Bestandssignatur
3-91-3110
Laufzeit
1612 - 1859
Umfang
0,90 lfm
Findmittel
Inhalt
In Köstritz bestanden zwei Rittergüter, ein oberes und ein unteres. Um 1550 zerschlug man das obere in zwei Hälften. Um 1700 wurden das obere und das mittlere Rittergut wiedervereinigt. Den Rittergütern Köstritz stand die Erbgerichtsbarkeit zu über den jeweiligen Anteil an Köstritz und über einige Untertanen in Gleina. Im Jahre 1516 wurden Burkhardt von Wolframsdorf und seinen Erben die Gerichte in Köstritz über Hals und Hand (Obergerichtsbarkeit) wiederkäuflich überlassen. Die 1651 angestrebte Wiedereinlösung der Obergerichte durch die Landesherrschaft hatte keinen Erfolg.
1387 wurden als Besitzer von Köstritz Berthold von Techwitz und Hans von Breitenbuch genannt. 1390 bestätigt Heinz Röder die Belehnung mit dem von Otto von Breitenbuch ererbten Gütern in Köstritz. Im 15. Jahrhundert werden Berthold von Techwitz (1401) und Seifert von Hanfmus (1409) genannt. Seit Beginn des 16. Jahrhunderts war die Familie von Wolframsdorf im Besitz der Rittergüter in Köstritz. Das Rittergut Pohlitz, das später als Vorwerk zu Köstritz unteren Teils zählte, kam 1540 in den Besitz der von Wolframsdorf. 1517 hatten es die Brüder Hans und Hans Merrettich in Caaschwitz von Heinrich Reuß dem Älteren gekauft. Von Georg Merrettich erwarb es dann 1540 Hans von Wolframsdorf, Amtmann in Köstritz. In Pohlitz stand dem Rittergut Köstritz unteren Teils die Erbgerichtsbarkeit zu nur über das Vorwerk, ein Bauerngut und vier Söldenhäuser.
Aus dem Besitz der Familie von Wolframsdorf kam Köstritz unteren Teils nebst dem Vorwerk Pohlitz im Jahre 1678 durch Kauf an die zweite Gemahlin Heinrichs I. Reuß, Maximiliane geb. Gräfin von Hardegg. Im gleichen Jahr erbte es Heinrich I. Reuß und bestimmte es neben anderen Gütern im Jahre 1687 zum Paragium seines Sohnes Heinrich XXIV. Reuß. Dieser baute das Rittergut 1704 zu seiner Residenz aus. Die Rittergüter Köstritz oberen und mittleren Teils erwarb am 11. Dezember 1758 Marie Eleonore Ämilie verwitwete Gräfin Reuß-Köstritz, geb. Freiin von Promnitz von August Wilhelm von Wolframsdorf. Sie erhielt 1759 die Genehmigung zur Zerschlagung dieser Rittergüter. Nach ihrem Tode 1776 erbte sie Heinrich VI. Reuß, der sie dem Paragium einverleibte. Die Köstritzer Rittergüter gehörten bis 1945 zur Paragiatsherrschaft Köstritz.
Die Patrimonialgerichte Köstritz wurden 1855 mit denen von Dürrenberg und Hartmannsdorf zu einem Gesamtgericht mit Sitz in Köstritz zusammengefasst. Dieses Gericht in Köstritz ging am 9. Dezember 1857 an den Staat über.
Bestandsinhalt:
Streitige Gerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Gerichtsverwaltung.- Polizeiangelegenheiten.- Verwaltungsangelegenheiten.
Zitierempfehlung:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz, 3-91-3110 Patrimonialgericht Köstritz, Nr.