Laufzeit
1548-1834
Umfang
2133 Akteneinheiten
Findmittel
Inhalt
Institutionsgeschichte
Am 19. März 1548 wurde von den sächsisch-ernestinischen Herzögen im säkularisierten Dominikanerkloster ein akademisches Gymnasium gegründet, das durch die kaiserliche Stiftungsurkunde vom 15. August 1557 zur Universität erhoben wurde. Die feierliche Eröffnung fand am 2. Februar 1558 statt. Die kaiserliche Urkunde gab der Universität die Rechte der Selbstverwaltung und eigenen Gerichtsbarkeit sowie das Recht, in der theologischen, juristischen, medizinischen und philosophischen Fakultät zu lehren und akademische Grade zu verleihen. Trotz der damit zugestandenen Autonomie unterstand die Universität der Aufsicht der Landesfürsten, die für den Unterhalt der Universität aufkamen. Die sächsisch-ernestinischen Herzöge, als Landesfürsten und Erhalter, trafen mit dem Erlass von Statuten nähere Bestimmungen zum kaiserlichen Stiftungsbrief. Das erste Statut unterzeichnete Herzog Johann Friedrich II. am 25. Januar 1558. Es wurde 1569 und 1591 erweitert. 1653 wurde noch einmal ein verbessertes Statut erlassen, das fast 175 Jahre in Kraft blieb. Über die Weiterentwicklung der Universitätsverfassung in dieser Zeit geben Visitationsprotokolle, Copial-, Rezeß- und Modellbücher Aufschluss. Mit Visitationen übten die Erhalter die Kontrolle über die Universität aus. Sie behielten sich auch das Recht vor, bei Berufungen und Entlassungen von akademischen Lehrern sowie bei Studentenangelegenheiten Entscheidungen zu treffen. Infolge von Landesteilungen gingen die Rechte an der Universität auf mehrere Territorialstaaten über. Von 1741 bis in die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts waren es im wesentlichen Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg. Nach 1826 übte Sachsen-Weimar-Eisenach, seit 1815 Großherzogtum, die Aufsicht allein aus, da die anderen Erhalterstaaten von ihren Rechten zurückgetreten waren. Nach ihrer ältesten Verfassung war die Universität nicht nur wissenschaftliche Anstalt, sondern auch politische Korporation, d. h. privilegierte Körperschaft mit begrenzter Selbstverwaltung und Rechtsprechung über ihre Angehörigen. Als feudal-privilegierte Korporation war die Universität gegenüber der Stadt Jena gleichberechtigt. An der Spitze standen Rektor, Prorektor und Senat. Der Rektortitel wurde ehrenhalber, insbesondere Prinzen des sächsisch-ernestinischen Hauses verliehen. Nach 1741 waren die Landesherren von Sachsen-Weimar-Eisenach ständige Inhaber dieses Ehrenamtes.
Die Aufgaben der Universitätsverwaltung oblagen bis 1722 allein dem Prorektor und dem Senat. Die Geschäfte führte der Prorektor, der jeweils für ein halbes Jahr aus den Reihen der ordentlichen Professoren nach einer bestimmten Ordnung ausgewählt wurde. Die ordentlichen Professoren bildeten den Senat, ein beratendes und mitentscheidendes Organ. Nach den Statuten und einer Prorektoratsinstruktion vom 13. Juli 1767 gehörten zu den Obliegenheiten des Prorektors, die Gerichtsbarkeit über die akademischen Bürger auszuüben, die Disziplin der Studenten zu überwachen, das Universitätsvermögen zu verwalten, für die Einhaltung der akademischen Gesetze und Ordnungen und die Besetzung der Lehrstellen zu sorgen. Die Ergebnisse waren jedoch wenig effektiv. Um die Verwaltung zu verbessern, vor allem den Prorektor und den Senat in Jurisdiktionsfragen und bei der Vermögensverwaltung zu entlasten, wurde 1719 ein Syndikus angestellt und 1722 das Concilium arctius eingesetzt. Zu seinen Mitgliedern, Assessoren genannt, gehörten der Prorektor und jeweils ein Mitglied der vier Fakultäten. Die Kompetenz dieses Gremiums, dem der Prorektor und vier Assesoren - Professoren der vier Fakultäten - angehörten, erstreckte sich hauptsächlich auf Ausübung der akademischen Gerichtsbarkeit, Verwaltung des Universitätsvermögens und Einhaltung der studentischen Disziplin. Die Berufung lag in den Händen der fürstlichen Erhalterstaaten. Wie der Name schon sagt, waren sie für den Unterhalt der Universität verantwortlich. Sie zahlten finanzielle Anteile und sicherten die Universität zusätzlich durch Schenkung der Dotalgüter Remda und Apolda (Schenkungsbrief vom 15. Oktober 1633).
Anfang des 19. Jahrhunderts begann der Wandlungsprozess der Universität von einer Korporation mit obrigkeitlicher Gewalt über ihre Glieder zu einer staatlichen Bildungseinrichtung. Entscheidende erste Maßnahmen waren das Jurisdiktionsregulativ vom 1. Juli 1814, das die akademische Gerichtsbarkeit und die Sonderrechte der akademischen Bürger einschränkte, der Erlass neuer Gesetze für die Studierenden 1817 und die Einsetzung eines Universitätsamtmanns, dem die Handhabung der akademischen Gerichtsbarkeit übertragen wurde, die Einsetzung einer Immediat-Finanzkommission (1817), die die Verwaltung des Vermögens der Universität übernahm und die Errichtung der Quästur (1819), die die Einnahme der Vorlesungshonorare zu besorgen hatte. Dementsprechend wandelten sich auch die Aufgaben von Prorektor und Senat. Dieser Entwicklung entsprach das 1821 von den Erhaltern erlassene neue Statut, das wenig verändert 1829 gedruckt veröffentlicht wurde.
Bestandsinhalt
Der Bestand umfaßt die Akten, die beim Prorektor und Senat sowie ihnen unterstellten Institutionen entstanden sind. Die Ordnung der Akten erfolgte in den Jahren 1831 bis 1834. Sie wurden unter der Bezeichnung "Altes Archiv" mit Loc., Fach und Nummer signiert und in einem Repertorium erfaßt, das durch ein Register erschlossen wurde. Später aufgefundene Akten wurden dem Bestand zugefügt und 1897 im Repertorium und Register nachgetragen. Die innere Ordnung des Bestandes läßt keine logische oder historisch-chronologische Ordnung erkennen. Es scheint, als wären die Akten nach der vorgefundenen Lagerung bearbeitet worden. Lediglich inhaltlich eng zusammengehörige Akten wurden zu kleinen Sachgruppen zusammengefaßt. Diesen Zustand spiegelt auch das dem Findbuch vorgeheftete Inhaltsverzeichnis wider.
1942 wurden 510 Akten, die Dotalgüter Apolda und Remda betreffend, zuständigkeitshalber an das damalig Landeshauptarchiv in Weimar abgegeben. Die Titel sind im Findbuch erhalten und entsprechend gekennzeichnet.
Der Bestand enthält Archivgut zu Vorgängen, Sachverhalten und Ereignissen aus der korporativen Stellung der Universität im Allgemeinen und der Stellung von Rektor und Senat im Besonderen. Die Überlieferung ist lückenhaft.
Sachgruppen
Amtsbücher: Kopial-, Modell-, Protokoll- und Anmeldebücher, Bestallungs- und Rektoratsbuch.
Gesetze und Ordnungen: Akademische/fürstliche Patente und Verordnungen.- Circularia.- Statuten.- Disziplinargesetzgebung für die Gesamtuniversität.- Gesetze für die Studierenden.- Zensurvorschriften.- Pressezensur.- Pressegesetz.- Druckmandate.
Rector magnificentissimus: Ernennung.
Prorektor und Senat: Instruktion für den Prorektor.- Prorektoratswahlen.- Ausübung der akademischen Gerichtsbarkeit.- Streitigkeiten unter den Senatoren.- Dispensationen.- Zustand und Ordnung des Archivs- akademische Preisfragen.
Universität und Erhalter: Regierungsantritte.- Huldigungen.- Fürstliche Geburten.- Hochzeiten.- Todesfälle.- Aufsicht und Unterhalt der Universität.- Herzogliche Polizeibehörde.- Landeskollekten.- Steuern.- Abgaben und Zölle.- Kriegskosten.- Jurisdiktionsangelegenheiten und -irrungen.- Ernennung.- Instruktion und Tätigkeit des Kurators v. Motz.
Universitätslehrer: Professoreneid.- Erledigte Lehrstellen und Neubesetzung.- Besoldung.- Rangstreitigkeiten.- Sprach- und Exerzitienmeister.- Zeichenlehrer.- Disziplinarangelegenheiten.- Vorlesungen.- Hinterbliebenenversorgung.
Fakultätsangelegenheiten: Verfassungsfragen.- Promotionen.- Habilitationen.- Privatdozenten.- Streitigkeiten und Beschwerden.- Archive der Fakultäten.
Studien- und Studentenangelegenheiten: Consilium abeundi.- Relegationen u. a. Bestrafungen.- Polizeisachen gegen Studierende.- Studentenorden und -verbindungen, Zulassung von Juden und Angehörigen anderer Religionen zum Studium.- Immatrikulationen und Immatrikulationsbestimmungen.- Armuts- und Sittenzeugnisse.- Auszüge der Studenten.- Wohnen der Studenten.- Studentenhospital.- Schuldenwesen.- Inspektion der Landeskinder.
Universitätsbeamte und -ämter: Besoldung.- Beförderung.- Suspensionen.- Wiederbesetzung von freien Stellen.- Anstellungsgesuche.- Instruktionen.- Emolumente der akademischen Beamten.- Quästur.- Syndikus/Syndikatsgericht.- Universitätssekretär und -archivar.- Universitätsamt/-amtmann.- Sekretäre bei den akademischen Gerichten.- Akademische Aktuarien.- Prosektoren.- Pedelle.- Organisten.- Küster.- Pförtner.- Gärtner.- Studentenboten.- Depositionswesen.- Testamente.
Vermögen und Finanzwesen der Universität: Finanzetat.- Mitteilungen über den finanziellen Zustand der Universität.- Zahlungsverpflichtungen.- Rechnungslegung.- Instruktion für den Deputierten der Universität bei der Immediat-Finanzkommission.- Akademische Güter.- insbesondere Remda.- Schenkung des Lindenstücks.- Zinsen und Lehnsgelder.- Jagd.- Holzungen.- Triftrechte.- Abgaben.- Gerechtsame der Universität.- Akademisches Brauwesen.- Legate.- Stiftungen.- Stipendien.- Konviktorium u. a. Freitische.- Akademische Speiseanstalt.
Institute und Seminare: Errichtung des philologischen, philosophischen und physikalisch-mechanischen Seminars, der Turnanstalt, des homelitischen Seminars und des katechetischen Instituts, des theologischen Seminars, der Sternwarte, der anatomischen Anstalt.
Universitätsstruktur: Zustand und Reform der Universität.- Errichtung neuer Lehrstellen.- Extraordinariate.
Jubiläen und Feiern: Universitätsjubiläen.- Friedensfest.- Dienstjubiläen.- Akademische Feiern.- Feierliche Beerdigungen.- Akademisches Konzert.
Beziehungen zu anderen Universitäten: Informationen und Abkommen bzgl. Relegationen.- Mitteilungen und Anfragen.- Universitätsjubiläen.
Gelehrte Gesellschaften: Deutsche Gesellschaft.- Fischer'sche lateinische Privatsocietät.- Lateinische Gesellschaft.- Literarische Gesellschaft.
Universitätsgebäude/-grundstücke: Bauangelegenheiten.- Inventar.- Ausstattung.- Rosengebäude.- Medizinischer und botanischer Garten.
Kollegienkirche: Gottesdienst.- Beerdigungen.- Bausachen.
Universität und Stadt Jena: Differenzen zwischen Universitätsamt und Stadtgericht Jena.- Exemtion der Universitätsbürger.- Steuer- und Abgabenerhebung von Universitätsbürgern.- Gebührenerhebung von Universitätsverwandten.- Einbeziehung akademischer Gebäude in die Brandversicherung.- Beteiligung der Universität an Kriegskosten.- Stempelpapier und -verordnung.- Brückenreparaturen und Kommunalbauten.- Stadtordnung.- Bürgerrechtsgebühren.- Gottes-Kasten-Gefälle.- Rathsgefälle.- Geschoßsteuern.- Wachtgelder.- Kriegslasten.- Einquartierungen/Quartiergelder.- Wasserversorgung.- Kirchenstände.- Weinlese.- Jurisdiktions- und Polizeiangelegenheiten.- Brückengeld.- Straßenbeleuchtung.- Feuerpolizei.- Leihhaus.- Bettelordnung.- Almosenkasse.- Almosenkommission.- Pestordnung.- Schulangelegenheiten.- Streitigkeiten/Jurisdiktionirrungen mit dem Stadtrat und dem Stadtgericht.
Witwen- und Waisenfiskus/Witwen- und Waisen-Pensionsanstalt: Errichtung, Verwaltung des Vermögens.
Universitätsbibliothek;
Gelehrte Zeitungen;
Landschafts- und Landtagssachen;
Kriegs- und Wehrdienst.