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- Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Gotha
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Archive manager
Regierungsdirektor Lutz Schilling
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9.400 lfm Akten, 9.500 Urkunden, ca. 60.000 Karten
Inventory
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1092-2010
Runtime
Archive history
Der Ursprung unseres Archivs ist eng verbunden mit der 1640/1641 erfolgten Gründung des Herzogtums Gotha. Nach Übernahme der Urkunden, Amtsbücher und Akten aus dem gemeinschaftlichen ernestinischen Archiv in Weimar für das Gebiet des neuen Herzogtums, einschließlich der dort gelegenen ehemaligen Klöster, wurden diese wohl zuerst im Rathaus aufgestellt. Hier residierte der erste Herzog, Ernst der Fromme, bis zur Fertigstellung des neuen Schlosses Friedenstein. In den Bauplänen von 1643 war bereits ein "Archivgewölbe" vorgesehen, das dann zwischen 1646 und 1649 bezogen werden konnte. Der Herzog überwachte persönlich dessen Einrichtung und schuf auch die erste Stelle eines hauptamtlichen Archivars. Dieses so genannte "Geheime Archiv", 1840 in Herzoglich Sächsisches Haus- und Staatsarchiv umbenannt, war im Wesentlichen die reponierte Registratur des Geheimen Rates, der obersten Regierungsbehörde des Herzogtums. Erst nach dem Ende der Monarchie wurden auch die Registraturen der in Gotha aufgelösten Zentralbehörden des 1826 gebildeten Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha übernommen.
Nach der Gründung des Landes Thüringen im Jahre 1920 wurde das bisherige Archiv dann ab 1921 als Thüringisches Staatsarchiv Gotha, das seit 1926 dem Direktor der Thüringischen Staatsarchive in Weimar unterstellt war, fortgeführt. Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges kamen noch die umfangreichen Archivbestände der preußischen Behörden des 1816 gebildeten Regierungsbezirks Erfurt hinzu. Das Archiv wurde 1951 in Landesarchiv, 1965 in Historisches Staatsarchiv umbenannt und seit 1976 als Außenstelle Gotha des Staatsarchivs Weimar geführt. Seit 1994 ist das bis dahin dem Staatsarchiv Weimar unterstellte Archiv unter dem alten Namen Thüringisches Staatsarchiv Gotha wieder eine eigenständige Landesbehörde gewesen, ab 2016 nur noch eine Abteilung des Landesarchivs Thüringen.
Zuständigkeit
Für die Zeit vor 1918/1920 erstreckt sich die historische Zuständigkeit auf das Herzogtum Gotha und dessen Vorgängerterritorien. Im 1920 gegründeten Land Thüringen war das Staatsarchiv Gotha für staatliche Mittel- und Unterbehörden, einschließlich der Kreisverwaltungsbehörden, in den Landkreisen Gotha und Eisenach zuständig. Mit Auflösung des Preußischen Regierungsbezirkes Erfurt wurden dessen Akten ebenfalls nach Gotha überführt. Nach 1952 war es im Rahmen der Archivorganisation der DDR nur noch historisches Archiv und hatte keinen Sprengel mehr. Erst im neuen Freistaat Thüringen (ab 1990) besitzt das Staatsarchiv Gotha wieder die Zuständigkeit für rund 50 mittlere und untere Landesbehörden und für regional wirkende nachgeordnete Behörden des Bundes mit Sitz in den Landkreisen Gotha, Eichsfeldkreis (Verwaltungssitz Heiligenstadt) und Unstrut-Hainich-Kreis (Verwaltungssitz Mühlhausen), Kyffhäuserkreis (Verwaltungssitz Sondershausen) und im Kreis Nordhausen.