Preface
1. Institutionsgeschichte
Die 1860 in Weimar aus der Privatinitiative des Großherzogs Carl Alexander von Sachsen-Weimar-Eisenach entstandene Kunstakademie, die zunächst als Großherzogliche Kunstschule, nach ihrer Übernahme auf den Staat als Großherzoglich Sächsische Kunstschule, schließlich seit 1910 als Großherzoglich Sächsische Hochschule für bildende Kunst firmierte, ist in der Kunstgeschichte allgemein als "Weimarer Malerschule" bekannt geworden. Damit wird lediglich die dort zwischen 1870 und 1900 vorherrschende schulbildende Stilrichtung der realistischen Landschafts- und Genremalerei, wie sie durch Lehrer und Schüler der Weimarer Kunstschule (u. a. Theodor Hagen, Karl Buchholz, Leopold Graf von Kalckreuth, Paul Baum, Ludwig von Gleichen-Rußwurm und Christian Rohlfs) ausgeübt wurde, kunsthistorisch eingeordnet, nicht aber die sie tragende Institution bezeichnet. Die Kunstschule in der Residenzstadt des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach hatte als künstlerische Lehranstalt in dieser Zeit eine für die Kunstentwicklung in Deutschland hervorgehobene Bedeutung, die sich in der Stilbezeichnung "Weimarer Malerschule" manifestiert hat. Im Übrigen war sie eine der Kunstakademien, welche die Ausbildung von Malern bis zur künstlerischen Selbständigkeit verfolgte. Nicht alle Lehrer und Schüler der Kunstschule zwischen 1860 und 1900 lassen sich jedoch unter dem Begriff "Weimarer Malerschule" subsumieren, zumal diese nur zeitlich begrenzt wirkte.
In ihrem institutionellen Entwicklungsgang durchlief die 1860 gegründete Kunstschule die Zeit des privaten Mäzenatentums während der Regentschaft von Großherzog Carl Alexander (bis 1901), die anschließende Übertragung auf den Staat unter seinem Nachfolger Wilhelm Ernst - als 1905 zusätzlich eine Bildhauerschule entstand und 1910 die Erhebung zur Hochschule für bildende Kunst erfolgte - bis zu dessen Abdankung als Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach am 9. November 1918 und nachfolgend die kurze Übergangsphase bis zur Übernahme des Direktorats durch den Architekten Walter Gropius und dessen Neuformierung der Kunstlehranstalt als Staatliches Bauhaus im April 1919.
Die Gründung einer Kunstschule in Weimar war ein länger zurückreichender Gedanke des 1853 an die Regierung gekommenen Großherzogs Carl Alexanders. Dessen künstlerische Interessen galten nicht nur den bisher in Weimar dominierenden Künsten, der Literatur und der Musik, sondern auch zunehmend der Malerei. Allerdings ist zu beachten, dass es hier bereits seit 1775 eine "Freie Zeichenschule" gab, die einen kostenlosen Zeichenunterricht für jeden interessierten Bürger anbot und dessen künstlerisches Personal mit seiner klassizistischen Ausrichtung in Weimar präsent war. 1858 hatte der Großherzog den Maler Stanislaus Graf von Kalckreuth als Berater für seine Kunstpläne gewonnen und mit ihm die Absichten zur Gründung einer Akademie für bildende Kunst sowie die Ansiedlung einer Kolonie gleichgesinnter Künstler in Weimar beraten. Dieser setzte in der folgenden Zeit im Auftrag Carl Alexanders den Gründungsplan der Kunstschule um.
Bereits seit Jahresbeginn 1860 war in der auswärtigen Presse in Korrespondenzen aus Weimar von der neuen Kunstakademie die Rede, obwohl zu dieser Zeit weder Geldmittel, noch Schulgebäude und Lehrpersonal vorhanden waren. Im März 1860 bestimmte der Großherzog ein seitlich des Ausganges der Marienstraße zum Park hin gelegenes Baumagazin zum Gebäude für die neue Kunstschule, in dem durch Umbau Malerateliers geschaffen werden sollten. Allerdings wurde dann an dessen Stelle ein Neubau ausgeführt, der im Oktober 1860 bezugsfertig war. Damit war der Standort fixiert, auf dem seither die Kunstlehranstalten lokalisiert waren (Kunstschulstraße, heute Geschwister-Scholl-Straße 8). Als sich die Schule zu entwickeln begann und Raumnöte auftraten, musste als Provisorium das Dachgeschoss zu Ateliers ausgebaut werden, bis eine private Lösung ausserhalb des Schulgebäudes gefunden wurde. Der Maler Louis Preller ließ 1870 hinter der Kunstschule ein Atelierhaus bauen, das von der Schule 1871 übernommen wurde, wodurch im Erdgeschoss ein größeres Studio und zahlreiche Ateliers hinzukamen. Das "Prellerhaus" ist seitdem und bis zum heutigen Tage der älteste Kunstschulbau in Weimar, nachdem seit 1904 an der Kunstschulstraße der Um- und Neubau des alten Kunstschulgebäudes von 1860 in Angriff genommen wurde, das bis 1911 vollkommen verschwand und dem neuen von Henry van de Velde entworfenen Bau Platz machte.
Inzwischen war auch die Finanzausstattung für eine solche Schule bestimmt worden, so dass sich Kalckreuth um das künstlerische Lehrpersonal bemühen konnte. Unter dem Direktorat von Stanislaus Graf von Kalckreuth trat am 1. Oktober 1860 mit dem Vollzug der von Großherzog Carl Alexander erlassenen ersten Statuten die neue Kunstlehranstalt mit fünf Lehrern - darunter waren mit Franz Lenbach und Arnold Böcklin bedeutende Künstlerpersönlichkeiten, die allerdings nur kurze Zeit bis 1862 in Weimar wirkten - in den Malklassen, Lehrern für den theoretischen Unterricht in Perspektive, Anatomie, Ästhetik und Kunstgeschichte sowie einem Sekretär der Kunstschule ins Leben. Der eigentliche Schulbetrieb begann Mitte November 1860 mit sechzehn Schülern und Hospitanten. Die Finanzierung wurde wenig später endgültig geregelt. Versuche Carl Alexanders, die Kunstschule als Staatsanstalt zu etablieren, wurden vom Staatsministerium und vom Landtag nicht gebilligt, so dass sie bis 1901 ohne staatliche Unterstützung blieb, nicht einmal aus dem Domänenvermögen wurden Zuschüsse bewilligt. Die erforderlichen 7.000 Taler für die Unterhaltung der Kunstschule wurden aus der Dominialrente entnommen und kamen somit aus der Privatschatulle des Großherzogs bis zu dessen Ableben.
Die Kunstschule war und blieb eine Privatanstalt von Großherzog Carl Alexander und unterstand keiner Staatsbehörde, noch nicht einmal dem Departement des Großherzoglichen Hauses (mit Ausnahme 1884/85). Das war in ihren Statuten so festgelegt und wird auch so in den Hof- und Staatshandbüchern dieser Zeit dokumentiert. Allerdings wurden gegenüber den Gründungsabsichten des Großherzogs, wie sie in den von ihm erlassenen Statuten vom 1. Oktober 1860 manifest geworden waren, bereits nach den ersten Lehrerkonferenzen vom November/Dezember 1860 einschneidende Änderungen an den Satzungen vorgenommen, die nunmehr den freizügigen Charakter des Lehrbetriebs formten und die von Carl Alexander betonte Vorherrschaft der Historienmalerei aufhoben. Die neue Anstalt sollte unter künstlerischer Selbstverwaltung stehen, eine Klasseneinteilung wurde verworfen, jeder Schüler sollte sich seinen Lehrer wählen können, der ihn dann vom Beginn bis zum Ende seines Studiums zu leiten habe. Dabei wurde ihm auch das Recht zugestanden, mit einer halbjährigen Frist von einem Lehrer zum anderen übertreten zu dürfen. Damit war mit dem bis dahin an Kunstlehranstalten üblichen Klassenverband gebrochen worden und eine im eigentlichen Sinn freie Kunstschule entstanden, die in ihrer Zweckbestimmung aber eine höhere Lehr- und Bildungsanstalt "zur Ausbildung talentvoller junger Maler bis zur künstlerischen Selbstständigkeit" war, wie es das Staatshandbuch für das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach regelmäßig auswies.
Die Grundsätze für die Leitung und Verwaltung der Lehranstalt waren in den Statuten niedergelegt, die im Laufe der Entwicklung der Schule mehrfach revidiert wurden. Bestehen blieb der Grundsatz, dass sie unter der Leitung eines Künstlers stehen und in ihr die künstlerische Selbstverwaltung verwirklicht sein sollte. Der Direktor war in seinen Anordnungen und Massregeln allein dem Großherzog verantwortlich. Ihm war die gesamte Leitung der Kunstschule übertragen, so dass er deren innere Einrichtung verwaltete und die oberste Aufsicht über den zu erteilenden Unterricht führte. Er berief und leitete die Sitzungen des Lehrerkollegiums der Professoren, das unter seiner Leitung und Hinzuziehung des Sekretärs über notwendige Statutenänderungen und den allgemeinen Studienplan, Aufnahme und Entlassung der Schüler und deren Zuweisung an Lehrer bei unterlassener Wahl, Berufung von Meisterschülern sowie über Atelier- und Stipendienfragen entschied.
Die ersten Statuten von 1860 sind nach wiederholter Umarbeitung 1874 und 1883 neu gefasst worden. Die am 8. Mai 1884 dem Ministerialdepartement des Großherzoglichen Hauses übertragene Oberaufsicht der Großherzoglichen Kunstschule wurde bereits am 17. Oktober 1885 wieder zurückgenommen. Nach den revidierten Statuten vom Februar 1900, in deren Folge die Kunstschule im Staatshandbuch von 1900 bereits an die Stelle einer im Geschäftsbereich des Ministerialdepartements des Großherzoglichen Hauses tätigen Einrichtung rückte, bestätigten die erneut revidierten Statuten vom September 1902 die bestehende Oberaufsicht dieses Departments des Staatsministeriums über die Kunstschule. Die im November 1910 erlassenen Satzungen der nunmehrigen Großherzoglich Sächsischen Hochschule für bildende Kunst führten an der Stelle des Sekretärs nunmehr einen Syndikus. Diese Satzungen blieben bis 1919 in Kraft, nachdem 1917 durch das Lehrerkollegium angeregte Änderungen nicht mehr bestätigt worden waren.
Der Direktor erstattete dem Großherzog regelmäßig Bericht über die Tätigkeit der Schule, vor allem über eingetretene Personalveränderungen im Lehrerkollegium und über die Annahme und den Abgang von Studierenden sowie deren Ausbildungsfortschritte. Der Berichtszeitraum dafür konnte das Semester (ab 1. Oktober Wintersemester, ab 1. April Sommersemester) bzw. auch einen Zeitabschnitt innerhalb des Semesters ohne die Schulferien im Sommer (1. Oktober bis 31. Dezember, 1. Januar bis 31. März, 1. April bis 30. Juni bzw. 31. Juli), zuletzt auch das Gesamtschuljahr (1. Oktober des laufenden bis zum 1. Oktober des nachfolgenden Jahres) umfassen.
Die Entwicklung der Kunstschule mit seinem leitenden Personal (Direktor und Sekretär), den ordentlichen Lehrern in den Malklassen und dem sonstigen Lehrpersonal unter der Aufsichtsführung des Großherzogs, dessen persönliche Kunstauffassung eher der Historien- und Ateliermalerei verhaftet und der Fortentwicklung der Anstalt nicht immer zuträglich war, litt unter zahlreichen persönlichen Auseinandersetzungen. Hinzu kamen Konfliktstoffe von außerhalb mit den in Weimar ansässigen Künstlern, welche der Lehranstalt kritisch begegneten. Der Gründungsdirektor, Stanislaus von Kalckreuth, geriet zunehmend in Gegensatz zum Lehrpersonal und verstand sich nicht mehr mit seinem Sekretär Otto von Schorn, der 1872 Weimar verließ. Auch dessen Nachfolger Wilhelm Roßmann schied vorzeitig auf Grund von persönlichen Konflikten aus. Nach Kalckreuths Rücktritt gedieh die Schule wieder unter dem als Nachfolger berufenen Maler Theodor Hagen. Doch drängte sich nunmehr der Gegensatz zwischen der Kunstauffassung des Großherzogs und den der nunmehr führenden Lehrer der Kunstschule immer mehr in den Vordergrund. Vor allem Theodor Hagen und Albert Brendel sorgten dafür, dass die Landschaftsmalerei endgültig das Übergewicht bekam. Studien von Natur und Akt traten jetzt zunehmend in den Mittelpunkt des Lehrbetriebs und hoben das Ansehen der Schule.
Um die von Hagen vertretene neue Richtung einzudämmen, löste der Großherzog diesen nach Beratung mit Kalckreuth im Juni 1881 als Direktor durch den Tiermaler Albert Brendel ab, ohne allerdings dadurch sein Ziel zu erreichen. Mit der Kunstschule hatten Carl Alexander, aber auch sein Staatsministerium in den Jahren zwischen 1882 und 1890 manche Schwierigkeiten, deren Ursachen allerdings weniger in der Schule selbst als in den konservativen Kunstansichten des Großherzogs lagen. Auch unter Brendels Direktion verbesserte sich das Verhältnis zum Großherzog nicht. Theodor Hagen, Albert Brendel und der 1882 berufene Max Thedy bildeten jetzt den künstlerischen Führungskreis der Schule. Großherzog Carl Alexander und der Hof lehnten indessen die impressionistische Richtung, die sich seit 1885 an der Kunstschule immer deutlicher durchsetzte, ab. Schon die Ernennung Brendels hatte dem Zweck gedient, die von Hagen vertretene moderne Richtung wieder zugunsten der Historienmalerei zurückzudrängen. Aber Brendel, der beinahe zwanzig Jahre in Frankreich gelebt und gearbeitet hatte, vertrat ähnliche Kunstansichten wie Hagen und trat nach Auffassung des Großherzogs nicht energisch genug als Direktor auf, so dass dieser erwog, einen Verwaltungsbeamten an die Spitze der Kunstschule zu stellen, was aber scheiterte. Die Schule wurde allerdings im Mai 1884 dem Staatsministerium unterstellt, jedoch schon im Oktober 1885 wieder dem Großherzog unmittelbar nachgeordnet, nachdem ein neuer Direktor sein Amt angetreten hatte.
Die Konfusionen in der Schulleitung wurden überwunden, als der Großherzog mit dem Amt an der Spitze der Kunstschule den Bildhauer Emil Graf von Schlitz, genannt von Görtz betraute, der ab 1. Oktober 1885 als Direktor berufen wurde. Dieser entsprach wegen seiner aristokratischen Herkunft eher den Ansprüchen ihres Mäzens und passte sich schnell den Hofkreisen an. In seiner Amtszeit hat er die Schule selten gehindert, aber auch kaum gefördert. Ihre führenden Lehrer, Hagen, Brendel und Thedy, waren lebenslänglich angestellt, so dass der Direktor auf ihre künstlerische Tätigkeit einen geringen Einfluss hatte. Görtz blieb den Studierenden als Lehrer und Künstler fremd, weil er selbst nicht lehrte. Er stand indessen als Adliger in der Gunst Carl Alexanders, so dass mit seiner Ernennung auch das statuarische Recht des Direktors zum unmittelbaren Vortrag beim Großherzog, selbständiger Verfügung über Haushaltsmittel und Hausherrenrechte in der Schule wieder in Kraft gesetzt wurde, das für die bürgerlichen Direktoren Hagen und Brendel nicht gegolten hatte.
Die Spannungen zwischen dem Lehrkörper und dem Großherzog blieben zunächst bestehen. Bereits in den 1870er Jahren hatte sich an der Kunstschule eine auf Landschaftsmalerei spezialisierte Gruppe von Künstlern gebildet, zu deren wichtigsten Vertretern Karl Buchholz, Paul Baum, Theodor Hagen, Ludwig von Gleichen-Russwurm und Christian Rohlfs gehörten. Durch die Einrichtung einer permanenten Kunstausstellung am Karlsplatz, die am 15. Dezember 1880 in Gegenwart der großherzoglichen Familie eröffnet wurde, hatten sich nicht nur die Ausstellungsmöglichkeiten für die Kunstschüler verbessert, nachdem deren Verpflichtung, ihre fertigen Arbeiten in der Schule auszustellen, vom Großherzog auf diese "Permanente" übertragen worden war. Auch die Lehrer hatten jetzt bessere Ausstellungsmöglichkeiten. Der unter dem Protektorat des Großherzogs wirkenden "Permanenten Kunstausstellung" kam zudem das Verdienst zu, notleidende Künstler durch Ankäufe und Darlehen zu unterstützen, und außerdem in ihren Räumen vergleichsweise frühzeitig Originalwerke französischer Impressionisten zu zeigen, so dass Weimar bereits lange vor der Ankunft Harry Graf Kesslers ein Zentrum der Rezeption des französischen Impressionismus in Deutschland bildete, was durchaus nicht im Sinne des Protektors der Kunstschule und der selbständigen Weimarer Malerkolonie war.
Die Ausstellung der Werke französischer Impressionisten seit 1890 wie Monet, Degas, Pissaro, Sisley und Courbet, nachfolgend auch von pointillistischen Gemälden befruchtete nicht nur den Kunstgeschmack der Ausstellungsbesucher. An der Kunstschule bekamen Lehrer und Studierende neue Anregungen. Die führenden Künstler der Landschaftsmalerei erhielten einen tiefgreifenden Entwicklungsschub. In der Auseinandersetzung mit diesen Arbeiten veränderten sie nachhaltig ihren Malstil und begannen, mit ungebrochenen, hellen Farben zu arbeiten und das Fragmentarische und Unausgewogene ihrer Landschaftsdarstellungen zu betonen. Die Weimarer Malerschule entwickelte sich um 1890 zur führenden impressionistischen Künstlergruppe in Deutschland. Von der staatlichen Kunstpolitik im Kaiserreich wenig beeinflusst nahm sie eine eigenständige Position unter den deutschen Kunstakademien ein, ging den Weg von der Atelier- zur Freilichtmalerei und wurde damit für die Entwicklung der akademischen Malausbildung in Deutschland vorbildlich. Zu ihren bedeutendsten Vertretern gehörten nunmehr auch Leopold Graf von Kalckreuth und Max Thedy. Obwohl Carl Alexander impressionistische Werke nur für Studien und Skizzen, nicht für Bilder hielt, konnten der Großherzog und sein Staatsministerium diese Entwicklung der Kunstschule nicht ernsthaft gefährden.
Das Ableben von Großherzog Carl Alexander am 5. Januar 1901 veränderte die Lage völlig, weil damit das Ende seiner auf privatem Mäzenatentum gegründeten Kunstschule gekommen war. Auch wenn es auf Grund seines konservativen Kunstgeschmacks besonders nach dem Eindringen des Impressionismus, manche Schwierigkeiten gegeben hatte, so herrschte an der Kunstschule doch überwiegend eine große künstlerische Toleranz. Sie erwies sich auch dann als fruchtbar, als nach der Jahrhundertwende zwar die Lehrer bei ihrer realistisch-impressionistischen Auffassung verharrten, auf ihre Schüler aber auch die Gedanken- und Formenwelt der künstlerischen Moderne einwirkte und nicht zu verdrängen war. Die neuen Tendenzen in der Kunstentwicklung wie Jugendstil und Symbolismus fanden allerdings ihren Nährboden in anderen Kunstzentren.
Großherzog Carl Alexander hatte in seinem Testament dem fürstlichen Erben, seinem Enkel Wilhelm Ernst, der 25jährig die Regentschaft übernahm, die Erhaltung der Kunstschule zur Pflicht vermacht. Doch änderte sich nun das Verhältnis der Schule zum Regenten und zum Staat grundsätzlich. Carl Alexander hatte die Kunstschule so sehr als seine eigene Angelegenheit betrachtet, dass er sie mit dem engeren Bereich seiner Wirksamkeit verbunden hatte und nur von der Schatullverwaltung und dem Hofmarschallamt beaufsichtigen ließ, nachdem er die Finanzierung der Schule durch seine Privatschatulle übernommen hatte. Das darüber hinaus vorhandene aus einer privaten Stiftung stammende Kapital von 90.000 Mark mit seinem Zinsertrag und weitere kleinere Stiftungen sicherten nur einen Teil der Aufwendungen ab. An die Stelle des privaten Zuschusses von Carl Alexander traten die Großherzogliche Hofhauptkasse und zusätzlich private Stiftungen ein. Die Kunstschule wurde nunmehr dem Departement des Großherzoglichen Hauses unmittelbar unterstellt und damit aus der Stellung einer großherzoglichen Privatinstituts in die einer Staatsanstalt gerückt. Zu diesem Zweck wurden revidierte Statuten erlassen, die im September 1902 in Kraft traten. Die "Weimarer Malerschule" des 19. Jahrhunderts hatte damit ihr Ende erreicht.
Nachdem der bisherige Direktor infolge dieser neuen Entwicklung zurückgetreten war, wurde ab 1. April 1902 als neuer Leiter der Kunstschule der Maler Hans Olde berufen. In der nun einsetzenden Entwicklung nach der Jahrhundertwende, als eine völlig neue Gruppe von Künstlern und Kulturpolitikern in Weimar auftrat, zu der kurzfristig Harry Graf Kessler als ehrenamtlicher Vorsitzender des Kuratoriums des Großherzoglichen Museums für Kunst und Kunstgewerbe 1903 bis 1906 und vor allem der belgische Architekt, Designer und Kunstreformer Henry van de Velde als Berater des Großherzogs für die künstlerische Hebung von Kunsthandwerk und Industrie ab 1902 gehörten, wurde auch die Kunstschule vor neue Herausforderungen gestellt.
Dass nunmehr auch Frauen zum Studium zugelassen wurden, war bloß eine Neuerung. Sie führte nicht nur zu einem sprunghaften Anstieg der Studierendenzahl - von 1901 mit 41 Schülern hatte sich deren Zahl bis Anfang 1903 mit 79 beinahe verdoppelt -, sondern auch zur Steigerung der Einnahmen bei den Studiengebühren. Dies und auch ihre Erhöhung von 80 auf 100 Mark war besonders notwendig, nachdem sich die Schule nicht mehr des privaten Mäzenatentums des regierenden Fürsten erfreute. Freilich war man sich im Lehrkörper der Schule darin einig, dass die Frau in der großen Kunst niemals eine Rolle spielen könne, um so mehr dürfte aber die Frau für das Kunstgewerbe glücklich veranlagt sein. Diese Auffassung teilte auch Henry van de Velde, weshalb man mit ihm eine engere Zusammenarbeit anstrebte. Allerdings konnten die Schülerinnen nicht wie ihre männlichen Mitschüler ihr Studium abschließen, indem sie zu selbständigen Künstlerinnen erklärt wurden. Der anerkannte Berufsabschluss blieb ihnen versagt. Deshalb setzte man eine Studiendauer von 6 Jahren fest, nach der die Ausbildung als abgeschlossen galt.
Der Lehrplan wurde dahingehend umgestaltet, dass zwar die freie Wahl des Lehrers weiterhin möglich war, die Ausbildung bei diesem Lehrer aber, ungeachtet der Vorkenntnisse, in drei Stufen erfolgte: Zuerst in der Antikenklasse, in der Zeichnungen nach der Antike, Naturabgüssen, dem Akt und von Tieren und Pflanzen angefertigt wurden. In der zweiten Stufe, der sogenannten Aktklasse, stand das Malen des Aktes im Vordergrund, und die dritte Stufe, die Malklasse und Abendakt umfasste, beschäftigte sich vor allem mit dem Skizzieren freier Bewegungen und dem Entwerfen selbstgestellter Aufgaben. Hinzu kamen Übungen im Komponieren und das Anfertigen dekorativer Entwürfe. Jede dieser Stufen dauerte zwei Jahre. Sie wurde durch Vorlesungen in Anatomie, Kunstgeschichte und Perspektive sowie Maltechnik und Farbenlehre ergänzt.
Zu den neuen Gedanken gehörte es, die bildende Kunst aus ihrer Isolierung zu reißen und wieder mit Baukunst und Kunsthandwerk zu verbinden. Allerdings entstand jetzt neben der Großherzoglich Sächsischen Kunstschule durch die Bemühungen des Kunstreformers Henry van de Velde eine auch überwiegend nur aus der Privatschatulle des Großherzogs finanzierte Kunstgewerbeschule, die 1908 bis 1915 existierte. Hans Olde als Direktor der nunmehr Großherzoglich Sächsischen Kunstschule blickte auf diese Entwicklung nicht ohne Misstrauen und hätte lieber die Angliederung der Kunstgewerbeausbildung an die Kunstschule gesehen.
Der Kunstschule war es seit ihrer Gründung zu keiner Zeit gelungen, dauerhaft eine Bildhauerklasse ins Leben zu rufen. Diese Entwicklung wurde erst unter Großherzog Wilhelm Ernst zielführend eingeleitet. Die am 1. November 1905 eröffnete Bildhauerschule unter Adolf Brütt wurde von ihm gegründet und bestand mit ihrer Werkstatt zunächst separat neben der Kunstschule, wurde aber nach Brütts Weggang 1910 als Bildhauerabteilung in die zu dieser Zeit mit neuen Satzungen ausgestattete Hochschule für bildende Kunst dauerhaft eingegliedert, wo sie nachfolgend verblieb (mit Ausnahme einer kurzen Zwischenphase unter dem in der Nachfolge von Brütt berufenen Bildhauer Gottlieb Elster, als dieser sie wegen Differenzen mit der Hochschule 1912/13 als privates Bildhaueratelier betrieb).
Eine neue Entwicklung der bisherigen Kunstschule wurde 1910 eingeleitet, als sie durch Erlass des Großherzogs vom 3. Juni 1910 zur Großherzoglich Sächsischen Hochschule für bildende Kunst erhoben wurde und neue Satzungen erhielt. Die Verleihung dieser Bezeichnung erfolgte "in Anerkennung der hervorragenden Verdienste, die sie sich während der fünfzig Jahre des Bestehens um die Förderung der bildenden Kunst im allgemeinen und um die Ausbildung der jungen Künstlerschaft insbesondere erworben hat". In diesem Zusammenhang wurden die bekannten Maler Max Liebermann und Leopold Graf von Kalckreuth sowie der Bildhauer Max Klinger zu Ehrenmitgliedern der Hochschule für bildende Kunst ernannt.
Die neuen Satzungen regelten auch den Lehrbetrieb neu. Auf eine Anregung von Fritz Mackensen hin waren die 1886 geschaffenen Naturklassen mit den Malklassen zusammengelegt worden, weil nach seiner Ansicht in der malerischen Auffassung eine Wechselwirkung zwischen Malen und Zeichnen eintreten muss. Die Studienfolge war dreistufig gegliedert: 1. die Zeichenklasse mit einem dafür angestellten Lehrer, 2. die Naturschule und 3. die Meisterschule. In der Naturschule wurde nun nach dem lebenden Modell sowohl gezeichnet als auch gemalt. Den Unterricht erteilten festangestellte Professoren, unter denen die Schüler die Wahl hatten. In der Meisterklasse arbeiteten die Schüler frei unter Anleitung eines von ihnen bestimmten Lehrers.
Unter dem neuen Direktor Fritz Mackensen ab 1912 änderte sich deren Stellung und Bedeutung nicht mehr. Der Ausbruch des Weltkrieges 1914 reduzierte den Schulbetrieb, der jedoch zu keiner Zeit eingestellt wurde. Nachdem Mackensen bereits im Frühjahr 1913 vom Großherzog aufgefordert worden war, einen Nachfolger für den zur Disposition gestellten Direktor der Kunstgewerbeschule vorzuschlagen, sah er nun die Möglichkeit gegeben, die Kunstgewerbeschule in einen festeren Zusammenhang mit der Hochschule für bildende Kunst zu bringen, sie - wie zuvor die Bildhauerschule als Abteilung für Bildhauerei - in ein Glied der Kunsthochschule umzuwandeln. Außerdem entwickelte er 1915 im Austausch mit dem als Nachfolger van de Veldes in die engere Wahl gezogenen Architekten Walter Gropius den Gedanken der Gründung einer "Architekturschule", die institutionell als Abteilung für Architektur und Kunstgewerbe an der Hochschule für bildende Kunst verankert werden sollte.
Mackensen sah sich mit dieser Auffassung durch die Diskussionen in deutschen Kunst- und Gelehrtenkreisen über die Reform der Kunstakademien, insbesondere durch die Angliederung der kunstgewerblichen Ausbildung, bestätigt. Dieser Reformansatz wurde auch vom Lehrerkollegium geteilt, das in seiner Denkschrift vom 17. Oktober 1917 den Gedanken einer Einheitsakademie, in der hohe und angewandte Kunst gleichberechtigt gelehrt werden sollten, vertrat. In ihren Vorschlägen für die abgeänderten Satzungen vom 21. Dezember 1917 befürworteten die künstlerischen Lehrkräfte die Angliederung einer Abteilung für Architektur und Kunstgewerbe und das Aufgehen der Zeichenschule in die Vorschule der Hochschule sowie eine Erweiterung der Bildhauer- und der Graphischen Abteilung. Diese Vorschläge wurden aber vom vorgesetzten Ministerialdepartement zunächst nicht weiter verfolgt und sollten erst im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Nachfolge des Direktors erörtert werden.
Fritz Mackensen schied am 30. September 1918 als Direktor auf eigenen Wunsch aus. Die Leitung der Hochschule für bildende Kunst wurde interimistisch dem Maler Max Thedy übertragen. Das Ministerialdepartement des Großherzoglichen Hauses war offenbar geneigt, mit dem Architekten Walter Gropius die 1915/16 geführten Verhandlungen - seinerzeit im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung an der Kunstgewerbeschule - wieder aufzunehmen. Dazu kam es aber nicht mehr, weil mittlerweile die Abdankung des Großherzogs am 9. November 1918 und der Rücktritt des Staatsministeriums, nachfolgend auch die Auflösung des bisher federführenden Ministerialdepartements des Großherzoglichen Hauses die Situation grundlegend verändert hatten.
Die neue republikanische provisorische Regierung für Sachsen-Weimar-Eisenach trat mit veränderten Vorstellungen in ein überkommenes Erbe ein. Am 10. Dezember 1918 unterstellte sie die bisherige Großherzoglich Sächsische Hochschule für bildende Kunst dem Hofmarschallamt. Dieses berief im April 1919 den Berliner Architekten Walter Gropius zum Direktor der Hochschule, der sein Amt am 11. April 1919 antrat und die Geschäfte von Max Thedy übernahm. Auf seine Anregung hin hatte das Lehrerkollegium bereits am 20. März 1919 bei der republikanisch provisorischen Regierung die Umbenennung der Hochschule für bildende Kunst in Staatliches Bauhaus beantragt, weil er diese in Verfolgung eines antiakademischen Reformkonzeptes, das auf die Einheitskunstschule gerichtet war, gründlich reformieren wollte. Das Hofmarschallamt fertigte am 12. April 1919 den Erlass aus, der die Umbenennung rechtswirksam machte. Damit endete die Entwicklung der Hochschule für bildende Kunst in Weimar als Kunstlehranstalt im Großherzogtum und im nachfolgenden republikanischen Staat Sachsen-Weimar-Eisenach. Ihre Fortsetzung als Staatliches Bauhaus ist die Geschichte einer der bedeutendsten Kunstschulen der europäischen Moderne.
2. Überlieferungsgeschichte
Für die Archivierung der Akten der Hof- und Staatsbehörden vor 1918 im damaligen Großherzoglichen Haupt- und Staatsarchiv zu Weimar bildeten die einschlägigen Ministerialerlasse aus dieser Zeit die gesetzliche Grundlage. Für die nachfolgende Zeit des Freistaates Sachsen-Weimar-Eisenach und des 1920 gegründeten Landes Thüringen war es die Thüringische Archivordnung vom 15. April 1932, die bestimmte, dass alle bei thüringischen Behörden seit 1920 entstandenen und archivreif gewordenen Akten dem Thüringischen Staatsarchiv Weimar [heute Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar] zu übergeben sind. Dazu zählten auch die dem Thüringischen Ministerium für Volksbildung nachgeordneten Kunstlehranstalten, wie sie in den Staatshandbüchern des Landes von 1926 und 1931 verzeichnet waren, selbstredend auch deren Vorgänger- und Nachfolgeeinrichtungen.
Bis 1945 wurden in mehreren Aktenablieferungen - vor allem 1940 und 1941 - aus den nach 1930 zusammengefassten Hochschulen für Baukunst, bildende Künste und Handwerk in Weimar die Registraturen der älteren Kunstlehranstalten an das Thüringische Staatsarchiv Weimar übergeben. Nachträge dazu gelangten erst über zwei Jahrzehnte später als Ablieferung der Hochschule für Architektur und Bauwesen in das Staatsarchiv. Auf Grund der archivgesetzlichen Regelungen des Landes Thüringen befinden sich alle Akten der bis 1945 bestandenen Kunstlehranstalten im Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar. In das heutige Archiv der Bauhaus-Universität, das auf der Grundlage der Archivgesetzgebung der DDR am 25. Juni 1959 an der damaligen Hochschule für Architektur und Bauwesen eingerichtet wurde, ist lediglich das Registraturgut der seit 1946 wiedereröffneten Staatlichen Hochschule für Baukunst und bildende Künste und deren Nachfolger übernommen worden.
Aus der schon vor 1945 im heutigen Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar vorhandenen archivalischen Überlieferung zu den älteren Kunstlehranstalten - Großherzoglich Sächsische Kunstschule (ab 1910 Großherzoglich Sächsische Hochschule für bildende Kunst), Großherzogliche Kunstgewerbeschule und Staatliches Bauhaus Weimar wurden weitaus später drei Archivbestände gebildet. Die übernommenen Akten blieben zunächst in Kisten verpackt und wurden erst nach 1949 in einer ersten sehr provisorischen Verzeichnung erfasst und mit vorläufigen Signaturen versehen. Die 1959 veröffentlichte "Übersicht über die Bestände des Thüringischen Landeshauptarchivs Weimar" dokumentiert noch den ungeordneten und unverzeichneten Gesamtbestand dieser Überlieferung unterschiedlicher Provenienzen von 1860 bis 1930, die inhaltlich als "Geschäftsakten, zumeist der Großherzoglichen Kunstschule und des Staatlichen Bauhauses", bezeichnet und deren Umfang mit 15 laufenden Metern angegeben wurde.
Erst 1962/63 fand eine weitergehende Erschließung statt, die eine Trennung nach Provenienzen und damit die Bildung und Abgrenzung von Archivbeständen zum Ziel hatte. Diese war jedoch - sowohl im Hinblick auf die Bestandsbildung als auch hinsichtlich der Ordnung und Verzeichnung der Akten - unvollkommen, so dass sich später, dann aber auf der Grundlage der 1964 eingeführten Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätze für die staatlichen Archive der DDR, weitere Erschließungsarbeiten anschlossen. Zunächst wurden die Akten der älteren Großherzoglich Sächsischen Hochschule für bildende Kunst (1860 bis 1919) mit den Akten der 1921 neu entstandenen Staatlichen Hochschule für bildende Kunst (1921-1930) unter der Bestandsbezeichnung Staatliche Hochschule für bildende Kunst für den Gesamtzeitraum von 1860 bis 1930 in einem Archivbestand zusammengefasst. Da es sich aber um zwei verschiedene Provenienzen handelt, weil die Staatliche Hochschule von 1921 eine Neugründung war, wurde bei einer erneuten Intensiverschließung 2006/07 dieser bisher zusammengefasste Bestand nach den tatsächlichen Provenienzen in zwei Archivbestände getrennt: Großherzoglich Sächsische Hochschule für bildende Kunst Weimar sowie Staatliche Hochschule für bildende Kunst Weimar (seit 1921).
Bereits bei der ersten grundlegenden Ordnung und Verzeichnung der Gesamtüberlieferung der Akten der Weimarer Kunstlehranstalten wurden die Akten des Staatlichen Bauhauses für den Zeitraum von 1919 bis 1926 davon separiert und als Archivbestand erschlossen. Die 2006/07 vorgenommene erneute Intensiverschließung hat dem Archivbestand Staatliches Bauhaus noch einmal Akten zugeführt, die bisher dem Archivbestand der Vorgängerinstitution Großherzogliche Hochschule für bildende Kunst (vor allem Schülerakten zugeordnet waren, aber der Provenienz Staatliches Bauhaus zugehören.
Der Bestand Großherzoglich Sächsische Hochschule für bildende Kunst war mittlerweile in der Restaurierungswerkstatt der Thüringischen Staatsarchive konservatorisch behandelt worden, so dass die Akten nunmehr in gebundener Form vorliegen.
Zu konstatieren ist, dass sich auf Grund der in den zurückliegenden Jahrzehnten mehrfach erfolgten Erschließungsarbeiten Umfang und Ordnung der Akten in diesen Archivbeständen und deren Signaturen gegenüber dem heutigen Zustand beträchtlich verändert haben, so dass Quellennachweise daraus in älteren Forschungsarbeiten - sofern sie überhaupt Berücksichtigung fanden - nicht mehr gültig sind.
Im 2008 publizierten Spezialrepertorium konnte eine Abgabe der Bauhaus-Universität Weimar 2018 mit Unterlagen des Studienjahres 1886/1887 keine Berücksichtigung finden. Diese Akten (Nr. 212- 225) sind im Online-Findbuch sowie in der hausinternen Datenbank recherchierbar.
3. Inhalt und Bedeutung für die Forschung
Die Archivbestände der Weimarer Kunstlehranstalten im Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar stellen bedeutende und weit über die Kulturgeschichte dieser Stadt und des Landes Thüringen hinausgehende Quellenüberlieferungen dar, die als Ausgangspunkt für die Erforschung kulturell-künstlerischer Entwicklungen in bildender Kunst, Design und Architektur in Deutschland beim Aufbruch vom 19. zum 20. Jahrhundert unverzichtbar sind. Ihr Informationsgehalt ist noch längst nicht ausgeschöpft, was in der Vergangenheit zum Teil auch am Erschließungszustand der Bestände selbst gelegen hat. Dieser Zustand kann durch die zusätzliche Intensiverschließung 2006/07 und die Veröffentlichung eines Spezialrepertoriums der Archivbestände als überwunden gelten.
Die Aktenüberlieferung der Großherzoglichen Kunstschule und der ihr nachfolgenden Großherzoglich Sächsischen Hochschule für bildende Kunst enthält das im Zusammenhang mit ihrer Verwaltung entstandene Schriftgut, welches in der Registratur der Einrichtung selbst überliefert wurde. Dabei handelt es sich zum größten Teil um chronologisch angelegte Korrespondenzakten, deren innere Ordnung weitgehend alphabetisch erfolgte. Sachlich kann die Überlieferung in die Gruppen Organisation des Lehr- und Studienbetriebes, Außenwirksamkeit sowie Verwaltung der Kunstschule bzw. Hochschule für bildende Kunst und ihrer Gebäude gegliedert werden.
In der Überlieferung nimmt naturgemäß der Studienbetrieb einen breiten Raum ein. Dies reicht von Arbeitsverträgen für das Lehrpersonal über die Aufnahme von Schülern und Schülerinnen und deren jährliche Bewertung durch die Professoren bis hin zu Preisvergaben. Allerdings sind keine eigentlichen Studentenakten formiert worden, sondern die Informationen finden sich verstreut in Korrespondenzakten und chronologisch abgelegten Vorgängen. Zumindest die Aufnahmegesuche mit den dazugehörigen Unterlagen sowie die Entscheidungen des Lehrerkollegiums sind seit der Wende zum 20. Jahrhundert nach männlichen und weiblichen Bewerbern getrennt und alphabetisch sortiert in Sachakten abgelegt worden. Hervorzuheben ist eine Matrikel, in der sich die Einschreibungen der Studierenden vom 1. Oktober 1881 bis 1. Mai 1914 befinden [Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar, Großherzoglich Sächsische Hochschule für bildende Kunst Nr. 136]. Mit den Aufnahmegesuchen sind in der Regel die von der Kunstschule bzw. der Hochschule für bildende Kunst geforderten Lebensläufe der Bewerber erhalten geblieben.
Über die Entwicklung der Kunstschule und der Hochschule für bildende Kunst geben die Berichte an den Großherzog bzw. das übergeordnete Staatsministerium Aufschluss, von denen einige Entwürfe und Abschriften besonders aus der Anfangszeit der Kunstschule im Bestand erhalten sind. Die Ausfertigungen befinden sich im Bestand Hofmarschallamt, wohin sie bis auf wenige fehlende Exemplare offensichtlich nach dem Tod des Großherzogs Carl Alexander bzw. nach der Unterstellung der Hochschule für bildende Kunst unter diese Behörde gelangt waren. Darüber hinaus sind aber vor allem die für den Zeitraum vom 1. Oktober 1890 bis 21. Juni 1918 überlieferten ausführlichen Protokolle der Sitzungen des Lehrerkollegiums [Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar, Großherzoglich Sächsische Hochschule für bildende Kunst Nr. 112 - 117] aufschlussreich. Sie enthalten neben Angaben zur Aufnahme und zum Ausscheiden von Schülerinnen und Schülern auch Informationen über die Bemühungen um effektive Lehrmethoden und die Veränderung der Statuten.
Verstreut sind Hinweise auf die künstlerische Betätigung von Lehrern und Schülern überliefert. Wichtigste Quelle hierfür sind wieder die Tätigkeitsberichte der Bildungseinrichtung, die für einige Jahre Informationen über fertig gestellte Bilder bzw. die Teilnahme an Ausstellungen enthalten. Aber auch Preissausschreiben von Behörden und Einrichtungen zur Gestaltung von Plakaten oder die Ausmalung von Räumen sowie Korrespondenzen zum Gemäldeversand oder die Tätigkeit von Professoren als Juroren anlässlich von Ausstellungen finden sich vereinzelt. Eher fragmentarisch sind die Informationen über die Bemühungen zur Belebung des Kunsthandels in Weimar oder die Mitarbeit von Lehrkräften der Schule in lokalen oder überregionalen Kunstvereinen.
Nur wenige Angaben befinden sich im Bestand über den Umbau der Kunstschulgebäude. Hierbei handelt es sich zumeist um Kostenvoranschläge für bestimmte Baumaßnahmen. Der Bestand hat besonders für die Anfangszeit der Kunstschule wohl bereits in der Altregistratur Verluste erlitten, die sich allerdings nicht quantifizieren lassen. Im Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar fanden keine Aussonderungen mehr statt.
Da es sich bei der Großherzoglich Sächsischen Hochschule für bildende Kunst um eine Schulen mit einem Lehrkörper und einer Schülerschaft handelt, stehen der Nachweis über Anstellung und Entlassung der Lehrkräfte sowie Aufnahme und Abgang der Studierenden besonders im Mittelpunkt von Auskunftsersuchen und Forschungstätigkeit. Die Personalverhältnisse sind im Allgemeinen in den Sachakten der Archivbestände dokumentiert.
Sehr differenziert ist die Überlieferung zu den Lehrenden der Großherzoglich Sächsischen Hochschule für bildende Kunst und des Staatlichen Bauhaus, die hier in der Gesamtbetrachtung der Entwicklung von der Gründung der Kunstschule 1860 bis zum Übergang in das Staatliche Bauhaus 1919 und zum Wegzug des Lehrkörpers und der Studierenden nach Dessau 1925 im Hinblick auf die Dokumentation des Lehrkörpers sollen. Personalangelegenheiten der Lehrer sind in beiden Archivbeständen (Großherzoglich Sächsische Hochschule für bildende Kunst; Staatliches Bauhaus Weimar) in den betreffenden Sachakten überliefert. Für die Kunstschule bzw. Hochschule für bildende Kunst bis 1919 gibt es generell keine Personalakten der Lehrer; eine Ausnahme bilden nur die Lehrkräfte, die 1919 in das Staatliche Bauhaus übernommen wurden und 1921 an die neu gegründet Staatliche Hochschule für bildende Kunst übergingen. Über sie sind Personalakten im Personalaktenbestand Volksbildung vorhanden.
Komplizierter stellt sich die Überlieferung zum Nachweis des Schulbesuchs in beiden Lehranstalten wegen des fließenden Übergangs 1919 dar, da es in zahlreichen Fällen in den Sach- bzw. Schülerakten keine exakte Trennlinie mit einer Zuordnung zu der vorhergehenden oder nachfolgenden Lehranstalt gibt. Studierende der Hochschule für bildende Kunst werden deshalb auch in Schülerakten des Staatlichen Bauhauses nachgewiesen. Es gibt zudem die Fortschreibung der bereits 1881 eingeführten Matrikelnummer über die Hochschule für bildende Kunst hinweg mit der Weiterführung am Bauhaus. Zu beachten ist auch, dass Schülerinnen und Schüler der Kunstgewerbeschule (zwischen 1908 und 1915) zuvor oder danach auch an der Kunstschule bzw. Hochschule für bildende Kunst oder am Staatlichen Bauhaus eingeschrieben sein konnten. Einen besseren Zugang dazu bringt bereits jetzt das Personenregister des Spezialrepertoriums Von der Kunstschule zum Bauhaus, das die Namen der in den Sachakten bzw. Schülerakten vorkommenden Schülerinnen und Schüler erfasst hat und den Zugang zu den vorhandenen Dokumenten über den Schulbesuch wesentlich erleichtert.
4. Korrespondierende Überlieferungen im Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar
Für die Großherzogliche Kunstschule als Privatanstalt Großherzog Carl Alexanders von Sachsen-Weimar-Eisenach von ihrer Gründung 1860 bis zu dessen Ableben 1901 sind die Geschäftsakten im Archivbestand Großherzogliches Hofmarschallamt vorhanden. Das gilt auch für die nachfolgende Zeit als Staatsanstalt mit einer durchgehenden Bandreihe bis 1919 im Bestand Hofmarschallamt. Zum überwiegenden Teil verloren sind bis auf Einzelakten die beim Ministerialdepartement des Großherzoglichen Hauses entstandenen Geschäftsakten über die Kunstschule bzw. Hochschule für bildende Kunst. Hinzuweisen ist auch auf den persönlichen Nachlass von Großherzog Carl Alexander in der Archivabteilung Großherzogliches Hausarchiv.
Gar nicht mehr vorhanden sind die beim Ministerialdepartement des Innern geführten Akten zu dieser Einrichtung, da sie infolge von Kriegseinwirkungen in Bad Sulza verbrannt sind.
Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass sich Verwaltungs- und Personalvorgänge in den Übergangsphasen 1919 (Übergang von der Hochschule für bildende Kunst zum Staatlichen Bauhaus), 1921 (Separierung der Staatlichen Hochschule für bildende Kunst vom Staatlichen Bauhaus) und 1926 (Übergang vom Staatlichen Bauhaus zur Staatlichen Hochschule für Handwerk und Baukunst) in den betreffenden Archivbeständen Staatliche Hochschule für bildende Kunst (1921-1930) und Staatliche Hochschule für Handwerk und Baukunst (1926-1930) befinden können, zumal alle diese Lehranstalten in den gleichen Gebäuden lokalisiert waren.
5. Literatur
- Von der Kunstschule zum Bauhaus. Spezialrepertorium zu den Archivbeständen der Kunstlehranstalten in Weimar. Bearbeitet von Dagmar Blaha, Frank Boblenz und Volker Wahl. Weimar 2008 (Repertorien des Thüringischen Hauptstaatsarchivs Weimar Band 4) Dieser Band enthält neben den Erschließungsangaben zu den Akten der drei frühen Kunstlehranstalten in Weimar (Großherzoglich Sächsische Hochschule für bildende Kunst, Großherzogliche Kunstgewerbeschule; Staatliches Bauhaus Weimar) eine umfangreiche Einleitung zur Institutionen- und Überlieferungsgeschichte sowie ein beständeübergreifendes Personenregister.
- Walther Scheidig, Die Geschichte der Weimarer Malerschule 1860-1900 (1. Auflage Weimar 1971) (liefert ein umfassendes Bild der Entwicklung der Schule bis 1900)
- Hendrik Ziegler, Die Kunst der Weimarer Malerschule. Weimar, Köln 2001
- Aber wir sind! Wir wollen! Und wir schaffen! : von der Großherzoglichen Kunstschule zur Bauhaus-Universität Weimar ; 1860 - 2010 / Hrsg.: Frank Simon-Ritz; Klaus-Jürgen Winkler; Gerd Zimmermann, Bd. 1, Weimar 2010
- Die 1996 veröffentlichte Publikation von Achim Preiß und Klaus-Jürgen Winkler, Weimarer Konzepte. Die Kunst- und Bauhochschule 1860-1950, enthält in willkürlicher Auswahl auch Dokumente zur Geschichte der Kunstschule bzw. Hochschule für bildende Kunst (S. 57-87), allerdings unzureichend ediert und deshalb überwiegend nicht zitierfähig.
6. Zitierweise
Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar, Großherzoglich Sächsische Hochschule für bildende Kunst Nr. , Bl. […]
Für das Archiv kann die Abkürzung LATh - HStA Weimar verwendet werden.
Beispiel: LATh - HStA Weimar, Großherzoglich Sächsische Hochschule für bildende Kunst Nr. 22, Bl. 5