bd. 3 Tafel 53 Nr. 8 u. 10), besch.
Papier
Die Brüder Johann Friedrich der Mittlere, Johann Wilhelm und Johann Friedrich der Jüngere, Herzöge zu Sachsen, Landgrafen zu Thüringen und Markgrafen zu Meißen, bekunden: Hieronimus Marschalk zu Walldorf, Amtmann zu Maßfeld und Meiningen, Balthasar Speßhardt zu Aschenhausen, Georg Sittich Marschalkzu Marisfeld und Nikolaus von Wechmar zu Roßdorf sowie Bürgermeister, Räte und Gemeinden der Städte Schleusingen, Meiningen und Suhl hatten für Wilhelm und Georg Ernst, Grafen zu Henneberg, gegenüber dem verstorbenen Ernst, Markgrafen von Baden, Vater des Markgrafen Karl, für 20.000 Gulden Hauptgeld und entsprechende Pension gebürgt entsprechend der auf Sonntag Letare [8. März] 1551 datierten Hauptverschreibung. Die Aussteller treten nunmehr in die Verpflichtung ein, die Bürgen deswegen schadlos zu halten, und kündigen ihr Siegel an.
Gebenn zu Weimar montags nach Nicolai 1555.
- Archive signature: 57
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1555 Dezember 9.
Siegel angehängt, rot, rund, ca. 6,4 cm Dm., Rest. Im Siegelfeld fünf Wappenschilde mit Helmen (oben Löwe, Rautenkranz, Löwe; unten Adler, zwei Pfähle). U. in drei Reihen, weitgehend zerstört. Unter dem Umbug: Jo. Frid. der mittler etc. ma. pp. sst. Jo. Wilhelm H. z. Sa. ma. pp. sst. Jo. Frid. der Jungerema. pp. sst. Auf dem Umbug: Franciscus Burchart sst.
Melchior, Bischof zu Würzburg und Herzog zu Franken, belehnt seinen Reiterhauptmann Georg Sittich Marschalk von Ostheim zu Mannlehen mit einer Behausung und dem halben Turm im Schloß Salzburg sowie einem Stadel, zwei Mistgruben und einem Gärtchen im Schloßgraben, die der verstorbene Werner Marschalk von seinem BruderChristoph Marschalk gekauft und vom verstorbenen Bischof Rudolf von Scherenberg empfangen hatte; die Lehen sind nach dem Tod dieses Bischofs auch von den drei nächsten Vorgängern des Ausstellers empfangen worden. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist am Donerstag nach der hailigen drei Konig tag 1555.
- Archive signature: 50
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1555 Januar 10.
Unter dem Umbug: Johann Brief doctor Cantzler sst. Siegel angehängt, braun in Wachsschüssel, rund, 4,5 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (geviert, 1 Rechen, 2/3 Pferdekopf, 4 Sturmfahne), darüber: 54. U.: S. MELCHIORIS. D(EI). G(RATIA). EP(ISCOP)I. HERBIPOL(ENSIS). ET. FR[ANCIE]. ORIENT(ALIS). DVCIS.
(1) Georg Ernst Graf zu Henneberg, (2) Georg Sittich Marschalk zu Marisfeld, Amtmann zu Maßfeld und Meiningen, sowie (3) Nikolaus von Wechmar zu Roßdorf und (4) Valentin von Stein zu Nordheim im Grabfeld, beide Vormünder der Töchter des verstorbenen Hans Marschalk zu Ostheim, einerseits, (5) Andreas von Heldritt zu Bockstadt und (6) Wolf Zufraß zu Henfstädt für Arnold von Heldritt, Sohn des verstorbenen Moritz von Heldritt, andererseits bereden eine Ehe zwischen Anna Marschalk von Ostheim und Arnold von Heldritt. Mitgift Annas ist das ihr zustehende väterliche und mütterliche Erbe; Arnold hat Anna 1000 Gulden rheinisch in fränkischer Landwährung sowie 300 Gulden Morgengabe zu verschreiben und mit Zustimmung der Lehnsherren auf seine Güter anzuweisen. Regelungen für unterschiedliche Todesfälle; Wittum und Morgengabe können im Fall einer zweiten Ehe Annas von den Erben Arnolds abgelöst werden; Zahlungsregelungen für diesen Fall. Falls Annas Erbgüter verkauft werden sollen, habe ihre Schwestern, deren Erben und die Lehnserben ihres Vaters ein Vorkaufrecht. Zwei gleichlautende Ausfertigungen; Bräutigam und Vormünder verpflichten sich auf diese Bedingungen. Es siegeln die Aussteller (1-6) und (7) Arnold von Heldritt.
Geben und geschehen den funff und zwantzigsten Maii 1556.
- Archive signature: 56
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1556 Mai 25.
Siegel ab, sieben Einschnitte im Umbug, sechs Presseln hängen an.
(3) Georg Sittich, Amtmann zu Maßfeld und Meiningen, und (4) Moritz, beide Marschalk zu Marisfeld, für (5) Valentin von Stein zu Nordheim und (6) Nikolaus von Wechmar zu Roßdorf, beide Vormünder der Töchter des verstorbenen Johann (Hans) Marschalk zu Ostheim, einerseits, (7) Wilhelm Truchseß zu Unsleben, (8) Christoph von Bastheim und (1) Philipp Voit von Salzburg für (2) Jörg Voit von Salzburg, Philipps Sohn, andererseits bereden die Ehe zwischen ihrem Mündel Katharina Marschalk von Ostheim und Jörg Voit von Salzburg. Katharina erhält den väterlichen und mütterlichen Erbanteil; Jörg Voit hat diese mit 1000 Gulden rheinisch in fränkischer Landwährung zu widerlegen, 300 Gulden Morgengabe zu zahlen und diese mit lehnsherrlicher Zustimmung auf seine Güter zu belegen, so daß für je 20 Gulden ein Gulden Zins anfällt. Regelungen für den Todesfall mit und ohne Hinterlassung von Kindern sowie für den Fallmöglicher weiterer Ehen; heiratet Katharina erneut, kann ihr Wittum von den Erben Jörgs abgelöst werden. Falls die von Katharina ererbten Güter verkauft werden sollen, haben ihre Schwestern, deren Erben und die Lehnserben des Vaters ein Vorkaufsrecht. Die Aussteller siegeln; die Vormünder und der Bräutigam übernehmen ihre Verpflichtungen und kündigen ihre Siegel an.
Geben und geschehen den tag Mathiae apostoli 1556.
- Archive signature: 58
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1556 Februar 25.
Siegel angehängt, braun in Holzkapseln, rund. Auf den Presseln die Namen der Siegler. 1, 3, 6 u. 8 ab, Presseln hängen an. 2) herausgerissen. 4) 2,6 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U.: S. MORITZ. M-ARSCHALK. 5) 2,7 cm Dm., st. besch. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Schrägbalken) mit Helm. U. auf Schriftband: S. VELTHE(N). VA-N. STEIN. ZV. OST(HEIM). 7) 1,9 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (2 in 2 Reihen geschachte Balken) mit Helm. U.: S. WILHELM.-TRVCHSES.
(1) Valentin von Stein zu Nordheim im Grabfeld und (2) Nikolaus von Wechmar zu Roßdorf, Vormünder der Töchter des verstorbenen Johann (Hans) Marschalk zu Ostheim, einerseits, (3) Silvester von Rosenau zu Rosenau und (5) Hans Wolf von Heßberg zu Bedheim für (4) Wolf Zufraß zu Henfstädt andererseits bereden eine Ehe zwischen ihrer Pflegetochter Ottilie Marschalk von Ostheimund Wolf Zufraß, Sohn des verstorbenen Hans Zufraß. Ottilie bringt ihr väterliches und mütterliches Erbe in die Ehe ein; Wolf hat ihr 1000 Gulden rheinisch Widerlage und 300 Gulden Morgengabe zu verschreiben und diese mit lehnsherrlicher Zustimmung auf seine Güter anzuweisen. Regelungen für unterschiedliche Todesfälle; Ablösungsrecht für das Wittum; Vorkaufsrecht für Schwestern und Verwandte der Ottilie an deren ererbten Gütern. Die Vermittler siegeln; die Vormünder und der Bräutigam übernehmen ihre Verpflichtungen und kündigen ihre Siegel an. Zwei gleichlautende Ausfertigungen.
Geben und geschehen montag den dritten Januarii 1558.
- Archive signature: 59
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1558 Januar 3.
Siegel angehängt, in Holzkapseln, rund. 1) wie Nr. 58. 2) 2,3 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (viermal quer gespitzt) mit Helm. U.: S. CLAS. VON.-WECHMAR. 4) ab, Pressel hängt an. 5) 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (gespalten, rechts 3 Rosen übereinander, links 2 Balken) mit Helm.U.: S. HANS. WOLF. V-ON. HESBERGK.
Georg Ernst Graf zu Henneberg belehnt die Vettern Georg Sittich und Moritz Marschalk zu Marisfeld. Lehnsobjekte: 1. Schloß und Dorf Marisfeld mit Zubehör, Herrlichkeit und Rechten, Höfen, Hufen, Gütern, Zinsen, Gülten, Fronen und Diensten, die Markung des Dorfes, Rain und Stein, Schenkstatt und Schankrecht, Schmiede und Schäferei; die Wüstung Gertles, eine Fischweide in der Werra unterhalb Welkershausen bis zumFischwasser von Hieronimus und Anton Marschalk, sechs Acker Wiesen in der auwe unter dem Schloß Landswehr, eine Hofstatt zu Walldorf mit zugehörigen Äckern, Wiesen, Holz, Feld, Wasser, Wunne und Weide, hatten bereits Vorfahren und Eltern zu Lehen. 2. ein Hof zu Stepfershausen mit Zubehör und zugehörigen Gütern; ein Hof zu Oberkatz; der Burgstall zu Sands mit Zubehör, ein Viertel des Sackzehnten zu Bettenhausen, erbringt je neun Malter Korn und Hafer, und ein Viertel des dortigen kleinen Zehnten; die Wüstung Schmerbach unter dem Hutsberg; ein Gut zu Schmeheim mit Zubehör. Übliche Verpflichtungen. Siegel des Grafen.
Der gebenn ist zu Schleusingen den achten Julii 1559.
- Archive signature: 61
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1559 Juli 8.
Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, Holzkapsel fehlt (Posse Bd. 3 Tafel 53 Nr. 10).
Schleusingen
Wilhelm und Georg Ernst, Grafen zu Henneberg, bitten ihren Rat und Getreuen Georg Sittich Marschalk zu Marisfeld, gegen die Brüder Hans und Martin von Rotenhan, die ihnen 6000 Gulden geliehen haben, zu bürgen und die Schuldverschreibung zu besiegeln. Sie versprechen Schadloshaltung und drücken ihre Siegel auf.
Der gebenn ist am tag Petri Cathedra 1559.
- Archive signature: 60
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1559 Februar 22.
Unter dem Text: Hantschrieft. Unser graven Jorgen Ernsten eygenn hanntschrifft etc. Darüber zwei aufgedrückte Oblatensiegel (Posse Bd. 3 Tafel 53 Nr. 8 u. 10).
Papier
(3) Jörg Förtsch zu Besten, (4) Adam von Schaumberg zu Lauterburg, (5) Christoph von und zu Schaumberg, (7) Bernhard Marschalk zu Walldorf und (6) Wolf Zufraß zu Henfstädt wegen (1) Georg Sittich Marschalk von Ostheim zu Marisfeld einerseits, (8) Jörg von Rosenau zu Oeslau als Vater, (9) Silvester von und zu Rosenau, (10) Kaspar von Gottfart, Amtmann zu Heldburg, (11) Martin von Rosenau zu Ketschenbach und (12) Otto Heinrich von Rosenau zu Gauerstadt für (2) Hans Heinrich von Rosenau zu Oeslau und Mitwitz andererseits bereden eine Ehe zwischen Ursula, Tochter des Georg Sittich Marschalk, und Hans Heinrich von Rosenau. Marschalk hat der Tochter ein Jahr nach Vollzug der Ehe 1000 rheinische Gulden in fränkischer Landwährung mitzugeben, dazu standesgemäße Kleidung und Geschmeide. Der Bräutigam hat diese mit 1000 Gulden und 400 Gulden Morgengabe zu widerlegen, die gesamte Summe auf seine Güter zu verschreiben und dazu die lehnsherrliche Zustimmung zu beschaffen. Ursula hat binnen eines Jahres nach der Hochzeit vor dem Hofgericht zu Schleusingen auf das väterliche, mütterliche, brüderliche und schwesterliche Erbe zu verzichten. Das Erbrecht lebt wieder auf, wenn Ursulas Brüder ohne Leibeserben sterben. Regelungen für verschiedene Todesfälle und mögliche zweite Ehen der Partner. Deren Väter und der Bräutigam übernehmen ihre Verpflichtungen und siegeln. Die Vermittler siegeln auf deren Bitten mit.
Datum dinstags nach Bartholomei 1560.
- Archive signature: 62
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1560 August 27.
Siegel angehängt, in Wachsschüsseln (Holzkapseln fehlen), rund. 4, 5, 7, 9 u. 12 ab, Presseln hängen an. 1) hbraun, 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U.: S. IORG. SI(TI)G. M-ARSCHALCK. 2) grün, 3 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (gespalten, darin 6 Rosen 2:2:2)mit Helm. U.: S. HANS. HEINRICH.-VON. ROSENAV. 3) grün, 2,4 cm Dm., besch. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Rechen) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar. 6) braun, 2,6 cm Dm., besch. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Balken, oben links ein Stern) mit Helm. U.: S. WOLF.-ZVFRAS. 8) hbraun, 2,5 cm Dm., besch. Siegelfeld wie 2. U.: S. [.....].-VON. ROSENAV. 10) braun, 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Stern, von kleinen Sternen umgeben) mit Helm. U.: [.....]ON. GOTFA[...]. 11) grün, 2,7 cm Dm., st. besch. Siegelfeld wie 2. U.: [...]RTINS. VON.-ROSENAV.
Johann Gebhard, erwählter und bestätigter Erzbischof von Köln, des Heiligen Römischen Reiches Erzkanzler für Italien und Kurfürst, Herzog zu Westfalen und Engern, belehnt Philipp von Kanstein mit dem Schloß Scharfenberg mit Zubehör, Lehen vom Erzstift, zuvor vom Vater Rabe von Kanstein für sich und Lippold von Kanstein empfangen. Zeugen: Hofmeister, Amtmann zu Andernach, Räte und Getreue Georg von der Leyen, Gerhard von Meschede zu Alme und Dietrich von Meschede, Türwärter.
Geben und belehent in unnserm Schloß Arnßberg am eilfften tage des monnats Augusti 1561.
- Archive signature: 63
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1561 August 11.
Siegel angehängt, Reststücke an Pressel.
Arnsberg
Georg Ernst Graf zu Henneberg schlichtet zwischen Hans von Romrodt zu Rentwertshausen, Kläger, und Matern Marschalk zu Marisfeld, Beklagtem, wegen 110 Gulden rückständigen Heiratsgeldes, Kleidung und Schmuck, die Marschalk wegen seiner Schwester Anna schuldet und derentwegen Romrodt am Hofgericht geklagt hat. Nach Verhandlung vor den Hofräten legt der Graf fest: Romrodt hat seine Ehefrau entsprechend der mit dem verstorbenen Moritz Marschalk getroffenen Eheabrede bewittumt, diese hat auf ihr väterliches, mütterliches, brüderliches und schwesterliches Erbe verzichtet. Marschalk ist daher zur Zahlung der noch ausstehenden 110 Gulden Heiratsgeld verpflichtet und hat den Betragbis Ostern gegen Quittung nach Rentwertshausen zu liefern. Wegen der Kleidung ist eine gütliche Einigung herbeizuführen. Wegen Kleidung und Unterhalt für seine drei unmündigen Schwestern hat sich Matern mit deren Vormündern, seinen Vettern Georg Sittich Marschalk zu Marisfeld und Bernhard Marschalk zu Walldorf, wie folgt geeinigt: Matern, einziger Bruder und Lehnserbe, wird sie in seinen Haushalt aufnehmen, sie mit dem beköstigen, was er und seine Ehefrau essen und trinken, ihnen eine eigene Schlafkammer mit Bettzeug geben und seine Dienstmägde anweisen, den Schwestern mit Betten und Waschen gewärtig zu sein. Den beiden im Haus befindlichen Schwestern wird er je einen harraßen Rock kaufen und machen lassen; künftig sind ihnen jeweils fünf Gulden für Kleidung auszuzahlen, je zur Hälfte an Kathedra Petri und an Michaelis. Bei einer Heirat hat Matern sie wie die Ehefrau des Hans von Romrodt auszustatten. Die Vormünder haben ihre Mündel zu freundlichem und schwesterlichem Verhalten anzuweisen. Bettzeug und Vieh, das die Schwestern nach dem Tod des Moritz Marschalk an sich genommen haben, ist dem Bruder Matern zu restituieren. Drei gleichlautende Ausfertigungen, besiegelt mit dem Kanzleisekret.
Geschehen zu Schleusingen den fünfundzwantzigsten tag Martii 1562.
- Archive signature: 64
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1562 März 25.
Aufgedrücktes Oblatensiegel, rund, 2,3 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (geviert) mit zwei Helmen. U. HE[....]. Siegel fehlt bei Posse. Auf der letzten Seite Vermerk: Sebastian Glaser sst.
Papierheft, 6 Blatt.
Schleusingen
Georg Sittich Marschalk bekundet, entsprechend der seinerzeit aufgerichteten Eheberedung seiner Ehefrau Katharina von Schaumberg für zugebrachtes Heiratsgut eine Widerlegung, dazu eine Morgengabe, insgesamt 2400 Gulden, zu schulden, die so auf seine Güter anzuweisen waren, daß seine Frau von je 100 Gulden 15 Gulden Zins erhält, dazu einen standesgemäßen Ansitz mit Bau- und Brennholz. Dieser Verpflichtung ist er nachgekommen, indem er der Ehefrau sein jetzt bewohntes Haus in Marisfeld mit Graben, Gärten, Brau- und Bindhaus mit notwendigem Bau- und Brennholz aus dem Gehölz am Ebenberg, Höfe, Hofhäuser und Stadeln zu Marisfeld mit Äckern, Wiesen, Gärten und Teiche samt Zinsen, Diensten und Fronen, drei Teile an Schäferei und Schmiede, eine Hälfte der Schenkstatt und die bei Marisfeld gelegene Mühle mit Zubehör und dem Rückkaufrecht an genannten Zinsen, zwei Hufen und Seldner zu Schmeheim, Zinse zu Einhausen, ein Viertel am Sackzehnten und am kleinen Zehnten zu Bettenhausen sowie Gülten und Zinse zu Stepfershausen, aufgeführt in einem besiegelten Register, angewiesen hat. Da die Güter hennebergische Lehen sind, hat er die lehnsherrliche Zustimmung beigebracht. Dieses Wittum soll unverändert bleiben. Es siegeln (1) Georg Sittich und auf seine Bitten sein Vetter (2) Bernhard Marschalk zu Walldorf; dieser kündigt sein Siegel an.
Gescheen den dreissigsten tag Octobris 1564.
- Archive signature: 65
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1564 Oktober 30.
Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln (Holzkapseln fehlen), rund. 1) wie Nr. 62, besch. 2) 2,4 cm Dm., besch. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U.: S. BERNHART.-M-ARSCHA[..].
Christoph von Schaumberg zu Lauterburg, Bernhard Marschalk von Ostheim zu Walldorf und Hans Heinrich von Rosenau zu Oeslau für (7) Georg Sittich Marschalk von Ostheim zu Marisfeld einerseits, (3) Hans vom Stein zum Altenstein, (2) Hans von Sternberg zu Callenberg und Valentin von Selbitz zu Waldsachsen, Amtmann zu Coburg, für Bastian vom Stein zum Altenstein und Hafenpreppach andererseits bereden eine Ehe zwischen Marschalks Tochter Anna und Bastian vom Stein zum Altenstein. Mitgift 1000 Gulden rheinisch in Landwährung; standesgemäße Kleidung und Schmuck; Widerlage 1000 Gulden, Morgengabe 400 Gulden; insgesamt sind also 2400 Gulden mit lehnsherrlicher Zustimmung auf die Güter zu verschreiben. Erbverzicht Annas vor dem hennebergischen Hofgericht. Regelungen der möglichen Todesfälle mit und ohne Hinterlassung von Kindern sowie möglicher Zweitehen. (1) Marschalk und (2) Stein übernehmen ihre Verpflichtungen und siegeln. Sie bitten die Vermittler um Mitbesiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.
Datum Mariesfeldt sontags nach Mariae Lichtmes den 3. monatstag Februarii 1572.
- Archive signature: 67
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1572 Februar 3.
Siegel angehängt, braun in Holzkapseln (fehlt bei 7), rund. 1, 4-6 u. 8 ab, Presseln hängen an. 2) 2,4 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Schrägbalken) mit Helm. U. nicht lesbar. 3) 2,5 cm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (3 Hämmer 2:1) mit Helm. U.: S. HANNS.-VON. STEIN. 7) 3 cm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U.: +IORG. MARSCHA-LCK. V(ON). OSTHEIM. ZV. M.
Marisfeld
Salentin, erwählter und bestätigter Erzbischof von Köln, des Heiligen Römischen Reiches Erzkanzler für Italien und Kurfürst, Herzog zu Westfalen und Engern, belehnt Mordian von Kanstein als Vormund der minderjährigen Kinder seines Schwagers Philipp Schenck zu Schweinsberg mit dem Schloß Scharfenberg mit Zubehör, Lehen vom Erzstift, hatten zuvor Rabe, Lippold und Philipp von Kanstein. Zeugen: die Amtleute zu Oestinghausen und Letmathe und Räte Dietrich Ketteler zu Hovestadt, Wilhelm von der Horst zu Heimerzheim, Türwärter, und Gerhard Kleinsorg, Licentiat der Rechte.
Gebenn und belehent in unserm schloß Arnßperg am neunzehenden tage Januarii 1573.
- Archive signature: 68
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1573 Januar 19.
Siegel angehängt, grün, rund, 3,1 cm Dm., st. besch. Im Siegelfeld Wappenschild (geviert, 1: zerstört - Kreuz, 2. springendes Pferd, 3. drei Herzen 2:1, 4. Adler) mit Herzschild (2 Balken). U. zerstört. Auf dem Umbug: Jo. Hertzig sst.
Arnsberg
(2) Lorenz von Guttenberg zu Kirchlauter, fürstlich Bambergischer Rat und Oberschultheiß, und (3) Hans Georg von Giech zu Buchau und Thurnau, als Vormünder, (4) Hans Anton von und zu Guttenberg, Pfleger zu Wernfels, (5) Martin von Waldenfels zu Lindenberg, (6) Otto Heinrich von Rosenau zu Gauerstadt und (7) Hans von Bibra zu Irmelshausen für Maria, Tochter des verstorbenen Jakob von Guttenberg zum Steinhaus, einerseits, (8) Christoph von Schaumberg zu Lauterburg und Effelder, (9) Bernhard, hennebergischer Rat, und (10) Matern Marschalk von Ostheim zu Walldorf und Marisfeld, (11) Bastian vom Stein zum Altenstein und (12) Klaus Albrecht von Heldritt für Adam Georg Marschalk von Ostheim zu Marisfeld andererseits, bereden eine Ehe zwischen Adam Georg Marschalk und Maria von Guttenberg. Mitgift 2000 Gulden, Gegengeld 2000 Gulden, Morgengabe 500 Gulden; diese 4500 Gulden sind mit lehnsherrlicher Zustimmung auf Güter so zu verschreiben, daß von je 15 Gulden ein Gulden Gülte einkommt. Erbverzicht der Braut vor dem fürstlichen Hofgericht des Gebürgs innerhalb eines Jahres nach der Hochzeit. Regelungen für verschiedene Todesfälle der Partner mit und ohne Hinterlassung von Kindern und für den Fall einer zweiten Ehe. Bräutigam und Vormünder übernehmen ihre Verpflichtungen. Sie siegeln, unterschreiben und bitten die Vermittler um Mitbesiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Geben und gescheen montags den dreyzehenden monatstagk Septembris 1574.
- Archive signature: 73
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1574 September 13.
Siegel angehängt, in Holzkapseln, mit zwei Ausnahmen braun, außer 4 rund. 1) Holzkapsel fehlt, grün. 3 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U. IORG. MARSCHA-LCK. V(ON). OSTHEIM. ZV. M. 2) 2,8 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Rose) mit Helm. U.: S. LORENCZ. VON. GVTTENBERG. 3) 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (geviert, 1/4 zwei aufrechte Schafscheren, 2/3 ein Schwan) mit Helm. U.: S. HANS. IORG.-VON. GICH. 4) oval, 1,5 x 1,2 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (Rose) mit Helm, darüber Initialen H.A.-V.G. 5) grün, 2,9 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Einhorn) mit Helm. U.: S. MERTIN. VON.-WALDENFELS. 6 - 8 ab, Presseln hängen an. 9) 2,5 cm Dm., schlecht ausgeprägt. Siegelfeld wie 1. U.: S. BERNHART.-MARSCHAL. 10) 2,7 cm Dm. Siegelfeld wie vor. U.: +S. MATHERNI.-MARSCHALK. 11) 3 cm Dm., schlecht ausgeprägt. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (3 Hämmer 2:1) mit Helm. U.: S. BASTIAN.-[...]TEIN. 12) ab, Pressel hängt an. Auf dem Umbug Unterschriften der Siegler: Adam Jorg Marschalgk von Osthem sst. Lorentz von Guttenbergk. H. v. Giech zu Durnaw mpp. H. A. von Guttenberg mpp. aus Mangel meines bei mir habenden Insigels hab ichmein Petschafft hiefur gedruckt. Merttyn von Waldenfelß sst. Otto Haimerich vonn Rosennaw mpp. Hans v. Bi. zu Irmeltz. sst. Cristoph von Schaunberg doselbst mpp. Bernhardt Marschalgk von Ostheim sst. Mathern Marschalg von Osthem mpp. Bastiann vom Steinn zum Aldennsteinn mpp. Dem Siegel 12 ist keine Unterschrift zuzuordnen.
Adam Georg Marschalk von Ostheim zu Marisfeld weist seiner Ehefrau Maria geb. von Guttenberg entsprechend der Eheberedung für Heiratsgut, Gegengeld und Morgengabe, insgesamt 4500 Gulden, einen standesgemäßen Ansitz sowie Einkünfte von fünf Gulden pro 100 Gulden an: seine jetzt bewohnte Behausung zu Marisfeld mit Graben, Gärten, Brau- und Bindhaus, nötigem Brenn- und Bauholz aus dem Gehölz am Ebenberg, Höfe, Hofhäuser und Stadel zu Marisfeld mit Äckern, Wiesen, Gärten und Teichen mit Zinsen, Diensten und Fronen, drei Teile an Schäferei und Schmiede sowie die Hälfte der Schenkstatt, die bei Marisfeld gelegene Mühle, vom verstorbenen Vater Georg Sittich gekauft und zu Afterlehen gemacht, zwei Hufen undSeldnersgüter zu Schmeheim, Zinse zu Einhausen, das Viertel am Sack- und am kleinen Zehnten zu Bettenhausen, Gülten und Zinsen zu Stepfershausen sowie den Burgstall zu Sands mit dem in einem Register festgehaltenen Zubehör; die lehnsherrliche Bewilligung liegt vor. (1) Adam Georg siegelt und bittet seinen Vetter (2) Bernhard Marschalk von Ostheim zu Walldorf um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Geschehen dinstags nach Judica 1576.
- Archive signature: 70
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1576 April 10.
Siegel angehängt, rund in Wachsschüsseln (Holzkapseln fehlen). 1) wie Nr. 73, Rest. 2) wie Nr. 73. Unter dem Umbug: Adam Georg Marschalgk von Ostheim sst.
Georg Ernst Graf zu Henneberg gibt seine Zustimmung, daß Adam Georg Marschalk zu Marisfeld seiner Ehefrau Maria, geb. von Guttenberg, entsprechend der Eheberedung für Heiratsgut, Gegengeld und Morgengabe, insgesamt 4500 Gulden, auf Lebenszeit seine jetzt bewohnte Behausung zu Marisfeld mit Graben, Gärten, Brau- und Bindhaus, nötigem Bau- und Brennholz aus dem Gehölz am Ebenberg, Höfe, Hofhäuser und Stadel zu Marisfeld mit Äckern, Wiesen, Gärten und Zubehör mit Zinsen, Diensten und Fronen, drei Teile an Schäferei und Schmiede sowie die Hälfte der Schenkstatt, die bei Marisfeld gelegene Mühle, vom verstorbenen Vater Georg Sittich gekauft und zu Afterlehen gemacht, zwei Hufen und Seldnersgüter zu Schmeheim, Zinse zu Einhausen, das Viertel am Sack- und am kleinen Zehnten zu Bettenhausen, Gülten und Zinsen zu Stepfershausen sowie den Burgstall zu Sands mit dem in einem Register festgehaltenen Zubehör verschreibt. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist zu Schleusingen am neunden Aprilis 1576.
- Archive signature: 69
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1576 April 9.
Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, Holzkapsel fehlt (Posse Bd. 3 Tafel 53 Nr. 11).
Schleusingen
Lehnsurkunde des Georg Ernst Grafen zu Henneberg für die Vettern Matern und Georg Adam Marschalk von Ostheim zu Marisfeld. Lehnsobjekte: 1. Schloß und Dorf Marisfeld mit Zubehör, Herrlichkeit und Rechten, Höfen, Hufen, Gütern, Zinsen, Gülten, Fronen und Diensten, die Markung des Dorfes, Rain und Stein, Schenkstatt und Schankrecht, Schmiede und Schäferei; die Wüstung Gertles, eine Fischweide in der Werra unterhalb Welkershausen bis zum Fischwasser von Hieronimus und Anton Marschalk, sechs Acker Wiesen in der auwe unter dem Schloß Landswehr, eine Hofstatt zu Walldorf mit zugehörigen Äckern, Wiesen, Holz, Feld, Wasser, Wunne und Weide, hatten bereits Vorfahren und Eltern zu Lehen. 2. ein Hof zu Stepfershausen mit Zubehör und zugehörigen Gütern; ein Hof zu Oberkatz; der Burgstall zu Sands mit Zubehör, ein Viertel des Sackzehnten zu Bettenhausen, erbringt je neun Malter Korn und Hafer, und ein Viertel des dortigen kleinen Zehnten; die Wüstung Schmerbach unter dem Hutsberg; ein Gut zu Schmeheim mit Zubehör. Übliche Verpflichtungen. Siegel des Grafen.
Der gebenn ist zu Schleusingen am montagk denn neunndenn Aprilis 1576.
- Archive signature: 71
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1576 April 9.
Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, Holzkapsel fehlt, Rest, zerbrochen (Posse Bd. 3 Tafel 53 Nr. 11).
Schleusingen
Günther und Albrecht, Grafen zu Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, Sondershausen und Leutenberg, geben ihre lehnsherrliche Zustimmung, daß Heinrich von Helldorf der Ältere seiner Ehefrau Magdalene, geb. Marschalk zu Marisfeld, Leibgedinge und Wittum auf sein Lehengut zu Allendorf verschreibt, wie esim Lande Thüringen üblich ist. Magdalene soll ggf. die beiden unverheirateten Töchter Emerentia und Sara in ihre Kost nehmen. Bei einer Heirat haben die drei Söhne Heinrichs ihren Schwestern je 200 Gulden Ehegeld, 50 Gulden für Kleider und 50 Gulden für die Hochzeit zu geben. Zu Vormündern im Leibgedinge werden Thomas von Poseck zu Aschau und Jakob von Zedtwitz zu Bechstedt bestimmt. Günther siegelt mit dem Arnstädter Kanzleipetschaft, Albrecht mit dem Handsekret.
Der da gegeben ist zu Arnstadt montags nach Luciae et Otiliae 1579.
- Archive signature: 72
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1579 Dezember 14.
Siegel angehängt, rot in Wachsschüsseln, Holzkapseln fehlen. 1) 2,3 cm Dm., Rest Im Siegelfeld ein gekrönter Löwe. U.: +SIGILL[.....] CONSILI(I). SWARZ. ORDI. 2) oval, 1,9 x 1,6 cm. Im Siegelfeld Wappenschild mit Helm.
Arnstadt
(2) Wolf Christoph Marschalk von Ostheim zu Trappstadt, (3) Jörg Marschalk von Ostheim zu Königshofen, (4) Bernhard Marschalk von Ostheim zu Walldorf, fürstlich Sächsischer Statthalter, (5) Hans Andreas von Heßberg zu Reurieth, (6) Kaspar vom Stein zu Nordheim im Grabfeld, (7) Adam Georg Marschalk von Ostheim zu Marisfeld und (8) Bastian vom Stein zu Breitenbach wegen ihres Bruders, Vetters und Schwagers (1) Moritz Marschalk von Ostheim zu Waltershausen einerseits, (9) Raphael Auerochs zu Oepfershausen, (10) Hans Scheuernschloß zu Hachborn, (11) Rudolf Wilhelm Rau von Holzhausen, hessischer Rat, und (12) Eitel von Boineburg zu Lengsfeld als Vormünder, (13) Bernhard Heinrich Schenck zu Schweinsberg, (14) Kaspar Magnus Schenck zu Schweinsberg und (15) Heinrich von Ense zu Westerkotten wegen Anna, Tochter des verstorbenen Philipp Schenck zu Schweinsberg und der Katharina Schenck zu Schweinsberg, geb. von Kanstein, ihre Pflegetochter, Base, Schwester und Schwägerin andererseits, bereden eine Ehe zwischen Moritz Marschalk und Anna Schenck. Mitgift 2000 Gulden, Gegengeld 2000 Gulden; davon ist eine Hälfte so zu verschreiben, daß von 100 Gulden fünf Gulden Zins einkommen. Die andere Hälfte ist erst nach dem Tod der Mutter und der Eheschließung des Bernhard Heinrich Schenck fällig. An Morgengabe sind 400 Gulden zu zahlen. Regelungen für die möglichen Todesfälle der Partner mit und ohne gemeinsame Kinder sowie für eventuelle zweite Ehen. Anna und ihr Ehemann haben auf die Lehen und Stammgüter der Schencken zu Schweinsberg zu verzichten. Zwei gleichlautende Ausfertigungen. Moritz Marschalk übernimmt die Verpflichtungen, unterschreibt und siegelt.
Geschehen undt geben zu Walterßhausen denn sibendten Martii 1587.
- Archive signature: 74
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1587 März 7.
Siegel angehängt, grün in Holzkapseln, die z.T. fehlen, oval (außer 1). 1) rund, 2,5 cm Dm., besch. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Tischfuß) mit Helm U.: [....]MARSCH-A[....]. 2) 1,6 x 1,4 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (wie vor) mit Helm, darüber Initialen W.-C.M. 3) 1,6 x 1,4 cm, wie vor, Initialen J.M.-V.O. 4) 1,4 x 1,2 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (wie 1), darüber Initialen B.M. 5) 1,7 x 1,5 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (gespalten, rechts 3 Rosen übereinander, links 2 Balken) mit Helm, darüber Initialen H.A.-V.H. 6) 1,6 x 1,4 cm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Schrägbalken) mit Helm, darüber Initialen, C.-V.-S. 7) 1,6 x 1,3 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (Tischfuß) mit Helm, darüber Initialen A.G.-M. 8) 1,5 x 1,4 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (3 Hämmer 2:1) mit Helm, darüber Initialen B.-V.-S. 9) 1,5 x 1,3 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (Auerochs) mit Helm, darüber Initialen R.-A. 10) 1,6 x 1,4 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (3 Ringe 2:1) mit Helm, darüber Initialen H.-S. 11) 1,6 x 1,4 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (Balken), darüber Initialen R.W.-R.-Z.H. 12) 1,4 x 1,2 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (geviert) mit Helm. 13) kein Abdruck. 14) 1,5 x 1,3 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (geteilt, oben ein schreitender Löwe, unten gerautet). 15) kein Abdruck. Auf dem Umbug Unterschriften, auf den Presseln Namen der Siegler: Moritz Marschalgk von Ostheim. Wolff Christoff Marschalgk von Ostheim sst. Jörg Marschalgk von Ostheim. Bernhardt Marschalgk von Ostheim sst. Hans Endres von Hespergk sst. Caspar vom Stein sst. Adam Georg Marschalgk von Ostheim sst. Bastian v. Steinn sst. Raphaell Auerochs sst. Hans Scheuerschlos sst. Rudolph Wilhelm Raw z. Holtzhusenn sst. Eytell von Boyneburgk zu Lengsfeldt sst. Bernhardt Heinrich Schenk zu Schweinsburg. Caspair Magnus Schenck zu Schweinsburg mpp. Heinrich van Ense.
Waltershausen
Adam Georg Marschalk von Ostheim zu Marisfeld bekundet, seinem Vetter Bernhard Marschalk von Ostheim zu Walldorf, fürstlich Sächsischem Statthalter, und seinen Erben 1000 Reichsthaler schuldig zu sein, die dieser von Kathedra Petri 1590 bis Kathedra Petri 1591 bzw. bis zu einer Ablösung vorgestreckt hat. Bis dahin sind jährlich 50 Thaler Pension fällig. Eine Kündigung ist beiden Seiten jeweils ein halbes Jahr vor dem Termin möglich; der Ort der Zahlung steht im Belieben des Bernhard Marschalk. Rechtsmittelverzicht des Ausstellers. Der vom Vater ererbte Hof zu Ostheim vor der Rhön wird zu Unterpfand gestellt. Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Geschehen am tage Petri ad cathedra [!] genandt 1590.
- Archive signature: 75
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1590 Februar 22.
Siegel angehängt, grün in Holzkapsel, rund, 3 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U.: S. IORG. MARSCHA-LCK. V(ON). OSTHEIM. ZV. M. Auf dem Umbug: Adam Georg Marschalgk vonn Ostheim sst.
Ernst, erwählter und bestätigter Erzbischof von Köln, des Heiligen Römischen Reiches Erzkanzler für Italien und Kurfürst, Bischof zu Lüttich, Administrator der Stifte Münster, Hildesheim und Freising, Fürst zu Stablo, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern, Westfalen, Engern und Bouillon, Markgraf zu Franchimont, belehnt Bernhard Heinrich Schenck zu Schweinsberg und Scharfenberg mit dem Schloß Scharfenberg, Lehen vom Erzstift, wie es Mordian von Kanstein als Vormund des Bernhard Heinrich von des Erzbischofs Vorgänger Salentin von Isenburg empfangen hatte. Siegel des Ausstellers. Zeugen: Drosten zu Balve und Bilstein und Räte, Hermann von Hatzfeldt zu Wildenburg und Kaspar von Fürstenberg zu Waterlappe, Licentiat der Rechte.
Geben und belehnet inn unnser freiheit Meschede am zwolfftenn tag monats Novembris 1597.
- Archive signature: 78
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1597 November 12.
Siegel angehängt, Reststück an Pressel (wie Nr. 77). Auf dem Umbug: Dietenhofer sst.
Meschede
Ernst, erwählter und bestätigter Erzbischof von Köln, des Heiligen Römischen Reiches Erzkanzler für Italien und Kurfürst, Bischof zu Lüttich, Administrator der Stifte Münster, Hildesheim und Freising, Fürst zu Stablo, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Ober- und Niederbayern, Westfalen, Engern und Bouillon, Markgraf zu Franchimont, der den Brüdern Jobst Dietrich und Kaspar Bernhard Gaugreben zu Siedlinghausen und Goddelsheim, die vom Erzstift den halben Zehnten des Dorfes Meiste zu Lehen trugen, die Erlaubnis gegeben hatte, diesen an Bernhard Heinrich Schenck zu Scharfenberg und Schweinsberg zu verkaufen, belehnt Letzteren mit diesem halben Zehnten zu den üblichen Verpflichtungen und siegelt. Zeugen: Droste zu Eversberg und Oestinghausen bzw. Rat, Heinrich Schade und Goswin Ketteler zu Hovestadt.
Geben unnd belehenet auff unnserm Schloß Arennspergh am funffunndzwanntzigsten tag monats Januarii 1598.
- Archive signature: 77
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1598 Januar 25.
Siegel angehängt, rot, rund, ca. 3,2 cm Dm., Rest. Im Siegelfeld Wappenschild (geviert, 1. Kreuz, 2. steigndes Pferd, 3. 3 Herzen 2:1, 4. Adler - mit Herzschild - geviert 1/4 Löwe, 2/3 Wecken). U.: ERNE[ST]VS. D(EI). G(RATIA). [ARC]HIEP(ISCOP)VS. COLO[...]. Auf dem Umbug: Dietenhofer sst.
Arnsberg
Ursula geb. Schade, Witwe, Jobst Dietrich und Kaspar Bernhard [von] Gaugreben zu Goddelsheim und Siedlinghausen, Mutter und Söhne, sowie Rembert de Wrede zum Schellenstein, Vormund des Kaspar Bernhard, verkaufen Bernhard Heinrich Schenck zu Schweinsberg und Scharfenberg ihren Zehnten im Dorf Meiste im Gogericht Rüthen für bereits erhaltene 3250 Reichsthaler. Damit haben sie 1500 Reichsthaler abgelöst, die bisher Hermann von Pentling auf diesen Zehnten zu Pfand hatte, und wegen des Brautschatzes ihrer Tochter, Schwester und Base Margarete, Ehefrau des Rabe von Berninghausen, 1500 Reichsthaler und aufgelaufene Zinsen beglichen, für die Rabe von Hanxleden zu Ostwig, kurkölnischer Rittmeister, und Rembert de Wredeals Bürgen gegenüber Hans von Stockhausen und Adam Gottschalk von und zu Padtberg eingetreten waren. Auflassung und Währschaftsversprechen, auch gegenüber dem Erzbischof von Köln als Lehnsherrn. Zu Unterpfand dafür werden bei Ludwig Landgrafen zu Hessen ausstehende 4000 Gulden Manngeld gestellt, die vom Landgrafen verpensioniert werden; Rechtsmittelverzicht. Die Aussteller bitten (1) Ernst, erwählten und bestätigten Erzbischof von Köln und Kurfürsten, um seine lehnsherrliche Zustimmung. Dieser siegelt mit dem Kursekret und unterschreibt zum Zeichen dieser Zustimmung. (2) Ursula und (3) Jobst Dietrich Gaugreben sowie (4) Rembert de Wrede unterschreiben und siegeln. Richter und Schöffen zu Rüthen bekunden die Immission des Käufers in den Zehnten.
Gescheen ... zu Arnspurgkh den 14. Januarii und hernacher bestettigt zu Ruhden denn sechzehenden Aprilis 1598.
- Archive signature: 76
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1598 Januar 14.
Siegel angehängt. 1 u. 2) ab, Reste der Presseln. 3) grün, rund, 2,3 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Kranz mit 5 Rosen) mit Helm. U.: REMBERT-WREDE. 4) grün, oval, 3,3 x 3,1 cm Dm. [möglicherweise rund, gequetscht]. Im Siegelfeld Brustbild eines Heiligen mit gefalteten Händen, davor ein Wappenschild (Kreuz, in den Ecken und in der Mitte 5 Gegenstände). U.: [......].-IVDICIAL[..]. Unter dem Text: Ernst Churfürst, Herzog zu Westphalen sst. Urssel Gogrebe Wittib myn handt. Jost Diderich Gogrebe sst. Remert de Wreede vormuntt sst. Beken ich Casper Berndt Gaugreb, daß deiser Erbkauft und churfürstlicher Ratification mitt meinen Wissen und auff mein underthenigst Ansuchen geschehen.
Das angekündigte Siegel des Erzbischofs fehlt; stattdessen hängt das nicht angekündigte Gerichtssiegel von Rüthen an.
Arnsberg / Rüthen
Dekan, Senior und Doktoren der Juristenfakultät zu Wittenberg gutachten: des Empfängers Großvater Georg Sittich Marschalk von Ostheim zu Marisfeld hat im Jahr 1548 seinen Hof Schmerbach an den Vetter Georg Marschalk von Ostheim verkauft und zu dessen Gunsten das Lehen aufgeschrieben. Als elf Jahre später der Lehnsherr starb, ist der Großvater wie alle Lehnsleute zum Empfang zitiert worden. Nach Vollzug der Reverse sind allen die Lehnsurkunden zugestellt worden. Darin war der Hof Schmerbach ausdrücklich inbegriffen. Deshalb ist auch der Vater nach des Großvaters Tod 1576 damit belehnt worden. Als 1588 der Käufer ohne männliche Leibeserben gestorben war, wurde der Hof eingezogen mit der Begründung, er sei in den erwähnten Lehnsurkunden durch Irrtum des Schreibers stehen geblieben. Sofern aber der Hof ein altes Lehen und der Vetter Georg in der Belehnung mit inbegriffen war, ist das Lehen nicht heimgefallen, sondern nach dem Tod des Vetters dem Empfänger zugefallen. Siegel der Fakultät.
- Archive signature: 79
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: [um 1600]
Aufgedrücktes Oblatensiegel, rund, 5 cm Dm. Im Siegelfeld hl. Ivo, ein Buch haltend. U.: S. IVO. FACVL. IVRID[...]. PATRONVS. Auf dem Schriftband zwei Wappen (Rautenkranz, gekreuzte Schwerter).
Papier, ein Bogen.
Barbara von Zedtwitz, geb. Marschalk von Ostheim und Ehefrau des Wolf Dietrich von Zedtwitz zu Mittlerweilersbach, verzichtet gegenüber ihrem Bruder Adam Melchior Marschalk von Ostheim zu Marisfeld, der ihr gemäß der Eheberedung 2000 Gulden fränkischer Landwährung als Heiratsgut sowie Kleider und Schmuck für ihren Ehrentag mitgegeben hat, auf das gesamte väterliche, mütterliche und brüderliche Erbe. Der Bruder hat ihr den verlangten Eid vor Gericht erlassen und ist mit diesem Verzicht zufrieden. Der in aller Form bekundete Verzicht gilt nicht, falls der Bruder ohne eheliche Leibeserben stirbt oder ihr jemand aus der Familie etwas testamentarisch vermacht. Die Ausstellerin bittet (3) Lorenz von Guttenberg zu Kirchlauter, Kühlenfels und Wartenfels, fürstlich Bambergischen Rat, Landrichterverweser und Pfleger zu Giech, (4) Friedrich Wilhelm von Guttenberg zu Steinhaus, fürstlich Bambergischen Amtmann zu Marloffstein und Neunkirchen, um Mitbesiegelung. Der Ehemann (1) Wolf Dietrich von Zedtwitz stimmt dem Verzicht zu und siegelt gemeinsam mit seiner Ehefrau (2) Barbara.
Geschehen freittag den 23. Aprilis 1602.
- Archive signature: 80
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1602 April 23.
Siegel angehängt, braun in Holzkapseln (fehlt bei 2). 1) rund, 2,6 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Balken) mit Helm. U.: WOLF. DITRICH.-[....]WITZ. 2) oval, 1,2 x 1,5 cm. Im Siegelfeld zwei Wappenschilde (rechts Balken, links Tischfuß), darüber Initialen B.V.Z.M.V.O. 3) ab. 4) oval, 1,6 x 1,4 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (Rose), darüber Initialen F.W.-V.G. Auf dem Umbug Unterschriften: Wolff Dieterich von Zedwitz. Barbara von Zedtwitz geborne Marschalkin von Ostheim sst. Lorentz von Guttenbergk. Friederich Wilhelm von Guttenbergk mpp.
Eva vom Stein, geborene Marschalk von Ostheim und Ehefrau des Moritz Burkhard vom Stein zu Sondheim und Ostheim vor der Rhön, verzichtet gegenüber ihrem Bruder Adam Melchior Marschalk von Ostheim zu Marisfeld, der ihr gemäß der Eheberedung 2000 Gulden fränkischer Landwährung als Heiratsgut sowie Kleider und Schmuck für ihren Ehrentag mitgegeben hat, auf das gesamte väterliche, mütterliche und brüderliche Erbe. Der Bruder hat ihr den verlangten Eid vor Gericht erlassen und ist mit diesem Verzicht zufrieden. Der in aller Form bekundete Verzicht gilt nicht, falls der Bruder ohne eheliche Leibeserben stirbt oder ihr jemand aus der Familie etwas testamentarisch vermacht. Die Ausstellerin bittet (2) Moritz Hermann Marschalk von Ostheim und (3) Wolf Dietrich von Zedtwitz zu Mittlerweilersbach um Besiegelung. Der Ehemann (1) Moritz Burkhard vom Stein stimmt dem Verzicht zu und kündigt sein Siegel an.
Der geben ist zu Sontheimb vor der Röhn denn zehenden tag monats Aprilis 1605.
- Archive signature: 81
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1605 April 10.
Siegel angehängt. 1) grün in Holzkapsel, rund, 2,4 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Schrägbalken) mit Helm. U.: S. MORITZ. BVRCKHART. VON. STEIN. 2 u. 3) ab, Presseln hängen an. Auf dem Umbug: Moritz Burckhart vom Stein mpp. Moritz Hermann Marschalck vonn Ostheimb sst. Wolff Dieterich von Zedwitz.
Kanzler und Räte der Hennebergischen Regierung erteilen im Namen des Christian II. Herzogs zu Sachsen, des Heiligen Römischen Reiches Erzmarschalls und Kurfürsten, Landgrafen in Thüringen, Markgrafen zu Meißen und Burggrafen zu Magdeburg für sich, Johann Georg und den unmündigen August, Herzöge zu Sachsen, Brüder des Kurfürsten, sowie Friedrich Wilhelm und Johann, Herzöge zu Sachsen, auf Bitten des Balthasar Rab Speßhardt zu Aschenhausen ihre Zustimmung, daß dieser seiner Ehefrau Elisabeth Magdalene, geb. Marschalk von Ostheim, 2000 Gulden Heiratsgut, 2000 Gulden Widerlage und 400 Gulden Morgengabe auf seinen Sitz Aschenhausen mit Zubehör, Lehen von der Grafschaft Henneberg, auf Lebenszeit verschreibt. Kanzlei-Sekretsiegel.
Der geben ist zu Meinungen den siebenden monatstag Junii 1608.
- Archive signature: 82
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1608 Juni 7.
Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, rund, 2,1 cm Dm. Im Siegelfeld drei gegeneinander gelehnte Wappenschilde (Henne auf Dreiberg, Rautenkranz, gekreuzte Schwerter). U.: FVRSTLICHE. GRAFSCHAFT. HENNEBERG.
Meiningen
Elisabeth Magdalene Speßhardt, geb. Marschalk von Ostheim, Ehefrau des Balthasar Rab Speßhardt, verzichtet gegenüber ihrem Bruder Adam Melchior Marschalk von Ostheim zu Marisfeld, der ihr gemäß der Eheberedung 2000 Gulden fränkischer Landwährung als Heiratsgut sowie Kleider und Schmuck für ihren Ehrentag mitgegeben hat, auf das gesamte väterliche, mütterliche und brüderliche Erbe. Dieser in aller Form bekundete Verzicht gilt nicht, falls der Bruder ohne eheliche Leibeserben stirbt oder ihr jemand aus der Familie etwas testamentarisch vermacht. Die Ausstellerin bittet ihre Vettern und Schwäger (2) Libert Bose zu Ellingshausen und (3) Moritz Burkhard von Stein zu Sondheim und Ostheim vor der Rhön um Besiegelung; diese kündigen ihre Siegel an. Der Ehemann (1) Balthasar Rab Speßhardt gibt seine Zustimmung und siegelt.
Der geben ist ahm 22. Februarii 1609.
- Archive signature: 83
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1609 Februar 22.
Siegel angehängt. 1) braun, rund, 3 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Kopfstück eines Fisches) mit Helm. U.: S. BALTHASAR.-RAB. SPECHSART. 2 u. 3) ab, Presseln hängen an. Auf dem Umbug Unterschriften: Balthasar Rab Spechshardt. Liebert Bose. Ich Adam von und zu Bastheim, obwol mein freundlicher lieber Schwager, Moritz Burkhart vom Stein seeliger hierinen benambt, hab ich doch auff Bitten obbenander beyder Eheleut wegen seines bletzlichen Abscheidens an seiner Statt zu Gezeugnus mein adel. Pettschafft hiefur gedruckt und mit eigener Handt underschrieben.
Otto Heinrich von Bastheim für Wilhelm Sebastian Speßhardt zu Unsleben, kur- und fürstlich Sächsisch-Hennebergischen Kriegsrat einerseits, Adam Melchior Marschalk von Ostheim zu Marisfeld und Eitel Heinrich vom Stein zum Altenstein, fürstlich Sachsen-Eisenachischer Rat und Amtmann zu Lichtenberg, für Anna Maria Marschalkvon Ostheim, Tochter des verstorbenen Adam Georg Marschalk von Ostheim, andererseits, bereden eine Ehe zwischen Speßhardt und Anna Maria. Mitgift 2000 Gulden, fällig in Meiningen ein Jahr nach der Eheschließung oder mit Zustimmung der hennebergischen Regierung auf das Gut Marisfeld zu verschreiben, dazu Kleidung und Schmuck; Widerlage 2000 Gulden, Morgengabe 400 Gulden. Daher sind 4400 Gulden durch Speßhardt mit Zustimmung des Lehnsherrn auf seine Güter zu verschreiben. Regelungen für die unterschiedlichen Todesfälle beider Partner mit und ohne Hinterlassung von Kindern sowie für eventuelle spätere Ehen. Sicherung der Rechte der Kinder Speßhardts aus erster Ehe auf eine Verschreibung über 10.000 Gulden, jetzt in Händen derer [von Ebersberg gen.] von Weihers und herrührend von der Schwester der Großmutter, Anna Maria von Merlau geb. von Reinstein. Erbverzicht der Anna Maria. Zwei gleichlautende Ausfertigungen. Die Vermittler siegeln mit den Ringpetschaften. Speßhardt und Marschalk übernehmen ihre Verpflichtungen, unterschreiben und siegeln mit den Ringpetschaften.
Geben den achten monatstagk Octobris 1626.
- Archive signature: 84
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1626 Oktober 8.
Siegel ab. Unter dem Text: Wilhelm Bastian Spechsartt mpp. Adam Melchior Marschalck von Ostheim mpp. Eitell Heinerich vom Stein mpp. Otthenrich von Bastheim mpp.
Pergamentheft, 4 Blatt.
(2) Friedrich Wilhelm von Guttenberg zum Steinhaus, fürstlich Bambergischer Amtmann zu Marloffstein, Neunkirchen und Ebermannstadt, (3) Wolf Dietrich von Zedtwitz zu Mittler- und Unterweilersbach, und (4) Wilhelm Sebastian Speßhardt zu Unsleben für Adam Melchior Marschalk von Ostheim zu Ostheim und Marisfeld einerseits, (5) Kaspar von Stein zu Nordheim im Grabfeld, (6) Hans Karl Voit von Salzburg zu Unterebersbach und (7) Wolf Albrecht von Thüngen zu Wüstensachsen und Neuhaus, für Margarete Barbara von Stein, Tochter des verstorbenen Kaspar Wilhelm von Stein zu Völkershausen, andererseits, bereden eine Ehe zwischen Adam Melchior Marschalkund Margarete Barbara von Stein. Mitgift 1500 Gulden; Widerlage 1500 Gulden; Morgengabe 500 Gulden. Insgesamt sind 3500 Gulden - ggf. mit lehnsherrlicher Zustimmung - auf die Güter zu verschreiben. Regelungen für die unterschiedlichen Todesfälle beider Partner mit und ohne Hinterlassung von Kindern sowie für eventuelle zweite Ehen. Margarete Barbara hat einen Erbverzicht auszusprechen. Zwei gleichlautende Ausfertigungen. (1) Adam Melchior Marschalk übernimmt seine Verpflichtungen und siegelt.
Marißfeldt den achten Junii 1629.
- Archive signature: 85
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1629 Juni 8.
Siegel angehängt 1) herausgerissen. 3-6 ab, Presseln 3, 5 u. 6 hängen an. 2) Holzkapsel ohne Abdruck. 7) oval, 1,2 x 1 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (Balken, darauf drei ausgebogene Pfähle) mit Helm, darüber Initialen W.A.-V.T. Auf dem Umbug, den Presseln zugeordnet: Adam Melchior Marschalck von Ostheim mpp. [Unterschrift zu 2 fehlt]. Wolff Dieterich von Zedwitz mpp. Wilhelm Bastian Spechshart mpp. Caspar vom Stein mpp. Hans Carll Voitt von Saltzburgk mpp. Wolff Albrecht vonn Thüngenn.
Adam Melchior Marschalk von Ostheim zu Marisfeld, des Fürstlich Sächsischen Herzogtums Franken Hauptmann zu Fladungen, Münnerstadt (Meur-), Mellrichstadt und Hilders, Sohn des verstorbenen Adam Georg Marschalk von Ostheim und der Maria von Guttenberg, einerseits, Magdalene von Wersabe, Tochter des Hermann von Wersabe, hessischer Rat und Amtmann zu Schmalkalden, und der verstorbenen Apollonia geb. Riedesel von Eisenbach, schließen mit Zustimmung der noch lebenden Eltern und der Verwandten folgenden Ehevertrag. Mitgift 2000 Gulden, Kleidung, Kleinode und Schmuck, dazu ein Legat von der Schwester und von der Mutter ererbter Schmuck, ein Jahr nachder Hochzeit in Schmalkalden fällig und mit 5 % zu verpensionieren; Magdalene hat dagegen einen Erbverzicht auszustellen. Widerlegung 2000 Gulden bzw. von je 15 Gulden ein Gulden Ertrag in Geld und Naturalien, in Jahresfrist mit lehnsherrlicher Zustimmung zu verschreiben; Festlegung von Einzelheiten; 400 Gulden Morgengabe. Regelungen für die unterschiedlichen Todesfälle beider Partner mit und ohne Hinterlassung von Kindern sowie für eventuelle spätere Ehen; Sicherung der Ansprüche der Maria Eva Marschalk, Tochter aus Adam Melchiors erster Ehe mit Margarete Barbara von Stein. Neben den Waffen werden etliche von der ersten Ehefrau stammende Stücke Silbergeschirr, zwei Willkomm und zwei große Straußeneier als zum Hause Marisfeld gehörig von der Verfügung der Magdalene als Witwe ausgenommen. Zwei gleichlautende Ausfertigungen. Adam Melchior Marschalk und Hermann von Wersabe übernehmen ihre Verpflichtungen; sie unterschreiben und siegeln mit den Petschaften.
So geben und geschehen Schmalkalden den 9. monatstag Junii 1634.
- Archive signature: 86
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1634 Juni 9.
Siegel an einer Schnur angehängt, grün in Holzkapseln. 1) oval, 1,5 x 1,1 cm. Wappenschild (gespalten) mit Helm, darüber Initialen H.-V.-W. 2) kein Abdruck. Unter dem Text: Adam Melchior Marschalck von Ostheim mpp. Eitell Heinerich vom Stein mpp. Wolff Dieterich von Zedwitz mpp. Wilhelm Bastian Spehshart mpp. Herman von Wersebe. Christian v. d. Malsburgk mpp. Otto Hartmann von Schlitz gnt. von Görtz. Rab Moritz Wolff von Guttenbergk mpp. Rab von Boynenburgk genandt Hoinstein mpp. Johann Riedeßell zu Eyßenbach mpp.
Pergamentheft, 6 Blatt.
Schmalkalden
Die von den Kur- und Fürsten, Herzögen zu Sachsen, Jülich, Kleve und Berg etc. in die fürstliche Grafschaft Henneberg verordneten Kanzler und Räte erteilen auf die vor Jahren von dem verstorbenen Christian Marschalk von Ostheim zu Marisfeld, Erbmarschall der fürstlichen Grafschaft Henneberg, und nach dessen Tod vonder Witwe Maria Magdalene Marschalk, geb. von Vippach, erneut geäußerte Bitte ihre Zustimmung dazu, auf das Gut Marisfeld 20.000 Gulden und für den Fall, daß der einzige Sohn Johann Friedrich Marschalk von Ostheim ohne männliche Leibes-Lehnserben sterben sollte, 10.000 Gulden aufzunehmen, um das Gut wieder in Bau und im Laufe der Zeit wieder in einen guten Zustand zu bringen, auch die abgebrannte adlige Wohnung und sonstige Gebäude wieder zu errichten. Stirbt der Sohn erbenlos vor seiner Mutter, haben künftigen Inhaber von Marisfeld dieser 10.000 Gulden auszuzahlen. Bis dahin kann sie das hennebergische Mannlehen zurückhalten. Die Aussteller siegeln mit dem hennebergischen Kanzleisekret.
So geschehen zue Meinungen sonnabends den 2. monatstag Decembris 1654.
- Archive signature: 88
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1654 Dezember 2.
Siegel angehängt, wie Nr. 82, rot in Holzkapsel.
Meiningen
Ferdinand III., erwählter Römischer Kaiser, allzeit Mehrer des Reichs, König zu Germanien, Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien und Slavonien, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, Steyr, Kärnten, Krain und Württemberg, Graf zu Habsburg, Tirol und Görz etc. bekundet: der Reichskammergerichtsadvokat und -prokurator Dr. Johann Georg von Gülchen hat, da Christan Marschalk von Ostheim zu Marisfeld unlängst verstorben ist und eine Witwe Eva Maria Magdalene geb. von Vippach mit zwei unmündigen Kindern namens Johann Friedrich und Sabine Elisabeth hinterlassen hat und weder von Vater- noch von Mutterseite Agnaten oder Kognaten am Leben sind, beantragt, der Mutter die Vormundschaft zu übertragen. Emich Graf zu Leiningen und Dagsburg, Herr zu Apremont, Reichskammergerichtspräsident, und die übrigen von den Reichsständen bestimmten Urteiler und Assessoren haben den mit Vollmacht vom 13. Okt. 1653 eingereichten Antrag in ihrer öffentlichen Audienz behandelt und übertragen hiermit der Eva Maria Magdalene Marschalk von Ostheim unter aufgezählten Bedingungen die Verwaltung der Güter ihrer Kinder. Siegel des Kaisers.
So geben in ... Speyer den acht unndt zwantzigsten tag monaths Aprilis 1654 ....
- Archive signature: 89
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1654 April 28.
Siegel ab, Rest der Pressel hängt an. Unter dem Umbug: Ad mandatum domini electi imperatoris proprium Johann Conrad Albrecht von Lautterburg Verwalter sst. mpp. Johann Conradt Linden Iudicii Imperialis Camerae Notarius mpp.
Speyer
Friedrich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Kleve und Berg, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Mark und Ravensberg, Herr zum Ravenstein, belehnt nach dem Tod seines Vaters Herzog Ernst den Johann Friedrich Marschalk von Ostheim zu Marisfeld mit folgenden Lehen: 1. Schloß und Dorf Marisfeld mit Zubehör, Herrlichkeit und Rechten, Höfen, Hufen, Gütern, Zinsen, Gülten, Fronen und Diensten, der Markung des Dorfes, Rain und Stein, Schenkstatt und Schankrecht, Schmiede und Schäferei sowie der Wüstung Gertles, jeweils mit Zubehör, wie es der verstorbene Vater Christian Marschalk und dessen Vorfahren von der fürstlichen Grafschaft Henneberg hatten; 2. ein Hof zu Stepfershausen mit Zubehör und zugehörigen Gütern; ein Hof zu Oberkatz; der Burgstall zu Sands mit Zubehör, ein Viertel des Sackzehnten zu Bettenhausen, erbringt je neun Malter Korn und Hafer, und ein Viertel des dortigen kleinen Zehnten; ein Gut zu Schmeheim mit Zubehör, Lehen vom Aussteller und seinen Brüdern, hatten zuvor der Vetter Adam Melchior Marschalk, der Großvater Moritz Hermann Marschalk und der Vater Christian Marschalk; der verstorbene Adam Georg hatte einen Teil vom verstorbenen MaternMarschalk an sich gebracht. Übliche Verpflichtungen; Bestimmungen zum Erbgang bei den Lehnsherren. Zeugen: Ernst Ludwig Avemann, Dr. der Rechte, geheimer Rat und Kanzler, Johann Jakob Avianus, Dr. der Rechte, Präses des Konsistoriums und Hofrat, Paul Becker, Dr. der Rechte und Hofrat sowie Hieronimus Brückner, Dr. der Rechte und Lehnssekretär. Lehnssiegel des Ausstellers.
Geben Friedenstein 1676 den zehenden tag Februarii.
- Archive signature: 90
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1676 Februar 10.
Siegel angehängt, leere Holzkapsel. Unter dem Text: Friderich H. z. Sachsen mpp. Auf dem Umbug: Ernst Ludwig Avemann Cantzler mpp. Kollationsvermerk des Lehnssekretärs vom 13. Juli 1676.
Friedenstein
Heinrich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Kleve und Berg, Engern und Westfalen, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Mark und Ravensberg, Herr zum Ravenstein, Generalwachtmeister des fürstlichen Hauses Sachsen, belehnt nach dem Tod des Johann Friedrich Marschalk von Ostheim zu Marisfeld dessen Witwe Sophie Franziska, geb. von Bettendorff, in Vormundschaft ihrer Söhne Franz Friedrich, Ernst Dietrich und Johann Heinrich Marschalk von Ostheim mit folgenden Lehen: 1. Schloß und Dorf Marisfeld mit Zubehör, Herrlichkeit und Rechten, Höfen, Hufen, Gütern, Zinsen, Gülten, Fronen und Diensten, der Markung des Dorfes, Rain und Stein, Schenkstatt und Schankrecht, Schmiede und Schäferei sowie der Wüstung Gertles, jeweils mit Zubehör, wie es der verstorbene Vater Johann Friedrich, der Großvater Christian Marschalk und dessen Vorfahren von der fürstlichen Grafschaft Henneberg hatten entsprechend dem vom Herzog mit dem Vater getroffenen Vergleich wegen des Zentgerichts im Dorf Marisfeld, des sogenannten Kießlingshofs daselbst und der Jagd auf dem Schmeheimer Gehölz vom 30. Sept. 1688; 2. ein Hof zu Stepfershausen mit Zubehör und zugehörigen Gütern; ein Hof zu Oberkatz; der Burgstall zu Sands mit Zubehör, ein Viertel des Sackzehnten zu Bettenhausen, erbringt je neun Malter Korn und Hafer, und ein Viertel des dortigen kleinen Zehnten; ein Gut zu Schmeheim mit Zubehör, Lehen vom Aussteller aufgrund des mit seinen Brüdern getroffenen Vergleichs, hatten zuvor Adam Melchior Marschalk, Moritz Hermann Marschalk, der Großvater Christian Marschalk und der Vater Johann Friedrich Marschalk; der verstorbene Adam Georg hatte einen Teil vom verstorbenen Matern Marschalk an sich gebracht. Übliche Verpflichtungen; Bestimmungen zum Erbgang bei den Lehnsherren. Zeugen: Johann Friedrich Bachoff von Echt, geheimer Rat und Kanzler, Johann Laurentius Keyßner, Dr. der Rechte, Veit Ludwig Göckel, Hof-, Justiz- bzw. Konsistorialräte, und Ägidius Funck, Lehnssekretär. Lehnssiegel des Ausstellers.
Geben Glücksburgk in Römhild 1696 den 19. monatstag Junii.
- Archive signature: 91
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1696 Juni 19.
Siegel ab, Rest der Pressel hängt an. Unter dem Text: Henrich H. z. Sachsen. Auf dem Umbug: J. F. Bachoff sst.. Joh. Laurent Keyßner D. sst.
Römhild
Karl Philipp, Bischof zu Würzburg und Herzog zu Franken belehnt die Brüder Marschalk von Ostheim zu Walldorf, Friedrich Gottlieb, fürstlich Sachsen-Meiningischen Kammerjunker, und Heinrich August, fürstlich Bambergischen Leutnant, Söhne des verstorbenen Johann Heinrich Marschalk zu Marisfeld, mit Sitz, Behausung und Freiheit zu Walldorf, der große Hof genannt, mit Mannschaften, Äckern, Wiesen, Hölzern, Feldern, Gewässern, Wunne und Weide, einem Freihof zu Walldorf in der klingen mit Zubehör, der Jagd nach Hasen und Rehen in Hölzern und Feldern gleich denen von Wolfskeel und Diemar zu Walldorf, den Fronen undDiensten zu Walldorf gleich denen von Wolfskeel und Diemar, dem Sackzehnten zu Herpf, der jährlich 22 Malter Korn, einen halben Malter Weizen und 17 2 Malter Hafer Meininger Maß erbringt, dem Fischwasser an der Werra von Welkershausen bis an die Kohlgrube unter Walldorf, Lehen vom Hochstift Würzburg, den Brüdern nach dem Tod ihres Vatersbruders Franz Friedrich Marschalk zugefallen. Weiter verleiht der Bischof das ihm durch Auftragung von Seiten des Großvaters Johann Friedrich Marschalk von Ostheim zugestellte Mitpatronatsrecht zu Walldorf und die Schäferei sowie zu neuem Sohn- und Tochterlehen das Wirtshaus "zum freien Ritter" mit Schenkrecht zu Walldorf. An diesen Lehen stand dem verstorbenen Vater ein Nachfolgerecht zu. Sekretsiegel des Ausstellers.
Der geben ist den fünfzehenden monatstag Octobris 1749.
- Archive signature: 92
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1749 Oktober 15.
Siegel ab, Pressel hängt an. Unter dem Text: Joan. Phil. Christ. Reibelt mpp. Joseph Cocueli von Habermann mpp.
Konrad Erasmus Sigmund Hesso Freiherr von Reinach, Kapitular der Dom- und Ritterstifte zu Mainz, Würzburg und St. Ferrutius zu Bleidenstadt, Landrichter des Herzogtums Franken, und Philipp Anton Christoph Ernst Freiherr von Guttenberg zu Guttenberg, Breitenreuth, Rugendorf und Streichenreuth, Kapitular der Dom- bzw. Ritterstifte Bamberg, Würzburg und Comburg, Präsident des fürstlich Würzburgischen Polizeigerichts des oberen Rats, bekunden: Karl Alexander, Administrator des Hochmeistertums in Preußen, Meister des Deutschen Ordens in Deutschen und Welschen Landen, Herzog von Lothringen und Bar, Markgraf, Herzog zu Kalabrien, Geldern, Montferrat und in Schlesien zu Teschen, Fürst zu Charleville, Markgraf zu Pont-à-Mousson und Nomény, Graf zu Provence, Vaudémont, Blâmont (Blanckenberg), Zutphen, Saarwerden, Salm und Falkenstein, Herrn zu Freudenthal und Eulenburg, des Heiligen Römischen Reiches und Ihrer K.K. Majestät Generalfeldmarschall, Obrist über zwei Regimenter zu Fußund Generalgouverneur der Österreichischen Niederlande, hat Heinrich August Marschalk von Ostheim, fürstlich Bambergischen wirklichen Kämmerer und Grenadier-Hauptmann des Hohenlohischen Fränkischen-Kreis-Regiments, in den Deutschen Orden aufgenommen unter der Bedingung, daß dieser seiner Vernunft und seiner Glieder mächtig und geschickt, wenigstens 16 Jahre alt, adliger, rittermäßiger Herkunft und deutschen Geblüts ist, sich auf Lebenszeit auf die Satzungen des Ordens verpflichtet und in Sachen der Religion auf die sich aus dem Reichsabschied zu Augsburg 1555 ergebenden Rechte verzichtet. Die Aussteller bekunden, daß Heinrich August Marschalk diese Bedingungen erfüllt und von Vater- und von Mutterseite je acht adlige, rittermäßige Ahnen deutschen Gebüts aufweist. Er hat künftig dem Hoch- und Deutschmeister und dem Landkomtur der Ballei Altenbiesen gehorsam zu sein. Die Aussteller verpflichten sich, ihn bei Verstößen nicht zu unterstützen, sondern wieder zum Gehorsam gegen den Orden und seine Vorgesetzten zu bringen. Heinrich August übernimmt seine Verpflichtungen. Er und die beiden Aussteller siegeln.
So geschehen Mergentheim den 19ten Julii 1763.
- Archive signature: 93
- Inventory signature: 4-10-0207
- Ageing: 1763 Juli 19.
Mergentheim