Inventory signature

5-83-3400

Runtime

1990 - 2015

Extent

8,8 lfm Akten (401 AE)

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ZUR BEACHTUNG:
Es gilt eine (unverkürzbare) 60jährige Schutzfrist nach § 30 Abgabenordnung - Steuergeheimnis bzw. § 11 Abs. 3 BArchG.

Das Finanzamt Jena (mit Servicestelle Weimar bis 2007) ist zuständig für die allgemeine Erhebung und Festsetzung von Steuern für die Kreisfreie Stadt Weimar und dem Landkreis Weimarer Land (bis 2007). Das Finanzamt Jena führt allgemeine Betriebsprüfungen von Betrieben durch. Ebenso erfolgen Anordnungen und Durchführung von Außenprüfungen für die Finanzämter Jena, Rudolstadt und Weimar mit dem Amtsbezirken: Kreisfreie Stadt Jena sowie das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises.

Inhalt

Steuerunterlagen von Aktiengesellschaften, Gewerbetreibenenden, Selbstständigen, sonstigen Steuerpflichtigen, Land- und Forstwirten sowie Körperschaften.- Unterlagen zu Betriebsprüfungen.