Bestandssignatur

5-94-1260

Laufzeit

1945 - 1953

Umfang

0,8 lfm Akten (42 AE)

Findmittel

Online-Findbuch

Inhalt

Zwischen 1849 (Gera) und 1900 (Altenburg) wurden in allen thüringischen Staaten Handelskammern gegründet. Durch ein Gesetz des neu geschaffenen Landes Thüringen wurden zum 1. April 1923 die bisherigen elf Handelskammern zu drei Industrie- und Handelskammern (mit Sitz in Gera, Weimar und Sonneberg) zusammengefasst. Seit 1933 waren die Kammern nicht mehr Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft, sondern direkten Weisungen unterworfen. Die lenkenden Eingriffe der Nationalsozialisten in die Wirtschaft verstärkten sich während des Zweiten Weltkriegs weiter. Höhepunkt dieser Entwicklung war die Zusammenfassung der Kammern in der so genannten „Gauwirtschaftskammer Thüringen“ mit Sitz in Weimar, die allerdings die Geschäftsstellen der bisherigen Industrie- und Handelskammern als Außenstellen fortführte.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde von diesen Außenstellen der ehemaligen Gauwirtschaftskammern aus im seinerzeit amerikanisch besetzten Thüringen der Neuaufbau wirtschaftlicher Selbstverwaltungsorgane begonnen. Auch gab es zahlreiche Initiativen zur Gründung freier Unternehmerverbände, deren Auflösung jedoch die Sowjetische Militäradministration Thüringen (SMATh) bereits am 29. August 1945 verfügte. Wegen der traditionellen Staatsnähe der Industrie- und Handelskammern versprach sich die Sowjetische Militäradministration Deutschland (SMAD) jedoch eine verstärkte Kontrolle der privaten Wirtschaft und verordnete im Oktober 1945 dieEinrichtung von paritätisch aus Vertretern der Gewerkschaften, der Landes- bzw. Provinzialverwaltung und der gewerblichen Wirtschaft besetzten Wirtschaftskammern auf Landes- bzw. Provinzebene. Entsprechend wurde durch Gesetz vom 2. Mai 1946 die „Industrie- und Handelskammer Thüringen (Landeskammer)“ mit Sitz in Weimar gegründet, die 17 Außenstellen unterhielt, die zeitweise unter der Bezeichnung „Bezirkliche Industrie- und Handelskammer“ firmierten.
Mit der Auflösung der Länder und der Gründung der Bezirke ging eine Verstärkung des zentralen Elements in der Planwirtschaft einher. Daher verfügte der Ministerrat der DDR am 5. März 1953 die Auflösung der Industrie- und Handelskammern zum Monatsende.
Als Reaktion auf den 17. Juni errichtete die Regierung der DDR zum 1. August 1953 die Industrie- und Handelkammer der DDR (IHK) mit Sitz in Berlin. In den Bezirken bestanden so genannte „Bezirksdirektionen“. Diesen unterstanden wiederum mehrere Kreisgeschäftsstellen. Das Präsidium der IHK unterstand der staatlichen Plankommission. 1957 wurden die bis dahin rechtlich nicht selbständigen Bezirksdirektionen zu Industrie- und Handelskammern der Bezirke aufgewertet und das Präsidium der IHK der DDR in Berlin aufgelöst. Das Präsidium der IHK des Bezirks Gera setzte sich (wie die Präsidien der Vorläuferorganisationen) wiederum paritätisch aus Vertretern der staatlichen Verwaltung, des FDGB und der Unternehmer zusammen. Schließlich wurde die IHK Gera 1983 in „Handels-und Gewerbekammer“ umbenannt, wodurch man der Tatsache Rechnung trug, dass die inzwischen vollständig verstaatliche Industrie aus dem Wirkungsbereich der Organisation herausgefallen war.

Inhalt

1 Organisation und Aufgaben der Kreisgeschäftsstelle.- 2 Industrie.- 3 Handel.- 4 Entnazifizierung.- 5 Berufsausbildung.