Marquard Bischof zu Eichstätt (Eystet) belehnt Heinrich Grafen zu Henneberg mit dem, was er ihm von Rechts wegen leihen soll.
Daz ist geschehen ze Eystet 1323 des nahsten tages nach sand Bonifacii tage.

  • Archivalien-Signatur: 1
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1323 Juni 6.

Fehlt HUB u. Heidingsfelder, Regesten der Bischöfe von Eichstätt.
Reg. H-Römhild Nr. 101.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament

Eichstätt


Gebhard Bischof zu Eichstätt (Eystet) belehnt Heinrich Grafen von Henneberg den Älteren mit den Lehen, die er ihm seines Hochstifts wegen leihen soll. Siegel des Ausstellers.
Der selbe brif ist gegeben ze Eystet 1324 an dem samztage nach sand Jacobs tage des heiligen zwolfpoten.

  • Archivalien-Signatur: 2
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1324 Juli 28.

Nicht im HUB; Reg. H-Römhild Nr. 104.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament

Eichstätt


Berthold Graf von Henneberg, Herr zu Hartenberg, gibt seine Zustimmung, daß Johann (Hans) am Ende (Amente), sein Bürger zu Römhild (Romhilt), und seine Frau Jutta an Konrad Gernode, Frühmesser zu Römhild, und seine Nachfolger in der Frühmesse für 32 Pfund Heller zwei Pfund ewiger Gülte und zwei Fastnachtshühner verkauft haben auf dem Lehen, das sie zu der hart hatten und das früher dem Vogt gehörte; die Gülte ist je zur Hälfte an Walpurgis und Michaelis fällig. Bei Säumnis können die Inhaber der Gülte an das Lehen greifen. Konrad Gernode soll die Gülte auf Lebzeiten erhalten, auch wenn er nicht mehr Frühmesser zu Römhild ist. Siegel des Ausstellers.
Gegeben 1367 an deme nesten sunnabinde vor sante Peters dage als er wart gesetzet uffen stul zu Rome.

  • Archivalien-Signatur: 4
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1367 Februar 20.

Nicht im HUB; Reg. H-Römhild Nr. 305.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Hermann Graf zu Henneberg verkauft 25 Pfund Heller, sieben Schilling, fünf Malter Korn und vier Malter Hafer jährlicher Gülte in seinem Dorf Hindfeld (Hintfelt) für 300 Pfund Landwährung an den Altar St. Katharina in der Kirche zu Römhild (-hilt), dessen Verleihung ihm und seinen Erben zusteht. Er hat den Altar jetzt erstmals verliehen an den Priester Berthold amEnde und fordert Schultheiß und arme Leute zu Hindfeld auf, die Gülten jährlich zur üblichen Zeit an den Inhaber des Altars zu liefern. Der Priester hat dafür den Altar zu besingen und zu belesen. Ein Rückkauf ist jährlich an Kathedra Petri mit derselben Summe in Landwährung oder sonst im Lande Franken üblichem Geld möglich. Die Summe ist dann mit Wissen des Grafen anderweitig anzulegen. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist 1378 am nehsten montag vor sent Mertins tage.

  • Archivalien-Signatur: 5
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1378 November 8.

Nicht im HUB; Reg. H-Römhild Nr. 332.

Pergament


Otto von Heldritt (-drit) und seine Frau Katharina verkaufen mit Zustimmung des Friedrich Grafen von Henneberg ihre Mühle zu Altenrömhild (-romhilt) und das daraus jährlich anfallende Schwein, Lehen vom Grafen, an Gotteshausmeister und Gotteshaus von St. Peter zu Altenrömhild für bereits erhaltene 45 rheinische Gulden. Sie haben daher die Käufer in die Gewere gesetzt, Währschaft versprochen und Bürgen gestellt. Sie werden gegen den Kauf nicht vorgehen oder Dritte dazu veranlassen. Otto von Heldritt siegelt, auch für seine Frau.
Der geben ist an dinstag vor Phingsten a.d. 1401.

  • Archivalien-Signatur: 6
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1401 Mai 17.

Nicht im HUB; Reg. H-Römhild Nr. 409.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Johann Bischof von Würzburg (Herbipolen.) bekundet: Friedrich Graf von Henneberg hat, da die Bürger der Stadt Römhild (Romhilt) wegen der Schwierigkeit der Wege und der großen Entfernung bei Winter und Regen ihre Pfarrkirche in Mendhausen (Menthusen) in seiner Diözese nicht zum Gottesdienst aufsuchen können, die der Jungfrau Maria geweihte, in der Stadt Römhild und innerhalb der Pfarrei Mendhausen gelegene Filialkirche unter Mithilfe Dritter, vor allem Römhilder Bürger, mit Zustimmung des Wilhelm von Bibra, Pfarrers zu Mellrichstadt (Mellrichstat) und des Konrad Junge, Rektors der Pfarrkirche zu Mendhausen, für den Unterhalt eines Priesters ausreichend dotiert, zu einer Pfarrkirche gemacht und den Bischof gebeten, dem dortigen Rektor die Seelsorge über die Bürger der Stadt und die Verwaltung der Sakramente zu übertragen; das Präsentationsrecht soll dem Wilhelm und seinen Nachfolgern als Pfarrern von Mellrichstadt vorbehalten bleiben. Der Bischof bestätigt hiermit Gründung und Dotation, löst die der hl. Jungfrau geweihte Kirche zu Römhild aus der Pfarrei Mendhausen und erhebt sie, da ausreichend dotiert, in den Rang einer Pfarrkirche für die Stadt Römhild. Der Rektor der neuen Pfarrkirche ist zur Unterstützung des Pfarrers der Mutterkirche verpflichtet. Das Präsentationsrecht bleibt dem Pfarrer von Mellrichstadt und seinen Nachfolgern vorbehalten. Vikariatssiegel des Bischofs.
Datum Herbipoli a.d. 1405 sabbato post festum sancte Trinitatis.

  • Archivalien-Signatur: 8
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1405 Juni 20.

Nicht im HUB; Reg. H-Römhild Nr. 464.

Siegel angehängt, braun in Wachsschüssel, rund, 3,6 cm Dm. Im Siegelfeld in langgestrecktem Vierpaß Brustbild des Bischofs, Stab in der Linken, die Rechte segnend erhoben, zwischen drei Wappenschilden - rechts Rechen, links Fahne, unten Bärenkopf). U.: S. VICARIATVS. EP(ISCOP)I. HERB(IPOLE)N(SIS).

Pergament

Würzburg


Karl Truchseß, Amtmann zu Wildberg (Wilperg), verkauft sein Vorwerk in Dorf und Mark Irmelshausen (-husen) mit Wiesen, Äckern, Gemeinde und allem Zubehör, wie es vor alters auf seinen verstorbenen Vater gekommen war und der es an ihn vererbt hatte, an Hermann von Sondheim (Sunt-), Bürger zu Römhild (Romhilt), seine Frau Agnes und ihre Erben für bereits erhaltene 100 Gulden. Er hat das Vorwerk als freies Eigen aufgelassen, übertragen und Währschaft gelobt; er wird künftig weder darauf Ansprüche erheben noch Dritte veranlassen, dies zu tun. Dafür stellt er Bürgen, die ggf. auf Mahnung mit je einem Knecht und einem Pferd in einem ihnen genannten, offenen Wirtshaus zu Römhild Einlager zu leisten haben; ausfallende Knechte und Pferde sind zu ersetzen. Für Bürgen, die sterben oder außer Landes gehen, ist binnen 14 Tagen nach Mahnung ein neuer zu stellen. Der Aussteller hat die Bürgen - zur Zeit Kaspar Truchseß und Mangold von Ostheim - schadlos zu halten; diese übernehmen ihre Verpflichtungen und kündigen ihre Siegel zu dem des Ausstellers an.
Der geben ist 1405 an sand Urbans tag des heiligen herren.

  • Archivalien-Signatur: 7
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1405 Mai 25.

Nicht im HUB; Reg. H-Römhild Nr. 463.

Siegel ab, drei Einschnitte im Umbug.

Pergament


Wilhelm von Bibra, Pfarrer zu Mellrichstadt (Melrstat), und Konrad Junge, Pfarrer zu Mendhausen (Menthusen), geben ihre Zustimmung, daß die Filialkirche zu Römhild (Romhilt) von der Pfarrkirche zu Mendhausen getrennt wird mitsamt den vom Grafen Friedrich von Henneberg und den Bürgern von Römhild gestifteten Gütern und Einkünften, die in einer darüber ausgestellten Urkunde aufgezählt sind, dazu 2 ½ Maltern Hafer zu Römhild, Sendhafer genannt, und dem Zehnten aus bestimmten Gütern in der Stadt Römhild, die bisher der Kirche in Mendhausen zustanden. Die Kirche in Römhild wird Pfarrkirche mit allen einer solchen zustehenden Rechten und Zubehör. Die übrigen Zinse, Einkünfte und Rechte verbleiben der Kirche zu Mendhausen. Die Kirche zu Römhild zahlt künftig ein Drittel der bis jetzt aus Mendhausen geschuldeten Abgaben an Bischof, Archidiakon und Legaten sowie der sonstigen Kollekten. Kollation und Präsentation stehen dem jeweiligen Pleban in Mellrichstadt zu. (1) Wilhelm und (2) Konrad siegeln.
Datum a.d. 1405 sabbato ipso die sancti Ulrici.

  • Archivalien-Signatur: --
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1405 Juli 4.

Reg. H-Römhild Nr. 465.

Siegel angehängt. rund, grüne Reststücke, unkenntlich.

Pergament


Johann (Hans) Scholle zu Irmelshausen (-husen) verkauft, auch im Namen seiner Schwestern Petronella und Sophie, 40 Acker Pflugland in zwei Feldern, sieben Acker Wiesen, zwei Acker Anspann und zwei Seldnergüter in Dorf und Mark Irmelshausen, ausgemessen und abgetrennt von seinem dortigen Hof, der früher denen von Sternberg gehörte, mit dem zugehörigen halben Krautgarten und dem halben Holz an Hermann Sondheimer (Sunt-), Bürger zu Römhild (Romhilt), seine Frau und seine Erben für bereits gezahlte 108 Gulden. Die Güter, freies Eigen, sind daher in aller Form aufgelassen und übertragen worden. Die Verkäufer versprechen, dagegen nicht vorzugehen, und stellen dafür Bürgen, die auf Mahnung mit je einem Knecht und einem Pferd in einem offenen Wirtshaus zu Römhild oder Königshofen (Kungshoven) Einlager zu leisten haben; ausfallende Bürgen, Knechte und Pferde sind zu ersetzen, verstorbene oder außer Landes gegangene Bürgen binnen 14 Tagen nach Mahnung. Die Bürgen sind schadlos zu halten. Die Bürgen (2) Dietrich (Dytz) Musser, (3) Apel Musser und (4) Wilhelm von Exdorf (-dorff) übernehmen ihre Verpflichtungen und hängen ihre Siegel zu dem des Johann Scholle (1).
Der geben ist 1407 an sand Gerdruten tag der heiligen junckfrawen.

  • Archivalien-Signatur: 10
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1407 März 17.

Nicht im HUB; Reg. H-Römhild Nr. 483.

Siegel angehängt, braun, rund. 1) Kleine Reststücke. 2) 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Balken, oben links ein Stern). U.: S.DI[...]:MEUSS[...]. 3) 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (wie vor). U.: S.APEL.M[..]ER. 4) ab, Pressel hängt an.

Pergament


Günther Graf und Herr zu Schwarzburg (Swarczpg.) verkauft seine Rechte an der Feste Osterburg, an der halben Stadt Themar (Theymar), am halben dortigen Kirchhof, an armen Leuten und Bürgern daselbst an seinen Schwager Wilhelm Grafen zu Henneberg. Er verzichtet auf alle dortigen Rechte und die ihm von armen Leuten und Bürgern, reich und arm, alt und jung geleistete Erbhuldigung. Die Rechte und Urkunden derer von Bibra (Bybra) bleiben davon unberührt. Der Aussteller hat den armen Leuten und Bürgern diese Urkunde darüber ausgestellt; er siegelt.
Der geben ist 1416 am montag nach dem sontag Judica in der vasten.

  • Archivalien-Signatur: 12
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1416 April 6.

Nicht im HUB.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Der römische König Sigmund, König zu Ungarn, Dalmatien, Kroatien etc. bekundet, daß Friedrich Graf von Henneberg vor ihm erschienen ist und ihn gebeten hat, ihn mit den folgenden, vom Reich rührenden Lehen zu belehnen: dem halben Gericht Benshausen (Penshusen) mit Zubehör, dem Anteil des Wildbanns auf dem Thüringer Wald, Zent, Halsgericht und Zoll zu Römhild (Romhilt), der Hälfte von Zent, Halsgericht und Zoll zu Münnerstadt (Munerstat) sowie dem Bann in diesen Gerichten. Wegen der geleisteten Dienste hat der König die Belehnung vorgenommen unter Vorbehalt seiner und des Reiches Rechte. Der Graf hat die üblichen Verpflichtungen übernommen. Der König hat ihm gestattet, diese Lehen weiterzuverleihen. Siegel des Ausstellers.
Geben zu Costenz 1418 an sant Valtins tag unser riche des ungrischen etc. in dem eynunddrissigsten und des römischen in dem achten jaren.

  • Archivalien-Signatur: 9
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1418 Februar 14.

Druck: HUB 6 Nr. 74 (nach Vidimus von 1549); Reg. H-Römhild Nr. 590.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, rund, 4,7 cm Dm. Im Siegelfeld ein Adler. U.: SIGMUNDUS. DEI. GR(ATI)A. ROMANOR(UM). REX. SEMP(ER). AUGUSTUS. AC. HUNGARIE. ETC. REX.
Auf dem Umbug Kanzleivermerk: per dominum G. comitem de Swartzburg Paulus de Tost. Auf der Rückseite Registraturvermerk.

Pergament

Konstanz


Heinrich von Königshofen (Heincz von Kungs-), Amtmann zu Hartenberg, bekundet, wegen des Ackers an dem langen anspan, umstritten zwischen der Frühmesse zu Römhild (Romhilt) und Johann (Hansen) Beyer, gesessen zu Westenfeld (-felt), Zeugen beider Seiten angehört zu haben. Wegen Johann Beyer haben ausgesagt: Johann (Hans) Marghart, Hirt zu Westenfeld, er habe von seinem Vetter Konrad (Contzen) Smid gehört, der Acker gehe in Kaspars Gut von Bibra; gefragt, ob dies die Wahrheit sei, betont er, daß er es so gehört hat. Berthold (Betz) Dahinten (De-) sagt auf den seinem Herrn geleisteten Eid, auf seine Treue gegen Weib und Kinder und auf seine Seligkeit (letzte hinfart) aus, er habe nie anders gehört, als daß der Acker in das Lehen der Frühmesse gehöre; er widersprach ausdrücklich der Aussage des Johann Marghart. Von Seiten der Frühmesse sagten aus: Konrad (Contz) Zusel, der Acker gehöre in das Lehen der Frühmesse, es sei sein geteiltes väterliches Erbe gewesen und ihm von dem Smiden abgekauft worden. Alban Dahinten bestätigte diese Aussage, den Acker hätten er und sein Stiefvater geerbt von der Frauen-Frühmesse wegen. Bis Beyer auf den Acker geklagt hat, habe er es nie anders gehört. Agnes (Nese) Smid zu Westenfeld hat dem Amtmann bekundet, der Acker gehöre in das Lehen der Frühmesse, ihr Ehemann und sie hätten ihn mehr als 50 Jahre innegehabt. Der Amtmann drückt sein Siegel auf.
Geben 1419 am suntag nach send Bartholomes tag.

  • Archivalien-Signatur: 11
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1419 August 27.

Nicht im HUB; Reg. H-Römhild Nr. 611.

Siegel aufgedrückt, braun, rund, 2,8 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Flügel). U. nicht lesbar.

Papier


Apel von Milz (Milcz) verkauft Hof und Hofreite zu Brunndorf (Brundorff), die er von denen von Habsberg (Hasperg) gekauft und von Friedrich Grafen von Henneberg zu Lehen hat, mit dessen Zustimmung an den Priester Johann Zimmerman, Vikar der Kapelle und Kirche zu Altenrömhild (-romhilt) und seine Nachfolger in der Vikarie. Der Hof ist zur Zeit für jährlich 20 Malter Getreide verliehen, davon 18 Malter je zur Hälfte Korn und Hafer, zwei Malter Weizen, dazu zwei Semmeln aus je einem Sömmer Weizen an Weihnachten, zwei Fastnachtshühner, zwei Schock Eier zu Ostern, zwei aus dem Hof gezogene, nicht erblich verliehene Flecken Wiese, eines von anderthalb Acker hinder der anspans mullen, das andere von drei Acker hinter Brunndorf bei Konrad (Cuntzen) Crisser, für bereits erhaltene 200 rheinische Gulden. Johann und seine Nachfolger in der Vikarie können über den Hof künftig frei verfügen. Apel und seine Erben werden gegen den Verkauf nicht vorgehen. Er siegelt.
Der geben ist 1423 am samßtage nach Bartholomei.

  • Archivalien-Signatur: 13
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1423 August 28.

Siegel angehängt, braun in Wachsschüssel, rund, 2,8 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (3 zu einem Schrägbalken gestellte Rosen). U.: +S. APEL. VON. MILCZ.

Pergament


Günther von Bünau (Buna), Marschall des Wilhelm Landgrafen von Thüringen, Markgrafen zu Meißen, und Matthias von Lichtenstein schlichten die Streitigkeiten zwischen dem Markgrafen und Johann Bischof von Würzburg (Wirtzpurg). Beide Parteien hatten sich auf die Aussteller geeinigt und zugesagt, deren gütlichen Spruch zu halten. Die Aussteller haben beide Seiten angehört, die Aussagen abgewogen und entscheiden wie folgt: Wegen des Geleits zu Königsberg (Kungisperg) und Haßfurt (-furtt) sowie wegen Kirchhof und Urteilen im Gericht Königsberg soll es beim alten Herkommen bleiben; Mechenried (Mechriet) und die dortigen Urteile sollen dem Bischof und seinem Stift allein zustehen. Wegen der Jagd im Gericht Heldburg (Helpurg) sollen Apel von Milz (Miltz) und Dietrich (Dietz) Truchseß sich vor Ort verfügen, bis Kathedra Petri Grenzsteine setzen (gemercke machen) und den Herren darüber eine Urkunde ausstellen; diese sollen sich auf drei Jahre daran halten; danach können sie ihre Ansprüche und Forderungen wieder erheben. Wegen des neuen Sees zwischen Königsberg und Haßfurt sollen Dietrich Truchseß und Wiprecht Kotner in Erfahrung bringen, welche Rechte die Fuchs, andere Dienerund Untersassen des Bischofs am Damm und im Wasser hatten; deren Festlegungen hat der Markgraf nachzukommen. Was zuvor Lehen gewesen ist, soll wieder unter dem Bischof angelegt und zu Lehen aufgetragen werden. Kommen die beiden Schiedsrichter nicht überein, sollen sie einen Dritten hinzunehmen; wem der zustimmt, dabei soll es bleiben. Die Sache soll bis Kathedra Petri zu Ende gebracht werden. Wegen der Trift zwischen Königsberg und Hellingen (Helingen) und der Gebrechen zwischen denen von Königsberg und von Unfinden (Unfunden), über die der verstorbene Johann (Hanns) von Lichtenstein vormals nicht entschieden hat, sowie wegen der vom Vogt zu Königsberg erhobenen Forderungen, in Sachen, die Hals und Hand beträfen, sollten sich die von Hofheim vor dem Gericht zu Königsberg verantworten, die von Altenbramberg sollten vor diesem Gericht alles rügen, was rügbar sei, und der Hof Stockich sollte einen Diebstock zu Königsberg machen und deswegen gerichtsfrei sein, entscheiden die Schiedsrichter: die von Hofheim sollen dem Gericht zu Königsberg alles überantworten, was Hals und Hand angeht; wegen der Rügen von Altenbramberg und des Diebstocks des Hofes Stockich soll es beim alten Herkommen bleiben. Wegen der Streitigkeiten zwischen Königsberg, Hellingen und Unfinden sollen Dietrich Truchseß und Wiprecht Kotner innerhalb der genannten Frist eine Anhörung halten und entscheiden. Wegen der Streitigkeiten um den Wiesengrund zwischen Ummerstadt (-stat) und Neundorf (Newn-)sollen sich Apel von Lichtenstein und der Vogt von Coburg vor Ort begeben und eine Regelung treffen. Wegen der geistlichen und weltlichen Gerichte, die beide Parteien betreffen, haben die Herren dafür Sorge zu tragen, daß geistliche Sachen vor geistlichen und weltliche Sachen vor weltlichen Gerichten ausgetragen werden. Wegen des hl. Kreuzes zu Coburg wird entschieden: zur jährlichen Rechnungsabhörung soll jede Seite einen der dortigen Bürger zu ihrem Beauftragten bestellen; beide Seiten sollen Sorge tragen, daß die Sache redlich abläuft. Johann (Hanns) von Waldenfels, Konrad (Cuntz) von Coburg, Otto von Brandenstein und andere Diener des Markgrafen erheben Schuldforderungen gegen den Bischof; der Schenk von Limpurg, Johann (Hanns) Küchenmeister von Nordenberg (Nortem-) und andere Diener des Bischofs solche gegen den Markgrafen; Johann (Hans) Stange fordert das Erbe seiner Ehefrau von denen von Hildburghausen (Hilpurghusen). Der Bischof soll den Dienern des Markgrafen deswegen Tage ansetzen in Haßfurt, der Markgraf denen des Bischofs Tage zu Coburg; dort sollen die Forderungen angehört und gütlich beigelegt werden. Geschieht das nicht, soll jeder Herr die Forderungen durch seinen Rat prüfen lassen und dann tun, was seine Schuldigkeit ist; auch dies soll bis zum Peterstag geschehen sein. Die Fehde des Schenken v

  • Archivalien-Signatur: 16
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1423 November 11.

Druck: Codex Diplomaticus Saxoniae Regiae I B IV S. 194 ff. Nr. 314.

Siegel angehängt, braun in Wachsschüsseln. 1) 3,9 cm Dm. Im Siegelfeld langgestreckter Sechspaß, darin gelehnter Wappenschild (geviert, 1./2. Löwe, 3. Adler, 4. drei Pfähle) mit Helm. U.: WILH[........]-[....]. MARCHIO(N)IS. MISNEN(SIS). 2) 3,4 cm. Dm. Im Siegelfeld Vierpaß, darin Brustbild eines Bischofs, Stab in der Linken, die Rechte segnend erhoben, darunter Wappenschild (Wolfsangel). U.: S. JOHAN(N)IS.-EP(ISCOP)I. HERB(IPOLE)N(SIS). 3) 2,8 cm Dm. Im Siegelfeld ein Dreipaß, darin Wappenschild (von Löwenhaupt bekrönte Lilie). U.: +S. GUNTHER. VON. BUNAW. DER. ALDE. 4) 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (im Zackenschnitt geviert). U. nicht lesbar.

Coburg


Johann Bischof von Eichstätt (Eysteten) belehnt Georg Grafen zu Henneberg mit dem Dorf Gollmuthhausen (Galmanshusen) und den dortigen Rechten, dem Anteil am Weinzehnten zu Schweinfurt (Sweinfurte), dem Besitz zu Eicha (zu der Eyche), Gleichamberg (Glichen am Berge), Buchenhof (zu der Buchen) und Neblers (zum Nebelers), dievon seinem Stift zu Lehen rühren. Seine und des Stiftes Rechte behält er sich vor. Siegel des Ausstellers.
Geben am donerstag nach Egidi a.d. 1423.

  • Archivalien-Signatur: 14
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1423 September 2.

Druck: Schultes DG 1 S. 542 Nr. 66; Reg.: HUB 6 Nr. 180 (nach Sammlung Fritze); Reg. H-Römhild Nr. 737.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, rund, 3,5 cm Dm. Im Siegelfeld langgestreckter Vierpaß, darin Brustbild eines Bischofs, Stab in der Linken, die Rechte segnend erhoben, unten zwei Wappenschilde (rechts Krümme eines Bischofsstabes, links Balken). U.: SEC(RETVM). IOHANNIS.-E(PISCOPI). EI[....]SIS.

Pergament


Wilhelm Graf zu Henneberg gibt seine Zustimmung dazu, daß Wilhelm von der Kere seinen Hof mit zugehörigen drei Hufen Land, Gülten, Zinsen und Diensten sowie dem Zehnten in Dorf und Mark Oberstadt (Obirstad), Lehen vom Grafen, dem neuen Spital und den armen Leuten zu St. Kilian oberhalb Schleusingen (Slusungen) verkauft hat. Der Graf befreit diese Güter von Bede, Steuer, Lager, Diensten und sonstigen Beschwerungen; die Güter sind künftig freies Eigen. Siegel des Ausstellers.
Der gegeben ist 1423 am dem heiligen Cristabend.

  • Archivalien-Signatur: 15
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1423 Dezember 24.

Nicht im HUB.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, rund, 3,2 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (geviert, 1/4 geteilt, oben doppelköpfiger Adler, unten in zwei Reihen geschachter Balken, 2/3 Henne auf Dreiberg). U.: +S. WILHELMI. COMI[TIS. IN.] HENNENBERG. (Posse Bd. 3 Tafel 51 Nr. 1).

Pergament


Ewald von Schletten (Sleten) verkauft Peter von Wermerichshausen (Werberichhusen) und seinen Erben 24 Acker eigene Wiesen zu Reinhardshausen (Reinhartzhusen) nach Eigengutrecht im Lande zu Franken für bereits erhaltene 527 2 Gulden. Ewald quittiert über den Betrag, läßt die Wiesen auf, setzt den Käufer und seine Erben in die Gewere und verspricht Währschaft. Eventuelle Ansprüche hat er abzutun nach dem Recht im Lande zu Franken. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist 1430 uf den sontag vor dem heiligen Pfingistag.

  • Archivalien-Signatur: 17
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1430 Mai 28.

Reg. H-Römhild Nr. 818.

Siegel angehängt, braun in Wachsschüssel, rund, 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (3 Blätterbüschel 2:1). U.: S. EWALT. VON. SLETEN.

Pergament


Albrecht Bischof zu Eichstätt (Eysteten) belehnt Georg Grafen zu Henneberg mit dem Dorf Gollmuthhausen (Galmanshawsen) und den dortigen Rechten, dem Anteil am Weinzehnten zu Schweinfurt (Swein-), dem Besitz zu Eicha (zu der Eyche), Gleichamberg (Gleichen am Berge), Buchenhof (Buchen) und Neblers (zum Neselers), die von seinem Stift zu Lehen rühren. Seine und des Stiftes Rechte behält er sich vor. Siegel des Ausstellers.
Geben an sand Kathrein tag a.d. 1432.

  • Archivalien-Signatur: 18
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1432 November 25.

Nicht im HUB; Reg H-Römhild Nr. 843.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, rund, 3,7 cm Dm., stark berieben. Im Siegelfeld Sechspaß, darin Brustbild eines Bischofs, Stab in der Linken, die Rechte segnend erhoben, unten zwei Wappenschilde (rechts Krümme eines Bischofsstabes, links unkenntlich). U.: SECRETUM. ALBERTI.-EP(ISCOP)I. EYSTETENSIS

Pergament


Friedrich (Ffricz), Dietrich (Ditz), Georg, Wilhelm, Stephan, Eberhard, Eckarius und Peter, Brüder und Vettern von Herbstadt (Herbelstat), bessern mit Zustimmung ihrer armen Leute die Dotierung der bisher zu gering ausgestatten Frühmesse, damit künftig die Frühmesser desto besser Gott dienen und ihrer Vorfahren gedenken, mit ihrem Anteil an der Gemeinde an der hoeliten in dem arnsgrund; dort soll ein Acker Weingarten jährlich ein Fastnachtshuhn und ein halbes Pfund Wachs geben; werden die Weingärten - ein Acker oder mehr - verkauft, soll der Frühmesser das Lehen verleihen und den Handlohn erhalten. Diese Schenkung ist mit Zustimmung der Aussteller und ihrer armen Leute geschehen. Die Aussteller siegeln.
Geben 1432 an sant Blasies tage dez heilgen mertires.

  • Archivalien-Signatur: 3
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1432 Februar 3.

Reg. H-Römhild Nr. 836.

Siegel ab, fünf Presseln hängen an.

Pergament


Johann Kardinaldiakon tit. S. Angeli, Legat des Heiligen Stuhls für Deutschland, an den Abt von Bildhausen (-husen), Diözese Würzburg (Herbipolen.): Johann, Abt des Prämonstratenserklosters Veßra (Vechser), Diözese Würzburg, hatte, damit der die Pfarrkirche zu Themar (Teymar), Diözese Würzburg, bedienende Kanoniker seines Klosters entsprechend der Ordensregel einen weiteren, dort residierenden Kanoniker bei sich habe, für diesen einen Altar zu Ehren der Heiligen Matthäus, Sebastian, Veit, Pantaleon, Ciriacus, Magnus, Achaz, Dionys, Blasius, Aegidius, Erasmus und Georg, Margarete, Barbara und Katharina in dieser Kirche gestiftet, an dem der zweiteKanoniker wöchentlich drei Messen zum Lob Gottes und für das Seelenheil des Abtes und seiner Vorgänger lesen sollte, und den Altar ausreichend mit ererbtem Gut ausgestattet; Schenkungen Dritter waren hinzugekommen. Diese Einkünfte gehören dem Kloster und werden von diesem an den betreffenden Kanoniker ausgereicht. Johann Bischof von Würzburg hatte der Errichtung des Altars zugestimmt, das Patronatsrecht dem jeweiligen Abt vorbehalten und darüber eine Urkunde ausgestellt. Der Abt hatte versichert, die Pfarrkirche sei dem Kloster so nahe, daß die Residenz des zweitten Kanonikers keinen Verstoß gegen die Ordensregel darstelle. Da der Aussteller ebenfalls um eine Bestätigung ersucht worden ist, befiehlt er dem Empfänger, sich vor Ort zu informieren und, wenn alles regelgerecht befunden wird, die Urkunde des Bischofs in seinem Namen und in aller Form zu bestätigen. Eventuell vorgefundene Mängel sind zu beseitigen; die Rechte der Betroffenen bleiben davon unberührt.
Datum Basilee die XIa Maii a.d. 1434 pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini nostri, domini Eugenii divina providentia pape quarti a. quarto.

  • Archivalien-Signatur: 19
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1434 Mai 11.

Siegel ab, Hanffaden hängt an. Auf dem Umbug: W. de Blisia.

Pergament

Basel


Die Brüder Friedrich und Wilhelm, Herzöge zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen sowie die Brüder Johann, Friedrich und Albrecht, Markgrafen zu Brandenburg und Burggrafen zu Nürnberg, bekunden, daß sie zu Halle eine Schlichtung errichtet hatten, der auch der Bischof von Würzburg und sein Domkapitel als Parteien zugestimmt haben; diese enthält u.a. einen Artikel über die Regierung des Hochstifts Würzburg. Zur Abstimmung dieses und anderer Artikel haben die Aussteller einen Tag zu Lichtenfels abgehalten und sich wie folgt geeinigt: ihr Bruder und Oheim, der Bischof vonWürzburg, soll drei seiner Räte, das Domkapitel drei seiner Mitglieder bestimmen; Georg Graf von Henneberg soll zwei ihm und den Parteien neutral erscheinende Männer aus der Ritterschaft zu sich nehmen. Diese neun sollen beschwören, dem Hochstift nach bestem Wissen vorzustehen und Bischof, Stift, Land und Leute nach Notwendigkeit und Gerechtigkeit zu regieren; dies soll bis Michaelis, spätestens acht Tage danach erfolgen. Wenn eine Partei ihre Vertreter nicht benennt oder diese ihr Amt nicht annehmen, soll Graf Georg nichtsdestoweniger mit den übrigen, also der Mehrheit, das Stift regieren; Streitfragen sind mit Mehrheit zu entscheiden. Auch Maßnahmen, die ohne eine Partei getroffen wurden, sind rechtsgültig; die betroffene Partei hat sich dem zu fügen und die Sachen durchsetzen zu helfen. Die Aussteller sollen auf den Bischof und das Kapitel entsprechend einwirken; sie dürfendie ungehorsame Partei nicht unterstützen. Landgrafen und Markgrafen sollen zu den vereinbarten Friedsprüchen zwischen den Parteien ihre Räte schicken, wie das in Halle festgelegt worden ist. Im Krieg verlorene Lehen oder liegende Güter, geistlich oder weltlich, sind zurückzugeben; auch die Sprüche und die Wiedereinsetzung sollen bis Michaelis oder acht Tage danach durchgeführt sein. Was der Bischof, das Domkapitel und die sechs zum früheren Regiment verordneten Männer zur Erhaltung von Schlössern oder sonst zugunsten des Stiftes ausgelegt haben, ist dem Grafen Georg vorzulegen, derdie Rechnungen prüfen und ggf. durch das künftige Regiment die Gelder auszahlen soll. Vom Bischof auf dem Schloß Marienberg (Frawenperg) zurückgelassenes Silbergeschirr und Kleider sind zurückzugeben; Weggebrachtes und Verlorenes ist zu ersetzen. Die Gefangenen in Ochsenfurt und in anderen Gefängnissen sind gegen Urfehde freizulassen, wie es in Halle festgelegt worden ist. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien sollen abgetan sein. Die fünf Aussteller siegeln.
Gegeben 1441 am sontag nach nativitatis Marie virginis gloriose.

  • Archivalien-Signatur: 20
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1441 September 10.

Siegel ab, fünf Einschnitte im Umbug; Rest von Pressel 3 hängt an.

Pergament

Lichtenfels


Der Römische König Friedrich, Herzog zu Österreich, Steyr, Kärnten und Krain, Graf zu Tirol etc., belehnt Georg Grafen zu Henneberg auf seine Bitten und wegen der geleisteten Dienste mit den folgenden, vom Reich rührenden Lehen: dem halben Gericht zu Benshausen (Bennßhusen), dem Anteil am Wildbann auf dem Thüringer Wald, Zent, Halsgericht und Zoll zu Römhild (Romhiltt), Zent, Halsgericht und Zoll zu Münnerstadt (Munerstad) halb sowie dem Bann dieser Gerichte. Seine, des Reiches und seiner Mannen Rechte behält der König sich vor. Der Graf hat seine Verpflichtungen beschworen; ihm wird gestattet, den Bann an seine Amtleute und Zentgrafen weiterzuverleihen. Siegel des Königs.
Geben zu Franckhfurt 1442 am nehsten Donerstag vor sandt Marien Magdalenen tage unsers reichs im dritten jare.

  • Archivalien-Signatur: 21
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1442 Juli 19.

Druck: HUB 7 Nr. 144 (nach Vidimus). Regest: Holtz, Regesta Imperii, Heft 10 Nr. 19; Reg. H-Römhild Nr. 925.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, rund, 7,2 cm Dm. Im Siegelfeld ein Adler, umgeben von einem Kranz von 12 Wappenschilden. U., von zwei weiteren Wappenschilden unterbrochen: S. FRIDERICI. ROMANORU(M). REG(IS).-SE(M)P(ER). AUGUSTI. DUCIS. AUS(TRI)E. STIRIE. KARINTHIE.-CARNIOLE. [CO(M)ITIS. TIROL(IE). ETC.]. Rücksiegel sechseckig, 2,2 x 1,5 cm. Antike Gemme (Kopf). U.: REX. FRIDERICVS.
Kanzleivermerke: auf dem Umbug: Ad mandatum domini regis Hermannus Hecht. Rückseite: Registrata Jacobus Widerl.

Pergament

Frankfurt


Johann Bischof von Eichstätt (Eystett) belehnt Georg Grafen zu Henneberg mit dem Dorf Gollmuthhausen (Galmans-) und den dortigen Rechten, dem Anteil am Weinzehnten zu Schweinfurt (Swein-), dem Besitz zu Eicha (Aych), Gleichamberg (Gleichen am Perg), Buchenhof (Puchen) und Neblers (Nebelos), die von seinem Stift zu Lehen rühren. Seine und des Stiftes Rechte behält er sich vor. Siegel des Ausstellers.
An Montag nach Martini a. etc. 46.

  • Archivalien-Signatur: 22
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1446 November 14.

Reg. H-Römhild Nr. 994.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, rund, 3,6 cm Dm. Im Siegelfeld ein Sechspaß, darin Brustbild eines Bischofs, Stab in der Linken, die Rechte segnend erhoben, darunter zwei Wappenschilde (rechts Krümme eines Bischofsstabes, links im Zackenschnitt schräggeteilt, oben und unten ein Stern). U.: SECRETUM. IOHAN(N)I-S. EP(ISCOP)I. EYSTETENSIS.

Pergament


Gottfried Bischof von Würzburg (Herbipolen.) bekundet: Georg von Eicha (Eych), Rektor der Pfarrkirche in der Stadt Römhild (Romhilt) in seiner Diözese, hat zum Lobe Gottes und der Gottesmutter sowie für das Seelenheil aller Gläubigen ewige Zinse von vier rheinischen Gulden für 48 Gulden erworben, von denen je einer dem Rektor und dem Schulmeister (magistro scolarium), die anderen beiden den übrigen in Römhild und Altenrömhild bepfründeten Priestern als Präsenz durch den Pleban ausgezahlt werden sollen, je zur Hälfte an Weihnachten und Maria Verkündigung. Der Schulmeister soll künftig an Sonntagen die Antiphon "Das ist der Tag, den Gott gemacht .." (Hec est dies, quam fecit Dominus), an den übrigen Tagen die Antiphon Alma redemptoris unmittelbar nach Beginn des Hochamtes mit seinen Schülern singen; der das Hochamt lesende Priester soll anschließend Deus, qui de beate Marie virginis utero etc. singen. Erfolgt das nicht, soll das Geld für Kerzen, die vor dem Sakrament des Herrn brennen, verwendet werden. Georg hat den Bischof um Zustimmung zu dieser Stiftung gebeten. Der kommt der Bitte gerne nach und fügt für alle, die bereut und gebeichtet haben und bei diesen Gesängen anwesend sind, einen Ablaß von 40 Tagen hinzu. Siegel des Ausstellers.
Datum in civitate nostra Herbipolen. die decimanona mensis Novembris a.d. 1447.

  • Archivalien-Signatur: 23
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1447 November 19.

Reg. H-Römhild Nr. 1008.

Siegel an grüner Seidenschnur angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 4 cm Dm. Im Siegelfeld in gotischer Architektur Brustbild des hl. Bischofs Kilian, Stab in der Linken, Schwert in der Rechten, zwischen zwei Wappenschilden (rechts Rechen, links Fahne), unten ein weiterer Wappenschild (geviert, 1/4 Rechen, 2/3 5 Kolben 3:2). U.: S. VICARIAT(US). GOTFRIDI.-EPISCOPI.HERBIPOLEN(SIS).

Pergament

Würzburg


Georg von Eicha (von der Eych), Pfarrer zu Römhild (Romhilt), verleiht für sich und seine Nachfolger als Pfarrer zu Römhild und mit Zustimmung des Georg Grafen zu Henneberg, Lehnsherrn der Pfarrei, an Heinrich (Heinczen) Gotwalt, Nikolaus (Clausen) Vogel und Johann (Hannßen) Freye, Bürger zu Römhild, und ihre Erben 67 Acker Pflugland, davon 19 im Feld nach Merzelbach (Merczel-), 22 im Feld gen den schorn und 27 im Feld gen den galgen, die bisher die Pfarrer selbst bearbeitet hatten. Die Inhaber haben künftig von jedem Acker einen Pfennig im Lande Franken üblicher Landwährung an Zins zu zahlen und von den Früchten den Zehnten an den Pfarrer zu entrichten.Die Äcker sind von den Pfarrern nach Lehnsrecht zu empfangen, wenn es nötig ist. Wegen dieses Erbrechts an den Äckern hat Heinrich Gotwalt für die Hälfte 120 Gulden, Nikolaus Vogel und Johann Freye haben für je ein Viertel jeweils 60 Gulden gezahlt. Der Pfarrer hat sie daher in Erbrecht und Gewere an den Äckern gesetzt; Zinse und Zehnten hat er sich und seinen Nachfolgern vorbehalten. (1) Georg von Eicha siegelt und bittet den Grafen Georg als seinen Lehnsherrn um Mitbesiegelung zum Zeichen der Zustimmung; dieser kündigt sein Siegel an (2).
Der geben ist uff sent Mathes tag 1448.

  • Archivalien-Signatur: 24
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1448 Februar 25.

Reg. H-Römhild Nr. 1011.

Siegel angehängt, rund in Wachsschüsseln. 1) grün, 2,2 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Zweig mit 5 Eicheln). U.: S.GEORII.DE.EICH. 2) rot, 3,3 cm Dm. Im Siegelfeld Vierpaß, darin gelehnter Wappenschild (Henne auf Dreiberg) mit Helm. U.: S. IORG. GRAF.-ZU. HENBERG. (Posse Bd. 3 Tafel 50 Nr. 20).

Pergament


Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Münnerstadt (Munerstat) bekunden, dem Junker Albrecht von Wallenstein und denjenigen, denen dieser es um Gottes willen gibt, für Georg Grafen zu Henneberg eine jährliche Gülte von 25 Gulden rheinischer Landwährung schuldig geworden zu sein, die jährlich an Michaelis oder binnen 14 Tagen danach in Römhild (Romhiltt), Mellrichstadt (Melerstat) oder Meiningen (Meyningen) fällig ist. Bei Säumnis haben auf Mahnung vier aus dem Rat unverzüglich in einer benannten Herberge zu Münnerstadt Einlager zu leisten, bis die Gülte gezahlt ist. Die Aussteller siegeln mit dem Stadtsiegel.
Der geben ist am dinstage nach dem suntage Vocem Iocunditatis 1449.

  • Archivalien-Signatur: 25
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1449 Mai 20.

Reg. H-Römhild Nr. 1030.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 3,8 cm Dm. Im Siegelfeld Stadtmauer mit Tor, darüber Wappenschild (Henne auf Dreiberg). U.: [S.SE]CRET(VM). CIVIV(M). I(N). MVN[...]STAT.

Pergament


Georg Graf zu Henneberg bekundet, seinem Getreuen Albrecht von Wallenstein (-steyn) und denjenigen, denen er es um Gottes willen vermacht, eine jährliche Gülte von 25 Gulden rheinischer Landwährung auf seine Stadt Münnerstadt (Munerstat) verkauft zu haben, die Bürger, Rat und Gemeinde jährlich an Michaelis oder binnen 14 Tagen in Römhild (Romelt), Mellrichstadt (Mellerstat) oder Meiningen an die Inhaber der Urkunde zu zahlen haben; anstelle von Goldgulden kann die Gülte auch in anderer Währung gezahlt werden. Die Stadt hat Albrecht darüber eine Schuldurkunde ausgestellt. Dieser hat dem Grafen dafür 500 Gulden rheinische Landwährung gezahlt. Bei Säumnis haben der Graf und seine Erben auf Mahnung einen Wappengenossen mit zwei Knechten und drei Pferden in ein offenes Wirtshaus in Mellrichstadt oder [....] zum Einlager zu schicken, bis die Zahlung erfolgt ist. Die Gülte kann jederzeit mit 500 Gulden zurückgekauft werden; die Zahlung soll in Mellrichstadt oder Meiningen erfolgen. Bei Verschlechterung der Münze ist fürjeweils sieben Gulden eine Mark lötigen Silbers zu zahlen. Nach der Ablösung ist diese Urkunde an den Grafen oder seine Erben, die Schuldurkunde an die Stadt Münnerstadt zurückzugeben. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist 1449 am dinstag nach dem sontag Vocem Iocunditatis.

  • Archivalien-Signatur: 26
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1449 Mai 20.

Reg. H-Römhild Nr. 1029.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, kleine Reststücke.

Pergament


Albrecht von Wallenstein an Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Münnerstadt (Murstadt): Georg Graf von Henneberg hat ihm und denjenigen, denen er es zur Ehre Gottes verschreibt, 75 Gulden jährlicher Gülte auf ihre Stadt, fällig an drei Terminen, verschrieben. Er hat diese Gülte nunmehr den neu gestifteten Lobgesängen an sieben Jahrtagen vermacht, die Georg Graf von Henneberg und seine Frau Johannetta im Stift Römhild (-hilt) gestiftet haben; die entsprechende Urkunde hat er den Chorherren übergeben. Er verzichtet darauf in aller Form und siegelt.
Der geben ist 1450 am donerstag nach dem sontage als man in der heilgen kirchen singet Invocavit.

  • Archivalien-Signatur: 27 a
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1450 Februar 26.

Reg. H-Römhild Nr. 1038.

Siegel angehängt, kleines Reststück, wie Urk. vom gleichen Tag.

Pergament


Albrecht von Wallenstein an Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Römhild (Romhilt): Georg Graf von Henneberg hat ihm und denjenigen, denen er es zur Ehre Gottes verschreibt, 75 Gulden jährlicher Gülte auf ihre Stadt, fällig an drei Terminen, verschrieben. Er hat diese Gülte nunmehr den neu gestifteten Lobgesängen ansieben Jahrtagen vermacht, die Georg Graf von He. und seine Frau Johannetta im Stift Römhild (-hilt) gestiftet haben; die entsprechende Urkunde hat er den Chorherren übergeben. Er verzichtet darauf in aller Form und siegelt.
Der geben 1450 am dunerstag nach dem suntag als man in der heyligen kirchen singet Invocavit in der vasten.

  • Archivalien-Signatur: 27 b
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1450 Februar 26.

Reg. H-Römhild Nr. 1039.

Siegel angehängt, braun in Wachsschüssel, rund, 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (4 Pfähle) mit Helm. U. nicht lesbar. [S. ALBERTI. D(E).-......].

Pergament


Gottfried Bischof zu Würzburg (Herbipolen.), Herzog zu Franken, zu dessen Pflichten es gehört, die Gründung von Kollegiatskirchen und somit die Mehrung des Gottesdienstes zu fördern, bekundet: sein Verwandter und Lehnsmann Georg Graf zu Hen und seine Frau Johannetta geborene Gräfin von Nassau (-awe) haben zu Ehren der hl. Jungfrau Maria, zu ihrem, ihrer Vorfahren, Nachkommen und aller Christgläubigen Seelenheil mit Unterstützung Dritter, insbesondere des Albrecht von Wallenstein, bestimmte Einkünfte und Güter zu Gründung und Ausstattung eines Kollegiatstifts in der Stadt Römhild (Romhilt), Diözese Würzburg, ausreichend für den Unterhalt von 12 Klerikern, gestiftet und darüber eine deutschsprachige Urkunde in Form eines Chirographs ausgestellt; diese lautet:
Georg Graf zu He. und seine Frau Johannetta, geborene Gräfin von Nassau, bekunden: sie hatten zum Seelenheil ihrer Eltern und Vorfahren und mit Unterstützung Dritter in der Stadt Römhild eine Pfarrkirche errichtet, an der nun ein Pfarrer und etliche weitere Priester tätig sind und die sie weiter fördern undmit Pfründen ausstatten möchten. Daher haben sie zur Ehre der Dreifaltigkeit und der Jungfrau Maria an dieser Pfarrkirche eine Stiftung vorgenommen, so daß dort 12 Chorherren Gott dienen und nach der Übung (nach den Noten und accentus) des Bistums Würzburg die Messen singen und lesen können. Diese sollen in allen geistlichen und weltlichen Sachen frei sein nach Art der Chorherren der Stifte Haug und Neumünster in Würzburg. Einer der Chorherrn soll Dekan sein und den Chor regieren; die übrigen sollen ihm und bei Abwesenheit dem ältesten in der Pfründe gehorchen. Stirbt der Dekan, sollen dieChorherren aus ihrer Mitte den Tauglichsten zum Nachfolger wählen; dem sollen sie gehorchen, sobald er vom Bischof von Würzburg oder seinem Beauftragten bestätigt ist. Werden weitere Prälaturen am Stift geschaffen, soll es damit ebenso gehalten werden. Die 12 Pfründen und künftig zu stiftende Vikarien soll Graf Georg oder derjenige seiner Erben, der Herr zu Hartenbrg ist, mit frommen, dazu tauglichen Personen besetzen und diese dem Dekan präsentieren, der sie entsprechend den zu errichtenden Statuten aufzunehmen und einzuweisen hat. Einer der 12 Chorherren soll Kustos sein, die Seelsorge über das Volk innerhalb und außerhalb der Stadt Römhild und im Spital zu Altenrömhild ausüben, die Pflichten eines Pfarrers wahrnehmen und die Sakramente spenden. Lediglich die Opfergaben stehen nicht ihm zu, sondern dem Stift. Der Kustos hat eine Pfründe wie die übrigen Mitglieder des Kapitels. Bei Begängnissen, Jahr-, Monats- und Wochengedenken soll er die Seelenmesse singen und dafür sechs Pfennige vom Opfer erhalten. Ist er dazu nicht geschickt, soll der den Betrag erhalten, der die Messe singt. Diese Seelenmessen sind vor der üblichen Tagesmesse auf dem Altar in der Mitte des Chores zu halten, der künftig Pfarraltar heißen soll. Der Kustos soll zur rechten Zeit Salz und Weihwasser über dem Altar segnen; der Dekan und die übrigen Chorherren sollen mit umhergehen und singen helfen. Der Kustos wird vom Dekan und den übrigen Chorherren gewählt, dem Bischof oder seinem Beauftragten präsentiert und von diesem in die Pfarrechte eingesetzt. Ein dazu bestimmter anderer Chorherr soll am Sonntag im Spital zu Altenrömhild Salz und Wasser segnen, den Siechen die Messe lesen, die heiligen Tage verkünden und die Beichte hören sowie dienstags und freitags eine Messe lesen. Bisher wurde in der Stiftskirche täglich durch zwei Priester eine Frühmesse gehalten; dies soll künftig durch zwei Chorherren erfolgen, die sich allerdings vertreten lassen können. Die von der aus etlichen Priestern und Laien bestehenden Bruderschaft gestifteten Messen - am Montag eine Seelenmesse, am Donnerstag eine Messe von des Herrn Leichnam und am Sonntag eine Messe zur Lieben Frau - sollen wie bisher, künftig aber durch einen dazu verordneten Chorherrn, gehalten werden; er kann sich vertreten lassen. Alle Priester sollen bei den Gottes

  • Archivalien-Signatur: 29
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1450 Februar 18.

Druck: Schultes DG 1 S. 582 ff. Nr. 90; HUB 7 Nr. 299 (nach Vidimus von 1457); Reg. H-Römhild Nr. 1037.

Siegel in Wachsschüsseln an grünen Seidenfäden angehängt. 1) grün, wie Nr. 23 (1447 Nov. 19). 2) rot, wie Nr. 24 (1448 Febr. 25), besch. 3) rot, rund, 3,2 cm Dm., besch. Im Siegelfeld Brustbild einer Dame, die zwei Wappenschilde hält (rechts geviert, 4 Löwen; links Henne auf Dreiberg). U.: S.-IOHANNE-GREVIN.Z(U).-HENNEBERG. (Posse Bd. 3 Tafel 50 Nr. 22).

Pergament

Würzburg


Seinem Herrn Georg Grafen zu Henneberg teilt Albrecht von Wallenstein mit, daß er die ihm vom Grafen verkauften 150 Gulden Gülte auf die Städte Münnerstadt (Muner-) und Römhild (Romhilt) den neu gestifteten Lobgesängen an sieben Jahrtagen verschrieben hat, die der Graf und seine Ehefrau Johannetta am Stift Römhild gestiftet haben. Er hat daher die Urkunden den dortigen Chorherren überlassen. Er sagt daher den Grafen und seine Erben von der Verpflichtung ihm gegenüber los, weist sie an die Chorherren und siegelt.
Der geben ist 1450 am donerstag nach Kathedra Petri.

  • Archivalien-Signatur: 28
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1450 Februar 26.

Reg. H-Römhild Nr. 1040.

Siegel angehängt, braun in Wachsschüssel, wie Urk. vom gleichen Tag, stark besch.

Pergament


Otto von Milz (Miltz), Vogt zu Hartenberg, verkauft seine Wiese an der Milz, Schenkwiese genannt und dreieinhalb Acker groß, sowie zwei Acker Wiesen von den vier Ackern, die er am Ried daselbst hat, an den Dekan Nikolaus Eichelbronner und das neue Stift zu Römhild für bereits erhaltene 100 Gulden in Landwährung zu Franken; die Wiesen sind unversetzt und Eigen. Der Aussteller quittiert über die Summe und versprichtWährschaft. Ein Rückkauf ist jederzeit mit derselben Summe möglich, jedoch ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Das Stift hat Otto und seinen Erben die Wiesen gegen einen jährlichen Zins von fünf Gulden oder deren Wert, fällig je zur Hälfte an Michaelis und Kathedra Petri, überlassen. Bei Säumnis kann das Stift die Wiesen wieder zu Händen nehmen und darüber frei verfügen. Otto und seine Erben dürfen sich dem nicht widersetzen. Siegel des Ausstellers.
Der gebin ist am freitag nach sand Johans tag Sonnwenden 1451.

  • Archivalien-Signatur: 30
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1451 Juni 25.

Reg. H-Römhild Nr. 1054.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (drei zu einem Schrägbalken gestellte Rosen). U.: S. OTT. VON. MILCZ.

Pergament


Johann, Abt und Herr des Stifts zu [Herren-] Breitungen (Breytingen), gibt seine Zustimmung, daß Nikolaus Eichelbronner, Dekan des Stifts Unserer Lieben Frau zu Römhild (-hilt), für sich und seine Nachfolger im Amt für 65 Gulden drei Gulden und einen Viertel Gulden jährlichen Zins auf eine Hufe zu Gollmuthhausen (Galmetßhawsen) gekauft hat, die vom Abt und seinem Stift zu Lehen geht unddie jetzt der junge Johann (Hans) Wachenbrunner und seine Erben bebauen. Zinsen, Rechte und Gewohnheiten des Stifts Breitungen bleiben davon unberührt. Siegel des Ausstellers.
Der gebin ist 1453 am mantag nach sant Peters tag Kathedra genant.

  • Archivalien-Signatur: 31
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1453 Februar 26.

Reg. H-Römhild Nr. 1072.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Königshofen (Konigshoven) bekunden: ihr Herr Georg Graf zu Henneberg hat Dekan und Kapitel des Stifts Römhild (Romhilt) 92 Gulden jährlicher Gülte auf das Dorf Vachdorf (-dorff) verkauft unter Vorbehalt eines Rückkaufrechtes. In der Urkunde ist festgehalten, daß, wenn das Stift Würzburg (Wirtzpurg) sein dortiges Rückkaufrecht wahrnimmt, das Stift 1840 Gulden erhalten und diese wieder zu seinem Nutzen anlegen soll. Die Aussteller versprechen dem Stift, wenn nach einer derartigen Auslösung die Zahlung der 1840 Gulden durch den Grafen oder seine Erben nicht unverzüglich erfolgt, daß dann die Stadt Römhild dem Stift an Martini jeweils 46 Gulden zahlen wird, bis die Herrschaft die 1840 Gulden gezahlt hat. Vor einer Auslösung durch das Stift Würzburg haben die Aussteller keinerlei Verpflichtungen. Nach Zahlung der 1840 Gulden ist diese Urkunde kraftlos. Bürgermeister und Rat siegeln.
Der geben ist 1454 an sant Lorentzen tage.

  • Archivalien-Signatur: 35
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1454 August 10.

Reg. H-Römhild Nr. 1093.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 3,2 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Fahne). U.: +S. CIVITATIS. KVNGISHOFEN.

Pergament


Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Römhild (Romhilt) bekunden: ihr Herr Georg Graf zu Henneberg hat Dekan und Kapitel des Stifts Römhild 92 Gulden jährlicher Gülte auf das Dorf Vachdorf (-dorff) verkauft unter Vorbehalt eines Rückkaufrechtes. In der Urkunde ist festgehalten, daß, wenn das Stift Würzburg (Wirtzpurg) sein dortiges Rückkaufrecht wahrnimmt, das Stift 1840 Gulden erhalten und diese wieder zu seinem Nutzen anlegen soll. Die Aussteller versprechen dem Stift, wenn nach einer derartigen Auslösung die Zahlung der 1840 Gulden durch den Grafen oder seine Erben nicht unverzüglich erfolgt, daß dann die Stadt Römhild dem Stift an Martini jeweils 46 Gulden zahlen wird, bis die Herrschaft die 1840 Gulden gezahlt hat. Vor einer Auslösung durch das Stift Würzburg haben die Aussteller keinerlei Verpflichtungen. Nach Zahlung der 1840 Gulden ist diese Urkunde kraftlos. Bürgermeister und Rat siegeln.
Der geben ist 1454 an sant Lorentzen tag.

  • Archivalien-Signatur: 32
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1454 August 10.

Reg. H-Römhild Nr. 1092.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 3,2 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Helm mit Helmzier). U.: S. CIVITATIS. IN. ROMHILT.

Pergament


Dekan Nikolaus Eichelbronner, das Kapitel und die übrigen Chorherren des Stifts unserer Lieben Frau zu Römhild (Romhilt) bekunden, daß Johann (Hans) Bißfelt von ihnen für 20 rheinische Gulden einen rheinischen Gulden jährlicher Gülte gekauft und diese Gülte zu einem Jahrtag für sein, seiner Frau Sophie, Vater und Mutter, seines Bruders Konrad (Contzen) Bißfelt, seiner Schwestern Katharina und Kunigunde (Kunna) sowie anderer verstorbener Verwandter Seelenheil gestiftet hat. Der Jahrtag soll am zweiten oder dritten Tag nach Michaelis gehalten werden mit Gesang, Vigilie und Messe, wie man es bei Begängnissen im Stift zu halten pflegt. Der Präsenzmeister soll die Gülte unter den anwesenden Priestern verteilen. Bei Säumnis sollen die Heiligenmeister die Summe an sich nehmen und für den Bau der Kirche verwenden. Die Aussteller siegeln mit dem Kapitelssiegel.
Der gebin ist 1454 an sant Mauricien tag des heyligen bischofs.

  • Archivalien-Signatur: 33
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1454 September 22.

Reg. H-Römhild Nr. 1096.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 3,7 cm Dm. Im Siegelfeld unter gotischer Architektur eine Verkündigungsszene. U.: SIGILLUM. CAPITULI. ECCLESIE. ROMHILT.

Pergament


Georg Graf zu Henneberg verkauft dem Dekan Nikolaus [Eichelbronner] und den Chorherren seines neuen Stifts zu Römhild (Romhilt) acht Gulden rheinischer Landwährung jährlicher Gülte auf die Stadt Münnerstadt (Munerstat), an Weihnachten oder binnen 14 Tagen danach durch Bürger, Rat und Gemeinde in Römhild, Mellrichstadt (Melerstat) oder Meiningen (Meynungen) fällig. Verfügt die Stadt nicht über Gulden, ist der entsprechende Wert in anderem Geld zu zahlen. Der Graf hat der Stadt darüber eine Urkunde ausgestellt. Den Kaufpreis von 160 Gulden hat der Graf bereits erhalten. Bei Säumnis hat der Graf auf Mahnung einen Wappengenossen mit zwei Knechten und drei Pferden in ein ihm genanntes offenes Wirtshaus zu Mellrichstadt oder Meiningen zum Einlager zu schicken, bis Gülte und Schaden bezahlt sind. Ein Rückkauf ist jederzeit mit 160 Gulden, zahlbar in Mellrichstadt oder Meiningen, möglich. Verschlechtert sich die Guldenmünze, so daß das Stift keine Gulden nehmen will, so ist für jeweils sieben Gulden eine Mark lötigen Silbers zu zahlen. Nach einer Ablösung ist diese Urkunde und die Schuldurkunde der Stadt Münnerstadt zurückzugeben. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist 1454 am freitag nach Nativitatis Marie.

  • Archivalien-Signatur: 36
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1454 September 13.

Reg. H-Römhild Nr. 1095.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, wie Nr. 24 (1448 Febr. 25).

Pergament


Johann Koch bekundet, Dekan, Kapitel und den übrigen Chorherren des Stifts Unserer Lieben Frau zu Römhild (-hilt) eine Hufe in Westenfeld (-felt) verkauft zu haben, die jetzt die Brüder Christian (Cristen), Matthias und Konrad (Contz) Dahinten für einen jährlichen Zins von je zwei Gulden an Walpurgis und Michaelis, einem Schwein oder dreiGulden am Dreikönigstag sowie sechs Pfennigen von einem aus der Hufe gelassenen Weingarten innehaben; die Hufe ist von den Eltern des Johann Koch hergekommen. Den Kaufpreis von 155 rheinischen Gulden in Landwährung zu Franken hat er bereits erhalten. Das Stift kann künftig über die Hufe frei verfügen und bei Verleihung den im Lande Franken üblichen Handlohn nehmen. Johann Koch setzt das Stift in die Gewere der Hufe, die Eigen und unversetzt ist, sagt die Leute von ihren Pflichten ihm gegenüber los und verspricht Währschaft. Er bittet den Junker Engelhard Schott um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der geben ist 1454 am montag nach sant Blasius tag des heiligen merterers.

  • Archivalien-Signatur: 34
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1454 Februar 4.

Reg. H-Römhild Nr. 1085.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an.

Pergament


Andreas Valer, Pfarrer zu Haina (Hein), die Vikare Berthold Tuphorn und Johann Medder einerseits, die dortigen Heiligenmeister Nikolaus (Clas) Ott und Andreas Ymel andererseits bekunden: Johann (Hans) Bißfelt hat zu seinem und seiner Eltern Seelenheil einen rheinischen Gulden jährlicher Gülte - jeder Partei zur Hälfte - auf eine halbe Hufe oben im Dorf zwischen Konrad (Contzen) Seber und dem Haus der Kinder des verstorbenen Paul Craußhar für 20 Gulden vom Bartholomäus Abt zu Veßra (Vesser) gekauft nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunde. Eine Hälfte der Gülte hat Bißfelt an Pfarrer, Frühmesser und Vikar für ein Seelgerät vermacht, das zweimal jährlich für ihn und seine Eltern zu halten ist: das erste am Jahrtag seines Todes, einen Tag davor oder danach mit gesungener Vigil, einer gesungenen Seelenmesse und zwei gelesenen Messen; der Pfarrer oder der Priester, der die Messe hält, soll sich vor dem Opfergesang zum Volk umdrehen und es auffordern, für die Seelen des Johann Bißfelt, seiner Frau Sophie, seiner Eltern, seines Bruders Konrad, seiner Schwestern Katharina und Kunigunde und die übrigen verstorbenen Verwandten von Vater- und Mutterseite zu beten; das zweite Seelgerät soll am Montag nach Allerseelen gehalten werden, nach Bißfelts Tod ebenfalls mit Vigil, Messen und Seelgedächtnis. Diese Seelgeräte sollen durch den Pfarrer im Kalender des Meßbuchs verzeichnet werden. Die Heiligenmeister sollen mit der anderen Hälfte der Gülte die Kerzen bei den Vigilien und Messen aufstecken und brennen lassen und dem Pfarrer jährlich 15 Pfennige dafür geben, daß er jeden Sonntag für die Seele Bißfelts beten läßt. Die Heiligenmeister sollen die Gülte insgesamt einnehmen und jeweils einen Viertel Gulden an den genannten Terminen an Pfarrer, Frühmesser und Vikar zu gleichen Teilen als Präsenz ausreichen. Wer nicht anwesend ist und keinen Vertreter bestellt, erhält nichts; die Heiligenmeister sollen den Betrag zugunsten des Gotteshauses verwenden. Werden die Seelgeräte nicht gehalten, steht den Heiligenmeistern der gesamte Betrag zu. Kommen diese ihren Pflichten nicht nach, steht deren Hälfte den genannten Geistlichen zu. Kommen beide Parteien ihren Pflichten nicht nach, sollen Dekan und Kapitel zu Römhild, bei denen die Urkunde zu treuen Händen hinterlegt wird, die Gülte an sich nehmen und das Begängnis selbst durchführen. Wenn die Gülte mit zehn Gulden halb oder mit 20 Gulden ganz abgelöst wird, ist der Betrag mit Wissen des Schultheißen, des Heimburgen und der Gemeinde unverzüglich neu anzulegen. Pfarrer, Vikare und Heiligenmeister bitten den Junker Andreas von Herbstadt (Herbilstad) um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der geben ist 1455 uff sant Linharts tag.

  • Archivalien-Signatur: 37
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1455 November 6.

Reg. H-Römhild Nr. 1120.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Georg Graf zu Henneberg bekundet: der Dekan Nikolaus [Eichelbronner] und die Chorherren des Stiftes Römhild (Romhilt) hatten einen halben, an Michaelis fälligen Gulden Gülte auf anderthalb Acker Weingarten in der bibert, den jetzt Johann (Hans) Frey, Bürger zu Römhild, innehat, gekauft und mit Zustimmung des Grafen an die Präsenz des Stiftes gegeben. Dieser Zins oder das dafür aufgewandte Geld soll an Dekan und Kapitel ausgefolgt oder ggf. mit Rat des Grafen für andere Zinse angelegt werden. Das Stift hat dafür 10 Gulden rheinisch in Landwährung gezahlt. Frey und seine Erben können den Zins mit derselben Summe ablösen; dies ist ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Da der Weingarten vom Grafen zu Lehen rührt, gibt der dazu seine ausdrückliche Zustimmung; er siegelt.
Der geben ist 1455 am nesten montag nach sant Thomas tage.

  • Archivalien-Signatur: 38
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1455 Dezember 22.

Reg. H-Römhild Nr. 1123.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Johann Koch, Frühmesser zu Eyershausen (Eyerßhusen), bekundet, Dekan, Kapitel und den übrigen Chorherren des Stifts zu Römhild (Romhilt) seine Güter zu Westenfeld (-felt) verkauft zu haben nach Ausweis der von ihm darüber ausgestellten Urkunde. Er quittiert über den Kaufpreis von 155 Gulden, sagt die Käufer davon los und bittet seinen Schwager Georg (Jorgen) Ockel, Zentgrafen zu Römhild, um Besiegelung auf der Rückseite; der kündigt sein Siegel an.
Der geben ist 1455 am montag nach dem heyligen Palmen tage.

  • Archivalien-Signatur: 39
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1456 März 22.

Reg. H-Römhild Nr. 1128.

Auf der Rückseite Spuren eines aufgedrückten Siegels, rund, 2,9 cm Dm.

Papier


Veit von Brend (Brende) und seine Ehefrau Kunigunde (Kunne) verkaufen den Brüdern Martin Meyersbach, Chorherrn zu Römhild (Romhilt) und Pfarrer zu Wülfershausen (Wulffrichshausen), Heinrich (Heinczen) Meyersbach genannt Kistenfeger und deren Erben ihre freieigenen sechs Acker Wiesen in der Mark von Saal (Sale), davon zwei an dem findelberge, vier bey dem steinbigen, mit Freiheiten und Gerechtigkeiten, von denen weder Bede, Zinse, Fronen noch Dienste gegeben werden und die den Eltern von der Herrschaft Henneberg verpfändet und dann an Veit vererbt worden sind; sie haben vormals zum Vorwerk in Saal gehört, das jetzt die Chorherren in Römhild innehaben. Pro Acker sind 21 Gulden, insgesamt also 126 Gulden rheinisch in Landwährung zu Franken gezahlt worden. Der Aussteller quittiert und verspricht Währschaft nach Gewohnheit im Lande zu Franken. Werden künftig Urkunden gefunden, die die Wiesen betreffen, sind sie kraftlos. (1) Veit von Brend siegelt und bittet(2) den Ritter Johann Voit [von Salzburg] und (3) Sittich von der Kere um Mitbesiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Der geben ist an sant Lucien tag der heilligen juncffrawen 1457.

  • Archivalien-Signatur: 40
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1457 Dezember 13.

Reg H-Römhild Nr. 1169.

Siegel ab, drei Presseln hängen an.

Pergament


Friedrich Burggraf zu Dohna (Donyn), Herr zu Auerbach (Awerpach), und Heinrich von Bünau (Bunawe) zu Teuchern verkaufen dem Abt Nikolaus auf dem Michaelsberg bei Veilsdorf (Veyelsdorff), Benediktinerordens, seinem Konvent und ihren Nachfolgern ihren freieigenen Hof zu Trappstadt (Trapstad) mit allem Nutzen und Zubehör, ausgenommen 12 Scheffel Getreide, je zur Hälfte Korn und Hafer Königshofer (Konigßhoffer) Maß, die ihre Großmutter (elder muter) Katharina von Bünau jährlich der Vikarie am St. Peter- und Pauls-Altar in der Pfarrkirche zu St. Lorenz zu Meeder (Meyder) gestiftet hatte, dazu ihre freieigenen Weingärten zu Trappstadt, einen an der lellen und einen genannt der wernher, zwei freie Gütlein mit allem Nutzen und Zubehör, fünf Hufen zu Trappstadt, die vom Stift des Klosters Theres (Theryß) zu Lehen rühren, sowie den übrigen Besitz in Dorf und Mark Trappstadt, wie er von der erwähnten Großmutter an sie gefallen ist. Den Kaufpreis von 340 Gulden rheinisch in Landwährung haben sie bereits erhalten. Abt und Kloster können über Hof, Weingärten, Güter und Hufen und die daraus anfallenden Einkünfte mit Ausnahme der genannten 12 Scheffel frei verfügen; die Aussteller werden gegen den Verkauf nicht vorgehen, versprechen Währschaft und stellen einen Währschaftsbürgen, der, wenn die Käufer im Besitz der Güter, Eigen oder Lehen angefochten werden, auf Mahnung mit einem Knecht und einem Pferd in ein ihm benanntes, offenes Wirtshaus in Hildburghausen (Hilpurgehawsen) Einlager zu leisten hat, bis die Ansprüche abgetan sind; ausfallende Knechte und Pferde sind zu ersetzen. Stirbt ein Bürge, ist binnen eines Monats nach Mahnung ein neuer zu stellen. Es siegeln (1) Friedrich von Dohna und (2) Heinrich von Bünau. Sie versprechen, ihren Bürgen (3) Georg Marschalk zu Groß-Walbur (Grossen Walbur) schadlos zu halten. Dieser übernimmtseine Verpflichtungen und kündigt sein Siegel an.
Der gegeben ist 1459 am sontage nest vor sancte Merteins tage des heilgen byschoffs unde peichtigers.

  • Archivalien-Signatur: 41
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1459 November 4.

Siegel ab, drei Presseln hängen an.

Pergament


Johann Bischof von Würzburg (Wirtzpurg) übereignet dem Balthasar von Ostheim auf seine Bitten den halben Hof zu Ipthausen (Ypt-) mit Zubehör, bisher freies Mannlehen vom Hochstift, und verzichtet auf alle Lehnsrechte, so daß Balthasar den Hof frei verkaufen oder anders darüber verfügen kann. Dafür hat Balthasar dem Bischof und dem Hochstift den Hof zu Saal (Sale) aufgetragen, der vormals Veit von Brend (Brende) gehörte und der Eigen war, und ihn zu freiem Ritter-Mannlehen empfangen nach Ausweis des von ihm darüber ausgestellten Reverses. Der Domdekan Ludwig von Weyhers (Weyers) und das Domkapitel geben dazu ihre Zustimmung und hängen das Kapitelssiegel zu dem des Bischofs.
Der geben ist am donerstage sanndt Matheus abendt des heiligen zwolfpoten 1459.

  • Archivalien-Signatur: 42
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1459 September 20.

Reg H-Römhild Nr. 1208.

Siegel ab, zwei Einschnitte im Umbug, Pressel von 1 hängt an.

Pergament


Balthasar von Ostheim verkauft dem Dekan Nikolaus Eichelbronner und den Chorherren des Stifts Römhild (Romhilt) seinen Hof und seine Güter zu Ipthausen bei Königshofen (Kunigß-): im Feld gein der marklachen 45 Acker, im Feld gein dem northoltz 59 2 Acker und im Feld nach Eyershausen (gein Jerßhausen) 58 Acker; 22 Acker Wiesen mit foreldern; ein hinter dem Hof gelegenes Gut, das Peter Marik innehat, zu dem in jedem Feld vier Acker Pflugland sowie etwa anderthalb Acker Wiesen gehören und das jährlich je einen Malter Weizen, Korn und Hafer, 30 Eier zu Ostern, einen Wecken zu Weihnachten, ein Fastnachtshuhn und einen Frontag in der Ernte schuldet; Keiser zu Ipthausen gibt von zwei Acker Weingarten und zwei Ackern Pflugland am plannkinberg sechs Pfund Unschlitt und drei Fastnachtshühner; Johann (Hanns) Warmut der Kleine zu Königshofen gibt von einem Weinberg und Pflugäckern am plannkenberg vier Hühner an Michaelis; Matthias Bannkreyß zu Ipthausen gibt zwei Pfund Unschlitt von einem Weinberg am plannckenberg; Wirsing zu Königshofen gibt zwei Hühner an Michaelis von einem Weinberg und Pflugäckern am galmathshaug; Hauff zu Herbstadt (Herbilstat) gibt von einem Weinberg am galmatzhaug vier Hühner an Michaelis. Für diese Güter mit allem Zubehör erhält er des Stiftseigenen Hof zu Saal (Sale) mit Zubehör und bereits gezahlte 250 rheinische Gulden Landwährung in Franken. Er setzt die Käufer in die Gewere dieser Güter und verspricht Währschaft nach Gewohnheit in Land und Herzogtum Franken. Der Hofmann und die zugehörigen armen Leute werden aufgefordert, dem Stift zu huldigen. Balthasar sagt sie von ihren Pflichten ihm gegenüber los; er siegelt (2) und bittet (1) Georg Grafen zu Henneberg um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Geben an sant Valentins tag 1460.

  • Archivalien-Signatur: 46
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1460 Februar 14.

Reg. H-Römhild Nr. 1226.

Siegel ab, zwei Presseln hängen an.

Pergament


Die Bürgermeister und der Rat der Stadt Römhild (Romhilt) bekunden, daß ihr Mitbürger Heinrich Simershuser (Heintz Symerßhuser) für sich, seine Frau Katharina und seine Erben an Dekan, Kapitel und übrige Chorherren des Stifts Römhild einen Gulden jährlich an Michaelis fälliger Gülte verkauft hat aus einem Erbe, das er von Heinrich (Heintzen) Kestners Kindern gekauft hatte, das Teil von Christoffels Erbe ist und von der Stadt zu Lehen rührt. Der Preis von 20 Gulden in rheinischer, in Franken gängiger Währung ist bereits bezahlt. Ein Rückkauf ist jederzeit möglich; die Lehnsherrlichkeit der Stadt bleibt davon unberührt. Die Aussteller siegeln mit dem Stadtsiegel.
Der geben ist 1460 am sonnabent nach sant Peters tag Kathedra genant.

  • Archivalien-Signatur: 43
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1460 Februar 23.

Reg. H-Römhild Nr. 1228.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Pergament


Georg Graf zu Henneberg bekundet: Johann (Hanns) Grob, sein armer Mann zu Milz (Miltz), hat Nikolaus Eichelbronner, Dekan seines Stiftes zu Römhild (Romhilt), und dessen Amtsnachfolgern eine jährlich an Martini fällige Gülte von einem Gulden auf seine halbe Hufe zu Milz zwischen Johann (Hannsen) Smurung und Heinrich (Heintzen) Schultheiß Gütern verkauft, die vom Grafen zu Lehen rührt. Der Dekan hat dafür 20 rheinische Gulden gemeiner Landwährung in bar gezahlt und ein Rückkaufrecht eingeräumt. Der Graf gibt dazu seine Zustimmung; seine lehnsherrlichen Rechte bleiben davon unberührt. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist an sant Erhartz tag 1460.

  • Archivalien-Signatur: 44
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1460 Januar 8.

Reg. H-Römhild Nr. 1221.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Hertnid von Stein, Domdekan zu Bamberg, sein Bruder Siegfried von Stein und dessen Frau Katharina verkaufen Dekan, Kapitel und übrigen Herren des Stifts Römhild (Romhilt) ein Gut zu Schwabhausen (Swebhawsen), das Johann (Hansen) Schultheißen Witwe und ihre Erben zu Römhild innehaben, aus dem jährlich drei Gulden zu Dreikönig und ein Fastnachtshuhn anfallen und das sie als freies Eigen hergebracht haben, für bereits gezahlte 60 Gulden in Landwährung zu Franken. Die Verkäufer lassen das Gut auf, setzen die Käufer in dessen Gewere, weisen die Zinsleute an die neuen Eigentümer und versprechen Währschaft. Ein Rückkauf ist mit derselben Summe möglich und jeweils einen Monat vor Kathedra Petri anzukündigen; die Summe ist in Römhild fällig; geschieht das nicht, ist in diesem Jahr kein Rückkauf möglich. Es siegeln (1) Hertnid und (2) Siegfried von Stein.
Der geben ist 1462 uff sontag genant Cantate.

  • Archivalien-Signatur: 45
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1462 Mai 16.

Reg. H-Römhild Nr. 1274.

Kleine Reststücke von zwei braunen, runden Siegeln.

Pergament


Martin Meyersbach, Chorherr zum Neumünster zu Würzburg (Wirtz-), bekundet: er hatte, bevor Rudolf Bischof zu Würzburg, Herzog zu Franken, ihn gefangengesetzt hat, zu Lebzeiten des Bischofs Johann für Dekan und Kapitel des Stifts Unserer Lieben Frau zu Römhild (Romhilt) 52 Gulden jährlichen Zins mit 1040 Gulden gekauft und ihnen weitere 1000 Gulden übergeben, mit denen sie eine Gülte von 50 Gulden gekauft haben. Diese Mittel gehören demnach dem Stift, nicht dem Aussteller. Das Stift sollte davon ein Begängnis für Meyersbachs Eltern und Geschwister und - nach seinem Tode - ihn selbst halten mit der Antiphon O florens rosa etc., zu Ehren Gottes und der Gottesmutter, zum Lob der Heiligen, mit Messe und Vigilien, wie es in der darüber ausgestellten Urkunde enthalten ist. Die Bürgermeister zu Römhild sollten darüber wachen und die Präsenz auszahlen. In seiner Bekümmernis war ihm entfallen, daß er diese Schenkung freiwillig gemacht hatte. Er hatte deshalb Dekan und Kapitel vor dem geistlichen Gericht zu Würzburg, genannt vor der roten Tür, verklagt, ist aber in der Sache unterlegen, und versichert daher, die Gülten zu dem erwähnten Zweck beim Stift bleiben zu lassen. Er hat auf seine Forderungen vor dem genannten Gericht verzichtet und tut dies hiermit noch einmal in aller Form. Eventuelle Rechtsmängel der ersten Schenkung beeinträchtigen die Rechtskraft dieses Verzichtes nicht. Meyersbach besiegelt diese von ihm eigenhändig geschriebene Urkunde (2) und bittet Bürgermeister und Rat der Stadt Römhild um Mitbesiegelung (1); diese kündigen das Stadtsiegel an.
Geben am freitage noch sand Pauls tag conversionis genant a.d. 1469.

  • Archivalien-Signatur: 48
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1469 Januar 27.

Reg. H-Römhild Nr. 1485.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, wie Nr. 32 (1454 Aug. 10), besch.

Pergament


Martin Meyersbach, Stiftsherr am Neumünster (Newenmonster) zu Würzburg (Wirtz-), bekundet, daß Dekan und Kapitel des Stifts zu Römhild (Romhilt) ihm wegen seines Unglücks und seiner Notlage 80 Gulden jährlich auf Lebenszeit verschrieben haben; die Urkunde vom 27. Febr. 1469 [sic!] ist inseriert. Meyersbach verspricht dem Grafen Friedrich von Henneberg, Dekan und Kapitel, sie im Besitz der von ihm gestifteten Gülten gegen Rudolf Bischof von Würzburg, sein Domkapitel und Dritte vor jedem Gericht zu verteidigen. Kommt er dem nicht nach, verliert er sein Recht an der erwähnten Gülte. Meyersbach besiegelt diese von ihm mit eigener Hand geschriebene Urkunde (1) und bittet die Junker (2) Albrecht von Wallenstein und (3) Otto von Milz (Miltze) um Mitbesiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Geben am freitage noch sand Pauls tag conversionis genant 1469.

  • Archivalien-Signatur: 47
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1469 Januar 27.

Reg. H-Römhild Nr. 1486 u. 1489 (Insert).

Siegel angehängt, braun in Wachsschüsseln, Reste. 1) unkenntlich. 2) wie Nr. 27 b (1450 Febr. 26). 3) wie Nr. 30 (1451 Juni 25).

Pergament


Philipp von Bibra bekundet: Konrad (Contz) Jeger, sein armer Mann zu Irmelshausen (Irmeltß-), hat zusammen mit seiner Ehefrau Margarete an Dekan und Kapitel des Stifts Unserer Lieben Frau zu Römhild (Romhilt) einen jährlich an Michaelis nach Römhild fälligen Gulden Gülte auf das sogenannte Badersgut, auf dem er sitzt, mit Behausung und Stadel zwischen Peter Eßbrecht und Peter Kewtzer, Lehen vom Aussteller, für erhaltene 20 Gulden Landwährung in Franken verkauft; ein Rückkauf mit derselben Summe ist jeweils zum Termin möglich. Philipp von Bibra gibt dazu seine Zustimmung unter Vorbehalt seiner lehnsherrlichen Rechte und siegelt.
Der geben ist 1471 am montag nach Judica.

  • Archivalien-Signatur: 49
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1471 April 1.

Reg. H-Römhild Nr. 1597.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Abt Johann, Prior Hermann und der Konvent des Klosters Herrenbreitungen (Hern-) bekunden: ihr armer Mann Peter Kopp zu Gollmuthhausen (Galmetß-) und seine Frau Katharina haben an Dekan und Kapitel des Stifts Unserer Lieben Frau zu Römhild (Romhilt) einen rheinischen Gulden jährlich am Sonntag vor Kathedra Petri fälliger Gülte auf eine Hufe mit Behausung und Hofreite im Dorf Gollmuthhausen in der Hintergasse zwischen Georg Bader und Johann (Hansen) Leyterbawm und das Zubehör in Dorf und Feld, Lehen von den Ausstellern, verkauft für bereits gezahlte 20 Gulden. Ein Rückkauf ist jährlich acht Tage vor dem Termin möglich. Die Aussteller geben ihre Zustimmung und siegeln mit Abts- und Konventssiegel.
Der geben ist 1473 am sonnabent nach Reminiscere.

  • Archivalien-Signatur: 51
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1473 März 20.

Reg. H-Römhild Nr. 1629.

Siegel ab, zwei Presseln hängen an.

Pergament


Bürgermeister, geschworener Rat und Gemeinde der Stadt Römhild (Romhilt) bekunden: mit Zustimmung ihres Herrn Friedrich Grafen zu Henneberg haben sie von Johann Hewschreck, Chorherrn zu Römhild und Pfarrer zu Bibra, die Verpflichtung gekauft, auf ewige Zeiten tauglichen Meßwein für alle Messen im Stift Römhild über Jahr und Tag zu liefern, dazu zwei rheinische Gulden jährlicher Gülte an die Heiligenmeister, fällig an Kathedra Petri. Davon sollen diese den Stiftsherren Wachs zu Mettenlichtern geben oder durch den Kirchner geben lassen. Was übrigbleibt, soll dieser nach der Mette wieder fordern und gegebenfalls wieder reichen wie bisher. Die Aussteller haben dafür 80 rheinische Gulden erhalten, über die sie quittieren. Sie versprechen, ihren Verpflichtungen nachzukommen und insbesondere den Heiligenmeistern die zwei Gulden zu zahlen. Bei Säumnis sind Dekan und Stift nicht verpflichtet, den Bürgermeistern ihre wöchentliche Präsenz zu geben; gleiches gilt gegenüber den Heiligenmeistern, wenn sie ihre Pflichten vernachlässigen. Diese Präsenz sollen die Chorherren dann unter sich aufteilen. Nach einer ersten Mahnung durch den Dekan binnen vier Wochen und einer zweiten acht Tage später verlieren die Aussteller die Ansprüche auf das, wozu Dekan und Stift wegen des verstorbenen Herrn Martin [Meyersbach] verpflichtet sind. Sie siegeln mit dem Stadtsiegel.
Der geben ist 1473 am donnerstag nach dem sontag Judica.

  • Archivalien-Signatur: 52
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1473 April 8.

Reg. H-Römhild Nr. 1632.

Siegel angehängt, wie Nr. 32 (1454 Aug. 10), grün, Rest.

Pergament


Johann, Abt des Stifts Fulda (Fulde), belehnt seinen Vetter Friedrich Grafen zu Henneberg und seine Erben nach fuldischem Lehnsrecht mit der Vogtei zu Milz (Miltz) mit Herrlichkeiten, Freiheiten und Zubehör, wie sie ihm sein verstorbener Vater Graf Georg vererbt hat. Seine und des Stiftes Lehnschaft und Rechte behält der Abt sich vor; er siegelt.
Der geben ist uf sampstage nach dem sontage als man in der heyligen kircgen singet Jubilate 1473.

  • Archivalien-Signatur: 50
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1473 Mai 15.

Reg. H-Römhild Nr. 1634.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an.

Pergament


Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Römhild (Romhilt) bekunden: der verstorbene Junker Albrecht von Wallenstein hatte seinerzeit fünf Gulden ewiger Gülte von Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der Stadt Königshofen (Konigßhoven) für 100 Gulden gekauft und diese für den Erwerb von wollenem, an arme Leute zu verteilendem Tuch gestiftet nach Ausweis einer Urkunde mit Datum Sonntag nach Bartholomei [27. Aug.] 1469. Die Stadt Königshofen hat nun den Ausstellern 50 Gulden rheinisch gezahlt und damit die Hälfte der Gülte abgelöst. Die Stadt Römhild verpflichtet sich, künftig am Sonntag vor Jacobi in der Ernte die zweieinhalb Gulden Gülte an den Dekan des Stifts zu zahlen, der davon Wollentuch kaufen und es jeweils am Matthäustag, acht Tage davor oder danach, mit Wissen des Bürgermeisters an arme Leute verteilen soll, so daß es für einen Rock ausreicht; Gunst und Verwandtschaft sind dabei ausgeschlossen. Der Dekan Nikolaus Eichelbronner hat der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, diese Gülte mit 50 Gulden abzulösen. Dies hat der Bürgermeister einen Monat vor Jacobi anzukündigen. Diese Urkunde wird dann ungültig und ist zurückzugeben. Der Dekan hat den Betrag mit Rat und Wissen von Bürgermeister und Rat neu anzulegen. Das Tuch ist stets unter armen Leuten aus Römhild, nicht von auswärts, auszuteilen. Ist die Stadt säumig, kann der Dekan vor geistlichem oder weltlichem Gericht gegen sie vorgehen; Kosten hat die Stadt zu erstatten. Die Aussteller versprechen, ihren Verpflichtungen nachzukommen und in keiner Weise dagegen vorzugehen; sie siegeln mit dem Stadtsiegel.
Der geben ist uff freitag nach sant Kylians tag 1476.

  • Archivalien-Signatur: 53
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1476 Juli 12.

Reg. H-Römhild Nr. 1674.

Siegel angehängt, wie Nr. 32 (1454 Aug. 10), grün in Wachsschüssel, besch.

Pergament


(1) Heinrich von Wechmar, (2) Georg Voit von Salzburg (Salcz-) und (3) Christoph von Herbstadt (Herm-) bekunden: zwischen Wilhelm Grafen zu Henneberg und der Pfarrei Exdorf (-dorff), die den Zehnten in Dorf, Feld und Mark Exdorf innehaben, bestanden Irrungen. Die Mark Exdorf war bisher bezüglich des Zehnten geteilt. Etliche Äcker standen allein dem Grafen, andere allein der Pfarrei zu, weitere schließlich waren gemeinsam und wurden nach Anteil gezehntet; diese Äcker lagen im Gemenge. Dadurch, daß die armen Leute die Äcker untereinander ausgetauscht haben, sind schließlich die von den armen Leuten durchaus beabsichtigten Verwirrungen entstanden. Wenn nicht eine neue Ordnung geschaffen wird, geht der Überblick völlig verloren. Daher haben die Aussteller in Anwesenheit der Parteien die Zehntknechte und ältesten Männer im Dorf verhört und sich in der Mark über Herkommen und Lage unterrichtet. Demnach stehen vom Getreidezehnten drei Viertel dem Grafen, ein Viertel dem Pfarrer zu, vom Heuzehnten zwei Drittel dem Grafen, ein Drittel dem Pfarrer, vom kleinen Zehnten beiden Parteien je eine Hälfte. Von den der Pfarrei gehörenden Pflugäckern, 24 Acker in einem, 14 Acker im zweiten und 12 Acker im dritten Feld, soll der Pfarrer keinen Zehnten geben, da sie vormals zumeist zehntfrei waren; auch die vormals zehntpflichtigen Stücke sind nunmehr frei. Werden künftig zehntbare Äcker an die Pfarrei gebracht, bleiben sie zehntbar. Die eldern, die über den Berg liegen und der Pfarrei zustehen, waren und bleiben, wenn sie bebaut werden, zehntfrei. Zwei Ausfertigungen, den Parteien übergeben. Die drei Schiedsrichter siegeln. (1) Wilhelm Graf zu Henneberg und (5) Heinrich Swartzenberg, Pfarrer zu Exdorf, stimmen dem Spruch zu und versprechen, dagegen nicht vorzugehen, und kündigen ihre Siegel an.
Der gebin ist 1477 am dinstage nach dem sonntage Invocavit in der heiligen vastenn.

  • Archivalien-Signatur: 55
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1477 Februar 25.

Siegel ab, fünf Presseln hängen an.

Pergament


Nikolaus Kelner, Vikar am 12-Apostel-Altar in der Pfarrkirche St. Mauritius zu Coburg, verkauft Erasmus, Abt des Klosters auf dem Michelsberg bei Veilsdorf (Veylßdorff), dem Prior Johann und dem Konvent zwei Weingärten in der Mark von Trappstadt (-stat), einer an der hecken, der andere am wernle, sowie einen Weingarten zu Alsleben (Alßlawben), genannt der von Bünau (Bunawe) Berg, wie sie auf ihn gekommen sind, freies Eigen, für erhaltene 40 rheinische Gulden im Lande zu Franken gängiger Währung. Er setzt die Käufer in die Gewere der drei Weingärten und verspricht Währschaft. Kelner wird gegen den Verkauf nicht vorgehen; er siegelt.
Der geben ist 1477 auff mitwochen nach aller Heylgen tag.

  • Archivalien-Signatur: 54
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1477 November 5.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Pergament


Elisabeth (Else) Staelin zu Saal (Sale) bekundet: ihr verstorbener Ehemann Dietrich (Ditz) Stale hatte von Dekan und Kapitel zu Römhild (Romhilt) sechs Acker Wiese in der Mark von Saal gekauft, die diese nun ihr erblich verliehen haben nach Ausweis einer inserierten Urkunde vom 8. Jan. 1478; diese ist inseriert. Elisabeth übernimmt die darin enthaltenen Verpflichtungen und bittet den Junker Johann (Hansen) von Milz (Miltz),wohnhaft zu Kleineibstadt (Kleyn Eybstat), um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Geben uff donnerstag nach dem achten tag der heyligen drey konige 1478.

  • Archivalien-Signatur: 56
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1478 Januar 15.

Reg. H-Römhild Nr. 1699 u. 1700.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Philipp von Schaumberg verkauft Abt Erasmus auf dem Michelsberg bei Veilsdorf (Veilßdorff), seinem Konvent und deren Nachfolgern seine gesamten Güter - Höfe, Weingärten, Äcker und Wiesen - zu Trappstadt (Trapstatt) und Alsleben (-leubn), Zinse, Gülten, Fronen, Handlohn, Lehnschaft und die Gerechtigkeiten in Dorf und Feld, wie sie sein verstorbener Vater Heinrich von Schaumberg innehatte und auf ihn vererbt hat. Von diesen Gütern haben inne: Heinrich (Heintz) Schauer, Jobst Schlindenbaur, Margarete Ocklein und Georg Schubart je eine, Johann (Hanß) und Heinrich (Heintz) Waßmut eine, Paul Lutze eine und Wiesendauerin anderthalb, alle zu Trappstadt; von diesen hatte er Getreide, Eier, Käse und Hühner an jährlichem Zins, die jetzt mit Zustimmung der Pflichtigen zu Geld gewandelt sind, so daß von einer Hufe ein, von einer halben ein halber Gulden an Michaelis fällig ist. Die Zinsleute haben geschworen, diesen Zins den Käufern pünktlich zu zahlen. Weiter werden verkauft: zwei Selden zu Trappstadt, eine hat Michael Bartholmes, zinst jährlich 14 Pfennige für einen Wecken und acht Pfennige für ein Huhn, die andere Heinrich Waßmut für ein Huhn, gibt außerdem sieben Pfennige für eine Rodung (gerauet), von der Johann Waßmut das andere Teil hat und ebenfalls sieben Pfennig gibt; die Nutzungen in Dorf und Feld Alsleben - Handlohn, Lehnspflicht und Zinse, die er und sein Vater hatten: ein Hof, in drei Teile geteilt, einen Teil hat inne Kunigunde (Kunne) Schipplein, zinst 14 Pfennige und ein Fastnachtshuhn, Peter Bernher hat einen Teil für sich, einen anderen als Lehnträger, zinst jeder Teil 14 Pfennige für einen Wecken und ein Fastnachtshuhn; vier Selden daselbst, zwei hat Konrad (Contz) Roetter, zinst von einer 14 Pfennige für einen Wecken und ein Fastnachtshuhn, von der anderen 12 Pfennig und ein Fastnachtshuhn, die dritte hat Kunigunde (Kunne) Hornungem, zinst 14 Pfennige und ein Fastnachtshuhn, die vierte Johann (Hanß) Zentgraf, zinst 14 Pfennige, 40 Eier auf Ostern, einen Mannesdienst und ein Fastnachtshuhn; zwei Fastnachtshühner, gibt jährlich Anna Jeechem von einem Weingarten, und zwei Fastnachtshühner, geben Heinrich (Heintzen) Gurtseylß Kinder von einem Weingarten, drei Pfennige, geben diese von einer Wiese; ein halbes Pfund Wachs und vier Erntehühner, zinst Neeß Katharina von einem Acker und Weingarten; ein Herbsthuhn, zinst Georg Raue von einem Weingarten; sechs Pfennige, zinst Johann (Hanß) Kast von einem Weingarten. Dafür hat der Aussteller 196 Gulden in einer Summe erhalten. Er quittiert darüber und setzt die Käufer in die Gewere der Einkünfte. Die Zinsleute sind angewiesen, künftig diesen gehorsam zu sein. Der Aussteller verspricht Währschaft; die Güter sind unversetzt und Eigen mit Ausnahme der Hufen zu Trappstadt, die vom genannten Kloster zu Lehen gerührt haben. Zu Währschaftsbürgen stellt der Verkäufer (2) den Ritter Apel von Lichtenstein (Liechten-) und seinen Bruder (3) Johann (Hanßen) von Schaumberg zu Haig (Hayg), die, wenn Philipp in Währschaftssachen säumig ist, auf Mahnung je einen Knecht und ein Pferd zum Einlager in ein angewiesenes, offenes Wirtshaus nach Coburg oder Seßlach zu schicken haben, bis die Sache abgetan ist. Diese übernehmen ihre Verpflichtungen und kündigen ihre Siegel zu dem des Verkäufers an (1).
Der geben ist an dem donnerstag nach dem suntag Quasimodo Geniti zu dem latein genant 1478.

  • Archivalien-Signatur: 57
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1478 April 2.

Siegel 1 u. 3 ab, Presseln hängen an. 2) angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,2 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (im Zackenschnitt geviert) mit Helm. U.: S. APEL. VON.-LICHTENSTEIN.

Pergament


Friedrich Graf zu Henneberg bekundet: sein armer Mann Heinrich (Heintz) Reinhart zu Milz (Miltz) hat ihm mitgeteilt, daß er mit seiner Frau dem Johann Helmott, Dekan des Stifts Römhild, und seinen Nachfolgern einen Gulden auf die halbe Hufe zu Milz, auf der er sitzt, für 20 Gulden rheinisch Landwährung zu Franken auf Wiederkauf verkauft hat; die Gülte ist an Martini fällig, der Rückkauf jederzeit möglich. Auf Bitten des Reinhart stimmt der Graf zu; seine Rechte behält er sich vor; Siegel des Ausstellers.
Der geben ist am mantag nach sanntt Peters tag a. etc. 79.

  • Archivalien-Signatur: 58
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1479 Juli 5.

Reg. H-Römhild Nr. 1714.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, rund, 2,1 cm Dm. Im Siegelfeld ein Dreipaß, darin Wappenschild (gespalten, rechts Säule, links Henne auf Dreiberg). Keine U. (Posse Bd. 3 Tafel 51 Nr. 12).

Pergament


Friedrich Graf zu Henneberg bekundet: Eckarius Newndorff, sein Schultheiß zu Linden (Lindten), hat ihm mitgeteilt, daß er mit seiner Frau an Dekan und Kapitel des Stifts Römhild (Romhilt) einen halben Gulden Gülte auf sein Lehen zu Linden mit Behausung und Zubehör, auf dem er sitzt, für zehn Gulden rheinisch Landwährung zu Franken auf Wiederkauf verkauft hat; dieGülte ist an Kathedra Petri fällig, der Rückkauf jederzeit möglich. Auf Bitten des Newndorff gibt der Graf seine lehnsherrliche Zustimmung; seine Rechte behält er sich vor; Siegel des Ausstellers.
Geben uff montag nach sant Peters tag Kathedra 1481.

  • Archivalien-Signatur: 60
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1481 Februar 26.

Reg. H-Römhild Nr. 1727.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an.

Pergament


Johann Zentgreff, Pfarrer zu Burglauer (Burcklawr), bekundet: Valentin Baldt, ehemals Bürger zu Münnerstadt (Muner-), hatte dem verstorbenen Johann Freybot, Vikar im dortigen Spital, zweieinhalb Acker Wiesen zu Burglauer undir dem hoeberg für 40 rheinische Gulden verkauft und darüber eine Pergamenturkunde mit zwei Siegeln, Datum 1476 am montag auf allirheylgen tag [Nov. 1], ausgestellt; die Wiese war Eigen, zins-, fron- und bedefrei mit Ausnahme des Zehnten. Freybot hat testamentarisch eine Hälfte dieser Wiese den Chorherren zu Römhild (Romhildt) zu einem Jahrtag gestiftet und die andere dem Aussteller verkauft. Seine Testamentsvollstrecker, Johann Wernher, Chorherr zum Neumünster in Würzburg (Wurtzpurgk), Adam Newman, Vikar im Spital zu Münnerstadt, und Heinrich Kypkorn, Vikar zu Wetzhausen (Weytz-), haben nach Freybots Tod den Kaufpreis vom Aussteller erhalten und mittels einer mit zwei Siegeln versehenen Urkunde mit Datum 1481 an sant Thomas tag deß heylgen zwolfboten [Dez. 21] darüber quittiert. Zentgreff verkauft nun diese so an ihn gekommene Hälfte für bereits gezahlte 22 Gulden an Heinrich Kypkorn und verspricht Währschaft. (1) Johann Zentgreff siegelt und bittet (2) Balthasar von Ostheim (-heym), Landritter, um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Geben am mitwochen nehist nach sant Jorgen tag des heylgen merterers und ritters 82.

  • Archivalien-Signatur: 59
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1482 April 24.

Reg. H-Römhild Nr. 1742.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln, rund. 1) 2,2 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Lilie). U.: S.IOHANNIS.[.....]. 2) 2,4 cm Dm., Rest. Im Siegelfeld Wappenschild (Tischfuß). U. nicht lesbar.

Pergament


Heinrich (Heintze) von Königshofen (Konigsthoven), gesessen zu Trappstadt (Trapstat), und seine Frau Dorothea verkaufen Erasmus, Abt des Klosters auf dem Michelsberg bei Veilsdorf (Veylßdorff), seinem Konvent und den Nachfolgern ihre Höfe, Hofreiten und Hofstätten zu Trappstadt mit Äckern, Wiesen, eldern, Holz, Wunne,Wasser, Weide, Freiheiten, Herrlichkeiten und allem Zubehör, von den Eltern zugefallen und freies Eigen; drei Seldnergüter, zinsbare Äcker und Weingärten, von denen eines der Rotschneider innehat, gibt ein Pfund Gülte, ein Schock Eier, einen Wecken, vier Frontage und ein Fastnachtshuhn, das zweite hat Nikolaus (Claus) Haße, gibt ein Pfund Gülte, ein Schock Eier, einen Wecken, vier Frontage und ein Fastnachtshuhn, dazu von einem Acker und Wiesen zur Nesenwisen vier Käse und ein Fastnachtshuhn, zehn Pfennige von einem Weinberg und zehn Pfennige von einem Krautgarten, das dritte hat Johann (Hanns) Heffener, gibt jährlich ein Pfund Geld, ein Schock Eier, einen Wecken, vier Käse, vier Frontage und ein Fastnachtshuhn, dazu 15 Pfennige und ein Fastnachtshuhn von einem Weinberg untter der meynleiten; Hermann Hase 18 Pfennige und ein Fastnachtshuhn von einem Weinberg in der hecken; Heinrich (Heintze) Riegler 20 Pfennige von einem Weinberg am pfaffin weingarttenn, Johann (Hanns) Riegler 21 Pfennige von einem Berg neben der lellen; Markart Spieß 12 Pfennige von einem Weinberg an der altten burge; Georg Engelhart ein Herbst- und ein Fastnachtshuhn von einem Weinberg genannt die setze; Karl Zehner 15 Pfennige von einem Krautgarten und einer voreldern im morelpach; Andreas Herzoge jedes zweite Jahr ein Fastnachtshuhn von einem Berg an der meynleitten; Johann (Hanns) Creß von einem Weinberg am pfaffenberge zehn Pfennige und ein Fastnachtshuhn; Heinrich (Heintze) Engelhart sechsPfennige von einem Acker im nyppach; Johann (Hanns) Volck 15 Pfennige von einem Weingarten am eulnguck; Johann Heffener 21 Pfennige für einen Semmellaib und zwei Herbsthühner von etlichen Äckern; Johann (Hanns) Dietmar ein Fastnachtshuhn von Äckern und Wiesen. Diese Abgaben und die Lehnspflichten haben die Inhaber künftig gegenüber den Käufern zu leisten. Der Verkäufer hat sie veranlaßt, dies dem Abt zu geloben, und sie von ihren Pflichten ihm und seiner Frau gegenüber losgesagt. Er hat dafür 925 rheinische Gulden Landwährung zu Franken erhalten, über die er quittiert. Er setzt die Käufer in die Gewere der Güter und Einkünfte, verspricht Währschaft und stellt Währschaftsbürgen, die auf Mahnung mit einem Pferd in ein offenes Wirtshaus zu Hildburghausen (Hilpurg-) oder Römhild zum Einlager verpflichtet sind, bis den Käufern Genüge geschehen ist. Stirbt ein Bürge, ist innerhalb 14 Tagen ein neuer zu stellen; andernfalls ist der andere zum Einlager verpflichtet. Dorothea stimmt dem Verkauf ausdrücklich zu. Beide geloben, ihre Bürgen schadlos zu halten. Diese, Engelhard Schott, Amtmann zu Königshofen, und Johann (Hanns) Zollner der Ältere zu Römhild, übernehmen ihre Verpflichtungen. (1) Heinrich von Königshofen siegelt, auch für seine Frau. (2) Schott und (3) Zollner kündigen ihre Siegel an.
Geben 1484 uff die mitwochenn nehist nach sanct Endreßenn tag des heylgen zwolffpotenn.

  • Archivalien-Signatur: 61
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1484 Dezember 1.

Siegel angehängt, rund, grün in Wachsschüsseln, jeweils gelehnter Wappenschild mit Helm. 1) 2,3 cm Dm. Wappen: ein Flug. U.: S. HEINCZ.-V(ON). KUNG[....]. 2) 2,4 cm. Wappen: geviert. U.: ENGELHA-RT. SCHOTT. 3) 2,4 cm Dm. Wappen: 3 Beile 2:1. U. auf Schriftband, nicht lesbar.

Pergament


Valentin von Bibra trägt den Brüdern Ernst, des Heiligen Römischen Reiches Erzmarschall und Kurfürsten, und Albrecht, Herzögen zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen, zehn Männer mit ihren Hufen, Gütern und Zubehör in Gleicherwiesen (Gleichen an der Wiesen) zu Mannlehen auf, die seine Vorfahren vor Zeiten von den Klöstern Veßra (Veßer) und Trostadt (Troystad) als freies Eigen gekauft hatten. Er hat sie für sich und seine männlichen Erben im vierten Grad der Verwandtschaft (vierden gesippe) wieder empfangen mit den üblichen Verpflichtungen. Siegel des Ausstellers.
Geschriben uff dinstag nach Judica a.d. 1484.

  • Archivalien-Signatur: 62
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1484 April 6.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Georg von Giech, Domherr zu Würzburg (Wirtz-) und Landrichter des Herzogtums Franken, bekundet: vor Gericht hat Johann Kellner, Konventsbruder des Klosters auf dem Michelsberg bei Veilsdorf (Veilstorff), Benediktinerordens, mit Vollmacht seines Abtes Erasmus und des Konvents eine mit drei Siegeln versehene, inserierte Urkunde vom 1. Dez. 1484 vorgelegt und um Auskunft gebeten, ob diese rechtskräftig sei. Sie sei in der Pfarrei Trappstadt (Trapstat) auf offener Kanzel verkündet, zudem sei vom Landgericht eine Proklamation an die Pfarrei Hellingen (Hellungen) genommen worden. Der dortige Pfarrer aber hätte diese ohne Wissen und Zustimmung des Georg von Raueneck (Rawen-), Amtmanns zu Heldburg (Helpurg), nicht verkünden wollen. Der Abt habe daher die Proklamation dem Amtmann vorgelegt, der Johann (Hannsen) von Königshofen (Konigßhoven) vor sich geladen und ihm das verkündet habe. Weil dieser es nun wisse, halte er es für ausreichend verkündet. Die deswegen befragten Ritter, die damals Recht sprachen, erklärten dazu, da es in der Pfarre und dann auch Johann von Königshofen verkündet worden sei und niemand widersprochen habe, könne die Urkunde in aller Form bestätigt werden. Der Aussteller kommt dem nach. Gegen die Urkunde kann künftig vor geistlichen und weltlichen Gerichten kein Urtel erstritten werden. Landgerichtssiegel des Herzogtums Franken.
Am mitwoch nach dem sonnetag Reminiscere in der vasten 1486.

  • Archivalien-Signatur: 64
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1486 Februar 22.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug, Rest der Pressel. Auf dem Umbug: Johann Enngelhardt.

Pergament


Heinrich (Heincz) Schott der Junge, Amtmann zu Königshofen (Konigs-), verkauft Abt Erasmus auf dem Michelsberg bei Veilsdorf (-dorff), seinem Konvent und deren Nachfolgern seine Zinse und Nutzungen in Mark und Dorf zu Trappstadt (Trapstat), die von folgenden Leuten gegeben werden: Paul Hoffman hat eine Selde, gibt jährlich zwei Schock Eier an Ostern, zwei Käse und fünf Hühner zu Weihnachten; Dietrich (Dietz) Schreck eine Selde, davon zu Weihnachten einen Wecken und ein Huhn; Heinrich (Heincz) Engelhart und sein Sohn Georg haben sieben Stück Acker, geben an Weihnachten vier Hühner; Johann (Hanns) Sosel hat ein Stück Acker, gibt an Weihnachten ein Huhn; Johann (Hanns) Eytelclas und seine Geschwister haben ein Stück Acker in der merckleithen, drei Acker groß, gibt jährlich ein Fastnachtshuhn. Für diese Güter, freies Eigen und von Heinrich und seinem verstorbenen Vater hergebracht, hat er 25 rheinische Gulden in Landwährung zu Franken erhalten. Er verspricht Währschaft und setzt die Käufer in die Nutzung der Güter. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist 1486 am freitag nach unsers hern Cristi himelfart.

  • Archivalien-Signatur: 63
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1486 Mai 28.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,3 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (geviert). U. auf Schriftband: HEINCZ.-SCHOT.

Pergament


Dr. Matthias Kint, Domherr zu Eichstätt (Eystett) und Chorherr [zum Neumünster] zu Würzburg (Wurtz-), auch im Namen des Erhard Seitz, Chorherrn und Kustos im Haug, und des Jakob Rotheubt, Vikars zum Neumünster zu Würzburg, gemeinsam Testamentsvollstrecker für den verstorbenen Georg Schippel, Vikar zum Neumünster, verkaufen Abt Erasmus auf dem Michelsberg bei Veilsdorf (Veilstorff), Prior und Konvent den Anteil am Hof zu Alsleben (-lebenn), der Georg Schippel und seinen Eltern zu Eigen gehörte und Schippel von den Eltern zugefallen ist, Lehen von Abt Erasmus und seinem Konvent, mit zugehörigen Haus, Hof, Wiesen, Äckern,Gemeinde, Holzrecht, Feld, Wasser, Wunne und Weide für erhaltene 250 Gulden rheinischer Landwährung. Der Aussteller quittiert über den Betrag, setzt die Käufer in die Gewere des Hofes, verspricht Währschaft nach Gewohnheit im Lande zu Franken und stellt als Währschaftsbürgen die Brüder Heinrich und Lazarus Kint, Bürger zu Hildburghausen (Hilpergkhausenn). Diese haben, wenn der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, sich auf Mahnung solange nach der Gewohnheit der Stadt Hildburghausen Einlager zu halten, bis die Sache abgetan ist. Ein ausfallender Bürge ist binnen vier Wochen nach Mahnung zu ersetzen. Der Aussteller verspricht, die Bürgen schadlos zu halten; diese übernehmen ihre Verpflichtungen. Matthias Kint bittet, auch im Namen der Bürgen, (1) Heinrich Zweidler, Pfarrer zu Hildburghausen, und (2) Nikolaus von Gleichen (Gleichenn), Bürger daselbst, um Besiegelung; diese kündigen ihre Siegel an.
Der gebenn ist auf donerstag nach unnser lieben frauwenn tag nativitatis genant 1487.

  • Archivalien-Signatur: 67
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1487 September 13.

Druck: Schoettgen / Kreysig Bd. 2 S. 657f. (nach Kopialbuch).

Siegel angehängt. 1) ab, Pressel hängt an. 2) grün in Wachsschüssel, rund, 1,9 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Blume). U.: [....].GLICH[..].

Pergament


Georg, Abt des Benediktinerklosters St. Stephan zu Würzburg (Wirtzpurgk), bekundet: Johann (Hanns) Nestler, Kellner auf dem Michelsberg bei Veilsdorf (Veylßdorff), hat ihm im Namen seines Abtes Erasmus und des Konventes eine unversehrte, mit drei Siegeln versehene Urkunde vom 8. Jan. 1478 vorgelegt; diese ist inseriert. Auf Bitten des Kellners und des Abtes stellt der Aussteller ein beglaubigtes Vidimus aus und kündigt das Abteisiegel an.
Der geben ist 1487 uff montag nach conceptionis Marie.

  • Archivalien-Signatur: 65
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1487 Dezember 10.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Pergament


Johann (Hans) Zollner der Jüngere, gesessen zu Römhild (Romhilt), und seine Frau Anna verkaufen dem Abt Erasmus auf dem Michelsberg bei Veilsdorf (Veylsdorff), seinem Konvent und deren Nachfolgern die Güter, Männer und Nutzungen - Zinse, Lehen, Handlohn und Gerechtigkeiten - in Dorf und Feld zu Trappstadt (Trapstatt), dieer von seinem Schwager Nikolaus (Clausen) von Heldritt (Heldrieth) gekauft hat nach Ausweis einer jetzt mit übergebenen Kaufurkunde: Johann (Hans) Gluer der Ältere, eine Hufe, zinst jährlich an Michaelis zwei Goldgulden; Margarete, Heinrich (Heinczen) Engelharts Witwe, zwei Hufen, zwei Gulden, ein Pfund und 26 Pfennige; Konrad (Contz) Hainer, eine Selde, zinst ein halbes Schock Eier zu Ostern, zwei Käse zu Weihnachten und ein Fastnachtshuhn; Johann (Hans) Riegler einen Weingarten am eschelhorner wege, im gutten felde genant, jährlich 12 Pfennige; Johann (Hans) Schmidt, ein Weingarten am kandelsperg, ein Pfund; Konrad Hainer hat eine Hofstatt an seiner Selde, die auch vom Verkäufer zu Lehen rührt und mit verkauft wird, zinst jährlich ein Viertel Pfund Wachs, abwechselnd den Kirchen zu Trappstadt und Eicha (Eych). Der Verkäufer hat dafür 141 rheinischer, in Franken gängiger Gulden erhalten, über die er quittiert. Er setzt daher die Käufer in die Gewere der Güter, weist die Zinspflichtigen an diese und sagt sie von den Pflichten ihm gegenüber los. Er wird gegen den Verkauf nicht vorgehen und verspricht Währschaft; die Güter sind unbelastet und freies Eigen. Als Währschaftsbürgen stellt er seinen Vetter Karl Zollner zu Ipthausen und Georg von Herbstadt (-statt) zu Haina (Heyn), die, wenn der Verkäufer seinen Währschaftspflichten nach Gewohnheit im Lande zu Franken nicht nachkommt, auf Mahnung einen Knecht mit einem Pferd in ein ihnen angewiesenes, offenes Wirtshaus in Römhild (Romhilt) oder Hildburghausen (Hilpurg-) schicken sollen, solange bis die Klagen abgestellt sind. Ausfallende Bürgen sind binnen vier Wochen nach Mahnung zu ersetzen, sonst ist der andere Bürge zum Einlager verpflichtet. Die Zinsleute bekunden, vom Inhalt der Urkunde informiertworden zu sein, und stimmen dem Verkauf zu. (1) Johann Zollner siegelt; die Bürgen übernehmen ihre Verpflichtungen und kündigen ihre Siegel an (2, 3).
Geben 1487 am sonnabeth vor sant Elizabethen tag der heyligen frauen und wittwe.

  • Archivalien-Signatur: 66
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1487 November 17.

Siegel ab, drei Presseln hängen an.

Pergament


Nikolaus (Claus) von Heldritt (Heldrieth) zu Gompertshausen (Gumpers-) und seine Frau Elisabeth verkaufen ihrem Schwager Johann (Hansen) Zollner dem Jungen und seinen Erben ihre Güter zu Trappstadt (Trapstat), die Männer im Dorf, Zinse und Gülten, die jetzt innehaben: Johann (Hans) Gluer, gibt von einer Hufe zwei Gulden an Michaelis; Heinrich (Heincz) Engelhart von zwei Hufen zwei Gulden und ein Drittel eines Guldens; Konrad (Cuntz) Hainer von einer Selde zwei Käse, ein halbes Schock Eier und ein Fastnachtshuhn; Matthias Rigler von einem halben Acker Weingarten am guten felt 12 Pfennige; Johann (Hans) Schmidt von einem Acker Weingarten am kandelsperg ein Pfund, sowie der übrige Besitz in Dorf und Mark, Holz und Feld, wie es der verstorbene Vater auf Nikolaus vererbt hat. Dieser quittiert über den Kaufpreis von 93 2 rheinischen Gulden Landwährung in Franken, läßt die Güter mit Mund, Hand und Halm auf, verzichtet auf jedes Vorgehen gegen den Verkauf und verspricht Währschaft nach Gewohnheit des Landes zu Franken. Dafür stellt er Bürgen, die, wenn der Verkäufer seinen Währschaftspflichten nicht nachkommt, mit einem Knecht und einem Pferd Einlager in einem offenen Wirtshaus zu Königshofen (Kongshoffenn) oder Römhild (Romhilt) zu leisten haben, bis die Einsprüche abgetan sind; ausfallende Bürgen sind binnen vier Wochen nach Mahnung zu ersetzen; andernfalls ist der andere Bürge zum Einlager verpflichtet. Nikolaus von Heldritt verspricht, die Bürgen schadlos zu halten, und siegelt (1). Die Bürgen (2) Johann (Hans) Truchseß zu Sternberg und (3) Johann (Hans) Zufraß zu Althausen (-hawsen) übernehmen ihre Verpflichtungen und kündigen ihre Siegel an.
Diser brive ist gebenn uff freitag nach Petri Cathedra genant 1487.

  • Archivalien-Signatur: 68
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1487 Februar 23.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln, rund. 1) 2,6 cm Dm., besch. Im Siegelfeld Wappenschild (Pfahl) mit Helm. U. auf Schriftband: S.-CLA[...].VO-N. HELDRIT. 2) 2,2 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (zwei in 2 Reihen geschachte Balken). U.: S. HANS. TRUCHSE[..]. 3) 2,3 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Balken, oben links ein Stern) mit Helm. U.: S. HANS. Z-U[...].

Pergament


Die Brüder Johann Schott, Domherr zu Würzburg (Wirtzpurg), und Heinrich (Heincz) Schott, Amtmann zu Königshofen (Konigßhovenn), schlichten die Streitigkeiten zwischen Erasmus, Abt des Klosters auf dem Michelsberg bei Veilsdorf (Veyldorff) und seinem Konvent einerseits, Peter Bernhart und Nikolaus (Clausenn) Pfannenschmidt zu Alsleben (-laubenn) andererseits wegen Zins und Lehngeld, die der Abt beanspruchte wegen der Teile des Hofes zu Alsleben, die sie von ihm zu Lehen haben nach Ausweis einer Kaufurkunde; Bernhart und Pfannenschmidt bestritten die Verpflichtung und verwiesen auf ihre alte Lehnsurkunde. Beide Parteien waren in Würzburg erschienen, um die Sache vor dem Landgericht, wo der Abt die Kaufurkunde bestätigen lassen wollte, rechtlich auszutragen, haben sich dann aber auf eine gütliche Austragung durch die Aussteller geeinigt und bei Strafe von 50 Gulden versprochen, deren Entscheid zu folgen. Die Aussteller verpflichten Bernhart und Pfannenschmidt bzw. deren Anwalt, der Bestätigung der Urkunde durch das Landgericht zuzustimmen; sie haben dem Abt ihre alte Lehnsurkunde zu übergeben und ihre jährlichen Zinse entsprechend der Kaufurkunde anteilig zu reichen. Sie und ihre Rechtsnachfolger sollen die Hofanteile vom Abt zu ewigem Lehen erhalten. Werden die Anteile verkauft, hat der Abt die neuen Besitzer ohne Zahlung zu belehnen. Das Kloster hat in einem solchen Fall ein Vorkaufsrecht. Die Parteien haben diesen Spruch angenommen und die Schiedsrichter gebeten, darübereine Urkunde auszustellen. Diese kündigen ihre Siegel an.
Gebenn in der statt Wirzpurg 1488 am freytag nach dem sontag Reminiscere genant in der heyligenn vastenn.

  • Archivalien-Signatur: 69
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1488 März 7.

Siegel 1 abgerissen. 2) hängt an, grün in Wachsschüssel, wie Nr. 63 (1486 Mai 28).

Pergament

Würzburg


Hermann Graf zu Henneberg bekundet: sein vor ihm erschienener armer Mann Nikolaus (Claus) Schone zu Behrungen (Beyringen) hat mit seiner Frau wegen vorhandener Schulden an Dekan und Kapitel zu Römhild (Romhilt) fünf Pfund 15 Pfennige jährlicher Gülte Würzburger Währung auf das Lehen, auf dem er zu Behrungen sitzt, für 25 Gulden Landwährung, fünf Pfund pro Gulden gerechnet, verkauft. Die Gülte ist an Lichtmeß fällig; eine Ablösung ist möglich und vier Wochen vor dem Termin anzukündigen. Auf Bitten des Schone gibt der Graf dazu seine lehnsherrliche Zustimmung; er siegelt mit dem Sekretsiegel.
Der geben ist am mittwoch nach Mathie 1489.

  • Archivalien-Signatur: 70
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1489 Februar 25.

Reg. H-Römhild Nr. 1828.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, rund, 2,3 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (geviert, 1/4 Säule, 2/3 Henne auf Dreiberg). U. auf Schriftband, nicht lesbar. Siegel nicht bei Posse.

Pergament


Karl von Schaumberg zum Rauenstein (Rawen-), genannt Knoch, verkauft Clemens Schutz, Schosser zu Coburg, wegen der Brüder Friedrich, des Heiligen Römischen Reiches Erzmarschalls und Kurfürsten, und Johann, Herzögen zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen, seine Hälfte am Zehnten auf der langen Wiese zu Schalkau (Schalcken), an dem die Herren die andere Hälfte besitzen, für bereits erhaltene 17 rheinische Gulden Landwährung. Der Aussteller quittiert über den Betrag, setzt die Käufer in die Gewere des Zehntanteils, der freies Eigen war, verspricht Währschaft nach Gewohnheit des Landes zu Franken und siegelt.
Der geben ist 1489 an sant Lorentzen tag des heilgen merterers.

  • Archivalien-Signatur: 72
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1489 August 10.

Siegel ab Pressel hängt an.

Pergament


Wilhelm Bischof zu Eichstätt (Eystett) belehnt Hermann Grafen zu Henneberg mit dem Dorf Gollmuthhausen (Galmanshawsen) und den dortigen Rechten, dem Anteil am Weinzehnten zu Schweinfurt (Sweinfurtt), dem Besitz zu Eicha (Eyche), Gleichamberg (Gleichen am Perg), Buchenhof (Buchen) und Neblers (zum Nebelers), wie es von GrafFriedrich auf ihn gekommen ist und vom Stift zu Lehen rührt. Dessen Rechte und Gewohnheiten behält der Aussteller sich vor; er siegelt mit dem Sekretsiegel.
Gescheen an mittwoch nach sanndt Margreten tag 1489.

  • Archivalien-Signatur: 71
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1489 Juli 15.

Reg. H-Römhild Nr. 1843.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Weistum des Dorfes Linden (Lintten):
Dem gnädigen Herrn spricht man zu: das oberste Gebot vorbehaltlich der Rechte der Bildhäuser (Bildheuser) Güter, den Kirchhof zu seinen Notwendigkeiten, die Folge, das Wild, die Vögel und die Fische, das alleinige Schankrecht bei der Kirmes und drei Gerichtstage jährlich. Zu diesen soll der Vogt mit zwei Begleitern und einem Hund kommen; alle Hausgenossen sind nach Ladung zum Erscheinen verpflichtet. Die Buße bei Säumnis beträgt fünf Schilling; wem die zu gering dünkt, den kann der Herr in den Stock setzen wie wegen Blutrunst. Können Betroffene aus dem Dorf oder von auswärts den Gerichtstermin nicht abwarten, haben sie für alle Kosten aufzukommen. Dem Grafen steht das Recht zur Ein- und Absetzung des Schultheißen zu; der hat dafür zwei halbe Lehen ohne Abgabeverpflichtung. Wenn weitere Rechte hier nicht genannt werden, schadet dies den Rechten des Grafen und der Einwohner nicht.
Klagen gegen Einheimische und Fremde sind vor dem Schultheißen zu erheben. Wer sich direkt an die Zent Römhild wendet, den können Schultheiß und Dorfmeister von dort zurückfordern. Kommt kein einhelliges Urteil zustande, soll man das Urteil bei der Zent Königshofen holen. Mörder, Vergewaltiger, Nachtbrenner und wissentliche Diebe, die von den Einwohnern oder Fremden auf frischer Tat ertappt werden, sollen gemeinsam nach Königshofen in den Stock gebracht werden; ihnen wird ein Malter Weizen mitgegeben, dann verlassen die Männer Königshofen wieder, ohne sich verpflegt zu haben; wer will, kann alleine zurückgehen. Der dortige Freibote hat den Diebstock aufzuschließen; dafür erhält er jährlich einen halben Malter Korn. Jeder Einwohner darf eigene Produkte ausschenken, außer an Kirmes und in der Flur nach Belieben Hasen jagen.
Folgendes unbesiegelte Schreiben des Eberhard von Ostheim, Amtmanns zu Römhild, an den Schultheißen zu Linden haben die von Linden dem Lamprecht von Bibra übergeben: Er hatte mit dem Schultheißen wegen des Schäfers gesprochen und hat jetzt mit diesem verhandelt. Dieser wird künftig seine Schafe nur dort hüten, wo auch das Kleinvieh des Dorfes hingeht. Der Schultheiß soll daher die Schafe des Schäfers ohne Entschädigung freilassen.
Datum Romhilt am Dornstag Assumptionis Mariae anno etc. 90.

  • Archivalien-Signatur: 73
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1490

Ohne Besiegelung

Pergament


Otto Graf zu Henneberg, der zum Lob Gottes, der Jungfrau Maria und der himmlischen Heere für das Seelenheil seines Vaters, seiner Vorfahren und seiner selbst Vorsorge treffen möchte, tut dies zum Teil an dem von seinem Vater gegründeten Stift Römhild (-hilt). Er dotiert daher am Stift einen durch Dekan, Senior, übrige Chorherren und Personen am Tag nach Nikolaus, erstmals in diesem Jahr, für die Vorfahren in der Grafschaft Henneberg, ihre Erben und Nachkommen zu haltenden Jahrtag mit Placebo, Vigil und feierlichem Meßamt, an dem alle Stiftspersonen sich beteiligen sollen. Wer nicht Messe hält, erhält nur die Hälfte der Präsenz. Die Seelenmesse soll am Altar der Liebfrauenkapelle gehalten werden, die der Aussteller mit einem Gitter hat abtrennen (vergezitternn) lassen, auf dem Altar hat er eine Tafel machen lassen. Der Priester, der die Messe liest, soll sich nach dem Evangelium umdrehen und das Volk mahnen, für das Seelenheil der genannten Personen zu beten und sie so aus dem Fegefeuer zu erlösen. Der im Stift jeweils tätige Prediger soll während der Predigt das Volk ermahnen, ein Vater Unser und ein Ave Maria für das Seelenheil dieser Personen zu beten. Zu diesem Zweck hat der Aussteller an Dekan und Konvent 30 rheinische Gulden übergeben; er siegelt.
Der geben ist uff sannt Kilians des heiligen bischoffs abent 1493.

  • Archivalien-Signatur: 74
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1493 Juli 7.

Reg. H-Römhild Nr. 1938.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Pergament


Christoph Knybel, Bürger zu Römhild (-hilt), verkauft, auch im Namen seiner Ehefrau, an Dekan und Kapitel des Stifts Unserer Lieben Frau Römhild eine jährliche Gülte von einem Gulden Landwährung bzw. fünf Pfund auf einen Flecken Wiese uff dem podemm stoßennde neben Schuler und drei Acker Pflugland in der obernlachen, zwei auf Peter Bewter, der dritte auf Nikolaus (Claus) Reder stoßend, alles in der Mark von Römhild gelegen, für erhaltene 20 Gulden Landwährung zu je fünf Pfund. Der Aussteller verspricht, die Gülte jährlich an Martini an den Präsenzmeister zu zahlen; ein Rückkauf ist möglich und einen Monat vor dem Termin anzukündigen. Die Grundstücke sind freies Eigen. Knybel bittet den Junker Johann (Hans) Zollner um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der geben ist am montag nach Katherine 1494.

  • Archivalien-Signatur: 75
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1494 Dezember 1.

Reg. H-Römhild Nr. 1959.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (3 Beile 2:1) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar.

Pergament


Abt Peter und der Konvent des Stiftes und Klosters zu Herrenbreitungen (Herrn Preytungen) bekunden, daß ihr und des Klosters armer Untersasse Andreas Newgebawr zu Gollmuthhausen (Galmuthshaußen) mitgeteilt hat, daß er mit seiner Ehefrau Ottilie an Dekan und Kapitel des Stifts Unserer Lieben Frau zu Römhild (-hilt) einen halben Gulden rheinisch jährlicher Gülte auf Behausung und Hofreite unter dem Kirchhof und ein halbes Viertel einer Hufe im Feld zu Gollmuthhausen, anstoßend an Johann (Hans) Gunther und mit diesem geteilt, wegen seiner Schulden für erhaltene zehn Gulden verkauft hat. Die Gülte ist am Dreikönigstag fällig, bis sie mit zehn Gulden abgelöst wird. Da Hofreite und Hufe von den Ausstellern zu Lehen rühren, geben sie auf Bitten des Newgebawr dazu ihre Zustimmung vorbehaltlich ihrer Rechte und siegeln mit dem Abteisiegel.
Der geben ist freytags nach der heylgen dreyer konig tag 1496.

  • Archivalien-Signatur: 76
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1496 Januar 8.

Reg. H-Römhild Nr. 1987.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Lorenz, Bischof von Würzburg (Wurtzpurg) und Herzog zu Franken, bekundet: sein verstorbener Vorgänger Bischof Johann aus dem Geschlecht von Grumbach hatte mit Zustimmung seines Domkapitels an Dekan und Kapitel des Stifts zu Römhild am Gleichberg 50 Gulden rheinisch jährlicher Bede in Landwährung zu Franken auf das Dorf Wolfmannshausen (Wolfmanß-) für 1000 Gulden auf Wiederkauf verkauft nach Ausweis einer Verschreibung vom donerstag sant Dorotheen tag 66 [6. Febr. 1466]. Das Stift hatte über dieses Rückkaufrecht einen Revers ausgestellt, der allerdings zur Zeit verlegt und unauffindbar ist. Sollte dieser künftig gefunden werden, ist er ungültig und dem Stift zurückzugeben; vor geistlichen und weltlichen Gerichten kann er nicht mehr verwendet werden. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist uff sant Petters tag Cathedra 1496.

  • Archivalien-Signatur: 77
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1496 Februar 22.

reg. H-Römhild Nr. 1989.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 3,3 cm Dm., Rest. Im Siegelfeld Wappenschild (geviert, 1. Rechen, 2/3 steigender Biber, 4. Fahne). U.: [S. LAURENCII. DEI. GR]ACIA. EPISCOPI. HERB(IPOLE)N(SIS).

Pergament


Michael Ortolff, gesessen zu Sondheim (Suntheim), verkauft Dekan und Kapitel des Liebfrauenstifts zu Römhild (Romhilt) einen halben Gulden rheinisch ewigen Zins auf ein Drittel einer Hufe mit Zubehör in Dorf und Feld Sondheim für erhaltene zehn rheinische Gulden; der Zins ist jährlich an Michaelis zu Römhild an den Präsenzmeister fällig und mit derselben Summe ablösbar; dies ist einen Monat vor dem Termin anzukündigen; die Urkunde ist dann kraftlos. Da die Hufe von Johann Kirstan, Propst zu Rohr (Rore), zu Lehen rührt, hat der Aussteller diesen um Zustimmung gebeten. Kirstan tut dies unter Vorbehalt seiner Rechte und kündigt sein Siegel an.
Der geben ist auff montag nehst nach sant Michels tag 1496.

  • Archivalien-Signatur: 78
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1496 Oktober 3.

Reg.: Pusch, Kloster Rohr S. 144 Nr. 164; Reg. H-Römhild Nr. 2003.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Peter Abt zu Veßra (Vesser) bekundet: Adam Reinhart, sein und des Klosters armer Mann zu Aubstadt (Austat), hat ihm mitgeteilt, daß er an Dekan und Kapitel des Liebfrauenstifts zu Römhild drei Viertel eines Guldens rheinisch in Landwährung zu Franken ewiger Gülte auf seine halbe, mit Johann (Hans) Albrecht geteilte Hufe in der Mark von Aubstadt für erhaltene 15 Gulden rheinisch verkauft hat. Der Zins ist an Kathedra Petri fällig und mit derselben Summe acht Tage vor oder nach dem Termin ablösbar; dies ist einen Monat vorher anzukündigen. Da die halbe Hufe Lehen vom Aussteller ist, hat Reinhart ihn um Zustimmung gebeten. Der Abt siegelt, auch für seinen Konvent, zum Zeichen dieser Zustimmung.
Der geben ist auff dinstag nach dem sontag Oculi in der vasten 1496.

  • Archivalien-Signatur: 79
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1496 März 8.

Reg. H-Römhild Nr. 1991.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Hermann Graf zu Henneberg bekundet: sein vor ihm erschienener armer Mann Nikolaus (Clas) Schone zu Behrungen (Beringen) hat an Dekan und Kapitel des Stifts zu Römhild (Romhilt) drei Viertel eines Guldens jährlicher Gülte auf sein halbes Lehen, auf dem er zu Behrungen sitzt, für 15 Gulden Landwährung verkauft. Die Gülte ist an Kathedra Petri fällig; eine Ablösung ist möglich und vier Wochen vor dem Termin anzukündigen. Auf Bitten Schones gibt der Graf dazu seine lehnsherrliche Zustimmung; er siegelt mit dem Sekretsiegel.
Der geben ist an sannt Peters tag Cathedra 1497.

  • Archivalien-Signatur: 80
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1497 Februar 22.

Reg. H-Römhild Nr. 2009.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, wie Nr. 70 (1489 Febr. 25).

Pergament


Der römische König Maximilian, König zu Ungarn, Dalmatien, Kroatien etc., Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, Lothringen, Brabant, Steyr, Kärnten, Krain, Limburg, Luxemburg und Geldern, Graf zu Flandern, Habsburg, Tirol, Pfirt, Kyburg, Artois, Burgund Pfalzgrafschaft, Hennegau, Holland, Seeland, Namur und Zutphen, Markgraf des Heiligen Römischen Reiches und zu Burgau, Landgraf im Elsaß, Herr zu Friesland, in der Windischen Mark, zu Pordenone, Salins und Mecheln, bekundet: sein Getreuer, der Reichsfürst Hermann Graf zu Henneberg hat ihm vorgetragen, daß nach altem Herkommen die Untertanen ihre Übertragungen, Vermächtnisse, Bestätigungen usw. vor seinem Zentgericht zu Römhild (Remhilt) gesucht und erhalten haben; diese sind überall als rechtsgültig anerkannt worden. Jetzt untersteht man sich, derartige Handlungen nur dann für rechtskräftig zu halten, wenn sie vor dem Landgericht zu Würzburg (Wurtz-) geschehen sind. Daher ist der König gebeten worden, das alte Herkommen zu bestätigen. Wegen der von Graf Hermann und seinen Vorfahren dem Reich geleisteten Dienste bestätigt der König daher in aller Form die Rechtskraft der durch Untertanen des Grafen vor dem Zentgericht Römhild errichteten Übertragungen, Vermächtnisse und Bestätigungen, als seien diese vor dem Hofgericht zu Rottweil (Rot-) oder dem Landgericht zu Würzburg erfolgt. Untertanen und Getreue werden aufgefordert, Richter und Schöffen des Zentgerichts Römhild im alten Herkommen zu bewahren und nicht zu behindern bei einer Strafe von 20 Mark lötigen Goldes, die dann je zur Hälfte der königlichen Kammer und dem Grafen Hermann und seinen Erben zusteht. Siegel des Königs.
Geben zu Freyburg im Bryßgew am zweiunndzweintzigsten tag des monets Julii 1498 unser reiche des romischen im dreytzehenden und des hungrischen im neuwnten jarn.

  • Archivalien-Signatur: 83
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1498 Juli 22.

Reg. H-Römhild Nr. 2044.

Siegel ab, Reste der blau-rot-weißen Seidenschnur hängen an. Auf dem Umbug: Ad mandatum domini regis proprium Bertoldus archiepiscopus Moguntinus archicancellarius subscripsit. Auf der Rückseite: Registrata Sixtus Olhafen.

Pergament

Freiburg


Gabriel Bischof zu Eichstätt (Eystett) belehnt Hermann Grafen zu Henneberg mit dem Dorf Gollmuthhausen (Galmans-) und Zubehör, seinem Anteil am Weinzehnten zu Schweinfurt (Swein-), dem Besitz zu Eicha (Eyche), Gleichamberg (Gleichen am Perg), Buchenhof (Buchen) und Neblers (Nebelers), wie es von Friedrich Grafen zu He. hergekommen ist und vom Stift zu Lehen rührt. Sekretsiegel des Ausstellers.
Geschehen am montag nach dem sontag Cantate 1498.

  • Archivalien-Signatur: 82
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1498 Mai 14.

Reg. H-Römhild Nr. 2034.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, rund, 3,4 cm Dm., besch. Im Siegelfeld zwei Wappenschilde (rechts Krümme eines Bischofsstabes, links drei Muscheln 2:1). U.: SECRETV(M). GABRIELIS.-EP(ISCOP)I .EYSTET(E)N(SIS).

Pergament


Johann (Hans) Weymar, gesessen zu Haina (Heyn), verkauft Dekan und Kapitel des Stifts Unserer Lieben Frau zu Römhild (Romhilt) einen Viertel Gulden rheinisch jährlichen Zins aus seiner Selde mit Hofstatt am Weißbach (Weyßpach) für erhaltene fünf Gulden rheinischer Währung. Der Zins ist an Kathedra Petri nach Römhild an den Präsenzmeister fällig und mit derselben Summe ablösbar; dies ist einen Monat vorher anzukündigen. Da die Selde von Georg von Herbstadt (-stat) zu Lehen rührt, hat der Verkäufer diesen um Zustimmung gebeten. Der erteilt seine lehnsherrliche Zustimmung unter Vorbehalt seiner Rechte und kündigt sein Siegel an.
Der geben ist auff mitwochen nach dem suntag Oculi 1498.

  • Archivalien-Signatur: 81
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1498 März 21.

reg. H-Römhild Nr. 2031.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Balthasar Truchseß, wohnhaft zu Trappstadt (Trapstat), bekundet: Burkhard Ebenrether zu Milz (Miltz), sein armer Mann und Untersasse, hat zusammen mit seiner Ehefrau Katharina an Dekan und Kapitel des Stifts Unser Lieben Frau zu Römhild einen Viertel Gulden jährlicher Gülte auf sein Seldnergütlein zu Milz mit Behausung, Hofreite, Stadel, Äckern, Wiesen und Krautgarten, Lehen vom Aussteller, für erhaltene fünf Gulden rheinischer Währung zu Franken verkauft. Die Gülte ist an Walpurgis, acht Tage davor oder danach, nach Römhild fällig und kann mit derselben Summe mit Frist von zwei Monaten zum Zinstermin abgelöst werden. Der Aussteller erteilt, wie von Ebenrether erbeten, seine lehnsherrliche Zustimmung und kündigt sein Siegel an.
Der geben ist uff montag nach sannt Walpurgen tag 1499.

  • Archivalien-Signatur: 84
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1499 Mai 6.

Reg. H-Römhild Nr. 2054.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (2 in 2 Reihen geschachte Balken). U.: SIGILLUM. BALTHASAR. TRUCHSES.

Pergament


Abt Nikolaus, Prior Johann Zolner und der Konvent des Benediktinerklosters Michelsberg bei Veilsdorf (Veylsdorff), Würzburger Bistum, verkaufen mit Zustimmung des Bischofs Lorenz von Würzburg, Herzogs zu Franken, und in Anwesenheit des Konrad, Abtes von St. Stephan zu Würzburg und des Konrad Voelker, Doktors beider Rechte, Domherrn zu Breslau und Chorherrn im Haug zu Würzburg, an Abt Johann, Prior Konrad Salczman und den Konvent des Benediktinerklosters Theres, Diözese Würzburg, ihren Besitz zu Trappstadt von 17 ½ Hufen, gekauft von denen von Bünau, Philipp von Schaumberg und Erhard [sic !] von Heldritt, mit allem Zubehör, auch Zinsen und Einkünften nach Ausweis der Urkunden, der Registerbücher und des alten Herkommens. Die Besitzer der Güter und ihre Verpflichtungen werden aufgezählt. Die Aussteller quittieren über den Kaufpreis von 393 Gulden vier Pfund 27 Pfennigen rheinischer, in Franken gängiger Landwährung, lassen die Güter zugunsten der Käufer auf, versprechen Währschaft, sagen die Zinspflichtigen von ihren Eiden los und weisen sie an die Käufer; die einschlägigen Urkunden und Register sind mit zu überantworten. Einschlägige Eintragungen in Registern, die auch sonstigen Besitz zu Trappstadt betreffen und deshalb dem Kloster Veilsdorf verbleiben, sind durchzustreichen. Die Verkaufsurkunden der genannten Vorbesitzer aus den Jahren 1459 und 1478, die auch anderes Gut betreffen und in Händen des Klosters Veilsdorf bleiben, sind bezüglich der nun verkauften Güter kraftlos. Die Aussteller verpflichten sich darauf und siegeln mit Abtei- und Konventssiegel. Lorenz Bischof von Würzburg, Herzog zu Franken, gibt seine Zustimmung und kündigt vorbehaltlich seiner bischöflichen Rechte sein Siegel an. Die beiden Zeugen bekunden, dabei anwesend gewesen zu sein und kündigen ebenfalls ihre Siegel an.
Der geben ist 1500 am abent sant Georgenn des heiligen merterers.

  • Archivalien-Signatur: 88
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1500 April 22.

Papier


Balthasar Burghartt, Dekan, Georg Heylingstetter, Senior und Kustos, sowie das Kapitel des Stifts Unserer Lieben Frau zu Römhild (Romhiltt) bekunden: Peter Werner zu Ipthausen (Ypthawsenn) hat von Elisabeth (Elsen) Staelin zu Saal (Sale) vier Acker Wiesen in der dortigen Mark in steynbigen gekauft, die vom Stift zu Lehen rühren. Die Aussteller verleihen ihm erblich diese Wiesen wie Eigengüter; davon ist, solange dieWiesen ungeteilt sind, jährlich ein Fastnachtshuhn fällig; nach einer Teilung hat jedes Stück ein Fastnachtshuhn zu liefern. Bei Verkäufen steht dem Stift der übliche Handlohn zu. Die Aussteller siegeln mit dem Kapitelssiegel.
Der geben ist uff sant Walpurgen abent 1500.

  • Archivalien-Signatur: 87
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1500 April 30.

Reg. H-Römhild Nr. 2086.

Siegel angehängt, wie Nr. 33 (1454 Aug. 10), grün in Wachsschüssel, Rest.

Pergament


Hermann Graf zu Henneberg bekundet: sein vor ihm erschienener armer Mann Martin Kolb zu Hindfeld (Hintfellt) hat an Dekan und Kapitel des Stifts zu Römhild (Romhilt) einen halben rheinischen Gulden jährlicher Gülte auf sein Erbe in Neblers bei Hindfeld mit Zubehör für zehn Gulden verkauft. Die Gülte ist an Kathedra Petri fällig; eine Ablösung ist möglich und vier Wochen vor dem Termin anzukündigen. Auf Bitten Kolbs gibt der Graf dazu seine lehnsherrliche Zustimmung; er siegelt mit dem Sekretsiegel.
Der geben ist uf dinstag nach sannt Peters tag Kathedra 1500.

  • Archivalien-Signatur: 85
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1500 Februar 25.

Reg. H-Römhild Nr. 2082.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, wie Nr. 70 (1489 Febr. 25).

Pergament


Wilhelm Graf zu Henneberg stiftet zum Lobe Gottes, der Gottesmutter Maria und des heiligen Martyrers Sebastian für das Seelenheil seiner Vorfahren und aller Christgläubigen, die Almosen und andere Hilfen dazu geben, eine ewige Vikarie in der Pfarrkirche zu Themar mit einer Behausung im anliegenden Kirchhof; zum ersten Inhaber hat der Graf Johann Kune präsentiert. Der Vikar hat wöchentlich drei Messen zu lesen; montags eine am Sebastiansaltar mit Kollekte für Brüder und Schwestern der Sebastiansbruderschaft, mittwochs um acht Uhr eine gesungene Allerheiligenmesse am Hochaltar im Chor, freitags um neun Uhr eine Messe von den Leiden Christi auf dem Hochaltar im Chor. Dabei soll jeweils für die Seelen der Grafen von He. und die Mutter des Grafen, Margarete geb. Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg, sowie die Verstorbenen beider Häuser gebetet werden. Die Messen sind zwischen Ostern und Michaelis um acht, im Winter um neun Uhr zu halten, sofern der Pfarrer bei seinen Pflichten nicht behindertwird; dann soll der Vikar die Messe verschieben. Gleiches gilt, wenn die Messen an den festgelegten Tagen nicht gehalten werden können. Auf Wunsch kann der Vikar an anderen Terminen zusätzliche Messen lesen. Jeweils an den Quatembern soll der Inhaber eine Vigil und eine Messe für die Stifter undPatrone der Vikarie halten. An den vier Hochfesten und dem Kirchweihfest hat er den Pfarrer zu unterstützen. Bei dessen Abwesenheit soll er, wenn er darum gebeten wird, die Sakramente reichen. Der Pfarrer soll den Inhaber wie die übrigen Vikare behandeln und zu Tisch laden. Damit der Inhaber seinen Pflichten besser nachkommen kann, hat der Aussteller die Vikarie mit Behausung, Wohnung und Krautgarten versehen, in denen auch Gesinde und Vieh unterkommen können. Von Verpflichtungen gegenüber Zentgraf, Rat und Bürgern zu Themar ist der Inhaber frei. Der Graf hat bei Bürgermeister und Rat der Stadt Themar mit 500 Gulden eine jährliche Gülte von 25 Gulden erworben; die Stadt hat sich verpflichtet, nach Vorliegen der bischöflichen Bestätigung die Gülte an den Inhaber in sein Haus zu liefern. Das Patronat bleibt den Grafen von Henneberg, Regenten zu Schleusingen, vorbehalten; die Verleihung hat an einen Mann zu erfolgen, der Priester ist oder in angemessener Zeit dazu geweiht werden kann; der ist dem Bischof von Würzburg zu präsentieren und von diesem in sein Amt einzusetzen. Der Inhaber darf nur mit Erlaubnis des Grafen abwesend sein. Werden die Gülten ganz oder teilweise abgelöst, ist die Summe mit Rat des Grafen neu anzulegen. Kelche, Ornate und andere Notwendigkeiten haben die Heiligenmeister der Pfarrkirche zu beschaffen. Siegel des Ausstellers.
Geben am montag nach nativitatis Marie 1502.

  • Archivalien-Signatur: 86
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1502 September 12.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Johann (Hans) von Milz zu Gleichamberg bekundet: sein Vetter Dietrich (Ditz) von Milz zu Königshofen und seine Frau Walpurg aus dem Geschlecht von Bibra hatten an Dekan und Kapitel des Stifts Unserer Lieben Frau zu Römhild drei Gulden jährlich an Michaelis fälliger Gülte auf ihren freieigenen Hof zu Merkershausen (Merckers-) bei Königshofen für erhaltene 60 Gulden verkauft nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunde mit Datum uff sonabent nach Galli a. 1482 [Okt. 19]. Nach dem Tod der Ehefrau war Dietrich in Irrungen mit dem Stift geraten und daher vor dem geistlichen Gericht verklagt worden. Der Kauf war für rechtskräftig erklärt worden; dennoch hat sich Dietrich nicht darauf verstehen wollen. In Anbetracht ihrer Verwandtschaft übernimmt Johann die Gülte und verspricht, sie künftig an Michaelis oder acht Tage danach aus seinem Bauhof zu Gleichamberg an den Präsenzmeister in Römhild zu zahlen. Hermann Graf zu He. hat dazu seine lehnsherrliche Zustimmung gegeben. Regelungen für den Fall von Säumnis. Ein Rückkauf ist mit Frist von einem Vierteljahr möglich. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist uff montag nach sanct Bonifacius tag 1507.

  • Archivalien-Signatur: 89
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1507 Juni 7.

Reg. H-Römhild Nr. 2308.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, oval (?), 2,7 x 2,4 cm, besch. Im Siegelfeld Wappenschild (drei zu einem Schrägbalken gestellte Rosen). U.: HANS. VO-N. MILZ.


Heinrich (Heintz) Precht, Johann (Hanns) Schneider, Thomas Haß und Johann (Hanns) Stossel zu Gemünda (Gemunden) an der Rodach verkaufen an Dekan und Kapitel des Stifts Unserer Lieben Frau zu Römhild fünf Gulden rheinisch jährlicher Gülte, fällig an den Präsenzmeister zu Römhild je zur Hälfte an Bartholomei und Valentini auf ihre Selden mit Haus, Hof, Gütern, Äckern, Wiesen und Zubehör in Dorf und Feld Gemünda, Lehen von den Junkern von Giech, und insbesondere von den Wiesen des Heinrich Precht, eine unter der neuen Brücke, die andere unter der Wolfsgrube gelegen, für bereits erhaltene 100 Gulden. Quittung, Auflassung und Währschaftsversprechen. Ein Rückkauf ist mit derselben Summe zum Valentinstag möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen. (1) Apel von Giech gibt seine lehnsherrliche Zustimmung, auch für seine Brüder, kündigt sein Siegel an und bittet seinen Vater (2) Dietrich (Ditzen) von Giech um Mitbesiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der geben ist am freitag nach sanct Valentins tag 1509.

  • Archivalien-Signatur: 90
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1509 Februar 16.

Reg. H-Römhild Nr. 2352.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüsseln. 1) 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (2 Schafscheren) mit Helm. U.: APEL.-VO(N). GIG. 2) 2,9 cm Dm. Siegelfeld wie vor. U.: S. DIETZ. VON.-G[...].1504.

Pergament


Nikolaus (Claus) Schelnberg zu Mendhausen verkauft dem Vorsteher des Predigeramts zu Römhild und seinen Amtsnachfolgern einen halben, an Kathedra Petri nach Römhild fälligen Gulden jährlicher Gülte auf sein Viertel Erbe zu Mendhausen mit der Hofstatt zwischen Georg Scheller und der eigenen mit Zubehör in Dorf und Feld für erhaltene zehn Gulden. Quittung und Währschaftsversprechen. Ein Rückkauf ist jeweils zum Termin möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Schelnberg bittet Margarete von Milz (Miltz), Frau zu Wechterswinkel, um ihre lehnherrliche Zustimmung. Diese kündigt vorbehaltlich ihrer Rechte ihr Siegel an.
Der geben ist 1514 uff sant Peters tag Cathedra.

  • Archivalien-Signatur: 91
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1514 Februar 22.

Reg. H-Römhild Nr. 2420.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Margarete Schott geborene Truchseß, wohnhaft zu Eichelsdorf, verkauft ihren freieigenen Weingarten zu Trappstadt an der alten Burg an Abt Johann zum Michelsberg bei Veilsdorf und seinen Konvent für bereits erhaltene 75 Gulden. Quittung und Währschaftsversprechen. Die Ausstellerin bittet ihren Vetter Balthasar Truchseß zu Trappstadt um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Geben 1516 uff mitwochen nach dem heyligen suntag in der fasten Oculi genant.

  • Archivalien-Signatur: 92
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1516 Februar 27.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, wie Nr. 84 (1499 Mai 6), besch., schlecht ausgeprägt.

Pergament


Nikolaus (Clas) Waltsachs und seine Frau Margarete zu Irmelshausen verkaufen an Lorenz Zitter, Frühmesser zu Haina, und seine Nachfolger einen anderthalb Gulden rheinisch jährlicher, an Weihnachten fälliger Gülte auf ihren Hof zu Irmelshausen zwischen Anton Kirchner und Johann (Hanßen) Hirtt, 16 Acker in jedem Feld und vier Acker Wiesen für erhaltene 30 Gulden zu je 28 Schilling Würzburger Münze. Quittung und Währschaftsversprechen. Ein Rückkauf ist jeweils zum Termin möglich und zwei Monate vorher anzukündigen. Da der Hof vom Spital bei Königshofen zu Lehen rührt, bittet der Aussteller Bürgermeister und Rat daselbst als Vorsteher des Spitals um Zustimmung; die kündigen zum Zeichen dessen das Stadtsiegel an.
Geben auff denn heiligenn Cristabennt 1516.

  • Archivalien-Signatur: 93
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1516 Dezember 24.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Hermann Graf zu Henneberg bekundet: Johann (Hans) Grandwer, Bader zu Römhild, hat den Vorstehern der Michaelskirche auf der Steinsburg bei Römhild einen halben Gulden jährlicher Gülte von der Badestube zu Römhild für erhaltene zehn Gulden verkauft. Die Gülte ist an Kathedra Petri fällig; ein Rückkauf ist zu diesem Termin möglich und einen Monat vorher anzukündigen. Da die Badestube vom Grafen zu Lehen rührt, erteilt dieser, wie von Grandwer erbeten, seine lehnsherrliche Zustimmung und kündigt sein Siegel an.
Der geben ist uff dinstag nach dem sontag Invocavit genant 1517.

  • Archivalien-Signatur: 94
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1517 März 3.

Reg. H-Römhild Nr. 2477.

Unter dem Text Spuren eines aufgedrückten, roten Siegels, 2,4 cm Dm.

Papier


Die Witwe Margarete Zufraß zu Althausen, geborene Greussing, und Barbara Zufraß daselbst, geborene von Milz, Witwe des Bartholomäus Zufraß, bekunden einen Tausch mit Johann, Abt des Klosters auf dem Michelsberg zu Veilsdorf, und seinem Konvent. Diese übertragen den Witwen eine Selde zu Trappstadt gegenüber der Schenke, hat Lorenz Rigler, zinst fünf Schillinge und ein halbes Schock Eier zu Ostern, front zwei Tage mit dem Leib und gibt ein Fastnachtshuhn; die Witwen treten dem Kloster eine Hufe zu Trappstadt ab, die Georg Zollner hat, zinst zehn Schilling. Da diese Hufe besser ist, hat der Abt zusätzlich 17 Gulden gezahlt. Die Ausstellerinnen bitten ihren Schwager Erhard Truchseß zu Wetzhausen um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Geben 1519 uff dinstag nach aller zwolfpoten tag.

  • Archivalien-Signatur: 95
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1519 Juli 19.

Pergament


Dorothea geborene von Stein, Äbtissin des Klosters Wechterswinkel, bekundet: ihr Getreuer Peter Oder zu Mendhausen hat Dekan und Kapitel des Stifts Unserer Lieben Frau zu Römhild einen Gulden rheinisch jährlich an Walpurgis fälligen Zins aus seiner halben Hufe zu Mendhausen zwischen Georg Roener und Balthasar Schelberg samtZubehör in Feld und Dorf für erhaltene 20 Gulden verkauft; ein Rückkauf ist zum Termin möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Da die Hufe vom Kloster zu Lehen rührt, erteilt die Äbtissin, wie erbeten, ihre lehnsherrliche Zustimmung unter Vorbehalt ihrer Rechte und kündigt das Klostersiegel an.
Der geben ist uff montag nach sanct Johanns tag vor der lateinischen pforten 1520.

  • Archivalien-Signatur: 97
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1520 Mai 7.

Reg. H-Römhild Nr. 2534.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Margarete Schott, geborene Truchseß, Witwe des Heinrich (Heintzen) Schott zu Eichelsdorf, bekundet, im Jahr 1516 an Abt Johann und den Konvent auf dem Michelsberg bei Veilsdorf ihren Weinberg an der alten Burg [zu Trappstadt] zwischen Weinbergen des Klosters, ererbt von ihrer verstorbenen Mutter, für 75 Gulden verkauft zu haben. Davon wurden 15 Gulden sofort gezahlt; über die übrigen 60 Gulden, zahlbar nach vier Jahren, war eine Schuldurkunde ausgestellt worden. Die Ausstellerin quittiert nun über den Gesamtbetrag und bittet Balthasar Truchseß zu Trappstadt um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Der geben ist 1520 auff sant Peters tag Kathedra genant.

  • Archivalien-Signatur: 96
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1520 Februar 22.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, wie Nr. 84 (1499 Mai 6), besch., schlecht ausgeprägt.

Pergament


Otto Lebenhan zu Herschfeld, sonst Freybot genannt, verkauft Dekan und Kapitel des Stifts Römhild zwei Gulden rheinisch jährlicher Gülte Landwährung zu Franken zu je 28 Würzburger Schillingen auf Haus und Hof an der Straße mitten im Dorf [Herschfeld], auf denen er jetzt sitzt, oberhalb des Malbronns zwischen Georg Kolb und Johann (Hansen) Freybot mitsamt sechs Acker Wiesen in der wesserunge, 60 Acker Pflugland - je 20 Acker pro Feld - und einen Weingarten am gespreyde, wie er es von Johann (Hansen) Koch gekauft hat, für bereits erhaltene 40 Gulden. Der Zins ist Michaelis, acht Tage davor oder danach, erstmals 1521, nach Römhild an den Präsenzmeister fällig und ablösbar; dies ist ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Da Hof, Äcker, Wiesen und Weingarten Lehen von der Kapelle St. Peter und Paul oberhalb Hendungen sind, bittet der Verkäufer Michael Scherff, Vikar dieser Kapelle, um Zustimmung. Dieser stimmt dem Verkauf des Zinses zu und kündigt sein Siegel an.
Der geben ist uff sonnabent nach sant Thomas dagk des heyligenn zwolffbotens 1520.

  • Archivalien-Signatur: 136
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1520 Dezember 22.

Reg. H-Römhild Nr. 2538.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Dem Konrad Bischof von Würzburg, Herzog zu Franken, bzw. seinem Vikar in spiritualibus teilt Johann Abt zu Veßra, Prämonstratenserordens, Diözese Würzburg, mit: er war gemeinsam mit dem Abt von Fulda, Benediktinerordens, Diözese Mainz, von Papst Julius II. zum Richter und Exekutor in einer Sache bestellt worden mittels einer mit Bleibulle an Hanffaden versehenen, unversehrten und unverdächtigen Urkunde vom 28. Mai 1507; diese ist inseriert. Nach deren Erhalt wurden die Empfänger durch Jakob Genslin, Rat, Kanzler und Prokurator des Grafen von He., ersucht, entsprechend dem päpstlichen Auftrag aus den vorhandenen Mitteln der in der Bulle genannten Liebfrauenkapelle zu Grimmenthal, Diözese Würzburg, eine einfache oder Altarpfründe zu Ehren der hl. Ursula in der Pfarrkirche St. Bartholomäus zu Themar zu errichten und dem vom Grafen dazu präsentierten Christoph Genslin, Priester der Diözese Würzburg,zu übertragen; das Patronatsrecht sollte auf Lebenszeit dem Johann Molitoris, Pleban zu Obermaßfeld, und nach dessen Tod Bürgermeister und Rat der Stadt Themar zustehen. Der Abt von Veßra hat in Erfüllung seines Auftrages und zur Entlastung des Abtes von Fulda die ihm durch Jakob Genslin vorgestellten Zeugen in Anwesenheit eines Notars unter Eid angehört, sich zusätzlich aus Dokumenten informiert und ist zu der Feststellung gelangt, daß die Behauptungen den Tatsachen entsprechen. Mit Rat der Herren Johann Beyer, Johanniterordens, Komturs zu Schleusingen, und Johann Grawe, Benediktinerordens, Priors zu Veßra, Prälaten in der weltlichen Herrschaft des Grafen Wilhelm, und mit Zustimmung des Matthäus Lober, Magister Artium und Rektors der Pfarrkirche zu Themar, und des Johann Molitoris, Plebans zu Obermaßfeld, hat der Aussteller aus den vorhandenen Mitteln der Liebfrauenkapelle zu Grimmenthal, Diözese Würzburg, mit 600 Gulden 30 rheinische Gulden jährlicher Einkünfte in Schleusingen, Themar, Suhl und angrenzenden Orten erworben und von Jakob Genslin eine darüber ausgestellte Urkunde mit Datum 14. Febr. 1521 erhalten; diese ist inseriert. Anschließend legte Jakob Genslin vor: eine weitere Urkunde über zehn Gulden jährlicher, für 200 Gulden erworbener Gülte für das Singen der Stunden von der Jungfrau Maria gemeinsam mit den übrigen Vikaren an der Pfarrkirche; zwei Urkunden, eine über zwei Gulden Gülte, erworben für 40 Gulden, für die Feier der Messe am Ölberg, die andere über einen Gulden Gülte, erworben für 20 Gulden, für das Singen der Messe im Advent; beide Messen werden in der Errichtungsurkunde erwähnt. Beide Pfründen hat der Aussteller auf Bitten des Jakob Genslin und des Christoph Genslin, ersten Inhaber der Vikarie am Ursula-Altar in der Pfarrkirche zu Themar, in der in der inserierten Urkunde beschriebenen Weise errichtet und der Pfründe am Ursula-Altar zugewiesen, der dazu präsentierte Christoph Genslin durch den Komtur Johann Beyer damit investiert; das Patronatsrecht wurde auf Lebenszeit dem Johann Molitoris, Pleban zu Obermaßfeld, und nach dessen Tod Bürgermeister und Rat der Stadt Themar bestätigt; die Investitur bleibt dem Ortsbischof vorbehalten. Die erwähnten Zinse, das Haus und seine Bewohner erhalten die Freiheiten der Kirche. Zuwiderhandelnde ziehen sich die Rache Gottes, den Unwillen des heiligen Stuhls und eine Strafe von 1000 Golddukaten zu, die je zur Hälfte der päpstlichen Kammer und den Geschädigten zustehen. Diese Regelungen sind den Betroffenen in aller Form bekannt gemacht worden. Alle Geistlichen in Stadt und Diözese Würzburg werden aufgerufen, den Christoph Genslin als Inhaber dieser Pfründe anzuerkennen und ihn in deren tatsächlichen Besitz einzusetzen. Für Widersprüche werden drei Termine innerhalb der nächsten sechs Tage angesetzt. Der Aussteller hat darüber dieses Instrument anfertigen, vom Notar unterschreiben, in Form eines Instruments veröffentlichen und mit seinem Siegel und dem des Wilhelm Grafen von He. versehen lassen.
Datum et actum in dicto monasterio Vesserensi et ibidem in habitatione nostre abb

  • Archivalien-Signatur: 99
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1521 März 6.

Signet: Leuchter, aus dem oben eine dreizüngige Flamme schlägt, umgeben von einem Ring, auf zweistufigem Sockel, Aufschrift: S.J.R.-N.P. Siegel an Schnüren angehängt, rot in Holzkapseln. 1) spitzoval, 5 x 3,5 cm. Im Siegelfeld unter gotischer Architektur stehender Abt, Stab in der Rechten, Buch in der Linken. U.: S.ABBATIS.IN.VESSEREN.-O(R)DINIS.P(RE)MONSTRATEN(SIS). 2) rund, 3,7 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (geviert, 1/4 Henne auf Dreiberg, 2/3 geteilt, unten in 2 Reihen geschacht, oben wachsender Doppeladler). U.: S. WILHEM. GRAVE. UND. HER. ZU. HEN(N)EBERG. (Posse Bd. 3 Tafel 53 Nr. 6).

Pergament

Kloster Veßra


Johann Herzog zu Sachsen, Landgraf zu Thüringen und Markgraf zu Meißen bekundet, auch für seinen Bruder Friedrich, Herzog zu Sachsen und Kurfürsten: Sigmund Truchseß hat auf seine Güter zu Zimmerau, vor Zeiten freies Eigen, jetzt Lehen von den beiden Herzögen, Dekan und Kapitel des Stifts Römhild sechseinhalb Gulden jährlichen Zins für 130 Gulden verkauft und um lehnsherrliche Zustimmung gebeten, die hiermit erteilt wird. Aufgedrücktes Sekretsiegel.
Gebenn zu Coburgk am mitwoch nach dem suntagk Oculi a.d. etc. 21.

  • Archivalien-Signatur: 98
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1521 März 6.

Auf der Rückseite aufgedrücktes Oblatensiegel, sechseckig, 1,5 x 1,3 cm. Wappenschild (geviert, unkenntlich).

Papier

Coburg


Lehnsrevers des Philipp von Eberstein gegen Hermann Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist in dem jare und uff den tag als hy oben geschrieben stehet.

  • Archivalien-Signatur: 100
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1523 Juni 1.

Reg. H-Römhild Nr. 2579 / 2580.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, 2,5 cm Dm., besch., schlecht ausgeprägt. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (auf der Spitze stehendes Dreieck, aus dessen Ecken Lilien wachsen) mit Helm. U. nicht lesbar.

Pergament


Bartholomäus Gunther zu Milz verzichtet auf alle Forderungen gegen Dekan und Kapitel des Stifts zu Römhild wegen der Rückkaufurkunde für eine Gülte von einem halben Gulden auf sein Gut in der hardt, das er vor etlichen Jahren von Nikolaus (Clasen) Mawers Witwe gekauft hatte. Den Zins hatte er an vergangenem Michaelis mit zehn Gulden abgelöst; die Urkunde war ihm zurückzugeben. Auf Vermittlung des Albrecht Grafen zu Henneberg verzichtet der Aussteller, nachdem er eine besiegelte Quittung über diese Summe erhalten hat, auf die Urkunde. Das Stift darf wegen des Zinses keine Forderungen mehr erheben. Der Aussteller bittet Wolf von Buttlar (Botler), Amtmann zu Römhild, um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Geben sonnabent nach sanct Katherin tag 1524.

  • Archivalien-Signatur: 101
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1524 November 26.

Reg. H-Römhild Nr. 2609.

Siegel angehängt, braun in Wachsschüssel, rund, 3 cm Dm., schlecht ausgeprägt. Im Siegelfeld Wappenschild (unkenntlich) mit Helm.

Pergament


Lehnsurkunde des Johann, Administrators des Stifts Fulda, Erzkanzlers der römischen Kaiserin, Grafen zu Henneberg, für seinen Vetter Hermann Grafen zu Henneberg. Lehnsobjekt: Vogtei zu Milz mit Herrlichkeiten und Freiheiten, von seinem verstorbenen Vater Graf Friedrich auf ihn vererbt. Rechtsvorbehalt. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist in unnser stat Fulda montags nach dem sonntag Trinitatis 1530.

  • Archivalien-Signatur: 102
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1530 Juni 13.

Reg. H-Römhild Nr. 2723.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 6,9 cm Dm, leicht besch. Im Siegelfeld in Renaissancearchitektur thronender Abt, Schwert mit aufgespießtem Buch in der Rechten, gestützt auf einen Wappenschild (geviert, 1/4 geteilt, oben wachsender Doppeladler, unten in 2 Reihen geschacht, 2/3 Henne auf Dreiberg, mit Herzschild - Kreuz). U.: +SIGILLVM.IOANNIS.ADMINISTRATORIS.FVLDEN(SIS).DIVE.AVGVSTE.ARCHI-CANCELLARII.ETC.

Pergament

Fulda


Lehnsrevers der Brüder Christoph, Wolf und Johann Truchseß zu Sternberg gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Christoph Truchseß siegelt, auch für seine Brüder, die sich dieses Siegels mit bedienen.
Der geben ist in dem jar und uff den tag als obgeschriben stehett.

  • Archivalien-Signatur: 110
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 August 25.

Reg. H-Römhild Nr. 2848 / 2849.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, ca. 2,5 cm Dm. Kleines Reststück mit Teil des Wappenschildes (2 in 2 Reihen geschachte Balken).

Pergament


Lehnsrevers der Brüder Cunz, Eberhard und Alexander sowie Christoph und Georg von der Tann, die beiden letzteren zur Zeit außer Landes, gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Cunz von der Tann.
Geben und geschehen in dem jar und uff den tag als obgeschriben stehett.

  • Archivalien-Signatur: 107
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 Dezember 15.

Reg. H-Römhild Nr. 2870 / 2871.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, wie Nr. 106.

Pergament


Lehnsrevers der Brüder Cunz, Eberhard und Alexander sowie Christoph und Georg von der Tann, die beiden letzteren zur Zeit außer Landes, gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Cunz von der Tann.
Geben und geschehen in dem jar und uff den tag wie obgeschribenn stehett.

  • Archivalien-Signatur: 106
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 Dezember 15.

Reg. H-Römhild Nr. 2868 / 2869.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (gekrümmter Fisch) mit Helm. U.: S. CUNCZEN. VON.-DER. THAN.

Pergament


Lehnsrevers der Brüder Ernst und Friedrich von Buttlar genannt Neuenberg gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Ernst von Buttlar siegelt, auch für den Bruder.
Der geben ist in dem jar und uff den tag als obgeschribenn steett.

  • Archivalien-Signatur: 117
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 Juli 6.

Reg. H-Römhild Nr. 2813 / 2814.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,4 cm Dm., Rest. Im Siegelfeld Wappenschild (zerstört, Butte) mit Helm. U.: S.ERNST.POTLER.

Pergament


Lehnsrevers der Brüder Ernst und Friedrich von Buttlar genannt Neuenberg gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Ernst von Buttlar siegelt, auch für den Bruder.
Der geben ist in dem jar und uff den tag als obgeschribenn stehett.

  • Archivalien-Signatur: 118
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 Juli 6.

Reg. H-Römhild Nr. 2815 / 2816.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, wie Nr. 117.

Pergament


Lehnsrevers der Brüder Jobst und Valentin Diemar zum Adelsberg gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Jobst Diemar siegelt, auch für den Bruder, der kein eigenes Siegel hat.
Der geben ist in dem jar und uff den tag als obgeschriben steett.

  • Archivalien-Signatur: 116
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 Juni 16.

Reg. H-Römhild Nr. 2787 / 2788.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Balken) mit Helm. U.: S.IOB-ST.-DIE-MER.

Pergament


Lehnsrevers der Brüder Siegfried, Moritz und Hertnid von Stein gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Siegfried und Moritz haben, auch für ihren Bruder Hertnid, die Lehnspflicht geleistet. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegfried als Ältester siegelt, auch für seine Brüder.
Geben und geschehenn uff den tag und in dem jar als obgeschriben stehet.

  • Archivalien-Signatur: 103
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 Oktober 9.

Reg. H-Römhild Nr. 2854 / 2855.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an.

Pergament


Lehnsrevers der Brüder Silvester und Wolf Forstmeister gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Silvester, der auch im Namen des Bruders die Lehen empfangen hat, siegelt, auch für diesen.
Der geben ist im jar und uff den tag als obgeschriben stehett.

  • Archivalien-Signatur: 114
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 September 11.

Reg. H-Römhild Nr. 2852 / 2853.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, 2,6 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (zwei gekreuzte Streitkolben, begleitet von 3 Rosen) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar.

Pergament


Lehnsrevers der Brüder und Vettern Caspar, Philipp, Ludwig und Martin von Thüngen gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Philipp von Thüngen, der die Lehnspflicht geleistet hat, siegelt, auch für die Brüder und Vettern.
Der geben ist in dem jare und uff den tag als obgeschribenn steett.

  • Archivalien-Signatur: 109
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 Juli 5.

Reg. H-Römhild Nr. 2807 / 2808.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Balken, belegt mit drei ausgebogenen Pfählen) mit Helm. U.: S.-PHILLIPS.V(ON).THUNG-EN.

Pergament


Lehnsrevers des Bernhard von Thüngen, Amtmanns zu Rothenfels, und seines Sohnes Simon gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. (1) Bernhard und (2) Simon von Thüngen siegeln.
Der geben ist inn dem jare und uff den tag, als obgeschribenn stehett.

  • Archivalien-Signatur: 108
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 Juni 20.

Reg. H-Römhild Nr. 2791 / 2792.

Siegel angehängt. 1) ab, Rest der Pressel. 2) grün in Wachsschüssel, rund, 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Balken, belegt mit drei ausgebogenen Pfählen) mit Helm. U.: S.SIMON.-V(ON).THUNGE(N).

Pergament


Lehnsrevers des Caspar Groß zu Helmershausen gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist in dem jar und uff den tag als obgeschriben stehett.

  • Archivalien-Signatur: 112
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 Juli 6.

Reg. H-Römhild Nr. 2817 / 2818.

Siegel angehängt, grün in Holzkapsel, rund, 2 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Balken) mit Helm. U.: S.CAS[...].GRO[..].

Pergament


Lehnsrevers des Christoph Fuchs zu Schweinshaupten, auch als Lehnsträger für seinen Vetter Erasmus Fuchs, Sohn seines verstorbenen Bruders Wolf Fuchs, gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Christoph siegelt, auch für den Vetter, der kein Siegel hat.
Der geben ist in dem jar und uff den tag als obgeschribenn stett.

  • Archivalien-Signatur: 121
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 Dezember 14.

Reg. H-Römhild Nr. 2866 / 2867.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,8 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (steigender Fuchs) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar.

Pergament


Lehnsrevers des Christoph von Kohlhausen zu Helmershausen gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist in dem jar unnd uff den tag als obgeschriben stett.

  • Archivalien-Signatur: 122
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 Juli 6.

Reg. H-Römhild Nr. 2819 / 2820.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (2 abgewendete Bischofsstäbe) mit Helm. U. S.CRISTOFEL.-V(ON).KOLH(US)EN.

Pergament


Lehnsrevers des Greif von Heßberg zu Eishausen gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist in dem jar und uff den tag als obgeschriben stehett.

  • Archivalien-Signatur: 113
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 August 25.

Reg. H-Römhild Nr. 2846 / 2847.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,6 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (gespalten, rechts drei Rosen übereinander, links 7 mal geteilt) mit Helm. U. auf Schriftband: S.-GREIF.-VON.-HESBERG.

Pergament


Lehnsrevers des Jakob von der Kere, Amtmanns zu Mellrichstadt, gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist in dem jare und uff den tag als obgeschribenn steett.

  • Archivalien-Signatur: 111
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 Juni 20.

Reg. H-Römhild Nr. 2789 / 2790.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an.

Pergament


Lehnsrevers des Johann (Hans) von Ostheim, Amtmanns zu Lichtenberg, gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der gebenn ist im jar und uff den tag als obgeschribenn steett.

  • Archivalien-Signatur: 119
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 Juli 10.

Reg. H-Römhild Nr. 2828 / 2829.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,4 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U.: S. HANS. VO(N).-OSTHE[..].

Pergament


Lehnsrevers des Sebastian Fuchs zu Schweinshaupten gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist im jar und uff den tag als obgeschribenn steett.

  • Archivalien-Signatur: 120
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 Juli 7.

Reg. H-Römhild Nr. 2824 / 2825.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an.

Pergament


Lehnsrevers des Wolf von Steinau zu Euerbach gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist im jar und uff den tag als obgeschriben steett.

  • Archivalien-Signatur: 104
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 Juli 10.

Reg. H-Römhild Nr. 2830 / 2831.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (3 Räder 2:1) mit Helm. U.: S.WOLF.-V(ON).STEINA.

Pergament


Lehnsrevers des Wolf von Steinau zu Euerbach gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der gebenn ist im jar und uff den tag als obgeschriben steet.

  • Archivalien-Signatur: 105
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 Juli 10.

Reg. H-Römhild Nr. 2832 / 2833.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, wie Nr. 104.

Pergament


Lehnsurkunde des Christoph Bischofs zu Eichstätt für Berthold Grafen zu Henneberg. Lehnsobjekte: das Dorf Gollmuthhausen mit Zubehör, der Anteil am Weinzehnten zu Schweinfurt, der Besitz zu Eicha, Gleichamberg, Buchenhof und Neblers, dem Grafen bei der Erbteilung mit seinem Bruder Albrecht zugefallen, hatte zuvor der verstorbene Vater Graf Hermann vom Stift zu Lehen. Sekretsiegel des Ausstellers.
Geschehen am sambstag nach Innocentium 1537.

  • Archivalien-Signatur: 126
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 Dezember 30.

Vgl. Schultes DG 1 S. 673 Nr. 126 (Lehnsrevers des Grafen, zu 1537 Dez. 29 eingeordnet); Reg. H-Römhild Nr. 2872.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, rund, 3,6 cm Dm., besch. Im Siegelfeld mit Mitra gekrönter Wappenschild (geviert, 1/4 Krümme eines Bischofsstabes, 3/4 geviert, 1/4 Eisenhutfeh, 2/3 zwei gekreuzte Schwerter). U.: S. C[......]FERI.-EP(ISCOP)I. EYSTETTEN(SIS).


Schultheiß, Dorfmeister, Zwölfer und Gemeinde des Dorfes Gleichamberg einerseits und Johann (Hans) Wyemer, Müller der oberhalb des Dorfes liegenden Mühle andererseits regeln mit Zustimmung des Berthold Grafen zu Henneberg als Obrigkeit des Dorfes die vom Müller durchzulassende, für Vieh-, Trink- und Kochwasser benötigte Wassermenge. Im Dorf sind drei Brunnenstöcke und Wasserkästen errichtet worden, zu denen der Zufluß an benötigtem Wasser nicht behindert werden darf. Die Mühle, ein Lehen der Kirche St. Alban am Gleichberg, hat dieser früher jährlich drei Pfund Wachs gegeben; der Graf hat jetzt im Einvernehmen mit der Gemeinde den Einwohnern der Mühle zwei Pfund nachgelassen, so daß künftig nur noch ein Pfund fällig ist. Graf und Gemeinde haben den Einwohnern der Mühle einen halben Acker Ellern und drei Bäume beim Wehr (mühlschutz), wie sie versteint sind, überlassen. Der Müller hat dafür das Wasser in den dem Grafen gehörenden awsehe und, wenn dieser gefüllt ist, in das Dorf zu lassen, insbesondere samstags, wenn der Bader zu Gleichamberg nach seiner Gewohnheit das Wasser benötigt, wie es ihm von Graf und Gemeinde zugesagt ist. Beide Seiten haben gelobt, diesen Vertrag zu halten. Zwei gleichlautende Ausfertigungen. Die Parteien bitten Christoph von Eiba, Amtmann zu Römhild, um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Geschehen [...] donnerstag nach dem sontag Invocavit 1536.

  • Archivalien-Signatur: 115
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1536 März 9.

Reg. H-Römhild Nr. 2777.

Papier


Lehnsrevers der Brüder Günther und Wilhelm Vasold zu Sondheim vor der Rhön gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Günther Vasold siegelt, auch für den Bruder, der kein Siegel hat.
Der geben ist uff tag und jar als obgeschriben stehett.

  • Archivalien-Signatur: 125
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1537 Oktober 4.

Reg. H-Römhild Nr. 2901 / 2902.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Weinleiter) mit Helm. U.: S.GONTHER.-[......].

Pergament


Lehnsrevers des Philipp von Eberstein gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist uff tag und jare als obgeschribenn stett.

  • Archivalien-Signatur: 124
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1537 Juni 19.

Reg. H-Römhild Nr. 2889 / 2890.

Siegel angehängt, grün in besch. Wachsschüssel, rund, 2,3 cm Dm., schlecht ausgeprägt. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (auf der Spitze stehendes Dreieck, aus dessen Ecken Lilien wachsen) mit Helm. U. nicht lesbar.

Pergament


Lehnsrevers des Ritters Philipp von Herbstadt zu Haina gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist in dem jar und uff den tagk als obgeschribenn stehett.

  • Archivalien-Signatur: 123
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1537 November 5.

Reg. H-Römhild Nr. 2903 / 2904.

Pergament


Lehnsurkunde des Johann, erwählten und bestätigten Abts zu Fulda, Erzkanzlers der römischen Kaiserin, Primas für Deutschland und Gallien, Grafen zu He., für seinen Vetter Berthold Grafen zu Henneberg. Lehnsobjekt: Vogtei zu Milz mit Zubehör, wie sie zuvor der verstorbene Vater Graf Hermann hatte; sie war Berthold zu dessen Lebzeiten durch Teilung mit dem Bruder Graf Albrecht zugefallen. Siegel des Ausstellers.
Der gebenn ist in unnser stat Fulda dienstags nach Viti martiris 1537.

  • Archivalien-Signatur: 127
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1537 Juni 19.

Reg. H-Römhild Nr. 2888.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug.

Pergament

Fulda


Berthold Graf zu Henneberg gestattet seinem Getreuen Heinrich (Heintz) Schmidt zu Eicha, sonst Reder genannt, an Dekan und Kapitel des Stifts Römhild einen halben rheinischen Gulden Gülte in Landwährung zu Franken auf sein Viertel Erbe zwischen Johann (Hansen) Hainer und Jakob Kercher zu Eicha für erhaltene zehn Gulden zu verkaufen; die Gülte ist an Kathedra Petri fällig und ablösbar; dies ist einen Monat vorher anzukündigen. Auf Bitten des Verkäufers gibt der Graf seine lehnsherrliche Zustimmung und siegelt.
Der geben ist dinstag nach dem sontag Reminiscere 1539.

  • Archivalien-Signatur: 130
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1539 März 4.

Reg. H-Römhild Nr. 2919.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Den Adressaten (ernveste juncker) wird eine durch einen Notar beglaubigte Abschrift der durch den verstorbenen Otto von Milz gegenüber dem Stift Römhild ausgestellten Urkunde übersandt, aus der die Adressaten entnehmen können, welche Rechte sie an den vom Stift erkauften Wiesen haben. Ihrem verstorbenen Vater Johann (Hansen) von Milz ist vor Zeiten ebenfalls eine Abschrift zugesandt worden. Er hat daraufhin keine Ansprüche mehr gegen das Stift erhoben; dieses hofft, daß gleiches nun wieder geschieht und auch der versessene Zins gezahlt wird.
Datum freitag nach Cantate a. etc. 39

  • Archivalien-Signatur: 199
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1539 Mai 9.

Reg. H-Römhild Nr. 2925.

Papier


Johann, erwählter und bestätigter Abt des Stifts Fulda, Erzkanzler der römischen Kaiserin, Primas für Deutschland und Gallien, Graf zu He., schlichtet die Streitigkeiten zwischen seinem Vetter Berthold Grafen zu He. und Wolf von Sternberg zu Callenberg, derentwegen er montags nach Conversionis Pauli [27. Jan.] in Fulda einen gütlichen Tag angesetzt hatte, der aber auf Freitag nach Oculi verschoben werden mußte. Er selbst konnte wegen Leibesschwäche nicht teilnehmen; seine Bevollmächtigten waren Philipp Schenck zu Schweinsberg, Propst auf dem Johannes- und Petersberg vor Fulda, Jakob von Kronberg,Friedrich von Schlitz genannt von Görtz, Hartmann von Boineburg, Amtmann zu Fürsteneck, Karl von Trümbach, Amtmann zu [Burg-] Haun, Christoph von Uissigheim, Balthasar von Weyhers, fuldischer Marschall und Amtmann zu Brückenau, sowie der Kanzler Dr. Johann von Ottera. Graf Berthold hat sich durch Moritz von Heldritt, Balthasar von Ostheim, Jobst von Baumbach und Dr. Johann Gemel als Bevollmächtigte vertreten lassen; Wolf von Sternberg war, begleitet von Verwandten, persönlich anwesend. Auf den drei sternbergischen freien Höfen zu Milz beanspruchte Graf Berthold Zentgerichtsbarkeit, Folge, Steuer und andere Dienstbarkeiten, die der von Sternberg nicht zugestehen wollte. Ereignen sich auf den Höfen und den zugehörigen Gütern künftig Totschläge, andere mit dem Tod bedrohte Straftaten oder fliehen Täter dorthin, dürfen die Täter dort nicht enthalten werden. Die Leichen der Getöteten haben die von Sternberg auf zentbaren Grund zu schaffen, so daß der Graf der Sache rechtlichen Fortgang geben kann. Von allen anderen Forderungen sind die drei Höfe und die darauf wohnenden Leute frei. Damit sind auch die Klagepunkte 4-7 des von Sternberg entschieden wegen Forderung von Plünderung und Brandschatzung, Gefängnis und Bürgschaft des Johann (Hannsen) Franck, das Gebot an Johann (Hannsen) Hirnworst Tochter, Kundschaft zu geben, und die Gefangennahme und peinliche Befragung des Bernhard Schneider. Der von Sternberg hatte geklagt wegen der Ellern, des Zehnten und der Flurmarkung zwischen Römhild und Milz. Hier bleibt es bei der Dienstag nach Jubilate [2. Mai] 1531 von den Räten des Abtes getroffenen Feststellung. Zum achten Klagepunkt wegen des Vogtes Nikolaus (Clausen) Plerer und des Michael Engelhart ist festgelegt: wenn die sternbergischen Diener oder freien Leute etwas mit den Untertanen zu Römhild oder sonstwo zu schaffen haben, haben die Herrschaft He. und ihre Befehlshaber ihnen unverzüglich zu ihrem Recht zu verhelfen. Der neunte Punkt wegen Forderung der Türkensteuer ist im ersten Artikel mit entschieden worden. Im 10. Punkt, vorgebracht von demvon Sternberg und Kloster Rohr betr. Zehnterhebung vom lebenden Vieh, bleiben beide in ihren hergebrachten Rechten. Das dagegen erteilte Gebot ist zurückzunehmen. Auf den beiden sternbergischen Gütern, die das hohe Gericht zu Römhild besuchen, hatte der Graf alle Gebote und Verbote beansprucht, der von Sternberg hatte das bestritten. Die Räte des Abtes haben nun festgelegt, daß die Männer auf diesen Höfen künftig die vier Hauptgerichte besuchen, sonst aber nicht weiter behelligt werden sollen. Erhebt der Vetter weitere Forderungen, ist die Sache vor dem Abt als ordentlichem Richter auszutragen. Der Graf hatte von den sternbergischen Zins- und Lehnleuten Folge, Steuer und andere Dienstbarkeiten gefordert wie von den übrigen Leuten in Milz; der von Sternberg hatte dieses Recht bestritten. Der Vorschlag des Abtes, daß alle Stücke, die die von Sternberg dort von ihm zu Lehen haben, frei sein, der Graf aber auf den anderen Stücken seine Forderungen erheben solle, ist von dessen Bevollmächtigten abgelehnt worden. Der Graf soll sich binnen 14 Tagen schriftlich dazu äußern. Lehnt er das ab, gilt auch in diesem Punkt die zitierte, 1531 getroffene Regelung weiter. Die Parteien haben zugesagt, sich an diesen Spruch zu halten. Jede hat eine Ausfertigung erhalten. Siegel des Ausstellers.
Geschehenn in unnser stat

  • Archivalien-Signatur: 131
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1539 März 15.

Reg. H-Römhild Nr. 2922.

Aufgedrücktes Oblatensiegel, rund, 3,5 cm Dm. Im Siegelfeld Brustbild eines Engels, einen Wappenschild haltend (geviert, 1/4 geteilt, oben wachsender Doppeladler, unten in 2 Reihen geschacht, 2/3 Henne auf Dreiberg, mit Herzschild - Kreuz). U.: SECRE(TVM). IO(HANNIS). ABBATIS. ECCL(ESI)E. FVLDEN[.. ..... A]RCHICA[...].

Papierheft 6 Blatt.

Fulda


Lehnsrevers des Bernhard von Heßberg zu Rödelsee gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist uff tag und jare als obgeschribenn steett.

  • Archivalien-Signatur: 128
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1539 März 7.

Reg. H-Römhild Nr. 2920 / 2921.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,5 cm Dm., stark berieben. Im Siegelfeld Wappenschild (gespalten, rechts drei Rosen übereinander, links 3 Balken) mit Helm. U. nicht lesbar.

Pergament


Lehnsrevers des Hektor Vaitt, auch im Namen seiner Mutter Christina, Witwe, und seiner Geschwister Valentin, Wendel, Bastian, Eckarius Ebner wegen seiner Ehefrau Helena, Margarete und Dorothea, Witwe und Kinder des Sebastian Vaitt, gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Hektor, der kein Siegel hat, bittet, auch für Mutter, Geschwister und Schwager, den Christoph von Eiba, Amtmann zu Römhild, um Besiegelung; der kündigt sein Siegel an.
Geschehen und geben auff jare und tag als obgeschriben steet.

  • Archivalien-Signatur: 129
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1539 Juli 9.

Reg. H-Römhild Nr. 2928 / 2929.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (2 einander durchdringende Bögen) mit Helm. U.: CHRIST[...].-[.....].

Pergament


Lehnsrevers des Stephan Schott zu Breitensee gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist in dem jar und uff den tag als obgeschriben stehett.

  • Archivalien-Signatur: 132
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1540 Mai 18.

Reg. H-Römhild Nr. 2938 / 2939.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (geviert) mit Helm. U.: S. STEFFAN.-SCHOT.

Pergament


Lehnsrevers des Wilhelm von Hutten zu Birkenfeld gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der gebenn ist uff tag und jar als obgeschribenn stehett.

  • Archivalien-Signatur: 133
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1540 Mai 4.

Reg. H-Römhild Nr. 2936 / 2937.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,4 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (2 Schrägbalken) mit Helm. U.: WILHELM.-V(ON). HVT(E)N.

Pergament


Lehnsrevers des Sixtus von Grumbach zu Estenfeld, auch für seine minderjährigen Brüder Karl und Hessel, gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Sixtus, der kein Siegel hat, bittet seinen Vetter Eberhard von Grumbach, Kanoniker an St. Burkhard zu Würzburg, um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Geben unnd gescheenn als obgeschrieben stehet.

  • Archivalien-Signatur: 134
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1541 März 22.

Reg. H-Römhild Nr. 2947 / 2948.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,4 cm Dm., stark berieben. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Mohr) mit Helm. U. auf Schriftband: EBERT.-VON.-GRVMBA-C-H.

Pergament


Lehnsurkunde des Moritz, Bischofs zu Eichstätt und Dompropstes zu Würzburg, für Berthold Grafen zu Henneberg. Lehnsobjekte: das Dorf Gollmuthhausen mit Zubehör, der Anteil am Weinzehnten zu Schweinfurt, der Besitz zu Eicha, Gleichamberg, Buchenhof und Neblers, dem Grafen bei der vom Vater Graf Hermann zu Lebzeiten vorgenommenen Erbteilung mit seinem Bruder Albrecht zugefallen. Sekretsiegel des Ausstellers.
Geschehen in unnserm schloß auf sannd Wilwoldtsperg am mittwoch den fünfften tag Octobris 1541.

  • Archivalien-Signatur: 135
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1541 Oktober 5.

Reg. H-Römhild Nr. 2951.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, rund, 3,8 cm Dm. Im Siegelfeld Brustbild eines Bischofs, Stab in der Linken, die Rechte segnend erhoben, darunter Wappenschild (geviert, 1/4 Krümme eines Bischofsstabes, 2/3 zwei Schrägbalken). U.: S. MAVRITII.-EP(ISCOP)I. EYSTETEN(SIS).

Pergament

Willibaldsburg bei Eichstätt


Lehnsrevers des Kilian von Eberstein zu Bischofsheim vor der Rhön gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist auf jar und tag als obgeschriben stehett.

  • Archivalien-Signatur: 138
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1542 Juni 17.

Reg. H-Römhild Nr. 2955 / 2956.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,6 cm Dm., stark berieben. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (unkenntlich) mit Helm. U.: [KILGEN.-V(ON). EB(ER)]STEIN.

Pergament


Lehnsurkunde des Philipp, erwählten Abts des Stifts Fulda, Erzkanzlers der römischen Kaiserin, Primas für Deutschland und Gallien, für Berthold Grafen zu Henneberg. Lehnsobjekt: die Vogtei zu Milz mit Zubehör, hatte zuvor der verstorbene Vater Graf Hermann, ist durch die von diesem zu Lebzeiten vorgenommene Teilung mit demBruder Albrecht an Graf Berthold gefallen; Albrecht hatte gegenüber dem Vorgänger, Abt Johann, mit Urkunde Romhiltt dinstags Marci Ewangeliste [25. April] 1536 darauf verzichtet. Sekretsiegel des Ausstellers.
Der geben ist inn unnser stadt Fulda sampstags nach Erhardi 1542.

  • Archivalien-Signatur: 137
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1542 Januar 14.

Reg. H-Römhild Nr. 2954.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 3,8 cm Dm. Im Siegelfeld ein Engel, einen Wappenschild haltend (geviert, 1/4 Kreuz, 2/3 geteilt, oben Löwe, unten drei Rauten). U.: +SECRETV(M). PHILIPPI. ELECTI.-ABBATIS. ECCLESIE. FVLDEN(SIS).

Pergament

Fulda


Lehnsrevers des Wilhelm Forstmeister zu Steinach gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist in dem jar und uff den tag als obgeschriben stehett.

  • Archivalien-Signatur: 139
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1543 August 27.

Reg. H-Römhild Nr. 2965 / 2966.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 3 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (2 gekreuzte Streitkolben, begleitet von 3 Rosen) mit Helm. U.: WILHELM. FORSMEISTER.

Pergament


Die Vettern (1) Johann (Hannß) Marschalk zu Ostheim und (2) Georg Sittich Marschalk zu Marisfeld teilen den von ihrem verstorbenen Vetter Wilhelm Marschalk dem Älteren hinterlasssenen oberen Hof zu Ostheim, der ihnen gemeinsam zugefallen ist. Johann erhält die Kemenate und die halbe Hofreite gegen die Behausung des Adolf Heym, Georg Sittich die zwei Hofhäuser und die andere Hälfte der Hofreite gegen Tholl Buedners Behausung. Zum Ausgleich hat Georg Sittich dem Vetter noch 40 Gulden rheinisch in fränkischer Landwährung gezahlt. Er soll zudem die halbe Scheuer, die auf des Vetters Anteil steht, abreißen. Die zugehörigen Männer, Zinse, Gülten, Äcker, Wiesen und sonstiges sind nach Ausweis zweier Register ebenfalls geteilt worden. Zwei Ausfertigungen. Die Aussteller siegeln.
Geschehenn unnd gebenn 1544 am tag Petri Cathedra.

  • Archivalien-Signatur: 142
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1544 Februar 22.

Reg. H-Römhild Nr. 2978.

Siegel 1) angehängt, braun in Wachsschüssel (zerstört), rund, 2,6 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U. auf Schriftband, nicht lesbar. 2) ab, Pressel hängt an.

Pergament


Lehnsrevers des Cunz von der Tann, Amtmanns zu Fladungen und Auersberg, gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist uff den tag und jare als obgeschriben stehett.

  • Archivalien-Signatur: 140
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1544 April 21.

Reg. H-Römhild Nr. 2981 / 2982.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,6 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (gekrümmter Fisch) mit Helm. U.: [....].VON. DER. THAN.
Vgl. Nr. 107 (1536 Dez. 15).

Pergament


Lehnsrevers des Heinrich Wolf von Herbstadt zu Haina gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist in dem jar und uff den tagk als obgeschribenn stehett.

  • Archivalien-Signatur: 141
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1544 Januar 26.

Reg. H-Römhild Nr. 2971 / 2972.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (im Spitzenschnitt gespalten) mit Helm. U. nicht lesbar.

Pergament


Beilegung der Streitigkeiten zwischen Heinrich Wolf von Herbstadt zu Haina einerseits, dessen Pferde- und Handfronern andererseits wegen der Fronen und Dienstbarkeiten. Zu Lebzeiten des Ritters Philipp von Herbstadt zu Haina hatten sich Letztere dem widersetzt, da sie dabei nicht das erhalten hatten, was ihnen gebührte. Zahlreiche Schriften und Gegenschriften sind dazu erstellt worden, mehrere gütliche Verhandlungen haben stattgefunden. Jetzt ist die Sache dem Wolf Heinrich von Herbstadt als Lehnserben zugewachsen. Am Freitag nach Quasimodo Geniti [17. April] 1545 hat deswegen ein Tag vor den Schiedsrichtern (1) Moritz vom Stein zu Ostheim und (2) Johann Bartt wegen des von Herbstadt, (3) Moritz von Heldritt zu Harras und (4) Friedrich von Obernitz, Amtmann zu Römhild, wegen der Froner sowie Berthold Graf zu Henneberg stattgefunden. Im Ergebnis schlichtet der Graf unter Zustimmung der Schiedsrichterund der Parteien wie folgt: 1. Der Widerwillen gegeneinander ist abzustellen. 2. Folgende Fronen sind künftig entsprechend den innegehabten Gütern zu leisten: die Hubner sollen 22 Acker im Frühling und 22 Acker in der Brache auf drei Arten zur Saat von Sommer- bzw. Winterfrucht vorbereiten. Die Seldner sollen schneiden, aufgeben und binden; Gerste ist davon ausgenommen. 3. Auf aufgezählten Wiesen von etwa 100 Acker soll der von Herbstadt das Gras durch die Seldner mähen, zetteln und schleifen lassen; die Hubner fahren es ein, die Seldner treten es. Jeder Hubner hat zwei Tage Mist zu fahren, jeder Seldner zwei Tage Brennholz zu hauen. Jeder Hubner schuldet fünf Fuhren innerhalb einer Meile Weg nach dem Willen des von Herbstadt - aus Exdorf, Obendorf, Dingsleben, Westenfeld oder dem Bibraischen Gehölz. In der zu den Höfen gehörigen Hälfte des Holzes im diffenthal sollen die Seldner Heckreisig hauen und die Hälfte der eingesähten Äcker damit einhecken; die Hofleute sollen dieses auf die Äcker fahren. Die Seldner sollen Schindeln (schaus) und Zäune machen, einen Tag Flachs raufen, einen Tag riffeln, in das und aus dem Wasser legen, wischen und stauchen sowie zwei Tage Flachs brechen. In den vier Krautgärten am großen Baumgarten sollen sie graben, Pflanzen setzen und abhauen. Der von Herbstadt kann die Froner nach Bedarf dazu auffordern lassen und dies aufzeichnen, damit es gerecht zugeht. Die Hälfte des aufgehobenen und gebundenen Hafers sollen die Hofleute einfahren. Der von Herbstadt hat den Fronern dabei wie folgt Essen zu geben: früh vor der Arbeit Suppe, Käse und Brot, mittags ein angemessenes Essen nach Bedarf, zur Vesper, wenn sie dann noch arbeiten, abermals Käse und Brot, zur Nacht zwei Gemüse, Käse und Brot. Bei der Arbeit an halben Tagen ist das Essen entsprechend fällig. Dabei soll der Herr sich großzügig, die Froner sich dienstwillig zeigen. Nichts soll sie vor der Fronpflicht schützen. Der von Herbstadt hat die Froner dabei zu bewahren; er darf sie nicht höher belasten. Beide Parteien haben sich darauf verpflichtet. Zwei gleichlautende Ausfertigungen. Die vier Schiedsrichter siegeln. Der von Herbstadt hat durch Moritz von Stein, die Froner haben durch den Schultheißen Matern Zolner die Einhaltung gelobt.
Geben auff montag nach dem sontag Trinitatis 1545.

  • Archivalien-Signatur: 202
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1545 Juni 1.

Reg. H-Römhild Nr. 3003.

Siegel angehängt. 1) und 3) grüne Reststücke in Wachsschüssel. 2) Rest der Wachsschüssel. 4) ab.

Pergament


Lehnsrevers der Brüder Karl und Hessel von Grumbach zu Estenfeld gegen Berthold Grafen zu Henneberg wegen der Lehen, die ihr verstorbener Bruder Sixtus während ihrer Unmündigkeit für sie mit getragen hatte. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Da die Aussteller keine Siegel haben, bitten sie OnuphriusFreiherrn von Schwarzenberg um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.
Geben und gescheen auff jar und tag als obgeschribenn stehett.

  • Archivalien-Signatur: 143
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1545 August 1.

Reg. H-Römhild Nr. 3004 / 3005.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, rund, 2,8 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (7 mal gespalten) mit Helm. U.: S.IOHA(NN). ONOP-R(IVS). FR(EIHER). ZV. SCHW(ARTZENBERG).

Pergament


Johann (Hanß) von Lichtenstein und Karl von Redwitz, würzburgische Amtleute zu Seßlach und Mainburg, schlichten die Irrungen zwischen Berthold Grafen zu Henneberg und Georg (Jorg) von Bibra zu Irmelshausen. Letzterer hatte sich deswegen an Bischof Melchior von Würzburg, Herzog zu Franken, gewendet. Der hatte beim Grafen dessen Zustimmung zu einer gütlichen Einigung erreicht. Am Montag nach Vocem Iocunditatis [31. Mai] hat eine Ortsbesichtigung des zwischen den Gemeinden von Gollmuthhausen und Wüstung Ottelshausen umstrittenen aufgeworfenen Grabens und des Fischwassersin der Milz stattgefunden; den Grafen haben sein Vetter bzw. Bruder Georg Ernst und Albrecht Grafen zu Henneberg vertreten. Die beiden Gemeinden haben einander die Grenze am Holz zugestanden; Gewässer und Graben vom Holz herab bis an den oberen Weidenstock und den dortigen Markstein waren umstritten. Der Graben soll bleiben wie bisher. Die Fischer des Grafen sollen diesen für den Ablauf des Wassers nutzen und ggf. auch reinigen; die Inhaber der Wüstung Ottelshausen dürfen sie dabei nicht behindern. Der Graben darf nicht weiter ausgeworfen werden; das Fischen ist darin nicht gestattet; der Graben soll versteint werden. Der Graf kann wie bisher Gewässer und Fischweide von Gollmuthhausen den Rangen herab bis zu dem erwähnten, zwischen Gewässer und Graben liegenden Markstein sowie die Hutweide wie seit alters nutzen. Das umstrittene Mühlwehr sollen die von Gollmuthhausen abgebrochen und wieder auf neun Schuh gesetzt haben, da es etwas zu hoch über den Eichpfahl gesetzt war; deswegen sollen He. und Würzburg je zwei geschworene Müller schicken, die am Sonntag oder Montag nach Kiliani Wehr und Mühle besichtigen, den Verlauf des Rohrs festlegen und den Eichpfahl einstecken; deren Entscheidung ist bindend. Die von Gollmuthhausen haben als Strafe für ihr Verhalten die Unkosten zu tragen. Wegen des alten oder von einer Seite so genannten Meussersees bestanden Irrungen zwischen denen von Mendhausen und von Irmelshausen. Der See oder Pfuhl soll künftig Mendhausen, die jetzt gepflügten Felder Irmelshausen zustehen; dies soll so abgesteint werden. Dem Jobst Neuman zu Höchheim, der wegen Verweigerung des Herbsthafers mit denen von Gollmuthhausen vor der Zent Römhildin einen dann verlorenen Rechtsstreit geraten war, hatte der Graf Weizen weggenommen und ihn schließlich wegen Ungehorsams ins Gefängnis gelegt. Er ist gegen Urfehde freizulassen, hat aber künftig den festgelegten Hafer zu liefern; der Weizen ist verfallen. Damit sind die Parteien in den erwähnten Punkten geschlichtet. Georg von Bibra hat allerdings noch weitere Forderungen gegen den Grafen angemeldet wegen des Zehnten zu Gollmuthhausen, wegen der ihm zustehenden Bede aus etlichen Äckern in der dortigen Mark, wegen der Vermarkung eines Ackers auf der Grenze zwischen Gollmuthhausen und Höchheim sowie wegen Versteinung und Anger zwischen Milz und Irmelshausen. Seine Vertreter betonten, der Graf habe davon nichts gewußt und die Betroffenen daher nicht geladen, er wolle sich aber informieren. Georg von Bibra sollte deswegen an seine Räte herantreten, die sich mit ihm deswegen vergleichen würden. Beide Parteien haben diese Regelungen akzeptiert. Es siegeln (1) Graf Berthold, (2) Johann von Lichtenstein, (3) Karl von Redwitz und (4) Georg von Bibra.
Geben ann mitwochen nach Vocem Iocunditatis 1546.

  • Archivalien-Signatur: 145
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1546 Juni 2.

Reg. H-Römhild Nr. 3017.

Siegel 1 u. 4 ab. 3) angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,8 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (drei Balken, darüber ein Schrägfluß) mit Helm. U.: S. KAROLL. V(ON).-REWICZ.

Pergament


Lehnsrevers des Balthasar Speßhart zu Aschenhausen gegen Berthold Grafen zu Henneberg. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der gebenn ist inn dem jar unnd uff denn tag als obgeschriebenn stehett.

  • Archivalien-Signatur: 144
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1546 Februar 27.

Reg. H-Römhild Nr. 3013 / 3014.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an.

Pergament


Berthold Graf zu Henneberg bekundet, durch Unglück, Widerwärtigkeiten, Brände und Unfälle in große, aus seinen Einkünften nicht zu bezahlende Schulden geraten zu sein. Um seine Gläubiger befriedigen und seinen fürstlichen Stand auf seine Lebtage aufrechterhalten zu können, hat er den ihm aus väterlichem Erbe zugefallenen Teil der Herrschaft gegen Übernahme der Schuldenlast seinem Bruder Graf Albrecht angeboten, der aber abgelehnt hat. Da nun kurzfristig Schulden von mehreren tausend Gulden fällig und Leibeserben nicht vorhanden sind, zudem nach dem Rat Rechtskundiger der vom Vater errichtete Teilungsvertrag unter diesen Umständen eine Veräußerung an Dritte zuläßt, hat er den Brüdern Johann Georg und Johann Albrecht, Grafen und Herren zu Mansfeld, Oheimen und Schwägern, das gleiche Anerbieten wie dem Bruder gemacht. Die Räte beider Seiten haben sich wegen Bedienung der Schulden, Lebensunterhalt für den Grafen und Abtretung der Herrschaft verglichen; ein eventueller Überschuß sollte dem Bruder zufallen. Das Angebot an den Bruder ist unter diesen Bedingungen schriftlich erneuert worden; der ist bei seiner Ablehnung geblieben. Daher hat der Aussteller den ihm vom Vater zugefallenen Teil der Herrschaft Henneberg mit allem Zubehör den Grafen von Mansfeld, ihren unmündigen Brüdern und Vettern sowie deren Erben abgetreten, übereignet und eingeräumt; ausgenommen sind Silbergeschirr, Ketten, Kleinodien, Rüstungen, Kleider und Bücher, deren Nutzung er sich auf Lebenszeit vorbehält und über die er auchtestamentarisch verfügen kann. Sofern er darüber nicht anders verfügt, fällt der Nachlaß an die Grafen von Mansfeld. Falls der Graf in die Lage kommt, den Schwägern Unkosten und Zinsen zu ersetzen, kann er die Herrschaft zugunsten seiner Nachkommen in absteigender Linie zurückerwerben. Die Grafen von Mansfeld verpflichten sich dafür, anstatt eines Kaufpreises die in einem übergebenen Register aufgelisteten Schulden zu bezahlen, alle auf dem Anteil des Grafen liegenden Lasten zu tragen, den Vertrag gegenüber dem Bruder des Grafen und gegenüber Dritten zu verteidigen und den Grafen entsprechend seinem fürstlichen Stand zu versorgen und zu unterhalten. Der Graf verspricht, den Vettern auf deren Kosten die Lehen zu verschaffen. Unterschrift und Siegel des Ausstellers.
Gescheenn zu Romhilt am tag Elizabett denn neunntzehenden tag Novembris 1548.

  • Archivalien-Signatur: 146
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1548 November 19.

Reg. H-Römhild Nr. 3043.

Siegel angehängt, rot, rund, 3,2 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (geviert, 1/4 Säule, 2/3 Henne auf Dreiberg) mit zwei Helmen. U. auf Schriftband, nicht lesbar [H.I.H.I.S.]. (Posse Bd. 3 Tafel 52 Nr. 11). Unter dem Umbug: Bertolt Graff und Her zu Hennenbergkg.

Pergament

Römhild


Lehnsrevers der Brüder (1) Karl und (2) Hessel von Grumbach zu Estenfeld gegen Johann Georg und Johann Albrecht Grafen und Herren zu Mansfeld, edle Herren zu Heldrungen. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel der Aussteller.
Der geben ist in dem jare und uff den tage als obgeschrieben stehett.

  • Archivalien-Signatur: 149
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1548 Dezember 13.

Siegel angehängt, 1) ab. 2) leere Wachsschüssel.

Pergament


Lehnsrevers des Jakob von der Kere zu Schwickershausen gegen Johann Georg und Johann Albrecht Grafen und Herren zu Mansfeld, edle Herren zu Heldrungen. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist in dem jar und uff den tage als obgeschrieben steett.

  • Archivalien-Signatur: 148
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1548 Dezember 12.

Siegel angehängt, grün in Holzkapsel (fehlt), rund, 2,7 cm Dm. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (Adlerklaue) mit Helm. U. nicht lesbar.

Pergament


Lehnsrevers des Johann (Hans) von Ostheim zu Friesenhausen gegen Johann Georg und Johann Albrecht Grafen und Herren zu Mansfeld, edle Herren zu Heldrungen. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel der Aussteller.
Der geben ist in dem jare und uff den tag als obgeschriben steett.

  • Archivalien-Signatur: 151
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1548 Dezember 14.

Siegel angehängt, leere Wachsschüssel.

Pergament


Lehnsrevers des Kilian von Eberstein zu Bischofsheim gegen Johann Georg und Johann Albrecht Grafen und Herren zu Mansfeld, edle Herren zu Heldrungen. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist in dem jar unnd uff den tag als obgeschrieben stehett.

  • Archivalien-Signatur: 150
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1548 Dezember 11.

Siegel angehängt, wie Nr. 138 (1542 Juni 17), grün in Holzkapsel (fehlt).

Pergament


Lehnsrevers des Simon von Thüngen zu Roßrieth gegen Johann Georg und Johann Albrecht Grafen und Herren zu Mansfeld, edle Herren zu Heldrungen. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der gebenn ist in dem jar und uff den tag als obgeschriebenn stehett.

  • Archivalien-Signatur: 147
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1548 Dezember 10.

Siegel angehängt, grün in Holzkapsel (fehlt), wie Nr. 108 (1536 Juni 20).

Pergament


Lehnsrevers der Brüder (1) Jobst und (2) Valentin Diemar zum Adelsberg gegen Johann Georg und Johann Albrecht Grafen und Herren zu Mansfeld, edle Herren zu Heldrungen. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Die Aussteller siegeln.
Der geben ist in dem jare unnd uff den tag als obgeschrieben stehett.

  • Archivalien-Signatur: 155
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1549 September 30.

Siegel 1) angehängt, grün in Wachsschüssel, wie Nr. 116 (1536 Juni 16). 2) ab.

Pergament


Lehnsrevers der Brüder und Vettern Weiprecht, Philipp und Eberhard von Thüngen gegen Johann Georg und Johann Albrecht Grafen und Herren zu Mansfeld, edle Herren zu Heldrungen. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Weiprecht siegelt, auch für Bruder und Vetter.
Der geben ist in dem jare unnd uff den tag als obgeschriebenn stehett.

  • Archivalien-Signatur: 152
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1549 September 30.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 2,6 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Balken, belegt mit drei eingebogenen Pfählen) mit Helm. U.: S.WEIPRECHT.-V(ON).THVNGEN.

Pergament


Lehnsrevers des Wilhelm Forstmeister zu Steinach Johann Georg und Johann Albrecht Grafen und Herren zu Mansfeld, edle Herren zu Heldrungen. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der gebenn ist in dem jare und uff den tag als obgeschrieben stehett.

  • Archivalien-Signatur: 154
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1549 September 30.

Siegel angehängt, wie Nr. 139 (1543 Aug. 2), grün in Wachsschüssel.

Pergament


Lehnsrevers des Wilhelm von Hutten zu Birkenfeld gegen Johann Georg und Johann Albrecht Grafen und Herren zu Mansfeld, edle Herren zu Heldrungen. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel der Aussteller.
Der geben ist in dem jar und uff den tag als obgeschrieben steett.

  • Archivalien-Signatur: 153
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1549 Februar 7.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Lehnsrevers des Johann (Hans) von Ostheim zu Friesenhausen gegen Johann Georg und Johann Albrecht Grafen und Herren zu Mansfeld, edle Herren zu Heldrungen. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Siegel des Ausstellers.
Der geben ist in dem jar und uff den tag als obgeschriebenn steett.

  • Archivalien-Signatur: 157
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1550 April 14.

Siegel angehängt. grün in Wachsschüssel, rund, 2,2 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Tischfuß) mit Helm. U.: S.-HANS.VO(N).-OSTHE(M).

Pergament


Lehnsrevers des Weiprecht von Thüngen gegen Johann Georg und Johann Albrecht Grafen und Herren zu Mansfeld, edle Herren zu Heldrungen. Die Lehnsurkunde vom gleichen Tag ist inseriert. Weiprecht siegelt.
Der gebenn ist inn dem jar unnd uff denn tag als obgeschrieben steet.

  • Archivalien-Signatur: 156
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1550 Juni 2.

Siegel angehängt, wie Nr. 152 (1549 Sept. 30), grün in Wachsschüssel.

Pergament


Lehnsurkunde des Wolfgang, erwählten und bestätigten Abtes des Stiftes Fulda, Erzkanzlers der römischen Kaiserin, Primas für Deutschland und Gallien, für Johann Georg und Johann Albrecht, Grafen und Herren zu Mansfeld, edle Herren zu Heldrungen, auch für ihre mündigen und unmündigen Brüder und Vettern. Lehnsobjekt: Vogtei zu Milz mit allem Zubehör, wie sie Berthold Graf zu Henneberg hatte und mit Vertrag vom 19. Nov. 1548 verkauft hatte; der hatte den verstorbenen Abt Philipp um Belehnung der Käufer gebeten. Sekretsiegel des Ausstellers.
Zu urkundt ...in unser stadt Fulda donnerstags nach Praesentationis Mariae 1550.

  • Archivalien-Signatur: 158
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1550 November 27.

Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, rund, 3,7 cm Dm., besch. Im Siegelfeld Engel, einen Wappenschild haltend (geviert, 1/4 Kreuz, 2/3 fünf mal in verwechselten Farben gespalten). U.: S.D(OMINI). WOLFGANGI. DEI. GR(ATI)A. E[............. ....EC]CLESIAE. FVLDENSIS.

Pergament

Fulda


[Bl. 1 r] Verzeichnis der Zinse, die die Grafen von Mansfeld wegen des verstorbenen Grafen Berthold von Henneberg dem Stift Römhild schulden, fünf Positionen, summiert 37 Gulden von 740 Gulden Hauptsumme.
[Bl. 1 v] Schulden, zu denen die Verschreibungen beim Abzug der Mansfeldischen Diener mit hinweggenommen worden sind: Predigeramt, 10 Positionen; St.-Michaels-Kirche auf der Steinsburg, 5 Positionen; [Bl. 2 r] Vikarie im Spital, 25 Positionen.

  • Archivalien-Signatur: 160
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: [1555]

Papier, Doppelblatt.


Die Brüder (1) Johann Friedrich der Mittlere, (2) Johann Wilhelm und (3) Johann Friedrich der Jüngere, Herzöge zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen, und die Brüder (4) Johann Georg, (5) Johann Albrecht, (6) Johann Hoyer und (7) Johann Ernst, Grafen und Herren zu Mansfeld, edle Herren zu Heldrungen, auch für den abwesenden Bruder Peter Ernst und die unmündigen Vettern bekunden: die Grafen von Mansfeld haben vor etlichen Jahren von ihrem verstorbenen Schwager Berthold Grafen zu Henneberg die freie Herrschaft Römhild mit Zubehör gekauft, die allerdings ihrer Grafschaft Mansfeld entlegen, den in Franken gelegenen Landen der Herzöge aber günstig gelegen ist. Deshalb treten sie nach Verhandlungen mit den Räten der Herzöge diese Herrschaft mit Schloß und Stadt Römhild, den Pfandschaften Lichtenberg und Brückenau und allem sonstigen Zubehör an die Herzöge von Sachsen ab und erhalten dafür das Gut Oldisleben, wie es den Herzögen von August, Herzog zu Sachsen und Kurfürsten, durch Vertrag von Naumburg zugekommen ist, sowie 50.000 Gulden in sächsischer Landwährung. Dazu gehören das Dorf Oldisleben mit aufgezählten, zum Amt Sachsenburg gehörigen Stücken; diese sind künftig zu Rittergut und Mannlehen zu empfangen. Regalien, Folge, Bede, Steuer, Tranksteuer, Zoll, Geleit und sonstiges Zubehör der landesfürstlichen Obrigkeit behalten die Herzöge sich vor. In dem durch Poppo Grafen zu Henneberg, Christoph Dompropst zu Halberstadt, Ludwig, Heinrich und Albrecht Georg Grafen zu Stolberg gegen die Brüder und Vettern von Mansfeld wegen der Herrschaft Römhild und Zubehör begonnenen und noch schwebenden Prozeß haben die Grafen von Mansfeld die Herzöge schadlos zu halten; ggf. sind Oldisleben mit Zubehör und die 50.000 Gulden zu restituieren. Dafür werden Schloß und Amt Friedeburg mit einer binnen zwei Monaten zu beschaffenden lehnsherrlichen Zustimmung des Erzbischofs von Magdeburg zu Unterpfand gestellt. Falls sich Veränderungen bezüglich des Klosters Oldisleben ergeben, haben die Herzöge mit ihrem Amt Sachsenburg dafür einzustehen. Der jeweils anderen Seite ist ein besiegeltes Erbregister über Zubehör, Nutzungen und Einkünfte der neuerhaltenen Herrschaft auszuhändigen; alle einschlägigen Archivalien sind zu übergeben. Aufgezählte Arten von Mobilien und das Vieh in den Vorwerken sollen jeweils vor Ort bleiben. Lediglich das der alten Gräfin von Mansfeld gehörende Bettzeug in Römhild steht den Grafen von Mansfeld zu. Vorhandene Getreidevorräte sind gegeneinander zu verrechnen. Zu Michaelis erfolgt der Eintritt in die jeweiligen Einkünfte; eventuelle Rückstände stehen noch den früheren Besitzern zu; an Michaelis endet auch die Dienstzeit des Gesindes. Die Erbhuldigung ist bereits entgegengenommen worden. Die Aussteller siegeln und unterschreiben.
Der gegebenn ist mitwochs nach Bartholomei 1555.

  • Archivalien-Signatur: 159
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1555 August 28.

Siegel an schwarz-goldener Schnur angehängt, 2-5 u. 7 fehlen. 1) rot in Wachsschüssel, rund. 8 cm Dm., stark besch., zerbrochen. Im Siegelfeld fünf Wappenschilde, umgeben von einem Kranz weiterer Wappenschilde, dazwischen U., nicht lesbar. 6) 4 cm Dm., lose. Im Siegelfeld Wappenschild (geviert: 1 u. 4 geviert: 1/4 siebenmal geteilt, 2/3 gerautet; 2 Adler; 3 mit Schrägbalken belegter Löwe) mit zwei Helmen. U.: S.-HANS.HOYERS.GRAF.VND.-HERR.ZV.MA[....].
Unter dem Text: Jo. Frid. der Mitler etc. mpp. Jo. Wilhelm H.z.Sa. mpp. Jo. Frid. der Junger etc. mpp. Hans Jorg Graff zu Mansfelt mein Handschrifft. Hanß Albrecht Graff zu Mansfeldt etc. mein Handt. Hanß Hoyer Graff zu Mansfeldt manu pp. sst. Hans Ernst Graff zu Mansfeldt mpp.

Pergamentheft, 8 Blatt.


Sigmund, postulierter und bestätigter Erzbischof zu Magdeburg, Primas in Germanien, Markgraf zu Brandenburg, zu Stettin, Pommern, der Kaschuben und Wenden, auch in Schlesien zu Crossen Herzog, Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Nürnberg [sic!], gibt seine Zustimmung dazu, daß Johann Georg und Johann Albrecht, Grafen und Herren zu Mansfeld, edle Herren zu Heldrungen, die sich mit seinen Oheimen und Schwägern Johann Friedrich dem Mittleren, Johann Wilhelm und Johann Friedrich dem Jüngeren, Herzögen zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen, wegen des Tauschs der Herrschaft Römhild gegen das Gut Oldisleben mit Datum 28. Aug. 1555 verglichen haben, wegen der von Poppo Grafen zu Hennebeg und den Grafen von Stolberg auf diese Herrschaft erhobenen Ansprüche das Amt Friedeburg zu Unterpfand gestellt haben, das von seinem Erzstift zu Lehen rührt. Er siegelt mit dem Kammersekret.
Geschehen zu Coln ann der Sprewe montags nach Andree 1555.

  • Archivalien-Signatur: 200
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1555 Dezember 2.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, oval, 2,6 x 2,3 cm., schlecht ausgeprägt. Im Siegelfeld Wappenschild (unkenntlich, mit Herzschild). U. nicht lesbar.

Pergament

Cölln an der Spree


Im Namen seiner Herren Johann Friedrich des Mittleren, Johann Wilhelm und Johann Friedrich des Jüngeren, Herzögen zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen, bekundet Peter Müllner, Amtsschreiber zu Römhild: Markus Hutt, Thomas Kremer und Thomas Stiell, Bürger zu Römhild, haben der Vikarie St. Liborii im Spital zu Altenrömhild einen halben Gulden rheinisch fränkischer Landwährung jährlicher, an Martini fälliger Gülte auf ihr Erbe verkauft, an dem Hutt die Hälfte, Kremer und Stiel je ein Viertel besitzen und das aus 28 Acker Pflugland in den drei Feldern, einem Acker Wiesen, einem Hanf- und einem Krautgarten besteht. Den Kaufpreis von zehn Gulden hat der Stiftsverwalter Johann Ruger bereits bezahlt. Ein Rückkauf ist jeweils mit Frist von einem Vierteljahr möglich. Da die Güter von den Herzögen zu Lehen rühren, erteilt der Amtsschreiber in deren Namen und in Abwesenheit des Amtmanns die lehnsherrliche Zustimmung; er siegelt mit dem Petschaft.
Der geben ist sontag nach Martini 1557.

  • Archivalien-Signatur: 161
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1557 November 14.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Martin Schubert zu Gompertshausen verkauft Johann Ruger, Verwalter des Stifts Römhild, für erhaltene 20 Gulden einen rheinischen Gulden jährlich an Michaelis fälliger Gülte fränkischer Landwährung auf aufgezählte Pflugäcker und einen Weinberg in der Mark von Gompertshausen; die Angrenzer, u.a. der Junker Andreas von Heldritt, werden genannt. Ein Rückkauf ist jeweils zum Termin mit derselben Summe möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Da der Weinberg vom Heiligenkasten zu Gompertshausen zu Lehen rührt, bittet Schubert Nikolaus (Clausenn) Geyling und Andreas Lang, Vorsteher des Heiligenkastens, um ihre Zustimmung. Diese geben ihre Zustimmung und bitten zusammen mit Schubert den Thil von Löwenstein (Lebenstainn) zu Gompertshausen um Besiegelung; der kündigt sein Siegel an.
Der gebenn ist dienstag nach Epiphanie domini 1559.

  • Archivalien-Signatur: 162
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1559 Januar 10.

Siegel ab, Pressel hängt an.

Pergament


Lehnsurkunde des erwählten Römischen Kaisers Ferdinand, Königs in Deutschland, Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien und Slavonien, Infanten in Spanien, Erzherzogs zu Österreich, Herzogs zu Burgund, Brabant, Steyr, Kärnten, Krain, Luxemburg, Württemberg, Ober- und Niederschlesien, Fürsten zu Schwaben, Markgrafen des Heiligen Römischen Reiches, zu Burgau, Mähren, Ober- und Niederlausitz, gefürsteten Grafen zu Habsburg, Tirol, Pfirt, Kyburg und Görz, Landgrafen im Elsaß, Herrn auf der windischen Mark, zu Pordenone und Salins etc., für Johann Friedrich den Mittleren, Herzog zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen, auch für seine Brüder Johann Wilhelm und Johann Friedrich den Jüngeren aufgrund einer auf dem jüngsten Reichstag zu Augsburg mündlich durch die Räte und später schriftlich vorgetragenen Bitte und wegen der für die fürstlichen Lande zu Franken 1555 von den Grafen Johann Georg und Johann Albrecht zu Mansfeld tauschweise erworbenen Herrschaft Römhild, die diese ihrerseits von Berthold Grafen zu Henneberg an sich gebracht hatten. Lehnsobjekte: das halbe Gericht Benshausen mit Zubehör; der Anteil des Wildbanns auf dem Thüringer Wald; die übrigen Wildbänne in der Herrschaft; Zent, Halsgericht und Zoll zu Römhild; die Hälfte von Zent, Halsgericht und Zoll zu Münnerstadt; der Bann dieser Gerichte; Erzfunde an Gold, Silber, Kupfer und anderen Metallen in der Herrschaft Römhild und anderswo in diesen Landen; ein Gulden rheinisch von jedem aus der Herrschaft Römhild ausgeführten Fuder Wein; hatten die Grafen Albrecht und Berthold von He. von Kaiser Karl V. empfangen und danach die Grafen von Mansfeld besessen. Als Vertreter des Herzogs Johann Friedrich des Mittleren hat sein Rat Hans Veit von Obernitz das Lehen empfangen. Siegel des Ausstellers.
Geben in unnser Stat Wien am zwaintzigisten Tag des Monats Januarii 1560 unserer Reiche des römischen im dreissigsten unnd der andern im vierunddreissigsten jaren.

  • Archivalien-Signatur: 163
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1560 Januar 20.

Siegel an schwarz-goldener Schnur angehängt, rot in Wachsschüssel, rund, 12,5 cm Dm., stark besch. Im Siegelfeld von zwei Fabeltieren gehaltener, gekrönter Wappenschild (Doppeladler), mit Herzschild (Balken), umgeben von der Ordenskette vom Goldenen Vließ und einem Kranz von elf kleinen Wappenschilden. U. FERDINANDVS. DEI. GRATIA. ELECTVS. RO(MANORVM). IMPERATOR. SEMPER. AVGVSTVS. GERMANIAE. HVNGA[RIAE. BOHEMIAE. DA]LMATIAE. CROATIAE. SCLAVONIAE. ETC. REX.- I(N)FANS. HISPANIARVM. ARCHIDVX. AVSTRIAE. DVX. BVRGVNDIAE. STIRIAE. CHARINTHIAE. CA[RNIOLAE. ET. WVR]TENBERG[AE........]. TYROLIS. ETC. Auf dem Umbug: Ad mandatum electi imperatoris proprium L. Kirchslager sst. Unter dem Umbug: Vice ac nomine reverendissimi domini archicancellarii Moguntini vidit Seld. Jo. Baptista Weber d. Rückseite: R. Mathias Paul Straßberger mp.

Pergament

Wien


Im Namen der Brüder Johann Friedrich des Mittleren, Johann Wilhelm und Johann Friedrich des Jüngeren, Herzögen zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen, bekundet Kaspar Bopp, Amtmann der Herrschaft Römhild: Jakob Hannff, Untertan seiner Herren und wohnhaft zu Herbstadt, hat Johann Ruger, Verwalter des Stifts Unserer Lieben Frau zu Römhild, eine jährlich an Walpurgis fällige Gülte von einem halben Gulden, 28 Schillinge pro Gulden gerechnet, auf sein Seldengut mit Behausung zu Herbstadt zwischen Bastian Chriesten und Michael Schmidts Witwe unter der Linde für erhaltene zehn Gulden verkauft. Regelungen für den Fall von Säumnis. Eine Ablösung ist jeweils zum Termin möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen. Auf Bitten des Hannff gibt der Aussteller im Namen seiner Herren dazu die lehnsherrliche Zustimmung und siegelt.
Der gebenn ist montagk am tage Philippi und Jacobi 1564.

  • Archivalien-Signatur: 164
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1564 Mai 1.

Siegel angehängt, kleines, grünes Reststück an Pressel.

Pergament


Lehnsurkunde des Kaisers Maximilian II. [Titel wie 1560 Jan. 20] für Johann Wilhelm Herzog zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen, auch im Namen seines Bruders Johann Friedrich des Mittleren. Lehnsobjekte: wie 1560 Jan. 20. Siegel des Ausstellers.
Geben in unnser unnd des reichs stat Augspurg den funfunndzwaintzigsten tag des monats Maii 1566 unnserer reiche des römischen im vierdten, des hungerischen im dritten unnd des behemischen im achtzehenden jaren.

  • Archivalien-Signatur: 165
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1566 Mai 25.

Siegel an schwarz-goldener Seidenschnur angehängt, rot in Wachsschüssel, 12,7 cm Dm. Im Siegelfeld von zwei Fabeltieren gehaltener, gekrönter Wappenschild (Doppeladler) mit Herzschild (Balken), umgeben von der Ordenskette vom Goldenen Vließ und einem Kranz von elf kleinen Wappenschilden. U.: MAXIMILIANVS. SECVNDVS. DEI. GRATIA. ELECTVS. ROMANORVM. IMPERATOR. SEMPER. AVGVSTVS. GERMANIAE. HVNGARIAE. BOHEMIAE. DALMATIAE. CROATIAE.-SCLAVONIAE. ETC. REX. ARCHIDVX. AVSTRIAE. DVX. BVRGVNDIAE. STIRIAE. CARINTHIAE. CARNIOLAE. ET. WVRTEMBERGAE. COMES. TYROLIS. ETC.
Unter dem Text: Maximilian mp. Auf dem Umbug: Ad mandatum sacrae Caesareae maiestatis proprium Haller sst. Unter dem Umbug: vice et nomine domini archicancellarii Moguntinensis vidit Irzas [?]. Auf der Rückseite Vermerk über gezahlte Taxen.

Pergament

Augsburg


Joachim Friedrich, postulierter Administrator des Primats und Erzstifts Magdeburg, Markgraf zu Brandenburg, in Preußen, Stettin, Pommern, der Kaschuben, Wenden und in Schlesien zu Crossen Herzog, Burggraf zu Nürnberg und Fürst zu Rügen, bekundet: Johann Georg und Johann Albrecht, Grafen und Herren zu Mansfeld, edle Herren zu Heldrungen, hatten sich mit seinem Oheim und Schwager Johann Wilhelm Herzog zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen, wegen des Tausches der Herrschaft Römhild gegen das Gut Oldisleben mit Vertrag Coburg, 28. August 1555 verglichen. Wegen einer Klage des Grafen Poppo von Henneberg und der Grafen von Stolberg hatten die Grafen von Mansfeld ihr Amt Friedeburg als Sicherheit gestellt und von seinem Vorgänger, Erzbischof Sigmund, mit Datum Cölln an der Spree, 2. Dez. 1555, dazu die lehnsherrliche Zustimmung erhalten. Auf Bitten des Herzogs erneuert der Aussteller diese Zustimmung. Er unterschreibt und siegelt.
Geschehen zu Halle mitwochs nach Luciae 1571.

  • Archivalien-Signatur: 166
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1571 Dezember 19.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, 6,2 cm Dm., besch. Im Siegelfeld vielfach gespaltener und geteilter Wappenschild. U.: S. IOACHIM. FRIDERICVS. [DEI.] GRATIA. POSTVLATVS. ADMINISTRATOR. PRIMATVS. GERMANIAE. ARCHI-EPISCOPVS. [MAGDEBVR]GENSIS. MARCHIO. BRANDENBVRGENSIS. ETC.
Auf dem Umbug: Joachim Friderich Marggraf zu Brandenburgk manu propria sst.

Pergament

Halle


1578, im sechsten Jahr der Indiktion, im Regierungsjahr des erwählten römischen Kaisers Rudolf II. uff donnerstag denn 13. dits monnats Martii frue zwischenn siebenn und acht hora erschienen in der schwarzen Stube auf dem Kaufhaus zu Coburg vor dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen die Herren der fürstlichen Regierung und legten dem Notar einen Protestationszettel vor. Dieser richtete sich gegen ein kürzlich ergangenes Poenalmandat aufgrund einer am 7. Januar vorgenommenen Pfändung, das aufgrund falscher Tatsachenbehauptungen durch Julius Bischof zu Würzburg bzw. seine Bevollmächtigten erlangt worden ist und die Restitution der auf demHof Höchheim abgeholten Mendhausischen Zehntweine vorschreibt. Die Regierung und ihr Amtmann zu Römhild haben auf diese ein gutes Recht. Die Protestation, erhoben im Namen der drei weltlichen Kurfürsten als Vormünder, dient der Sicherstellung der Rechte ihrer unmündigen Herrschaft. Zum weiteren rechtlichen Austrag sind die Herren gerne bereit. Auf ihre Bitten hat der Notar dieses Instrument angefertigt.
Zeugen: Andreas Schultheiß und Hans Herwardt der Ältere, beide Bürgermeister, und Hans Cerrer, Bürger und des inneren Rats zu Coburg.
Instrument des kaiserlichen Notars Magister Paulus Gebhardt von Plauen, wohnhaft zu Coburg.

  • Archivalien-Signatur: 201
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1578 März 13.

Signet: Pflanze mit drei Blütenstauden auf zweistufigem Sockel. Aufschrift oben: M.P.G.P.N.P. Unten in griechischen Buchstaben: .....

Pergament

Coburg


Beilegung der Irrungen zwischen den fürstlich Sächsischen, Römhildischen und Heßbergischen Lehnsleuten einerseits, den Bibraischen Untertanen zu Gleicherwiesen andererseits. Die Standpunkte der Parteien werden jeweils dargelegt. Umstritten waren Hut und Trift auf dem Bibraischen Lehen, im Gereuth genannt, sowie die Entnahme von vier Gulden aus der Gemeindekasse zur Abhaltung des Vogtgerichts durch die Bibraischen; früher, bis zu einer Regelung durch Johann (Hans) von Bibra, sei noch mehr aufgewendet worden. Johann Wilhelm von und zu Heßberg zu Bedheim, Christoph von Heßberg zu Eishausen, Valentin von und zu Bibra zu Roßrieth, jeweils wegen ihrer Lehnsleute, und Sebastian Glaser, Zentgraf zu Römhild, wegen der Sächsischen Lehnsleute, haben die Parteien angehört und verglichen. Den Bibraischen Untertanen werden weitere Wiesen eingeräumt; in Holz, Feld und Flur im Gereutt stehen Hut und Trift künftig allen zu. DieUnkosten des Vogtgerichts bleiben auf vier Gulden beschränkt. Die sächsischen und heßbergischen Untertanen sichern dem Vogtherrn Valentin von Bibra in künftigen Notfällen ihr Wohlwollen zu. Beide Seiten haben sich darauf verpflichtet. Es siegeln Daniel Guttich, fürstlich sächsischer Amtmann zu Römhild, Johann Wilhelm von und zu Heßberg zu Bedheim, auch für den Vetter und die Lehnsleute, sowie Valentin von Bibra zu Roßrieth als Vogtherr. Drei Ausfertigungen, dem Vogt und den Lehnsherren je eine.
Actum Gleichen ahn der Wiesen den fünfften monatstag Octobris 1594.

  • Archivalien-Signatur: 168
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1594 Oktober 5 / 15.

Siegel 1 und 3 ab, Presseln hängen an. 2) angehängt, braun in Holzkapsel (Deckel fehlt), rund, 2,5 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (Vogel) mit Helm. U.: S.DANIEL.-GVTTICH.

Pergament

Gleicherwiesen


Heimert Daniel von Witzleben zu Bastheim verkauft Werner Crispin zu Fulda, riedeselschem Amtmann zu Lauterbach, seiner Frau Eva, ihren Erben und dem Inhaber der Urkunde 24 Viertel Hafer, fällig an Martini aus seinen nächstgelegenen Gütern, für erhaltene 400 Gulden Fuldaer Münze; Unterpfand sind seine Pfandgüter zu Geba im Amt Maßfeld in der Reichsgrafschaft Henneberg. Der Verkäufer stellt seinen Schwager und Vetter Otto Heinrich von Ebersberg genannt Weyhers zu Gersfeld als Bürgen; dieser verspricht, ggf. nach Mahnung binnen vier Wochen die 400 Gulden an die Eheleute und ihre Erben zurückzuzahlen, und stellt seine nächstliegenden Güter zu Unterpfand. Eine Ablösung ist jeweils zu Allerheiligen möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen. (1) Heimert Daniel vonWitzleben und (2) Otto Heinrich von Weyhers siegeln mit den Ringpetschaften.
Gescheen am ersten monatstag November 1594.

  • Archivalien-Signatur: 167
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1594 November 1 / 11.

Siegel ab, Presseln hängen an.

Pergament


Lehnsurkunde des Johann Casimir, Herzogs zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen für Ottilie, Witwe des Michael Schunck, und ihre Erben. Das Lehen ist von den Vorfahren des Ehemannes hergebracht und vor Zeiten von der Grafschaft Henneberg und der Herrschaft Römhild empfangen worden. Lehnsobjekt: eine Hälfte am großen Hof zu Alsleben und einem Hof zu Eschelhorn mit Häusern, Hofreiten, Äckern, Wiesen und dem Holz zu Eschelhorn; dem Herzog in der Teilung mit seinem Bruder zugefallen. Daraus fallen jährlich an Michaelis zehn Malter Weizen, 15 Malter Korn und 27 Malter Hafer Königshofer Maß, ein Wecken zu Weihnachten, ein Fastnachtshuhn und sechs Pfund Schafzins an. Regelungen für den Fall, daß die Herzöge dort Schafe halten. Früher aus dem Hof herausgezogene Teile, u.a. ein Gaden auf dem Kirchhof zu Alsleben, bleiben davon ausgenommen. Zeugen: die Räte und Getreuen Volkmar Scherer, Dr. der Rechte und Kanzler, Hans Caspar von Gottfarth, Hofmarschall, Christoph Hundt von Wenkheim, Hofmeister, Christoph Wolfius, Licentiat der Rechte, Elias Friedrich Volckenantt, Dr. der Rechte, und Bernhard Watzdorff, Sekretär. Siegel des Ausstellers.
Geben inn unserer Ehrenburg zue Coburg 1602 am neununndzwantzigsten monatstage Maii.

  • Archivalien-Signatur: 169
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1602 Mai 29 / Juni 8.

Siegel angehängt, rot in Wachsschüssel, rund, ca. 7 cm Dm., Rest. Im Siegelfeld Ritter zu Pferd in Turnierrüstung, umgeben von einem Kranz von Wappenschilden. U. zerstört. Auf dem Umbug: Volckmar Scherer sst.

Pergament

Coburg


Lehnsurkunde des Christian II., Kurfürsten zu Sachsen etc., auch im Namen der übrigen Herzöge zu Sachsen, für Humpert von Langen. Lehnsobjekt, Sohn- und Tochterlehen von der Grafschaft Henneberg: Kemenate und Sitz beim Dorf zu Oberstadt mit dem davor gelegenen Hof mit Gräben und Begriff; neuneinhalb Hufen und acht Seldnergüter; Schenke und Schankrecht; der alte Hof; der Zehnt von zwei Hufen, die vormals Apel von der Kere genannt von Ruppers, seinem Brudersohn Peter und Otto von der Kere von Eindödhausen gehörten; Schafhof und Schafgang; die Hardt vom Wasser Harras bis zum Hornschuhltal; Kirchlehen und Kirchhof mit dem Sitz daselbst; die Wüstung Schneebach mit Zubehör, Kemenate, Häusern, Höfen, Hofstätten, Äckern, Wiesen, Holz, Feld, Wasser, Wunne und Weide. Diese Lehen hatte zuvor der Statthalter zu Meiningen, Bernhard Marschalk von Ostheim; sie sind durch dessen Tod ohne männliche Erben heimgefallen. Eine Hufe in der Mark zu Wolfmannshausen mit Zubehör, haben Matthias Werner und Caspar Kobe inne; die Weingülten zu Winden, sofern die noch jemand innehat; ein Viertel eines Drittels vom Zehnten zu Obendorf, wie es das erloschene Geschlecht von Herbstadt hatte. Zu Erblehen ein freiadliger, neu erbauter Sitz zu Breitenbach mit Gärten, Äckern, Wiesen, Wunne, Trift und Hut in Holz und Feld sowie dem angrenzenden, 100 Meßruten umfassenden Fischwasser; für dessen Befreiung hat Langen ins Amt Schleusingen 160 Gulden gezahlt. Die Güter dürfen nicht unter der Ritterschaft Landes zu Franken versteuert werden. Sekretsiegel der henneberg. Regierung.
Der gebenn ist zu Schleusungenn am neununndzwantzigsten monatstage Aprilis 1606.

  • Archivalien-Signatur: 170
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1606 April 29 / Mai 9.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, rund, 2,2 cm Dm., schlecht ausgeprägt.

Pergament

Schleusingen


Leiheurkunde des Humpert von Langen zu Oberstadt, kursächsischen Kammerrats zu Dresden, für Matthias Hartung zu Oberstadt und seine Leibes-Lehnserben in absteigender Linie. Lehnsobjekt: Braurecht und das am Schloßgraben neu zu errichtende Brauhaus. Einzelheiten betr. Errichtung, Brau- und Schenkrecht werden geregelt. Wenn die Familie von Langen in Oberstadt ihren Sitz hat, kann sie dort für ihren Bedarf brauen. Siegel und Unterschrift des Ausstellers.
Geschehen denn siebendenn monatstagk Septembris 1606.

  • Archivalien-Signatur: 171
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1606 September 7 / 17.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an. Auf dem Umbug: Humpert von Langen manu pp.

Pergament


Lehnsurkunde des Christian II., Kurfürsten zu Sachsen, auch im Namen der übrigen Herzöge zu Sachsen, für seinen Rat und henneberg. Oberaufseher Humpert von Langen zu Oberstadt und Breitenbach. Lehnsobjekt: Anteil des verstorbenen Bernhard von Bibra zu Irmelshausen am sogenannten Häßlerwald, 500 Acker groß und he. Mannlehen; Langen hat diesen gekauft und um lehnsherrliche Zustimmung gebeten. Er hat zudem Eigengüter des von Bibra zu Oberstadt und einen vormals denen von der Kere zu Eigen gehörenden dortigen Hof erworben, die er dafür zu Lehen aufträgt. Künftig sind diese Güter hennebergisches Sohn- und Tochterlehen. Sekretsiegel der henneberg. Regierung.
Geschehen zu Meynungen den einunndzwanzigsten monatstag Martii 1610.

  • Archivalien-Signatur: 172
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1610 März 21 / 31.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an. Unter dem Umbug: Jacob Schröter D. m.pp.

Pergament

Meiningen


Lehnsurkunde des Johann Georg Kurfürsten zu Sachsen, auch im Namen der übrigen Herzöge zu Sachsen, für seinen Rat und henneberg. Oberaufseher Humpert von Langen. Lehnsobjekt: wie Nr. 170 (1606 April 29 / Mai 9). Sekretsiegel der henneberg. Regierung.
Der gegeben ist zu Meinungen am neunden Septembris 1611.

  • Archivalien-Signatur: 173
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1611 September 9 / 19.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, rund, 2 cm Dm. Im Siegelfeld drei Wappenschilde (Rautenkranz, zwei gekreuzte Schwerter, Henne auf Dreiberg). U.: [FVRST]LICHE.[GRAFSCHAFT].HENNEBERG.
Unter dem Umbug: Jacob Schröter D. m.pp. A. W. Straus S. sst.

Pergament

Meiningen


Lehnsurkunde des Johann Georg Kurfürsten zu Sachsen, auch im Namen der übrigen Herzöge zu Sachsen, für seinen Rat und henneberg. Oberaufseher Humpert von Langen zu Oberstadt. Lehnsobjekte: wie Nr. 172 (1610 März 21 / 31); inzwischen hat Langen auch die andere, Georg von Bibra gehörende Hälfte des Waldes erworben, an der ein Sechstel, etwa 100 Acker, würzburgisches Lehen war, und dieses Sechstel mit Bischof Julius gegen seinen Hof zu Wolfmannshausen, bisher hennebergisches Lehen, ausgetauscht. Langen hat zudem weitere, aufgezählte Güter in Oberstadt hinzugekauft und zu Sohn- und Tochterlehen empfangen. Sekretsiegel der henneberg. Regierung.
Der geben ist zu Meinungen am fünffzehenden monatstag Februarii 1613.

  • Archivalien-Signatur: 174
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1613 Februar 15 / 25.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, wie vor. Unterschriften wie Nr. 173.

Pergament

Meiningen


Lehnsurkunde des Kurfürsten Johann Georg, auch im Namen der übrigen Herzöge zu Sachsen, für die Erben ihres Rates und hennebergischen Oberaufsehers Humpert von Langen: Christian von Langen, Moritz Kanne auf Büchel und Heydthoff, fürstlich brandenburgischen geheimen Rat und Hofmeister, Friedrich Eitel von Buttlar zu Grumbach als Vormünder ihrer Ehefrauen Anna Maria und Anna Katharina sowie aufgrund Vollmacht die beiden ledigen Schwestern Elisabeth und Eva Cordula von Langen. Lehnsobjekte: Lehen zu Oberstadt entsprechend den Urkunden vom 21. März 1610, 9. Sept. 1611 u. 15. Febr. 1613; von Bernhard von Bibra hinzuerworbene Güter zu Oberstadt entsprechend Urkunde vom 13. April 1607. Erbberechtigt sind alle Nachkommen in absteigender Linie entsprechend Urk. vom 9. Sept. 1611. Sekretsiegel der henneberg. Regierung.
Der geben ist zu Meiningen am eilfften Januarii 1630.

  • Archivalien-Signatur: 176
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1630 Januar 11 / 21.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel, wie vor. Unter dem Text: Jacob Schröter D. mpp. Caspar Renniger S. mpp.

Pergament

Meiningen


Lehnsurkunde des Friedrich Wilhelm Herzogs zu Sachsen etc. für Philipp Christian Schöppach. Lehnsobjekt: ein Viertel des Zehnten zu Gleichamberg, haben ihm die Brüder Wolf Dietrich und Hans Albrecht von Heßberg zu Eishausen verkauft. Zeugen: die Räte und Getreuen Dr. Augustus Carpzov, Dr. der Rechte und Kanzler, Georg Sigmund von Erffa zu Erffa und Helmershausen, Karl Günther Förster, Dr. der Rechte, Johann Latermann zu Moggenbrunn und Hieronimus Kannegießer, Kammer- und Lehnssekretär. Siegel des Ausstellers.
Geben zu Coburgk 1646 am siebenundzwantzigsten monatstag Januarii.

  • Archivalien-Signatur: 175
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1646 Januar 27 / Februar 6.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an. Auf dem Umbug: Augustus Carpzov D. mppia.

Pergament

Coburg


Johann Philipp Erzbischof von Mainz, des Heiligen Römischen Reiches Erzkanzler für Deutschland und Kurfürst, Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken, und Friedrich Wilhelm Herzog zu Sachsen, Landgraf in Thüringen und Markgraf zu Meißen, legen ihre nachbarlichen Irrungen bei, die zum Teil schon einmal 1599 durch den Vertrag von Trappstadt geregelt worden waren. Durch den Krieg waren neue hinzugekommen, über die die Räte beider Seiten 1652 in Königshofen sowie 1656 in Römhild und Königshofen verhandelt haben. Geregelt werden die Rechte des Mönchshofs gegenüber dem Hof des Klosters Wechterswinkel in Höchheim und dessen Anspruch auf eine Gülte aus den Zehnten zu Römhild und Mendhausen. Der Hof zu Höchheim und aufgezähltes Zubehör werden nunmehr vom Hochstift Würzburg an den Herzog zu Sachsen abgetreten. Dieser tritt dafür die im Amt Königshofen gelegenen Zehnten von Getreide, Wein und Vieh sowie die sonstigen Naturaleinkünfte an das Hochstift ab. Die einschlägigen Urkunden und Zinsbücher sind abzugeben; die jeweiligen Zinse sind ab Walpurgis 1656 an die neuen Eigentümer fällig. Die dem Herzog zustehenden Einkünfte in den dem Kloster Bildhausen gehörenden Dorf Rothausen werden festgeschrieben; der wegen der territorialen Zugehörigkeit vor dem Reichskammergericht schwebende Prozeß bleibt davon unberührt. Die Vogtei über Rothausen steht weiterhin dem Kloster Bildhausen zu; die kirchliche Gerichtsbarkeit und das Präsentationsrecht für Pfarrer und Kaplan bleibt dem Herzog zu Sachsen. Der Zehnt in der Wüstung Ottenhausen steht dem Pfarrer zu mit Ausnahme des Heuzehnten, der dem Kloster Bildhausen gehört. Die umstrittene erste Stelle unter den Ganerben zu Trappstadt wird dem Herzog zu Sachsen zugestanden. Das Hochstift verzichtet auf das Öffnungsrecht an der Burg Callenberg, einem sächsischen Lehen. Die Regelung der umstrittenen Kompetenzabgrenzung zwischen dem Landgericht Würzburg und dem Zentgericht Römhild und der nach Ansicht des Hochstifts heimgefallenen Lehen der Grafen von He.-Römhild bleibt dem vor dem Reichskammergericht in Speyer schwebenden Prozeß vorbehalten. Die Aussteller siegeln (1, 2). Domdekan Johann Hartmann von Rosenbach, Senior und Domkapitel zu Würzburg erteilen ihre Zustimmung und kündigen ihr Siegel an (3). Die abgetretenen Naturalzinsen werden ausführlich aufgezählt.
Der geben ist zu Königshoffen sambstag den 16/6ten Septembris neuen und alten Calenders 1656.

  • Archivalien-Signatur: 177
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1656 September 6 / 16.

Siegel an blau-rot-weißen Schnüren angehängt, in Holzkapseln (Deckel fehlen). 1) grün, rund, 4,2 cm Dm. Im Siegelfeld mit Kurhut bedeckter Wappenschild (geviert, 1/4 Rad, 2 Rechen, 3 Fahne, mit Herzschild - mit Spitzen geteilt, darauf ein schreitender Löwe). U. nicht lesbar. 2) rot, oval, 3,7 x 3,4 cm. Im Siegelfeldvielfach gespaltener und geteilter Wappenschild mit Herzschild (Rautenkranz). U. nicht lesbar. 3) grün, oval, 3,2 x 2,6 cm. Im Siegelfeld Bischof, Stab in der Linken, Schwert in der Rechten, einen Wappenschild (Rechen) haltend. U.: SIGILL(VM).CAPITVLI.-HERBIPOLENSIS.
Unter dem Text: Johan Philipp Elector Ep. Friederich Wilhelm H. z. Sachssen mpp.

Pergamentheft in Folio, 10 Blatt.

Königshofen


Lehnsurkunde des Marquard Bischofs zu Eichstätt für Friedrich Wilhelm Herzog zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen. Lehnsobjekte: Dorf Gollmuthhausen mit Zubehör, Anteil am Weinzehnten zu Schweinfurt, Besitz zu Eicha, Gleichamberg, Buchenhof und Neblers, früher Lehen der erloschenen Grafen von Henneberg. Für den Herzog hat Dr. Augustus Carpzov, Dr. der Rechte, geheimer Rat und Kanzler zu Coburg, das Lehen empfangen. Sekretsiegel des Ausstellers.
Geschehen in unnserm schloß auf St. Willibaldsburg zue Eystett den vierunndtzwaintzigsten monatstag Maii 1660.

  • Archivalien-Signatur: 179
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1660 Mai 24.

Siegel an rot-weißer Schnur angehängt, rot in Holzkapsel, rund, 4,3 cm Dm. Im Siegelfeld Wappenschild (geviert, 1/4 Krümme eines Bischofsstabes, 2/3 Hirschgeweih) mit Helm. U.: MARQVARDVS. D(EI). G(RATIA). EPISCOPVS. EYSTETT(ENSIS). ET. S(ACRI). R(OMANI). I(MPERII). PRINCEPS. Unter dem Umbug: Marquardt mp.

Pergament

Eichstätt


Marquard Bischof zu Eichstätt ratifiziert unter Zustimmung seines Domkapitels den Vertrag vom 24. Mai 1660 neuen Stils, durch den die zwischen ihm und seinen Vorgängern einerseits, Friedrich Wilhelm Herzog zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen und dessen Vorfahren andererseits bestehenden Irrungen wegen der vormals den erloschenen Grafen zu Henneberg zustehenden hochstiftischen Lehen beigelegt worden sind. Er siegelt mit dem Sekretsiegel.
So geschehen zu Eystett in unnserm schloß uf St. Willibaldtberg den 26. Novembris a. 1660.
Dompropst Johann Eucharius Schenk von Castell, Domdekan Franz Christoph von Heidenheim und das Domkapitel stimmen zu und kündigen ihr Sekretsiegel ad causas an.
Geben in der statt Eystett den 26. Novembris a. 1660.

  • Archivalien-Signatur: 178
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1660 November 26.

Aufgedrückte, an rot-weißen Schnüren befestigte Oblatensiegel. 1) rund, 4,5 cm Dm. Im Siegelfeld von einem Engel gehaltener Wappenschild (geviert, 1/4 Krümme eines Bischofsstabes, 2/3 Hirschgeweih). U.: MARQVARDVS. D(EI). G(RATIA). EPISCOPVS. EYSTETT(ENSIS). ET. S(ACRI). R(OMANI). I(MPERII). PRINCEPS. 2) rund, 4,9 cm Dm. Im Siegelfeld in gotischer Architektur thronende Madonna mit Kind. U.: S.CA[..........].AD.CAVSAS.

Papierheft in Folio, sechs Blatt.

Eichstätt


Lehnsurkunde des Friedrich Wilhelm, Herzogs zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen, für Christian von Langen. Lehnsobjekte: wie Nr. 176 (1630 Jan. 11 / 21). Zeugen: Augustus Carpzov, Dr. der Rechte, geheimer Rat und Kanzler, Georg Sigmund von Erffa auf Sondheim und Weidhausen, Johann Nikolaus Hanwacker, Dr. der Rechte, Land-, Hof- und Regierungsräte, sowie Hieronimus Kannegießer, Kammer- und Lehnssekretär. Siegel des Ausstellers.
Geben zu Coburgk 1661 am dreyzehenden monatstage Novembris.

  • Archivalien-Signatur: 180
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1661 November 13 / 23.

Siegel angehängt, in Holzkapsel, diese jetzt leer. Auf dem Umbug: Augustus Carpzov D. sst.

Pergament

Coburg


Der kaiserliche Hofpfalzgraf Dr. Christoph Philipp Richter, fürstlich Sächsischer Rat, ordentlicher öffentlicher Professor und derzeit Dekan der Juristenfakultät der Universität Jena, Assessor des Sächsischen Hofgerichts und Schöppenstuhls, Hofpfalzgraf durch Urkunde des Kaisers Ferdinand III. mit Datum Prag, 1. Nov. 1647, ernennt aufgrund der einschlägigen, ausführlich aufgezählten Vollmachten den Studenten der Rechte Johann Güttich zum Notar. Dieser ist am 30. Nov. 1644 zu Römhild in Franken geboren als Sohn des Georg Güttich, Pfarrers zu Gleichamberg und Linden, und seiner Ehefrau Anna Juliane, Tochter des Bibraischen Verwalters Johann Peemer, hat ab 1660 sechs Jahre lang das Gymnasium zu Coburg und ab 1666 die Universität Jena besucht; Einzelheiten des Bildungsganges werden beschrieben. Güttich hat sich auf die kaiserliche Notarsordnung von 1512 verpflichtet. Der Aussteller, der ihn in aller Form mit den Symbolen und dem eingezeichneten Signet investiert hat, unterschreibt und siegelt mit seinem Hofpfalzgrafensiegel. Zeugen: Heinrich Lincke, Johann Georg Simonis, Doktoren der Rechte, Johann Neuman, Licentiat der Rechte und Advokat des Stifts Bremen, Johann Georg Kolner, Aktuar der juristischen Fakultät, und Johann Friedrich Popping, Kandidat der Rechte.
In meiner Behausung alhier zu Jhena, geschehen mittwochs, den 22. Julii 1668.

  • Archivalien-Signatur: 181
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1668 Juli 22 / August 1.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug. Unter dem Text: Christoph Philip Richter D. Com. P. C. Eingezeichnetes, farbiges Signet: auf einem Rasenstück senkrecht und auf dem Knauf stehendes Schwert, um das sich eine Schlange windet, die einen Lorbeerkranz im Maul trägt. Zweizeilige U.: IOHANNES. GÜTTICH. ROMHILDA. FRANCUS. NOTARIUS. PUBL(ICUS). CAESAR(EUS).- DOMINE. DA. SERVO. TUO. COR. DOCILE. ANNO. 1668. Im Feld: HIS.DU-CIBUS.

Pergament

Jena


Statthalter, Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Trier stellen dem in Trier geborenen Zimmermann Hans Lukas Gultzheimb, der sich etliche Jahre zu Neustadt in Franken aufgehalten hat und dort sein Handwerk weiter ausüben will, einen Geburtsbrief und ein Leumundszeugnis aus. Nach Aussage des Bäckers Hans Oßburgh, 69 Jahre, und des Faßbenders Jakob Hell, 54 Jahre, ist Gultzheimb Sohn des Johann Lukas Gultzheimb, Schumachers und Bürgers zu Trier, und seiner Frau Helena Schröder und in der Pfarrkirche St. Anton getauft worden. Der Vater ist 1635 in spanische Kriegsdienste getreten und hat mit Frau und Kind die Stadt verlassen. Die verstorbenen Großeltern waren Nikolaus Gultzheimb, Schiffmann und Bürger zu Trier, und seine Frau Margarete sowie Peter Schröder, Krämer und Bürger zu Trier, und seine Frau Irmina. Sekretsiegel der Stadt und Unterschrift des Stadtschreibers.
Geben zu Trier den neunten Aprilis 1669.

  • Archivalien-Signatur: 182
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1669 April 9

Unter dem Umbug: Ex mandato senatus Augustae Trevirorum Johannes Osburgh scribi.

Pergament

Trier


Lehnsurkunde des Kurfürsten Johann Georg II. zu Sachsen, Vormundes seines Vetters Friedrich Wilhelm, Herzogs zu Sachsen etc., für Christian von Langen. Lehnsobjekte: wie Nr. 176 (1630 Jan. 11/ 21), Sohn- und Tochterlehen in des Herzogs Anteil der Grafschaft Henneberg. Zeugen: Augustus Carpzov, geheimer Rat und Kanzler, Johann Nikolaus Hanwacker und Paul Hönn, alle drei Doktoren der Rechte, Johann Kaspar von Körbitz zu Belrieth, Hof- und Regierungsräte, und Hieronimus Kannegießer, Kammer- und Lehnssekretär. Siegel des Mündels.
So geben zu Coburgk 1670 am 14. monatstag Januarii.

  • Archivalien-Signatur: 183
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1670 Januar 14 / 24.

Siegel angehängt, Rest der leeren Holzkapsel. Auf dem Umbug: Augustus Carpzov D. sst.

Pergament

Coburg


Lehnsurkunde des Ernst, Herzogs zu Sachsen etc., als Erbe seines Vetters Herzog Friedrich Wilhelm des Jüngeren für Hermann, Grafen zu Gleichen, Hatzfeldt und Trachenberg, Herrn zu Wildenburg, Kaiserlichen Reichshofrat, Kämmerer und Obristen zu Roß und zu Fuß. Lehnsobjekt: ein Viertel des Zehnten zu Poppenlauer und eine Hofreite daselbst, hatte der Graf zuvor von Herzog Friedrich Wilhelm dem Älteren; er hat durch seinen Bevollmächtigten Johann Alberti, Advokaten zu Coburg, um die Belehnung nachgesucht. Stirbt der Graf ohne Leibes-Lehnserben, sind seine Vettern Adolf Alexander, Heinrich Melchior, Melchior Gottfried und Franz Heinrich, Brüder und Vettern, Freiherren und Herren zu Hatzfeldtund Wildenburg, und deren Leibes-Lehnserben zu belehnen. Zeugen: Augustus Carpzov, Dr. der Rechte, Geheimer Rat und Kanzler, Dr. Paul Hönn, Hof- und Regierungsrat zu Coburg, und Hieronimus Kannegießer, Kammer- und Lehnssekretär. Lehnssiegel des Ausstellers.
Geben zu Coburg 1673 am 22. monatstage Octobris.

  • Archivalien-Signatur: 204
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1673 Oktober 22 / November 1.

Siegel angehängt, Reste eines roten, runden Siegels und der Holzkapsel. Unter dem Umbug: Auff Befehl des Herrn Vatters Gnaden Friederich H. z. Sachssen mpp. Auf dem Umbug: Augustus Carpzov D. sst.

Pergament

Coburg


Lehnsurkunde des Ernst, Herzogs zu Sachsen etc., für Christian von Langen. Lehnsobjekte: wie vor. Zeugen: Ernst Ludwig Avemann, Dr. der Rechte und Kanzler, Jakob Heinrich Heydenreich, Licentiat der Rechte, Präses des Konsistoriums und Hofrat, Johann Jakob Avianus, Dr. der Rechte, Hof- und Konsistorialrat, Paul Becker, Lic. der Rechte und Hofrat, Hans Heinrich von Witzleben, Stallmeister, Johann Balthasar von Gablkofen, Kammerjunker, und Hieronimus Brückner, Lehnssekretär. Siegel des Ausstellers.
Geben auff unserm hauße Friedenstein 1673 den 24. monathstag Maii.

  • Archivalien-Signatur: 184
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1673 Mai 24 / Juni 3.

Siegel angehängt, leere Holzkapsel, Deckel fehlt. Auf dem Umbug: Ernst Ludwig Avemann D. Cantzler mpp. Auf der Rückseite Kollationsvermerk.

Pergament

Friedenstein (Gotha)


Lehnsurkunde des Ernst, Herzogs zu Sachsen etc., für Philipp Christian Schöppach. Lehnsobjekt: ein Viertel des Zehnten zu Gleichamberg, ihm durch die verstorbenen Brüder Wolf Dietrich und Hans Albrecht von Heßberg zu Eishausen käuflich überlassen. Zeugen: Augustus Carpzov, geheimer Rat und Kanzler, Johann Nikolaus Hanwacker und Paul Hönn, Doktoren der Rechte, Hof- und Regierungsräte, und Hieronimus Kannegießer, Kammer- und Lehnssekretär. Siegel des Ausstellers.
Geben zu Coburg 1673 am vierten monatstag Junii.

  • Archivalien-Signatur: 185
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1673 Juni 4 / 14.

Siegel angehängt, Holzkapsel mit kleinen Resten eines roten Siegels. Unter dem Umbug: Auff Befehl des Herrn Vattern Friederich H. z. Sachssen mpp. Auf dem Umbug: Augustus Carpzov D. sst. Auf der Rückseite Kollationsvermerk.

Pergament

Coburg


Lehnsurkunde des Marquard Bischofs zu Eichstätt für Ernst Herzog zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen. Lehnsobjekte: Dorf Gollmuthhausen mit Zubehör, Anteil am Weinzehnten zu Schweinfurt, Besitz zu Eicha, Gleichamberg, Buchenhof und Neblers, früher Lehen der erloschenen Grafen von Henneberg, zuletzt von den Herzögen Friedrich Wilhelm dem Älteren und dem Jüngeren empfangen. Als Bevollmächtigter hat Georg Christoph Dreher, Hof- und Justizrat zu Altenburg und zur Zeit Abgesandter beim Reichstag zu Regensburg, die Lehnspflicht geleistet. Sekretsiegel des Ausstellers.
Geschehen in deß heyligen Reichs statt Regenspurg den neunten monatstag Novembris 1673.

  • Archivalien-Signatur: 186
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1673 November 9.

Siegel ab, vier Löcher (für Schnur) im Umbug.

Pergament

Regensburg


Lehnsurkunde des Friedrich, Herzogs zu Sachsen, wegen der Anteile an der Grafschaft Henneberg für Christian von Langen. Lehnsobjekte: wie Nr. 1676 (1630 Jan. 11 / 21). Als Bevollmächtigter hat Johann Kühleß, marschalkischer Vogt zu Marisfeld, das Lehen empfangen. Zeugen: Ernst Ludwig Avemann, Dr. der Rechte, geheimer Rat und Kanzler, Johann Jakob Avianus, Dr. der Rechte, Präsident des Konsistoriums und Hofrat, Paul Becker, Dr. der Rechte und Hofrat, Johann Balthasar von Gablkofen, Konsitorialrat und Kammerjunker, und Hieronimus Brückner, Dr. der Rechte und Lehnssekretär. Siegel des Ausstellers.
Geben Friedenstein 1676 den 12ten monatstag Maii.

  • Archivalien-Signatur: 187
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1676 Mai 12 / 22.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel (Deckel fehlt), rund, 9,8 cm Dm., Rest. Im Siegelfeld Ritter zu Pferd in Turnierrüstung, umgeben von einem Kranz von Wappenschilden. U. zerstört.
Unter dem Text: Friederich H. z. Sachsen sst. Auf dem Umbug: Ernst Ludwig Avemann Cantzler mpp. Auf der Rückseite Kollationsvermerk.

Pergament

Friedenstein (Gotha)


Lehnsurkunde des Marquard Bischofs zu Eichstätt für Friedrich Herzog zu Sachsen, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen, auch für seine Brüder. Lehnsobjekte: Dorf Gollmuthhausen mit Zubehör, Anteil am Weinzehnten zu Schweinfurt, Besitz zu Eicha, Gleichamberg, Buchenhof und Neblers, früher Lehen der erloschenen Grafen von Henneberg, zuletzt vom verstorbenen Vater Herzog Ernst empfangen. Als Bevollmächtigter hat Georg Christoph Dreher, Dr. der Rechte, Hof- und Justizrat zu Altenburg und zur Zeit Abgesandter beim Reichstag zu Regensburg, die Lehnspflicht geleistet. Sekretsiegel des Ausstellers.
So geben und geschehen in deß heyligen Reichs statt Regenspurg den 22./12. monatstag Juniii a. 1676.

  • Archivalien-Signatur: 188
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1676 Juni 12 / 22.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel (Deckel fehlt), wie Nr. 179 (1660 Mai 24).

Pergament

Regensburg


Friedrich Herzog zu Sachsen als Ältester, auch für seine Brüder, sowie der Zeughausverwalter und Oberfeuerwerker zu Gotha auf dem Haus Friedenstein, Caspar Voigtmann, stellen Heinrich Herzog zu Sachsen einen Lehrbrief in der Kunst der Feuerwerks- und Büchsenmeisterkunst aus. Dieser hat am 2. Nov. vor seinen Brüdern Friedrich,Albrecht, Bernhard, Christian, Ernst und Johann Ernst, Friedrich von Thillisch, fürstlich Sächsischem Obristen, geheimen Kriegsrat und Kommandanten zum Friedenstein, Gotha und Maßfeld, Christian Wilhelm von Geismar, Wolf Christoph von Bronsart, Hans Sigmund von Schaumberg, Hofmeister, Stallmeister und Kammerjunker, weiteren Cavalliers sowie anderen, in der Feuerwerks- und Büchsenmeisterkunst erfahrenen Personen eine Probe seiner Kunst in Ernst- und Lustsachen sowie Probeschüsse aus Böllern und Kanonen abgegeben. Auf seine Bitte wird ihm diese Bescheinigung und Lehrbrief ausgestellt. Einige der Anwesenden siegeln und unterschreiben.
Geben zu Glücksburgh in Römhildt den 11. Novembris 1679.

  • Archivalien-Signatur: 190
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1679 November 11 / 21.

Aufgedrückte, rote Lacksiegel. 1) oval, 2,5 x 2,3 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (vielfach gespalten und geteilt) mit Helmen. 2) oval, 1,5 x 1,3 cm. Im Siegelfeld Wappenschild (Zirkel) mit Helm, darüber Initialen C.V. 3) oval, 2,2 x 1,8 cm. Im Siegelfeld gekrönter Wappenschild (gekrönter Löwe). Daneben Unterschriften: Friederich H. z. S. (2) Ernst H. z. Sachßen. (3) Caspar Vogttman. (4) Frid. v. Thillisch mpp.

Pergament

Römhild


Lehnsurkunde des Friedrich, Herzogs zu Sachsen, wegen der Anteile an der Grafschaft Henneberg für Adam Humprecht und Hans Ludwig von Langen. Lehnsobjekte: wie Nr. 1676 (1630 Jan. 11 / 21). Als Bevollmächtigter hat Johann Kühleß, marschalkischer Vogt zu Marisfeld, das Lehen empfangen. Zeugen: Ernst Ludwig Avemann, Dr. der Rechte, geheimer Rat und Kanzler, Christian Friedrich Prüschenk vonLindenhof, Hof- und Justizrat und Oberamtmann zu Wachsenburg, Ichtershausen, Tonndorf und Kranichfeld, Johann Jakob Avianus, Dr. der Rechte, Hofpfalzgraf und Präsident des Konsistoriums, Paul Becker, Dr. der Rechte, Johann Balthasar von Gablkofen und Johann Ludwig von Hanstein, alle Hof- und Justizräte, und Hieronimus Brückner, Dr. der Rechte und Lehnssekretär. Siegel des Ausstellers.
Geben Friedenstein 1679 den 7. monatstag Martii.

  • Archivalien-Signatur: 189
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1679 März 7 / 17.

Siegel ab, Pressel hängt an. Unter dem Text: Friederich H. z. Sachsen sst. Auf dem Umbug: Ernst Ludwig Avemann Cantzler mpp. Auf der Rückseite Kollationsvermerk.

Pergament

Friedenstein (Gotha)


Lehnsurkunde des Heinrich, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Kleve und Berg, Landgrafen in Thüringen, Markgrafen zu Meißen, gefürsteten Grafen zu Henneberg, Grafen zu der Mark und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein, für Johann, Johann Tobias, Johann Georg und Arnolf Friedrich Schöppach, Söhne des Philipp Christian Schöppach zu Haubinda. Lehnsobjekt: ein Viertel des Zehnten zu Gleichamberg. Als Bevollmächtigter hat Georg Christoph Mercklin zu Schmerfeld das Lehen empfangen. Zeugen: Ernst Ludwig Avemann, Dr. der Rechte, geheimer Rat und Kanzler, Johann Laurentius Keyßner, Dr. der Rechte, Hof-, Justiz- und Konsistorialrat zum Friedenstein, und der Lehnssekretär Ägidius Funck. Siegel des Ausstellers.
Geben Friedenstein 1686 am 1. monatstage Julii.

  • Archivalien-Signatur: 191
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1686 Juli 1 / 11.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel (Deckel fehlt), rund, 9,4 cm Dm. Im Siegelfeld Ritter zu Pferd in Turnierrüstung mit Lanze, umgeben von einem Kranz von 16 Wappenschilden. U.: DEI. GRATIA. HEINRICUS. DUX. SAXONIAE. IUL. CLIV. MONT. LANTGR. THUR. MAR. MISN. PRINC. HENN. COM. MAR. ET. RAV. D. IN. RAVENSTEI(N).
Unter dem Text: Henrich H. z. Sachssen. Auf dem Umbug: Ernst Ludwig Avemann D. Johann Laurentius Keyßner D. sst.

Pergament

Friedenstein (Gotha)


Der erwählte Römische Kaiser Leopold [vollständiger Titel] teilt seinen Obrist-Feldwachtmeistern, Obristen, Obristleutnants, Obristwachtmeistern usw. mit, daß er Heinrich Herzog zu Sachsen etc., Obrist-Feldwachtmeister und Obristen über ein Regiment Dragoner und eines zu Fuß, wegen der im gegen die Krone Frankreich herrschenden Krieg, insbesondere bei der Belagerung von Mainz, erwiesenen Fähigkeiten zum Feldmarschall-Leutnant bestellt hat. Geben in unserer statt Wienn den sechzehenden monatstag Januarii ...

  • Archivalien-Signatur: 192
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1691 Januar 16.

Aufgedrücktes Oblatensiegel, rund, 6,2 cm Dm. Im Siegelfeld gekrönter Doppeladler, auf der Brust einen vielfach gespaltenen und geteilten Wappenschild, um den sich die Ordenskette vom Goldenen Vließ rankt. U.: LEOPOLDVS. D.G. EL. RO. IMPER. SE. AVG. GERM. HVNGA. BOHE. REX. ARCH. AVST. DVX. BVR. CO. TYR.
Unter dem Text: Leopoldt. E. R. v. Starhemberg. Ad mandatum Sacrae Caesareae Maiestatis proprium Christoph Dorsch. Johann Adam Wöber sst.

Papier

Wien


Heinrich, Herzog zu Sachsen etc., kaiserlicher General-Feldzeugmeister und Obrister über ein Regiment Dragoner und eines zu Fuß, erteilt seinem Kammersekretär Johann Güttich die Erlaubnis zur Errichtung einer Mahlmühle neben seiner bereits vorhandenen Schmelzhütte. Einzelheiten werden geregelt. Der Kammer steht daraus jährlich an Michaelis ein Gulden Erbzins zu. Unterschriftund Sekretsiegel des Ausstellers.
So geschehen Glücksburg in Römhild den fünffzehenden Decembris 1699.

  • Archivalien-Signatur: 193
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1699 Dezember 15 / 25.

Siegel ab, Pressel hängt an. Unter dem Umbug: Henrich H. z. Sachssen sst.

Pergament

Glücksburg zu Römhild


Lehnsurkunde des Heinrich, Herzogs zu Sachsen etc., Kaiserlichen Generalfeldzeugmeisters und Obristen über ein Regiment Dragoner und eines zu Fuß, für Philipp Ludwig, Johann Hartmann, Domkapitular bzw. Cellerar und Scholaster zu Bamberg und Würzburg, Landrichter des Herzogtums Franken, sowie Anton Konrad Philibert, würzburgischen Hofrat und Oberamtmann zu Rimpar und Prosselsheim, Gebrüder von Rosenbach, und deren Leibes-Lehnserben. Lehnsobjekt: ein Viertel des Zehnten zu Poppenlauer und eine Hofreite daselbst, zuvor vom verstorbenen Vater Herzog Ernst an Franz und Heinrich, Grafen von Hatzfeldt und Trachenberg, und von Heinrich selbst an Sebastian, Grafen zu Hatzfeldt und Trachenberg, verliehen; die Brüder von Rosenbach haben das Lehen mit Vertrag vom 29. April 1699 gekauft und durch ihren Bevollmächtigten Johann Wendel Müller, sächsischen Sekretär, um die Belehnung nachgesucht.
Zeugen: Adolf Christian Avemann, gemeinsamer Geheimer Regierungs- und Kriegsrat, Johann Jacobs, des Ausstellers Hofrat und Vizepräsident des Konsistoriums, Johann Georg Förster, gemeinsamer Hof- und Justizrat auf Friedenstein, und Ägidius Funck, Lehns- und Gerichtssekretär des Ausstellers. Siegel des Ausstellers.
Geben Glücksburg in Römhild 1700 am 28ten monathstage Maii.

  • Archivalien-Signatur: 203
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1700 Mai 28.

Siegel ab, Rest der Pressel hängt an. Unter dem Text: Henrich H. z. Sachssen mpp. Auf dem Umbug: J. J. Bachoff sst. Johann Jacobs.

Pergament

Glücksburg zu Römhild


Lehnsurkunde des Heinrich, Herzogs zu Sachsen etc., für Johann Casimir Moll, Sohn des verstorbenen Georg Sigmund Moll, nach Erbteilung mit dem Bruder Johann Rudolf vom 18. April 1704. Lehnsobjekt: adliger Ansitz Schloß Haina mit Begriff, Wassergraben und eingeschlossenem Würzgarten, abgesteint mit der Gemeinde, und weiterem, aufgezähltem durch Urkunden von 1545 bzw. 1607 zugeschlagenem Zubehör sowie Braugerechtigkeit, Jagd, Hut und Trift; als Bevollmächtigter hat der fürstlich Sächsische Hofadvokat Christoph Rudolf Heydenreich das Lehen empfangen. Stirbt Moll ohne Leibes-Lehnserben, soll das Lehen an Hans Sigmund von Schaumberg, Oberstallmeister zu Römhild und Amtshauptmann zu Schwarzwald, fallen. Zeugen: die Getreuen und Räte Johann Jacobs, Vizepräsident des Gesamt-Konsistoriums, Paul Kühnoldt, Georg von Förster, Georg Reichardt, Hof-, Justiz-, Konsistorial- bzw. Kammerräte zum Friedenstein, und Ägidius Funck, Lehns- und Gerichtssekretär. Lehnssiegel des Ausstellers.
Geben zu Glücksburg in Römhildt 1704 am 29sten monatstag Octobris.

  • Archivalien-Signatur: 194
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1704 Oktober 29.

Siegel angehängt, rot in Holzkapsel (Deckel fehlt), wie Nr. 191 (1686 Juli 1 / 11). Unter dem Text: Henrich H. z. Sachssen sst. Auf dem Umbug: Joh. Jacobs.

Pergament

Römhild


Der kaiserliche Hofpfalzgraf Christian Ludwig Fritsch auf Schwarza, Dr. der Rechte, fürstlich Sachsen-Coburgischer Advokat, Hofpfalzgraf durch Urkunde des Kaisers Leopold mit Datum Wien, 20. März 1697, ernennt aufgrund der einschlägigen, ausführlich aufgezählten Vollmachten den Praktikanten der Rechte Johann Heinrich Güttich aus Römhild zum Notar. Dieser ist am 23. Nov. 1676 zu Römhild geboren als Sohn des damaligen Kammersekretärs Johann Güttich und seiner verstorbenen Ehefrau Rosine Sibylle geb. Bachstädt, hat die Schule seiner Heimatstadt, dann das Gymnasium zu Schleusingen und ab 1695 die Universität Jena besucht; ab 1698 hat er sich in Gotha durch den Hofadvokaten Dr. Jäger in die Praxis einführen lassen. Einzelheiten des Bildungsganges werden beschrieben. Güttich hat sich auf die kaiserliche Notarsordnung von 1512 verpflichtet. Der Aussteller, der ihn in aller Form mit den Symbolen und dem eingezeichneten Signet investiert hat, unterschreibt und siegelt mit seinem Hofpfalzgrafensekret. Zeugen: August Bernhard Eberwein I.U.C., Christoph Heinrich Modrach I.U.C. und Johann Philipp Scheler, öffentlicher kaiserlicher Notar und des Rats zu Coburg.
Geschehen Coburg den 1. Maii 1706.

  • Archivalien-Signatur: 195
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1706 Mai 1.

Siegel ab, ein Einschnitt im Umbug. Unter dem Text: Christian Ludwig Fritsch Dr. Comes Palatinus Caesareus mpp. Eingezeichnetes, farbiges Signet: rund, 6,3 cm Dm. Im Siegelfeld senkrechtes Schwert, um das sich ein belaubter Zweig windet, darüber Auge Gottes. Zweireihige U.: JOHANN.HEINRICH.GÜTTICH.NOTARIUS.PUBL.CAESAR.-Ad utrumque paratus. Anno 1706.

Pergament

Coburg


Lehnsurkunde des Franz, Herzogs zu Sachsen etc., auch im Namen seines Vetters Herzog Ernst, für Christiane Sophie Kempf, deren Vormund Friedrich Georg Michael Fritz, Johann Michael Haas und Johann Heinrich Reyher, für sich und als Lehnsträger, alle wohnhaft zu Themar. Lehnsobjekt: drei Teile an Wasserlauf und Fischweide in der Werra zu Themar, beginnend an der Veßraer Brücke beim Stein, von dort hinab bis an den Themarer Otten-Garten, seinerzeit von Wilhelm Grafen zu Henneberg an Hans Bothe verkauft, laut Lehnsurkunde vom 9. Juni 1676 an Bernhard Bothe und Sibylle Barbara, Hans Krechens Eheweib, und am 28. Aug. 1797 an Johann Heinrich Reyher, Johann Michael Haas und Christine Sophie Kempf verliehen, die es erkauft oder ererbt haben; die Pflichten der Inhaber werden aufgezählt. Als Bevollmächtigter hat Reyher das Lehen empfangen. Zeugen: die Räte und Getreuen Georg Friedemann Goebel, geheimer Rat und Konsistorialpräsident, Georg Friedrich Schnetter, geheimer Rat und Kanzler, Franz Friedrich Anton von Gersdorf, geheimer Legationsrat, und Johann Friedrich Voigt, Kanzleirat und geheimer Sekretär. Siegel des Ausstellers.
Geben Coburg zur Ehrenburg 1800 am 8ten December.

  • Archivalien-Signatur: 196
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1800 Dezember 8.

Siegel an schwarz-goldener Schnur angehängt, schwarz in Holzkapsel (Deckel fehlt), rund, 4,8 cm Dm., schlecht ausgeprägt. Im Siegelfeld Wappenschild (vielfach gespalten und geteilt) mit sechs Helmen. U.: V.G.G.FRANZ.HERZOG.ZU.SACHSEN.[.....]. Unter dem Text: Franz H.z.S. sst.

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Coburg


Lehnsurkunde des Ernst, Herzogs zu Sachsen etc., für Johann Heinrich Reyher als Lehnsträger, auch für seine Mitbesitzer Johann Friedrich Kommer zu Suhl und die Witwe des Johann Michael Haas zu Themar. Lehnsobjekt: wie Nr. 196 (1800 Dez. 8). Zeugen: Johann Ernst Gruner, Kanzler, Johann Friedrich Voigt, geheimer Regierungsrat, Friedrich Dietrich (!) Regenhertz, geheimer Kanzleirat, und Karl Heinrich Praetorius, Kanzleidirektor und Referendar. Siegel des Ausstellers.
Gegeben Coburg zur Ehrenburg 1807 am 12ten November.

  • Archivalien-Signatur: 198
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1807 November 12.

Aufgedrücktes Oblatensiegel (Oblate ab), wie vor. Unter dem Text: Ernst H.z.S. sst. Gruner.

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Coburg


Lehnsurkunde des Ernst, Herzogs zu Sachsen etc., für Sigmund Gräf, Johann Georg Kirchner, Johann Georg Amthor, Johann Kaspar Bohlig, Johann Kaspar Schlund, Johann Valentin Bohlig, Johann Friedrich Schlund, Friedrich Bohlig, Johann Peter Amthor, Valentin Schlund, Johann Jakob Bohlig, Georg Jobst und Jakob Henneberger. Lehnsobjekt: Schaftrift und Schäferei zu Exdorf und Obendorf mit Behausung und Schafhof für 600 Nöser mit ausführlich aufgezähltem Zubehör laut Erbregister und altem Herkommen; Rechte, Pflichten und Abgaben werden aufgezählt. Als Bevollmächtigter hat Sigmund Gräf zu Exdorf das Lehen empfangen. Zeugen: Johann Ernst Gruner, Kanzler, Johann Friedrich Voigt, geheimer Regierungsrat, Dietrich Friedrich Regenhertz, geheimer Kanzleirat, Heinrich Karl Gottlieb Schmidt, Landes-Regierungsassessor, und Heinrich Karl Praetorius, Kanzleidirektor und Referendar. Siegel des Ausstellers.
Gegeben Coburg zur Ehrenburg 1807 am achten September.

  • Archivalien-Signatur: 197
  • Bestandssignatur: 4-10-0130
  • Datierung: 1807 November 8.

Aufgedrücktes Oblatensiegel, rund, 5,3 cm Dm., schlecht ausgeprägt. Im Siegelfeld Wappenschild mit Helmen. U. nicht lesbar. Daneben: Ernst H.z.S. sst. Fischer.

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Coburg