Vorwort

1. Zur BestandsbildungDie Akten der in Eisenach ansässigen, für den Eisenacher Teil des Großherzogtums Sachsen-Weimar zuständigen Oberbehörden (das sogenannte Eisenacher Archiv) sind 1850 bzw. 1866 von Eisenach nach Weimar gebracht worden. Anlaß war die Verwaltungsreform von 1849/1850, durch die die Eisenacher Oberbehörden aufgelöst und alle Oberbehörden des Großherzogtums in Weimar konzentriert wurden. Ende des 19. Jahrhunderts wurden diese Akten nach dem Vorbild des Weimarer Archivs in Pertinenzbestände aufgeteilt und teilweise verzeichnet; diese Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten wurden erst in den1950er Jahren abgeschlossen. Daß die Archivwissenschaft inzwischen das Pertinenzprinzip verworfen hatte, blieb dabei unbeachtet. Da diese Bestände über Jahrzehnte von der Forschung benutzt worden sind, erscheint eine Auflösung samt Rekonstruktion der ursprünglichen Provenienzen wenig sinnvoll.Bisher unverzeichnete bzw. nicht zugängliche Akten werden aber künftig nicht mehr in diese Pertinenzbestände eingegliedert, sondern in ihrem Entstehungszusammenhang belassen. Demnach sind für die Akten des Eisenacher Archivs sowohl die Provenienz- wie die älteren Pertinenzbestände zu benutzen.
Erstmals in größerem Umfang angewandt wurden diese Grundsätze bei der (Neu-) Verzeichnung des Bestandes Grafen und Herren, aus dem mehrere Teilbestände gebildet wurden (Eisenacher Archiv, Grafen und Herren bzw. Esienacher Archiv, Grafschaft Sayn-Altenkirchen; Herrschaft Farnroda (Burggrafen von Kirchberg); Herrschaft Völkershausen). Dem Bestand Grafen und Herren zugeordnet, aber nur teilweise verzeichnet und der Benutzung nicht zugänglich waren bisher die Akten, die in Eisenacher Behörden zum Fernbesitz der Herzöge von Sachsen-Eisenach bzw. Sachsen-Weimar in Franken (Herrschaft Maßbach) geführt worden sind. Diese Akten wurden nach dem Provenienzprinzip aufgeteilt.
Diesen neu gebildeten Beständen zugeteilt wurden auch unverzeichnete Akten gleicher Provenienz zu den unterschiedlichsten Betreffen, die in geringer Anzahl vorhanden waren. Das Ergebnis sind kleinere Provenienzbestände, denen vermutlich auch in Zukunft gelegentlich weitere Akten zugeordnet werden. Die Findbücher sind daher nicht als abgeschlossen zu betrachten.
Im Ergebnis dieser Ordnungsarbeiten befinden sich Akten zur Geschichte der Herrschaft Maßbach demnach in den Provenienzbeständen der Ober- und Unterbehörden (Regierung, Kammer, Oberkonsistorium Eisenach bzw. Justiz-, Rentamt Lichtenberg/ Ostheim) wie in etlichen der älteren Pertinenzbestände; zu nennen sind hier die Bestände Konsistorial- und Lehnssachen, Herrschaftliche Güter sowie Ämter und Städte, insbesondere aber der Bestand Hoheitssachen.









2. Zur Herrschaft Maßbach
In Maßbach (Landkreis Bad Kissingen, Bayern) und den benachbarten Dörfern Madenhausen, Poppenlauer, Rothhausen und Volkershausen haben die Grafen von Henneberg und die Herzöge von Sachsen (zuletzt der Großherzog von Sachsen-Weimar und Eisenach) als deren Rechtsnachfolger bis in das 19. Jahrhundert hinein Güter und Rechte besessen.
Erste Lehnsbeziehungen datieren noch aus dem 13. Jahrhundert. Graf Berthold von Henneberg-Schleusingen (regierte seit 1285, gestorben 1340) trat zu mehreren Angehörigen des sich nach Maßbach nennenden Niederadelsgeschlechtes in Lehnsbeziehungen . Aus den einschlägigen Urkunden geht hervor, daß die Burg in Maßbach und etliche Häuser am Ort in gräflichem Besitz waren. Zur Burg gehörten Burglehen, die in Händen von Angehörigen der Geschlechter von Maßbach bzw. Voit von Salzburg/ von Windheim/ Fliegerbefanden. Mitglieder der Familie von Maßbach waren darüber hinaus in Maßbach, Poppenlauer und Volkershausen im Besitz von Gütern und Rechten, die sie von den Grafen von Henneberg zu Lehen hatten.
Das Schloß zu Maßbach mit Halsgericht und weiteren Rechten wurde 1408 vom Grafen von Henneberg aneinen Angehörigen der Familie von Maßbach verkauft. Ein Anteil des Halsgerichts zu Maßbach und des halben Vogteigerichts zu Poppenlauer kam 1598 an die Familie von Schaumberg (Inhaber der Burggrafschaft Thundorf), die sie 1626 an das Hochstift Würzburg abtrat.
Daneben haben in Maßbach, Volkershausen und Poppenlauer Dritte umfangreiche Güter und Rechte besessen; diese Gemengelage entspricht dem in zahlreichen Dörfern Frankens üblichen Bild. Folge war eine Vielzahl von Konflikten, insbesondere nach Einführung der Reformation und dem Beginn der Gegenreformation, die im Hochstift Würzburg mit dem Namen des Bischofs Julius Echter von Mespelbrunn verknüpft ist. Er fand in den Rechten des Würzburger Klosters St. Stephan in Poppenlauer einen geeigneten Ansatzpunkt. Wichtige Punkte wurden im September 1581 durch Vergleich zwischen dem Bischof von Würzburg und dem Grafen von Henneberg geregelt. Ein weiterer Vertrag mit ähnlichem Inhalt wurde 1685 geschlossen.
1583 erlosch das Geschlecht der Grafen von Henneberg. Erben waren die ernestinische und die albertinische Linie des Hauses Wettin zu sieben bzw. fünf Zwölfteln. Da man sich über die Aufteilung des Erbes lange Zeit nicht einigen konnte, bestand bis 1660 eine gemeinsame Verwaltung, die allerdings nicht schnell reagieren konnte und deshalb der Politik des Hochstifts Würzburg zeitweise kaum gewachsen war, zumal das Hochstift seine Rechte am Ort im Tausch gegen andere, durch das Erlöschen des Grafengeschlechtes heimgefallene Güter erweitern konnte; so kam 1583 die sogenannte Kemenate in Maßbach an das Hochstift .





1637 starb der letzte Angehörige des Geschlechts von Maßbach. Die dadurch an die Herzöge von Sachsen heimgefallenen Lehen wurden 1643 an den kaiserlichen General Graf Melchior von Hatzfeldt wieder ausgegeben. Seine Erben verkauften die Güter und Rechte 1699 an die Familie von Rosenbach. Da beide Familien katholisch waren, arbeiteten sie in zahlreichen Fragen eng mit dem Hochstift Würzburg zusammen. Die Herzöge von Sachsen hatten Mühe, ihre Rechte vor Ort zu wahren.
Bei der Aufteilung des hennebergischen Erbes auf die einzelnen Linien des Hauses Wettin (1660) fielen die Besitzungen in und um Maßbach, dazu die Lehnsherrschaft über Güter und Rechte in der näheren Umgebung an Sachsen-Altenburg bzw. nach Erlöschen dieser Linie (1672) an Sachsen-Eisenach. Nach dem Erlöschen des Hauses Sachsen-Eisenach (1741) trat der Herzog von Sachsen-Weimar in diese Rechte ein.
Mit der politischen Neugliederung des Reiches zu Beginn des 19. Jahrhunderts endete auch die Landesherrschaft des Herzogs von Sachsen-Weimar in der Herrschaft Maßbach; der Herzog konnte allerdings 1806 die durch Erlöschen der Freiherren von Rosenbach heimfallenden Lehen einziehen. Landesherr war von 1802 bis 1806 der Kurfürst von Bayern, von 1806 bis 1815 der Großherzog von Würzburg (aus dem Hause Habsburg-Lothringen), ab 1816 der König von Bayern.
Mit der Ablösung der grundherrlichen Lasten verblieb dem Großherzog lediglich das Kammergut zu Maßbach, das 1879 an einen Privatmann verkauft wurde.

Die Regierung zu Eisenach ist mithin 1672 für die Herrschaft Maßbach zuständig geworden. Sie hat zu diesem Zeitpunkt ältere Akten übernommen, die in dem in Untermaßfeld ansässigen Kanzleirat der Grafen von Henneberg bzw. bei der seit 1584 in Meiningen ansässigen, von allen Wettinern gemeinsam getragenen Regierung in Meiningen entstanden waren; einzelne Akten der an der Grafschaft Henneberg beteiligten Linien kamen hinzu, ebenso Akten der 1637 erloschenen Familie von Maßbach. Diese Menge an Akten rechtfertigt es, innerhalb des Bestandes "Regierung Eisenach" eine eigene Gruppe "Herrschaft Maßbach" zu bilden.
Auf der unteren Verwaltungsebene war diese Herrschaft dem Amt Lichtenberg (Sitz seit 1680: Ostheim vor der Rhön) zugeordnet. Dort sowie in der Rentkammer und im Oberkonsistorium zu Eisenach sind ebenfalls einschlägige Akten entstanden. 1806 wurde in Ostheim die gesamte Verwaltung der dem Hause Sachsen-Weimar gehörenden, in Unterfranken gelegenen Besitzungen konzentriert. Akten der Rentverwaltung Gochsheim, Sitz Ostheim, insbesondere aber deren Rechnungen, sind ebenfalls in größerer Zahl erhalten geblieben.

Literatur:
Johann Adolph (von) Schultes, Historisch-Statitische Beschreibung der gefürsteten Grafschaft Henneberg, 2. Bd., Hildburghausen 1804 S. 76-85 (Diplomatische Nachrichten von dem ... Gerichte Maßbach).

C. Binder, Das ehemalige Amt Lichtenberg vor der Rhön, in: Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde N.F. 10, 1897 S. 61-245, hier S. 223-228 (Maßbach).

G.H. L. Kretzer, Geschichte des Centgerichts und der Pfarrei Massbach, Meiningen 1861.