Bestandssignatur
3-11-3550
Laufzeit
1568 - 1914
Umfang
2,50 lfm
Findmittel
Inhalt
In den Teilherrschaften der älteren Linie Reuß waren die Kanzleien die Oberbehörden. Die in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts auftretenden Pläne, einen Gesamten Rat als Gemeinschaftsregierung in Greiz zu errichten, blieben unverwirklicht. Kanzlei, Konsistorium und Amt waren jeweils eng miteinander verbunden; eine gegenseitige Abgrenzung der Behörden wurde durch die Ober- und Untergreizer Kanzleiordnungen von 1715 und 1724 angestrebt. Für die Kanzleien von Obergreiz und Untergreiz kam um 1735 die Bezeichnung Regierung auf. Die beiden Regierungen wurden nach dem 1768 erfolgten Anfall von Untergreiz an Obergreiz vereinigt. Die Regierung zu Greiz hieß seit 1852 feststehend Landesregierung. Als Zentralbehörde des Fürstentums Reuß älterer Linie war sie für die innere Verwaltung, die Justizverwaltung, das staatliche Finanzwesen und die Beziehungen zu den Reichsbehörden zuständig; bis zur Neuorganisation der Justiz im Jahre 1868 übte sie überdies als "Landesjustizkollegium" höhere richterliche Funktionen aus. Mit dem Konsistorium Greiz (siehe dort) stand sie bis zuletzt in enger personeller Verbindung; beide Behörden besaßen ein als Kanzlei bezeichnetes gemeinschaftliches Büro. Die Landesregierung Greiz blieb immer eine Kollegialbehörde; eine Gliederung in Ressorts ist nicht erfolgt. Die Behörde wurde im Laufe der Bildung des Volksstaates Reuß (Dezember 1918 bis April 1919) von dessen Landesregierung, die in Gera und mit einer Abteilung, später mit zwei Abteilungen in Greiz untergebracht war, abgelöst. Bis 1920 war die Landesregierung Greiz noch Abwicklungsstelle (vgl. im Übrigen die Einleitung zum Bestand Ministerium Gera). Vereinzelt sind Akten von dieser Abwicklungsstelle und von der Anschlußabteilung, die die Gebietsregierung Gera-Greiz in Greiz seit 1920 unterhielt, fortgeführt worden. In der ersten Hälfte des 19. Jh. befanden sich offensichtlich in dem bei den Greizer Oberbehörden neben den Hausarchiven bestehenden Regierungsarchiv noch ungeschieden laufende und reponierte Akten verschiedenen Betreffs und verschiedener Herkunft. Die Akten der einstigen Obergreizer und Untergreizer Kanzleien oder Regierungen, teilweise auch Akten der mit ihnen in enger Verbindung stehenden Ämter Obergreiz und Untergreiz waren in diesen Bestand mit eingegangen. In den fünfziger Jahren des 19. Jh. sonderte man, den Bestreben zur Trennung von Verwaltung und Justiz folgend, die Verwaltungsakten von den Justizakten und bildete man ferner aus den Konsistorialakten eine eigene Registratur. Weitere Abtrennungen erfolgten durch Herauslösung der sich auf die Landgemeinden beziehenden Verwaltungs- und Justizakten und des die
Bestandsinhalt:
Lehnsangelegenheiten.- Grundstückssachen.- Schuldsachen.- Streitigkeiten mit Frönern und Häuslern.- Jagdrechte.- Allodifikationen.- Ein- und Ausgemeindungen.
Zitierempfehlung:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz, 3-11-3500 Landesregierung Greiz n. Rep. R - Angelegenheiten der