Inhalt
Reudnitz war ein reines Rittergutsdorf. Das Rittergut Reudnitz, als dessen Gründer die Familie von Reudnitz gilt, gehörte um 1440 der Familie von Rumpf und kam im Jahr 1462 durch Verkauf an die Familie von Volgstädt. Bei einer Erbteilung im Jahr 1541 wurde das Vorwerk Herrmannsgrün abgetrennt, und bei einer weiteren Erbteilung im Jahr 1550 ging aus dem Reudnitzer Kretzschmar und den dazugehörigen Grundstücken mit etlichen Zensiten in Reudnitz und Gottesgrün das Rittergut Oberreudnitz hervor, während das Stammgut als Rittergut Unterreudnitz weiterbestand. Bestandteile des Rittergutes Reudnitz waren im Jahr 1507 Sitz, Dorf und Vorwerk zu Reudnitz, Sitz und Vorwerk zu Herrmannsgrün, ein Gut in Kahmer, 5 Güter in Gottesgrün und die obere Mühle in Mohlsdorf. Nach 1550 gehörten zum Rittergut Unterreudnitz vier Fünftel von Reudnitz sowie Lehnstücke in Gottesgrün, Herrmannsgrün, Kahmer, Mohlsdorf und Neudeck; zum Rittergut Oberreudnitz gehörten ein Fünftel von Reudnitz sowie Lehnstücke in Gottesgrün, Heide, Herrmannsgrün, Kahmer, Mohlsdorf und Neudeck.
Die Rittergüter Unterreudnitz und Oberreudnitz hatten über ihre Grundstücke und Untertanen die obere und niedere Gerichtsbarkeit. Die obere Gerichtsbarkeit wurde im Jahre 1841 an den Staat Reuß ältere Linie abgetreten und seitdem von Untergreiz ausgeübt. Die niedere Gerichtsbarkeit endete mit der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit in Reuß älterer Linie im Jahre 1868. Die Befugnisse gingen an das Justizamt Greiz II über. Die Rittergüter Unterreudnitz und Oberreudnitz wurden im Oktober 1868 exkommunalisiert, das Rittergut Unterreudnitz im Juni 1878 und das Rittergut Oberreudnitz im Februar 1906 allodifiziert. Im Jahre 1919 erfolgte die Vereinigung beider Rittergüter mit der Ortsgemeinde Reudnitz.
Bestandsinhalt:
Streitige Gerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Gerichtsverwaltung.- Polizei- und Verwaltungsangelegenheiten.- Angelegenheiten der Rittergutsbesitzer.
Zitierempfehlung:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz, 3-91-1260 Rittergut Reudnitz, Nr.