Vorwort
Die Eisenacher Generalsuperintendenten
In der Zeit des Bestehens der Generalsuperintendentur zu Eisenach waren folgende Generalsuperintendenten im Amte:
1611-1626 Magister Nikolaus Rebhan
1627 Magister Matthäus Reusch
1627-1636 Magister Johannes Götz
1636-1648 Johannes Wagner
1648-1683 Magister Kaspar Rebhan
1683-1691 Johann Ludwig Gombracht
1691-1719 Magister Johann Christoph Zerbst
1720-1741 Thomas Andreas Nicander
1741-1744 unbesetzt
1744-1761 D. Johann Weißenborn
1761-1762 Eberhard Schmidt
1763 Johann Gottlieb Nike
1764-1781 Johann Christian Köhler
1782-1797 Christian Wilhelm Schneider
1798-1804 Johann Ludwig Gottfried Vogt
1804-1806 Magister Christian Viktor Kindervater
1807-1816 Magister Johann Friedrich Heberfeld
1816-1853 Magister D. Johann August Nebe
Die Eisenacher Generalsuperintendenten standen an der Spitze ihrer Geist-lichkeit unter dem Oberkonsistorium zu Eisenach wie die Weimarer General-superintendenten dem dortigen Oberkonsistorium unterstanden. Nach der Verordnung vom 27. Dezember 1837 wurde ein gemeinsames Oberkonsisto-rium zu Weimar gebildet. Die beiden bisherigen Oberkonsistorien wurden in eine erste und zweite dem gemeinsamen Oberkonsistorium unterstellte Ab-teilung umgewandelt. An der Spitze der "Zweiten Abteilung" zu Eisenach stand als Oberkonsistorialvizepräsident der letzte Eisenacher Generalsuper-intendent D. Nebe. Eine Verordnung vom 25. September 1849 hob beide Oberkonsistorialabteilungen auf und überwies ihre Dienstobliegenheiten dem zweiten Departement des Staatsministeriums und dem Kirchenrat zu Weimar (Staatshandbuch des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach für das Jahr 1827 Seite 63, 1843 Seite 74 f., 1851 Seite 65 f.). Gleichwohl behielt D. Nebe die Amtsgeschäfte als Generalsuperintendent noch bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand am 1. Juli 1853 bei. Er starb am 11. September 1854.
Umfang der Generalsuperintendentur
Bei den mehrfachen Veränderungen, die der Umfang des Fürstentums Sach-sen-Eisenach erfuhr, wandelte sich jeweils auch die Gestalt seiner Generalsu-perintendentur. So vergrößerte sich ihr Bereich durch den Gebietszuwachs beim Aussterben der Linie Sachsen-Jena (1690) um die Superintendenturen Allstedt und Jena und die Inspektur Remda (Teilungsvergleich vom 16. Juli 1691. Vergleiche: Otto Posse, Die Wettiner, 1897, Tafel 12). Die damalige Gliederung in Adjunkturen, Pfarren und Filiale zeigt Nr. 2 dieses Bestands.
Als die Linie Sachsen-Eisenach am 26. Juli 1741 mit dem Herzog Wilhelm Heinrich ausstarb, fiel sein Land an die Linie Sachsen-Weimar; die Jenaer Erb-schaft wurde abgetrennt, der ältere Länderbestand blieb als Verwaltungsein-heit unter dem alten Namen "Fürstentum Sachsen-Eisenach" und später als "Eisenachischer Kreis" weiter bestehen.
Im Jahre 1804 […] gliederte sich die Generalsuperintendentur in die Diözesen Creuzburg an der Werra, Eisenach, Gerstungen, Großrudestedt, Kaltennord-heim, Ostheim (Diözese Lichtenberg zu Ostheim) und Tiefenort (Diözese Crayenberg zu Tiefenort). Die Diözese Großrudestedt schied im Jahre 1807 aus, als das Amt Großrudestedt dem Fürstentum Weimar einverleibt wurde (Schmidt, Sachsen-Weimarische Landesgesetze, 11. Band, Seite 182 f., 337 f.). Weitere Verschiebungen traten infolge des Länderzuwachses ein, des das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach seit 1815 erhielt. Damals kamen die Diözesen Dermbach, Lengsfeld und Vacha hinzu. Vor der Aufhebung der Generalsuperintendentur Eisenach setzte sich der "Eisenachische Kreis" zu-sammen aus den Diözesen Creuzburg an der Werra, Dermbach, Stadt Eise-nach, Eisenach östlichen und westlichen Teils, Gerstungen, Kaltennordheim, Lengsfeld, Ostheim, Tiefenort und Vacha (Staatshandbuch 1851, Seite 252 ff.).
Der Aktenbestand
In das 17. Jahrhundert reichen nur einzelne Akten oder Aktenteile zurück, so das im Jahre 1605 begonnene Ordiniertenbuch (Nrn. 31 und 32 dieses Be-stands)*. Die Mehrzahl ist nach 1700 bis 1804 ergangen. 1804 wurden die Akten in ein Repertorium aufgenommen (Nr. 1 dieses Bestands)**. Es umfasst 227 Akten. Davon liegen uns heute noch 104 vor. Der Rest ist verschollen. Um ein Repertorium in unserem Sinne handelt es sich nicht; es enthält keine Aktenzeichen. Ebensowenig sind die Aktenstücke gezeichnet. Das alte Repertorium zeigt uns, welche Akten damals vorhanden waren, welche Titel die verschollenen Akten geführt haben, vor allem aber, nach welchen Gesichts-punkten die vorhandenen Schriftstücke zu Akten zusammengestellt worden sind er. Der erste Teil umfasst allgemeine Akten und solche, die Eisenacher örtliche Angelegenheiten enthalten. Der zweite Teil zählt die Akten der Land-orte der Diözese Eisenach und Sammelakten der übrigen Diözesen auf. Die in dem Verzeichnis aufgeführten Akten waren entweder geheftet, oder lose in beschriftete Umschläge gelegt. Von den Akten, die nach 1804 ergangen sind, waren die Visitationsakten und einige andere geheftet. Der Rest bestand aus einer großen Zahl ungeordneter loser Schriftstücke.
Bei der Prüfung des Herkommens namentlich der losen Blätter zeigte sich eine besondere Schwierigkeit. Die Generalsuperintendenten waren gleichzeitig Su-perintendenten der Diözese Eisenach. Die an die gerichteten Anschreiben las-sen nicht erkennen, in welcher Eigenschaft der Empfänger angesprochen ist. In Zweifelsfällen erschien es zweckmäßig, derartige Schriftstücke als solche der Generalsuperintendentur anzusehen. Es mag befremden, dass nach He-rausnahme der Generalsuperintendenturakten die Zahl der Superintendentu-rakten aus der Zeit vor 1853 sehr gering ist, aber schon F. W. Trautvetter, der im Juli 1855 Nebes Nachfolger als Superintendent wurde, hat am 24. August 1855 berichtet, dass die "Acten der Oberpfarrei und Ephorie wenig Raum einnahmen, in völlig ungeordneten Zustand und sehr unvollständig" waren.
Die Hauptmasse der Generalsuperintendenturakten mit dem Repertorium ist am 15. Juni 1928 vom Oberpfarramt Eisenach an das Archiv des Landeskir-chenrats abgeliefert worden. Als 1950 eine Wiederaufstellung der verlagert gewesenen Akten der Superintendentur Eisenach notwendig wurde, ist auf das Vorhandensein von Generalsuperintendenturakten ganz besonders ge-achtet worden. Dabei fanden sich noch 15 der im Repertorium von 1804 ver-zeichneten Akten, eine große Masse loser Schriftstücke, namentlich Reskripte in Ehe-, Begräbnis- und Kirchenzuchtangelegenheiten, sowie 12 Aktenbände aus neuerer Zeit, die nachträglich für das Archiv des Landeskirchenrats über-nommen wurden.
Nach der Wiedervereinigung ist der Bestand neu geordnet und dieses Find-buch angelegt worden.
Die Neuverzeichnung des Bestands
Als richtunggebend für die Zusammenfassung der losen Blätter zu neugebilde-ten Akten war das Repertorium von 1804 anzusehen. Demgemäß wurden aus Schriftstücken über Landorte der Diözese Eisenach Ortsakten gebildet. Die Schriftstücke über Angelegenheiten der übrigen Diözesen wurden dagegen zu Sammelakten der Diözesen zusammengefasst. Bei ihrem geringen Umfang wäre eine weitere Aufteilung nach Orten ohnehin untunlich gewesen. Unter den losen Blättern fanden sich ferner hunderte von pfarramtlichen Zeugnis-sen, die meist für Eheschließungen ausgestellt worden sind. Sie sind von den Pfarrern eigenhändig geschrieben, unterschrieben und untersiegelt. Soweit sie von Pfarrern aus dem Bereich der Generalsuperintendentur Eisenach ausge-fertigt sind, wurden sie nach den ausstellenden Pfarrämtern geordnet und diesem Archivkörper einverleibt. Unberücksichtigt blieben die Zeugnisse aus-wärtiger Pfarrämter.
Eisenach, den 30. September 1950
gez. Dr. Schäfer
(Abschrift aus dem Orginal-Findbuch)
* Inzwischen als gesonderter Bestand unter Nr. "42-003: Thüringer Ordiniertenbücher" zu
finden!
** Repertorium derzeit nicht im Bestand
Nachtrag:
Das oben zitierte Original-Findbuch wurde im Juni 2013 retrokonvertiert und steht seit Oktober 2013 im Internet für Recherchen zur Verfügung.