Bestandssignatur
6-83-0613
Laufzeit
1994-2012
Umfang
0,33 lfm
Findmittel
Datenbank
Inhalt
1. Geschichte und Rechtsstellung
Die Thüringer Tierseuchenkasse (ThürTSK) besteht seit dem 8. Juni 1993. Sie wurde errichtet als "nichtrechtsfähiges Sondervermögen des Landes Thüringen" und unterstand der Dienst- und des Ministers für Soziales und Gesundheit (§ 6 Abs. 1 und 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Thüringer Tierseuchengesetz (ThürTierSG) vom 28. Mai 1993, GVBl. S. 307). Seit dem 1. Juli 2005 hat die ThürTSK den Status einer "rechtsfähige[n] Anstalt des öffentlichen Rechts", welche der Aufsicht des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit untersteht. Die Aufsichtsfunktion bezieht sich hinsichtlich der hoheitlichen Aufgaben auf eine bloße Rechtsaufsicht (§ 6 und 6a Abs. 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierseuchengesetzes vom 22. März 2005, GVBl. S. 109). Für die weiteren Aufgaben im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes hat sich das Ministerium eine - in der Praxis allerdings zurückhaltend wahrgenommene - Fachaufsicht vorbehalten. Rechtsgrundlage für die heutige Arbeit der ThürTSK ist das Thüringer Ausführungsgesetz zum ThürTierSG in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89).
2. Aufgaben
Ihrem Grundgedanken nach war und ist die ThürTSK eine Solidargemeinschaft der Tierhalter, deren gesetzlich fixierte Aufgaben seit Beginn ihrer Existenz darin bestanden und bestehen,
- Entschädigungen für Tierverluste nach den Bestimmung des Tierseuchengesetzes zu leisten,
- Beihilfen für Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen sowie bei Schäden, die durch Tierseuchen und Tierkrankheiten entstehen, zu gewähren,
- Beiträge von den Tierhaltern zu erheben.
3. Struktur und Organe
Mit dem Ziel einer verstärkten Prophylaxe von Tierseuchen sowie einer Verbesserung der Tiergesundheit unterhält die ThürTSK seit 1. August 2005 zusätzlich Tiergesundheitsdienste, welche u. a. die Tierhalter beraten. Zur Sicherstellung der für ihre Arbeit erforderlichen Untersuchungsleistungen wird seitens der ThürTSK auch ein Labor unterhalten, welches wiederum teilweise gewerblich arbeitet. Vor dem Sommer 2005 wurden die Aufgaben der Tiergesundheitsdienste vom "Tiergesundheitsdienst Thüringen e. V." wahrgenommen.
Als Organe der ThürTSK fungierten bis zum 1. Juli 2005 ein auf drei Jahre vom Ministerium berufener Vorstand sowie ein Geschäftsführer. Mit der Änderung des Rechtsstatus wurde der Vorstand durch einen auf fünf Jahre vom Ministerium berufenen Verwaltungsrat ersetzt. Aufgaben und Rechtstellung der Organe waren und sind in den o. g. Gesetzen im Einzelnen festgelegt.
Bisher wurden insbesondere Tätigkeitsberichte, Inspektionsberichte des Tiergesundheitsdienstes Thüringen, statistisches Material und amtliche Drucksachen übernommen.