Inventory signature

2-34-0496

Runtime

1868-1966

Extent

3,6 lfm

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Das Thüringische Kreisamt Gotha war bis 1946 die Vorgängerbehörde des Thüringischen Kreisrates Gotha. Die Nachfolgebehörde für die Kreisverwaltung wurde nach 1952 der Rat des Kreises Gotha.
Mit vierzehn Verordnungen über die Kreiseinteilung der Provinz Thüringen wurden ab 1945 Gebietsregulierungen durchgeführt (Regierungsblatt für die Provinz Thüringen - Reg.-Bl. S. 1 ff). Mit der 1. Verordnung über die Kreiseinteilung der Provinz Thüringen kamen zum 2. Juli 1945 die vormals preußischen Ortschaften Mühlberg, Röhrensee und Wandersleben vom Landkreis Weißensee an den Landkreis Gotha. Mit der 4. VO vom 12. September 1945 wurde der thüringische Anteil von Kleinschmalkalden vom Landkreis Gotha ausgegliedert und dem Kreis Herrschaft Schmalkalden zugeschlagen. Damit war der seit Jahrhunderten geteilte Ort wieder vereint. Gleichzeitig erhielt die Gemeinde Kleinschmalkalden nun den Namen "Pappenheim (Thür.)".
Zum 21. Mai 1946 (10. VO) kam die Gemeinde Cabarz zur Gemeinde Tabarz. Mit dem Gesetz zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen im Lande Thüringen vom 26. April 1950 (Reg.-Bl. S. 133) kamen auch einzelne Crawinkeler Forstbezirke an die zum Landkreis Arnstadt gehörende Gemeinde Frankenhain. Die 1. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen im Lande Thüringen vom 22. Mai 1950 (Reg.-Bl. S. 157) gliederte den Landkreis neu. Die Ortschaften Sättelstädt und Sondra aus dem Landkreis Eisenach, die Ortschaft Tröchtelborn aus dem Landkreis Weißensee und der Stadtkreis Gotha kamen zum Landkreis Gotha. Die Ortschaft Röhrensee ging an den Landkreis Arnstadt. Apfelstädt, Gamstädt, Herbsleben, Ingersleben, Kornhochheim Neudietendorf und Töttelstädt gingen an den neu gebildeten Landkreis Erfurt. An den Stadtkreis Erfurt gingen die Ortschaften Bischleben und Rhoda. Weitere Abgänge sind die Gemeinden Craula (zum Landkreis Mühlhausen) und die Gemeinde Oberhof (zum Landkreis Suhl). In der 2. Verordnung zum Gesetz (Reg.-Bl. S. 193) wurden im Landkreis Gotha Gemeinden und Ortsteile zusammengeschlossen. Catterfeld und Altenbergen zu Catterfeld, Ernstrode und Cumbach zu Ernstroda, Finsterbergen und Engelsbach zu Finsterbergen, Grabsleben, Großrettbach und Cobstädt zu Grabsleben, Großenbehringen, Oesterbehringen, und Wolfsbehringen zu Behringen, Uelleben und Boilstädt zu Uelleben, Waltershausen, Wahlwinkel und Schnepfenthal-Rödichen zu Waltershausen, Winterstein und Schmerbach zu Winterstein sowie Stutzhaus und Schwarzwald zu Stutzhaus. Bei den Gemeinden Behringen, Stutzhaus (mit der 3. VO vom 21. März 1951 (Reg.-Bl. S. 81) zu Luisenthal umbenannt) und Waltershausen (ohne Wahlwinkel) blieben die Zusammenlegungen bestehen. Territorial- und Verwaltungsreformen und die Durchsetzung des "demokratischen Zentralismus" in der ehemaligen DDR führten faktisch zur Auflösung des Landes Thüringen und in die Einteilung des Landes in die drei Bezirke Erfurt, Gera und Suhl. Das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande Thüringen vom 25. Juli 1952 (Reg.-Bl. S. 177) führte die Tei-lung aus. Der Landkreis Gotha gehörte bis zur Neubildung des Bundeslandes Thüringen (3. Oktober 1990) zum Bezirk Erfurt. Die Akten des Kreises Gotha sowie die der Ortschaften für den Zeitraum von 1952 bis 1990, befinden sich im Kreisarchiv Gotha bzw. bei den betreffenden Gemeinden selbst. Der Landkreis Gotha schrumpfte zu diesem Zeitpunkt weiter, da im Norden die Gemeinden Aschara, Behringen, Burgtonna, Eckartsleben, Gräfentonna, Illeben, Reichenbach, Tüngeda Wiegleben an den Kreis Langensalza kamen. Zu der im Gesetz vorgesehenen Ausgliederung der Gemeinden Ebenheim, Friedrichswerth Haina und Weingarten in den Kreis Langensalza kam es jedoch nicht. Die Ortschaften verblieben im Kreis Gotha. Zum Kreis Erfurt kamen die Gemeinden Bienstädt, Döllstädt, Großfahner, Gierstädt und Kleinfahner. Die Gemeinde Crawinkel kam an den Kreis Arnstadt.
Der Bestand kam am 23. Oktober 1995 vom Thür. Hauptstaatsarchiv Weimar ins Thüringische Staatsarchiv Gotha (0,7 lfm). Im September 2011 wurden vom Kreisarchiv Gotha ca. 2,8 lfm Akten (vor allem Bodenreformakten) aus der Zeit von 1945 bis 1966, zur dauerhaften Aufbewahrung abgegeben. Die Neuverzeichnung und Aufnahme ins Archivprogramm AUGIAS 8.2 der meisten Akten erfolgte 2012 durch Herrn Mortag.
Die alphabetisch nach Bauherren geordneten Bauakten der Ortschaften Aschara (27 Akteneinheiten, 1945-1954), Burgtonna ( 85 AE, 1945-1954), Craula (10 AE, 1946-1956), Eckardtsleben (13 AE, 1946-1956), Gehlberg (15 AE, 1945-1950), Gräfentonna (106 AE, 1945-1954), Großenbehringen (58 AE, 1945-1953), Herbsleben (108 AE, 1942-1954), Heßwinkel (6 AE, 1947-1952), Hütscheroda (8 AE, 1948-1955), Illeben (20 AE, 1945-1955), Oberhof (3 AE, 1938-1956), Österbehringen (29 AE, 1945-1955), Reichenbach (58 AE, 1945-1954), Tüngeda (39 AE, 1943-1958), Wiegleben (15 AE, 1946-1954) und Wolfsbehringen (48 AE, 1945-1960) sind noch nicht bearbeitet und im Bestand enthalten (ca. 1 lfm Akten).

Findmittel: Online-Findbuch
Laufzeit: 1868-1966
Umfang: 3,6 lfm

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurde das Online-Findbuch gelöscht, liegt aber als interne Datenbank vor. Ein Schutzfristenverkürzungsverfahren ist möglich!