Kontakt

Postanschrift

  • Stadtverwaltung Meiningen, Stadtarchiv
  • Schlossplatz 1/Bibrasbau
  • 98605 Meiningen

Dienstanschrift

  • Stadtverwaltung Meiningen, Stadtarchiv
  • Schlossplatz 1 (Bibrasbau)
  • 98617 Meiningen

Öffnungszeiten

Mo/Di 9.00-12.00 und 13.00-15.30, Do 9.00-12.00 und 13.00-17.30

Archivleiter/in

Dr. Iris Helbing


  • 601,0 lfm (ohne Verwaltungsarchiv)

    Bestand

  • (1287) 1450-2019

    Laufzeit


Archivgeschichte

Das seit 1990 wieder eigenständige Meininger Stadtarchiv ist zusammen mit dem Thüringischen Staatsarchiv Meiningen im Bibrasbau , dem baulich ältesten Teil des Schlosses Elisabethenburg, untergebracht.
Es gliedert sich in die Teilbereiche historisches Archiv, Verwaltungsarchiv, Bauakten und Bibliothek.
Die Magazin- und Büroräume sind mit Sicherheits- und Brandwarnanlage ausgestattet. Dem Benutzer steht ein Microfilm-Lesegerät mit Scanmöglichkeit zur Verfügung.
Das Meininger Stadtarchiv wurde schon im Jahre 1531 urkundlich erwähnt. 1834 ordnete und verzeichnete der Scribent J. Ch. Schwarz die städtischen Archivalien und die Ratsbibliothek.
Der große Meininger Stadtbrand am 5. September 1874, der in der Nähe des Rathauses ausbrach, hat viele ältere Akten der Stadt vernichtet.
1930 wurden die älteren städtischen Archivalien und Sammlungen beim Landesarchiv Meiningen hinterlegt.
Das noch in der Registratur des Meininger Rathauses befindliche Schriftgut fiel im Februar 1945 größtenteils dem Bombenabwurf der Alliierten auf Meiningen zum Opfer, unter anderem auch die Einwohnermeldekartei der Stadt.
1963 führte man die im Meininger Staatsarchiv hinterlegten Archivalien in städtische Obhut zurück. Das Archiv unterstand dem Bereich Inneres des Rates der Stadt Meiningen. 1969 wurde es in Folge von Zentralisierungsmaßnahmen mit dem Kreisarchiv Meiningen zusammengeführt.
Der engagierte Kreisarchivar Adolf Ansorg führte eine Neuordnung und -verzeichnung des Aktenbestandes durch und veröffentlichte 1971 die Bestandsübersicht des Stadtarchivs.
Nach der Wende erfolgte der Neuaufbau des Stadtarchivs und die Rückgabe der Archivbestände an die Stadtverwaltung.