Runtime
1644-1816
Extent
7 Akteneinheiten
Finding aids
teilweise erschlossen
Content
Die Zinsmeisterei war eine der Kämmerei untergeordnete Behörde, die für die Verwaltung des städtischen Grundeigentums und die Erhebung der grundherrlichen Einkünfte Sorge trug. Vorher wurden die grundherrlichen Bezüge von den jeweiligen Marstallmeistern verwaltet. Erst ab dem 15. Jahrhundert übernahm das die dafür gegründete Zinsmeisterei, nachdem sich die grundherrlichen Rechte der Stadt weiter ausgedehnt hatten. Sie bestand anfangs aus vier Zinsmeistern, ab 1503 gehörte auch ein Schreiber der Behörde an. Nach 1525 bestand die Besetzung aus sechs Zinsmeistern, von denen zwei als Oberzinsmeister den anderen übergestellt waren. Später wurde die Zahl der Zinsmeister wieder auf vier reduziert. Ab 1757 bestand die Zinsmeisterei aus je einem Zinsmeister der Literati und der Handwerker und einem Zinsschreiber.
Das Hühnersammleramt war seit dem 16. Jahrhundert nachweisbar und zuständig für die Erhebung der sogenannten Rauchhühner. Dabei handelt es sich um die grundherrliche Abgabe eines oder mehrerer Gänse, Hühner oder Hasen pro Haushalt, aus dem Rauch aufsteigt. Die Abgaben wurden namentlich registriert.
Quelle: Dietrich Lösche, Gerhard Günther: Das Stadtarchiv Mühlhausen und seine Bestände. Mühlhausen 1965, S. 42-43; Deutsches Rechtswörterbuch, Art. "Rauchhuhn"