Eberhard von Maßbach (Mas-) bekundet, wegen aller Streitigkeiten mit Berthold Grafen von He. geschlichtet zu sein. Der Graf hat um das Haus Maßbach 17 geforstete Hölzer, in denen ihn Eberhard und seine Erben künftig nicht mehr behelligen sollen. Im Dorf hat der Graf 24 Markthäuser, in denen die Leute, die feilen Kauf haben wollen, und Handwerksleute sitzen sollen. Sitzen außerhalb dieser Häuser im Dorf noch mehr Handwerker, haben sie jährlich einen Schilling an Marktrecht zu zahlen. Die Gerichtsbarkeit im gesamten Dorf steht dem Grafen zu. Ein Vorwerk vor der Burg, rechter Hand, wenn man in die Burg geht, gehört Eberhard und seinen Kindern als Burglehen. Diese sollen in der Burg zu ihrem Recht sitzen. Der Graf soll seine Höfe in der Burg nach Belieben besetzen. Eberhard und seine Kinder, die vom Grafen belehnt sind, sollen ohne dessen Zustimmung nicht fortgehen. Dies ist mit Rat der Freunde und Helfer Eberhards so geschlichtet worden.
1299 zu Slusungen an de mittewochen in der Osterwochen.

  • Archivalien-Signatur: 1
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1299 April 22.

Druck: HUB 5 S. 16 Nr. 24 (nach Kopialbuch).

Siegel ab, Pressel hängt an.

Schleusingen


Friedrich Landgraf zu Thüringen, Markgraf zu Meißen und im Osterland, schließt mit seinem Herrn Heinrich Abt von Fulda (Fulde) und seinem Schwager Berthold Grafen von He. einen Landfrieden von Walpurgis [1. Mai] über zwei Jahre. Benötigen der Abt oder der Graf in ihren Landen Zuzug (volge), wird der Landgraf ihnen 50 Mann zuschicken, solange sie dessen bedürfen. Fährt jemand durch die Länder des Ausstellers, gibt Geleit und teilt dessen Amtleuten und Geleitsleuten dann mit, daß er im Geleit Verluste erlitten hat, sind Verluste und Schäden wiedergutzumachen; Abt und Graf haben dabei zu helfen. Erfolgt dies nicht, haben der Abt, der Graf oder die von diesen dazu bestellten Leute den Schadenersatz zu leisten; tun sie das nicht, hat der jeweils andere Partner dem Landgrafen zu helfen. Wird jemand im Lande bezichtigt oder verdächtigt, hat er nach Mahnung selbdritt seine Unschuld nachzuweisen. Tut er das nicht, soll man ihn für ungerecht halten und dies verkündigen. Wen Heinrich [Graf] von Schwarzburg (Swarczbg.), Hermann von Spangenberg (Spanginbg.), Günther von Salza (Saltza) und die, die Abt und Graf dazu setzen, einmütig für ungerecht erklären, soll dafür gehalten werden, als sei er auf frischer Tat ergriffen worden. Wer einen so Verurteilten oder Geächteten behaust und behegt, wird in gleicher Weise schuldig. Wen Abt und Graf in dieser Weise verurteilen, soll von den Vögten des Ausstellers und denen, die er zum Landfrieden setzt, entsprechend behandelt werden, sobald das diesen mitgeteilt wird. Landgraf, Abt und Graf bevollmächtigen Heinrich Grafen von Schwarzburg, Hermann von Spangenberg, Günther von Salza, Friedrich von Thüngen (Tungede), Ludwig von Schenkenwald (Schenkinwalt), Heinrich von Heringen (Heringin), Konrad von Heßberg (Hessebg.), Berthold Vogt von Schleusingen (Slusungin) und Hertnid vom Berge zur Durchführung der nötigen Maßnahmen. Ausfallende Bevollmächtigte sind von ihrem Herrn nach Belieben zu ersetzen; der Neue hat den übrigen den Eid zu leisten, den sie jetzt einander geleistet haben. Sind ein oder zwei Männer verhindert, gilt das, was dieübrigen einträchtig festgelegt haben. Geschehen Raub oder Schaden in Landen des Abtes oder des Grafen, hat der Landgraf auf Mahnung innerhalb 14 Tagen zur Folge bereit zu sein. In dieser Zeit sollen die Täter zur Wiedergutmachung aufgefordert werden. Kommen sie dem nicht nach, leistet der Landgraf Folge. Wenn jemand aus den Landen des Abtes oder des Grafen eine Beschuldigung gegen den Landgrafen hat, soll er sie vor diesem erheben. Erhält er dort kein Recht, soll er die Klage vor die erwähnten neun Männer bringen. Die haben ihm innerhalb von drei Monaten zu seinem Recht zu verhelfen. Andernfalls hat der Betroffene das Recht zur Pfändung. Benötigen die drei Bevollmächtigten des Landgrafen die drei des Abtes, sollen die nach Salzungen (Salczungen) einreiten; die drei des Grafen sollen nach Wasungen (Wasungin) kommen. Die Männer des Landgrafen sollen, wenn sie benötigt werden, nach Eisenach (Isenache) reiten. Siegel des Ausstellers.
1311 an der mytwochen vor sente Walpurge tage.

  • Archivalien-Signatur: 2
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1311 April 28.

Nicht im HUB.

Siegel angehängt, Reststücke.


Ulrich genannt Vasolt bekundet, daß Berthold Graf zu He. ihn, seine Frau und seine Erben mit der Vogtei über fünf Güter belehnt hat, die ihm und den Kindern seines Bruders in Pfaffenhausen (-husen) gehören. Dem Grafen und seinen Erben stehen dort vor der Zahlung von 27 Pfund Hellern keine Rechte, Bede, Gastung oder Herberge zu.Nach Zahlung der Summe fallen diese Rechte an den Grafen und seine Erben zurück. Da Ulrich kein Siegel hat, bittet er Berthold Vogt von Henneberg um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Actum a.d. 1316 in die beati Clementis.

  • Archivalien-Signatur: 3
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1316 November 23.

Nicht im HUB.

Siegel abhängend, ab.


Die Brüder Hermann und Hertnid Vasolt bekunden, von Berthold Grafen zu He. die Güter zu Lehen empfangen zu haben, die Stangenslac und Konrad genannt Kyrcher in [Kalten-] Nordheim (Northeim) besessen haben, dazu die Hufe des More zu [Kalten-] Lengsfeld (Lengesvelt). Da sie keine Siegel haben, bitten sie Berthold Vogt zu Schleusingen (Sleusungen) um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Datum a.d. 1317 in dominica Reminiscere.

  • Archivalien-Signatur: 4
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1317 Februar 27.

Nicht im HUB.

Siegel ab, abhängende Pressel.


Berthold Graf zu He. bekundet, daß sein Küchenmeister Heinrich von Hessen und dessen Frau Adelheid mit seiner Zustimmung von seinem Diener Konrad Spiser für 30 Pfund Heller weniger zehn Schilling Heller die folgenden Güter gekauft haben: eine halbe Hufe im Dorf Behrungen (Beringen), auf der Wolf Wirsing sitzt, gibt drei ViertelWeizen, vier Malter weniger ein Viertel Roggen und vier Malter Hafer Mellrichstadter (Melresteter) Maß, 12 ½ Pfund Unschlitt und 18 Heller an Michaelis [29. Sept.] und geht von des Grafen Vetter Heinrich Grafen von He. dem Älteren zu Lehen; anderthalb Hufen zu Obermaßfeld (Obern Masvelt), gebenzwei Schilling und zwei Pfund Heller zu Walpurgis und Michaelis sowie andere Abgaben an anderen Terminen, hatte Konrad vom Aussteller zu Lehen. Der Graf belehnt Heinrich, seine Frau und ihre Erben mit diesen anderthalb Hufen und setzt sie in deren Gewere. Die Käufer haben dem Verkäufer ein Rückkaufrecht vom vergangenen Bartholomäustag [24. Aug.] über sechs Jahre eingeräumt. Erfolgt dies nicht, sollen Freunde beider Seiten feststellen, ob die Güter nicht besser sind; deren Spruch hat Heinrich nachzukommen. Siegel des Ausstellers.
1323 an sente Symons und Judas tage der zwelboten.

  • Archivalien-Signatur: 6
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1323 Oktober 28.

Nicht im HUB.

Siegel angehängt, braun, rund, 8,2 cm Dm., leicht besch. Im Siegelfeld Henne auf Dreiberg. U.: +S. COMITIS. BERTOLDI. DE. HENNENBERCH. (Posse Bd. 3 Tafel 46 Nr. 4).


Friedrich von Witzleben (Witzeleyben) bekundet, daß Berthold Graf zu He. ihm auf Lebenszeit eine Hälfte des Ertrages von Gold-, Silber-. und anderen Bergwerken verliehen hat, die auf dem zum Haus Elgersburg gehörigen Gut auskommen; die andere Hälfte steht dem Grafen und seinen Erben zu. Nach Friedrichs Tod können diese die Hälfte mit dem halben Haus Elgersburg auslösen entsprechend den darüber ausgestellten Urkunden. Siegel des Ausstellers.
Daz ist geschen zu Slusungen 1323 an der mittewochen in den Ostern.

  • Archivalien-Signatur: 5
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1323 März 30.

Druck: HUB 5 S. 53 f. Nr. 93 (nach Kopialbuch).

Siegel abhängend, hellbraun, rund, ca. 4,8 cm Dm., stark besch. Im Siegelfeld Helm mit Helmzier. U.: [........]CI.DE.[....].

Schleusingen


Der Ritter Konrad von Bimbach (Byen-) bekundet, von Berthold Grafen von He. den Zehnten zu [Kalten-] Nordheim (Nort-) für 100 Schock Prager (pragisser) Pfennige gekauft zu haben. Der Graf hat ihn und seine Erben damit belehnt. Ein Rückkauf ist mit derselben Summe oder ebensoviel in Hellern jederzeit möglich. Die Frucht diesen Jahres steht noch dem Grafen zu. Zahlt der bis kommenden Johannis [24. Juni 1325] 50 Schock, steht die Frucht des Jahres nur halb dem Aussteller zu; zahlt der Graf die Summe ganz, erhält er den ganzen Zehnten. Ist jeweils bis Johannis nichts gezahlt, steht die jeweilige Frucht dem Aussteller und seinen Erben zu. Ein Rückkauf bleibt aber jederzeit mit der genannten Summe möglich. Siegel des Ausstellers.
Daz geschach 1324 an deme suntage nach sente Peters und Pauls tage.

  • Archivalien-Signatur: 7
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1324 Juli 1.

Druck: HUB 5 S. 59 Nr. 102 (nach Kopialbuch).

Siegel abhängend, hellbraun, rund, 3,4 cm Dm, Rest. Im Siegelfeld Wappenschild (Balken). U.: [....]RADI.[......]. Siegel nicht bei Posse.


Der Ritter Wolfram Schrimpf versetzt mit Zustimmung des Berthold Grafen von He. sein ihm vom Grafen verliehenes Vogtamt zu [Kalten-] Nordheim (Nort-) für 200 Pfund Heller und auf zwei an Michaelis beginnende Jahre an die Brüder Apel und Heinrich Sintram. Erfolgt die Auslösung nicht innerhalb der zwei Jahre, hat Wolfram den Grafen für diese Summe in sein Vorwerk in Wasungen mit Recht und Nutzen einzusetzen. Innerhalb einer Frist von zwei weiteren Jahren steht Wolfram dessen Lösung offen. Löst er das Vorwerk nicht aus, soll ihm der Graf zu den 200 Pfund einen Betrag hinzugeben, den zwei von den Parteien gewählte ehrbare Mannen festsetzen; das Vorwerk geht dann auf Dauer an den Grafen über. Siegel des Ausstellers.
Daz ist gescheen 1324 an de suntage nach sendte Kylians tak.

  • Archivalien-Signatur: 8
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1334 Juli 10.

Druck: HUB 5 S. 257 f. Nr. 432 (nach Kopialbuch).

Siegel angehängt, kleines hellbraunes Reststück.


Die Brüder Johann (Hans) und Richard von Maßbach (Maspach) weisen Berthold Grafen von He. und seinen Erben 30 Mark Silber zu je 2 ½ Pfund Hellern an auf ihr Gut zu Volkershausen (Volkoltshusen), das jährlich vier Pfund Heller weniger 30 Heller, je vier Malter Korn und Hafer Münnerstädter (Mulresteter), drei Schock Eier, anderthalb Malter Käse und 11 Fastnachtshühner gibt, zu Burglehen an. Beide siegeln.
Der ist gegeben 1335 an dem samestage vor unsir vrowen tage kerzewihe.

  • Archivalien-Signatur: 9
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1335 Januar 28.

Druck: HUB 5 S. 87 Nr. 152 (nach Kopialbuch).

Siegel ab, zwei Presseln hängen an.


Heinrich Nykel und sein Eidam Friedrich von Friemar (Frymar), Bürger zu Eisenach (Ysenache), bekunden, von Berthold Grafen von He. zu Lehen empfangen zu haben viereinhalb Pfund Eisenacher Pfennige und zwei Schweinegülten, die von der Marschalkin im Dorf Stockhausen (Stokhusen) ledig geworden sind. Da die Aussteller keine Siegel haben, siegelt ihr Verwandter Berthold von Friemar, Bürger zu Eisenach.
Daz ist geschehen 1338 an dem sontage vor Galli.

  • Archivalien-Signatur: 10
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1338 Oktober 11.

Druck: HUB 5 S. 91 Nr. 161 (nach Kopialbuch).

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an.


Friedrich Landgraf zu Thüringen, Markgraf zu Meißen und im Osterland, Herr des Landes Pleißen, verzichtet auf seine Lehns- und sonstigen Rechte an Haus und Städtchen Ilmenau (Ylmena) und Zubehör zugunsten seines Schwiegervaters (sweher) Heinrich Grafen von He. Dieser soll in Haus und Gütern bleiben, die er käuflich erworben hat. Siegel des Ausstellers. Zeugen: Günther Graf von Schwarzburg (Swartzpurg) zu Arnstadt (-stete), Heinrich Graf von und Herr zu Schwarzburg, Oheime des Ausstellers, Dietrich Vizthum von Apolda (Appolde), Rudolf von Reischach (Risschach), Marschall, und Nikolaus vom Ende, Ritter des Markgrafen, Heinrich von Sternberg, Berthold von Reurieth (Rugerit) und Friedrich (Fritze) Voit, Ritter des Grafen.
Geben zcu Wyßenfelz 1343 an der mittewuchin vor aller Heyligin tage.

  • Archivalien-Signatur: 11
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1343 Oktober 29.

Druck: HUB 5 97 Nr. 174 (nach Kopialbuch).

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Weißenfels


Heinrich Graf von He. bekundet, daß Elisabeth, Witwe seines Getreuen [Gottfried] Ulin, ihre Söhne Johann und Konrad ihn gebeten haben, der Schenkung von Gütern in Mittelrohn (Miltinrona) zuzustimmen, die sie einmütig gegenüber dem Kloster Frauensee (de Lacu) vorgenommen haben wegen der Aufnahme der Gertrud (Gele), Tochter der Elisabeth und Schwester Johanns und Konrads. Der Graf stimmt dem in aller Form zu und überträgt das Eigentum über diese Güter an Johann Abt von Hersfeld (Hersfenden.); er siegelt.
Datum et actum a.d. 1344 in festo beati Michahelis archangeli.

  • Archivalien-Signatur: 12
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1344 September 29.

Siegel abhängend, jetzt lose, rot in Wachsschüssel, rund, 2,8 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Henne auf Dreiberg). U.: +SEC(RETVM). HEYNR(ICI). IVNIOR(IS). COM(ITIS). DE. HENB(ER)G. (Posse Bd. 3 Tafel 48 Nr. 3).

Druck: Küther, UB Frauensee Nr. 163


Johann Graf zu He. bekundet, das Erbmarschallamt, das er und seine Vorfahren von den Bischöfen von Würzburg (Wircze-) hergebracht haben, an Dietrich von Hohenberg weiterverliehen zu haben, der an des Grafen Statt Erbmarschall sein soll. Stirbt er ohne männliche Leibeserben, wird der Graf das Amt an den Ritter Berthold von Bibra (Bybera), dessen Bruder Johann (Hansen) von Bibra genanntvon Schwarza (Swarcza) und deren Erben verleihen, die dann an des Grafen Statt Erbmarschälle des Bischofs von Würzburg im Feld und an dessen Hof sein und den Marschallstab innehaben sollen. Jeweils der Älteste unter den Erben der Brüder soll das Amt wahrnehmen. Will oder kann der das nicht, soll es ein anderer von den Erben tun. Der Graf oder seine Erben können das Amt im Feld oder am Hof auch jederzeit selbst in die Hand nehmen. Können sie das nicht, sollen die von Bibra sie vertreten. Der Graf stellt sie dem Bischof als Marschälle vor. Er siegelt.
Der gegebin ist zu Elgerspurg 1357 an dem dinstage nach sante Johans tage des Theuffers etc.

  • Archivalien-Signatur: 14
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1357 Juni 27.

Druck: HUB 4 S. 14 f. Nr. 23 (mit Beschreibung des damals noch vollständigen Siegels).

Siegel angehängt, braun, rund, 8 cm Dm., Rest. Im Siegelfeld Henne auf Dreiberg und Buchstaben IOHS. U.: [+S. COMITIS. IOHANNIS. DE. HE]NNENBE[RCH].(Posse Bd. 3 Tafel 48 Nr. 8).

Elgersburg


Eberhard von Maßbach (Maspach) genannt Bayer trägt den Brüdern Heinrich und Berthold Grafen von He. aus Eigen ein Gut zu Maßbach auf, das Johann Pfyster für jährlich ein Pfund Gülte, sowie ein Gut zu Rannungen (Ranungen), das Nuwegebur für jährlich 12 Scheffel Korn und Hafer Münnerstädter (Munersteter) Maß bearbeitet. Diese hat er für sich und seine Erben zu erblichem Burggut auf dem Hause Maßbach empfangen nach Burggutrecht. Er siegelt.
1362 an sant Laurencien tak.

  • Archivalien-Signatur: 15
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1362 August 10.

Druck: HUB 5 S. 147 Nr. 258 (nach Kopialbuch).

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an.


Eberhard von Maßbach (Maspach), Domherr zu Würzburg (Wirtzbg.), verspricht, mit der von ihm unter Zustimmung des Heinrich Grafen von He. neu erbauten Kemenate zu Maßbach nichts gegen den Grafen und seine Herrschaft zu unternehmen, auch ohne deren Zustimmung keine weiteren Bauten mit Mauer oder Graben dort zu errichten. Wenn er die Kemenate verkauft oder abgibt oder sie einem Verwandten verkauft oder hinterläßt, hat der neue Inhaber sich urkundlich auf diese Bedingungen zu verpflichten, bevor er die Kemenate bezieht. Siegel des Ausstellers.
Der gegeben ist 1366 an dem nehesten fritage vor sente Michels tage des heylegen fuerstengels.

  • Archivalien-Signatur: 16
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1366 September 25.

Druck: HUB 5 S. 155 Nr. 268 (nach Kopialbuch).

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, spitzoval, 3,8 x 2,4 cm. Im Siegelfeld oben Brustbild eines heiligen Ritters, Lanze in der Rechten, mit der Linken auf Wappenschild (Kreuz) gestützt, darunter Wappenschild (gespalten mit eingebogener Spitze). U.: +S. EB(ER)HARDI. DE. MASBACH. PL(E)B(AN)I. MAIOR(IS). [ECCL(ES)IE]. (Posse Bd. 4 Tafel 52 Nr. 10 - dieser Abdruck).


Wilhelm von Maßbach (Maspach) bekundet, daß Heinrich Graf zu He. ihm, seiner Frau Elisabeth, ihren Erben, Söhnen und Töchtern, erblich fünf Hufen im Dorf Poppenlauer (Bappenlur), zwei Pfund Gülte zu Ballingshausen (Baldingeshusen) sowie zu Rothhausen (Rodehusen) den Heroldsberg (Herlingsberg), den Wybelsbach und das Gut, in dem Heinrich (Heintze) von Burghausen (Burghusen) und seine Frau saßen, mit allem Zubehör in Feld und Dorf verliehen hat wie andere Güter, die in Maßbach von ihm zu Lehen rühren. Sterben die Eheleute oder ihre Erben ohne Erben, können sie das Lehen einem anderen von Maßbach zuwenden, dem sie es gönnen. Das Lehen ist, wenn nötig, vom Grafen zu empfangen. Wilhelm siegelt, auch für seine Ehefrau.
Daz ist geschehen 1369 an aller Heyligen abinde.

  • Archivalien-Signatur: 17
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1369 Oktober 31.

Druck: HUB 5 S. 159 Nr. 275 (nach Kopialbuch).

Siegel angehängt, braun in Wachsschüssel, rund, 3,3 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (gespalten mit eingebogener Spitze). U.: +S. WILHELMI. DE. MOSPACH. (nicht identisch mit Posse Bd. 4 Tafel 52 Nr. 9).


Heinrich von Habsberg (Habichs-) bekundet, von Heinrich Grafen zu He. 60 Pflugacker Feld und acht Acker Wiesen und Flur und Mark Maßbach (Maspach) zu Lehen zu haben, die vormals Heinrich (Heintz) von Eicha (Eych) innehatte, sowie ein Burggut daselbst, zu dem sechs Achtel Getreide zu Rannungen (Ranungin), zwei Pfund Hellergülte, zwei Fastnachthühner, zwei Schock Eier zu Maßbach und ein Baumgarten daselbst bei der Kemenate gehören. Siegel des Ausstellers.
Gebin an sante Martini tage 1384.

  • Archivalien-Signatur: 18
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1384 November 11.

Druck: HUB 5 S. 190 Nr. 325 (nach Kopialbuch).

Siegel angehängt, braun, rund, 2,3 cm Dm., leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (Habicht auf Berg). U.: +S. HE(I)NR(I)C(H): VO(N): HASBERG. (Posse Bd. 3 Tafel 36 Nr. 10).


Hermann von Ershausen (Erichshusin), Kaspar und Balduin Hofmeister bekunden, von Heinrich Grafen zu He. fünf Pfund Eisenacher (Isenechir) Pfennige Gülte in den Dörfern Stockhausen (Stokhusin), Frohnis [-hof] (Frans) und Stregda (Srekede) zu haben zu den üblichen Verpflichtungen. Kaspar Hofmeister hängt sein Siegel an, dessen sich die übrigen mit bedienen.
Gebin an sente Martini tage 1384.

  • Archivalien-Signatur: 21
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1384 November 11.

Druck: HUN 5 S. 189 Nr. 324 (nach Kopialbuch).

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.


Elisabeth (Else), Tochter des verstorbenen Johann (Hansen) des Alten von Dettelbach (Tetelbach) und Witwe des Arnold von Seinsheim (Sauwens-), überträgt Heinrich Grafen zu He. die Lehen und Rechte, die sie bisher von diesem zu Schwarzenau (Swartzenawe) hatte, und ersucht ihn, diese dem Knappen Eberhard von Seinsheim oder einem von den diesem benannten Mann zu übertragen. Sie bittet den Knappen Konrad (Chuntzen) Zolner, Stephan Zolners Sohn, um Besiegelung und verspricht, gegen diese Urkunde nicht vorzugehen. Wenn ihr Vater, ihre Mutter oder sie selbst vom Grafen Urkunden erhalten haben, sind die nunmehr ungültig. Konrad Zolner bekundet, bei dieser Abrede anwesend gewesen zu sein, und kündigt sein Siegel an.
Datum a.d. 1386 an dem nehsten samstag vor Katerine virginis.

  • Archivalien-Signatur: 19
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1386 November 24.

Nicht im HUB.

Siegel ab, Pressel hängt an.


Heinrich Holczhusen, Schultheiß des Landgrafen von Thüringen in Eisenach (Isenache), bekundet, daß Bartholomäus Smeyt, Bürger zu Eisenach, seine Frau Elisabeth (Elße) und ihre Erben dem Christian Daniel von Gotha (Gota), Domherrn an der Liebfrauenkirche zu Eisenach, und nach dessen Tod dem Dekan und dem Kapitel für ein Seelgerät Christians auf dem dortigen Chor eine halbe Mark Jahrgülte Eisenacher Währung verkauft haben, fällig je zur Hälfte an Walpurgis und Michaelis aus vier Hufen Ackerland in Dorf und Feld Stockhausen (Stochusin), die die Eheleute von Heinrich Grafen von He. zu Lehen haben. Daniel hat den Eheleuten dafür 6 ½ Schock guter Kreuzgroschen (crutzeger) und 72 Groschen Freiberger (Fryberscher) Münze gezahlt. Diese haben regelmäßige Lieferung der Gülte zugesagt. Geschieht das nicht, können die Inhaber der Gülte an die genannten Güter greifen. Die Gülte kann jeweils am Termin mit derselben Summe oder mit 50 Mark Eisenacher oder Gothaer (Gottezher) Pfennige und eventuellen Rückständen zurückgekauft werden. Die Verkäufer haben Währschaft gelobt. Der Aussteller hängt auf ihre Bitten sein Siegel an. Zeugen: Johann (Hans) von Friemar (Frymar) der Ältere, Johann von Friemar derJunge und Reinhard Pynkernayl, Bürger zu Eisenach.
Gegebin 1387 an sentte Katherinen tage der heilgen junfrowen.

  • Archivalien-Signatur: 20
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1387 November 25.

Siegel angehängt, grün, rund, 2,5 cm Dm., leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (3 Pfeile). U.: +S. HEYNZCEN. HOLCZHVSEN. (Posse Bd. 4 Tafel 10 Nr. 16).


Wortwin von Maßbach (Maspach) bekundet, von Heinrich Grafen zu He. und seinen Erben den Anteil an der Kemenate im Dorf Maßbach und den halben Zehnten zuGresserts [-hof] (Greßinharts) mit Zubehör zu Lehen zu haben. Er siegelt.
1392 an send Margareten tage der heilgin jungfrauwin.

  • Archivalien-Signatur: 22
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1392 Juli 13.

Druck: HUB 5 S. 209 Nr. 354 (nach Kopialbuch).

Siegel angehängt, hellbraun, rund, ca. 2,5 cm Dm., Rest. Im Siegelfeld Wappenschild (gespalten mit eingebogener Spitze). U. nicht lesbar.


Dietrich Fuchs zu [Main-] Stockheim (Stoeckheim), Gottfried (Goetz) Lamprecht zu Bimbach (Bin-) und Apel Fuchs von Stockheim bekunden, von Heinrich Grafen zu He. und seinen Söhnen ihre Burg zu Stockheim, das dortige alte Vorwerk und Zubehör in Dorf und Feld, zwei Hufen zu Abtswind (Aptswinden), auf denen Newgepawer bzw. die Witwe Hartmodin sitzen, den Besitz zu Windheim sowie zwei Fischweiden zu [Ober-/ Unter-] Euerheim (Ewerheim) gemeinsam zu Lehen zu haben. Die dreiAussteller siegeln.
Der geben ist 1393 an der nehsten mitwochen nach sand Feyts tag.

  • Archivalien-Signatur: 24
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1393 Juni 18.

Nicht im HUB.

Siegel angehängt. Siegel angehängt, grün, rund. 1) 3,5 cm Dm., leicht besch. Im Siegelfeld Wappenschild (steigender Fuchs). U.: +S. DIT[ERI]CI. FVHS. [DE.] TR[...]. (Posse Bd. 3 Tafel 22 Nr. 14). 2) 2,5 cm Dm., schlecht ausgeprägt. Im Siegelfeld Wappenschild (wie 1). U. nicht lesbar. (Posse Bd. 3 Tafel 22 Nr. 15). 3) 2,1 cm Dm., besch. Im Siegelfeld Wappenschild (wie 1). U.: +S. [...]. WLP(IS).[...]. STO[....].


Friedrich Graf zu He. und seine Frau Elisabeth bekunden, daß ihr Schwiegervater und Vater Heinrich Graf zu He. sie für 4000 Gulden in das halbe Schloß Henneberg eingesetzt hat. Der Anteil kann von Heinrich und seinen Erben jederzeit mit derselben Summe ausgelöst werden; dies ist ein Vierteljahr vor Kathedra Petri [22. Febr.] anzukündigen. Möglich ist auch die Auslösung von Anteilen mit 1000 Gulden oder mehr gegen Quittung. Für den Betrag, der nach fünf Jahren noch nicht abgelöst ist, erhalten die Aussteller danach von je zehn Gulden einen Gulden Gülte; dieser kann mit der Summe und den Rückständen ganz oder in Teilen und gegen Quittung ausgelöst werden. Graf Friedrich und Gräfin Elisabeth siegeln.
Der gebin ist 1393 am nechsten sontag nach sandt Walpurgen tag der heilgen jungfrawen.

  • Archivalien-Signatur: 23
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1393 Mai 4.

Druck: HUB 4 S. 52 f. Nr. 75.


Der Priester Johann Losse verkauft Dekan, Kapitel und Vikarien des Liebfrauenstifts zu Eisenach (Ysenache) eine jährliche Gülte von 30 Schilling Eisenacher Währung, fällig je zur Hälfte an Walpurgis und Michaelis, aus drei Hufen Land im Feld von Stockhausen (Stoghusin). Diese haben jetzt inne Eberhard Halbein, Große Hans und Jakob Kremel, die bisher davon drei Pfund Gülte, drei Gänse, sechs Michaels- und drei Fastnachtshühner gegeben haben und jetzt an die genannten Herren gewiesen worden sind. Den Kaufpreis von sechs Mark Silber Eisenacher Gewicht hat der Verkäufer bereits erhalten. Er verpflichtet sich, eine Zustimmungsurkunde des Heinrich Grafen von He. zu beschaffen, von dem er die Zinse hat, stellt dafür seinen Verwandten (mag) Kaspar Hofmeister als Bürgen, sichert Währschaft zu, verspricht, gegen den Verkauf in keiner Weise vorzugehen, und siegelt. Zeugen: Heinrich Weydeman, Offizial zu Eisenach, der Priester Ludwig Store und der Schüler Konrad Wernheri von Mosbach (Mußbach).
Der da gegebin ist 1395 an deme nestin dinstage noch deme sontage also die heilge Cristenheit sang Cantate.

  • Archivalien-Signatur: 25
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1395 Mai 11.

Siegel angehängt, braun, rund, 2,4 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Menschenkopf). U.: +S. IOHANNIS. LOSSE.[....].


Heinrich Graf zu He. bekundet: Dekan und Kapitel des Liebfrauenstifts zu Eisenach (Ysenach) haben von Elisabeth Ziegenfleisch (Elsen Czigenfleischin), Reinhard Ratgeb und deren Erben Zinse von fünf Viertel Roggen, zweieinhalb Maltern Hafer, zwei Maltern Gerste Eisenacher Maß, vier Pfund acht Schilling Pfennigen und einem Viertel Geld Eisenacher Währung, neun Hühnern und zwei Gänsen für 14 Mark Silber, 33 Pfund und sieben Schilling Pfennige Eisenacher Währung gekauft; das Stift hat darüber Urkunden der Verkäufer. Die Zinse geben angesessene Leute zu Eisenach, in der Mehrzahl von erblichen Gütern im ambrungen felde. Da diese vom Aussteller zu Lehen rühren, ist er um seine Zustimmung gebeten worden. Der Graf verspricht, auch für seine Erben, in die Zinse nicht einzugreifen, behält sich jedoch ein Lösungsrecht jährlich an Kathedra Petri [22. Febr.] für die genannte Summe vor. Nimmt er es bis zum Termin nicht wahr, stehen die Zinse dieses Jahres den Käufern zu. Siegel des Ausstellers.
1397 an unser liben frauwen tag annunciationis tzu Smalkalden.

  • Archivalien-Signatur: 26
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1397 März 25.

Siegel angehängt, hellbraun, rund, 6 cm Dm., besch. Im Siegelfeld ein Vierpaß, darin zwei gelehnte Wappenschilde (1. geteilt, oben wachsender Doppeladler, unten in zwei Reihen geschacht; 2. Henne auf Dreiberg) und ein Helm. U. nicht lesbar [+S. HEINRICI. COMITIS. ET. DOMINI. IN. HENNEBERG]. (Posse Bd. 3 Tafel50 Nr. 1).

Schmalkalden


Heinrich Graf zu He. bekundet: Dekan, Kapitel und Vikare des Liebfrauenstifts zu Eisenach (Isenache), die den Brüdern Hermann von Ershausen (-husen) und Kaspar Hofmeister zweieinhalb Pfund jährlicher Gülte Eisenacher Währung, vier Michaelshühner, zwei Gänse und zwei Fastnachtshühner sowie dem Priester Johann Losse 30 Schilling Gülte derselben Währung aus Gütern in Feld und Dorf zu Stockhausen (Stoghusen) und Meinhardshausen (Meynharshusen), die vom Grafen zu Lehen rühren, für bestimmte Summen abgekauft hatten nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunden, haben ihn um Zustimmung zu diesen Verkäufen gebeten. Diese erteilt der Graf in aller Form und verspricht, daß er oder seine Erben dagegen nichts unternehmen werden. Ein Lösungsrecht jährlich an Kathedra Petri [22. Febr.] bleibt vorbehalten. Siegel des Ausstellers.
Gegeben 1397 an sente Elyzabeth tage der heylgin vrowen.

  • Archivalien-Signatur: 27
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1397 November 19.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.


Die Ritter Eberhard Fuchs von [Main-] Stockheim und Dietrich Fuchs, Amtmann zu Eltmann (Eltmein), sowie Konrad (Cuntz) Fuchs von Wonfurt (Wonffurt) bekunden, gemeinsam von Heinrich Grafen zu He. und seinen Söhnen ihre Burg zu Stockheim mit dem dortigen alten Vorwerk und dem Zubehör in Dorf und Feld, zwei Hufen zu Abtswind (Apswinden), auf denen Newgebawr und die Witwe Hartmodin sitzen, sowie die Lehen zu Windheim empfangen zu haben. Die Aussteller siegeln.
Der gebin 1400 an santte Urbans tag.

  • Archivalien-Signatur: 28
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: 1400 Mai 25.

Druck: HUB 5 S. 232 Nr. 392 (nach Kopialbuch)

Siegel angehängt, grün, rund. 1) 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (steigender Fuchs). U.: +S. EBERHART. FVCHS. 2) 2,7 cm Dm. Siegelfeld wie vor. U.: +S. DIDERICI. FUHS. MILES. 3) 2,2 cm Dm., schlecht ausgeprägt. Siegelfeld wie vor. U.: S. CU[....]. FUHS.


Peter, Abt des Prämonstratenserklosters Veßra, vidimiert Urkunde von 1354 Juli 18, die an Siegeln, Pergament und Schrift, unbeschädigt war. Er siegelt mit dem Abteisiegel.
An montage sant Valtims tage 1502.

  • Archivalien-Signatur: 13
  • Bestandssignatur: 4-10-0050
  • Datierung: (1354 Juli 18) 1502 Februar 14.

Druck des Inserts: HUB 5 S.127 Nr. 226 (zu Juli 19, nach Kopialbuch).

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, spitzoval, 5,7 x 3,7 cm. Im Siegelfeld stehender Abt, Stab in der Rechten, Buch in der Linken. U.: +S.ABBATIS.[.........]ERA.