Vorwort

Thüringisches Landesbauamt Gotha
Laufzeit:
1897-1952

Umfang:
8,2 lfm

Findmittel:
Findkartei, AUGIAS Archiv


Inhalt:
Als untere staatliche Baubehörde wurden bei Aufhebung der einzelstaatlichen Organisation am 1. Oktober 1922 "Vorläufige Landesbauämter" in Eisenach, Gotha, Jena, Meiningen, Rudolstadt, Schleiz, Sondershausen, Stadtroda und Weimar eingerichtet. Ihnen oblag der staatliche Straßen- und Hochbau. Ihr Amtsbereich umfasste jeweils mehrere Land- und Stadtkreise. Schon am 1.10.1923 erfolgte eine Neuordnung. Für jeden Landkreis wurde ein Bauamt gegründet. Es unterstand dem Innenministerium, übte aber Bauaufgaben für alle übrigen Ministerien aus.

Mit Wirkung vom 1.1.1927 erfolgte schließlich eine Trennung des Tiefbaues (Straßenbau) und Hochbaues. Für Aufgaben des staatlichen Tiefbaues (Straßenbau) entstanden unter dem Innenministerium die Landesbauämter Eisenach, Gera, Meiningen, Saalfeld, Schleiz, Stadtroda, Sondershausen und Weimar, für den staatlichen Hochbau unter dem Finanzministerium die Hochbauämter Arnstadt, Altenburg, Eisenach, Gotha, Greiz, Hildburghausen, Jena, Rudolstadt (bis 14.5.1930), Sondershausen und Weimar. Die Landes- und Hochbauämter waren für jeweils mehrere Landkreise zuständig. Am 1.7.1930 erfolgte schließlich die Auflösung all dieser Behörden und die Eingliederung ihrer Aufgaben in die Abt. 2 der Kreisämter. Dabei blieb allerdings die bisherige räumliche Zuständigkeit erhalten.