Bestandssignatur
1-34-0003
Laufzeit
1938 - 1958
Umfang
5,4 lfm
Findmittel
Inhalt
Zum Ende des zweiten Weltkriegs wurde der Landkreis Altenburg am 15. April 1945 von amerikanischen Truppen besetzt. Als eine der ersten Maßnahmen wurde der bisherige Vorstand des Kreisamtes Landrat Kurt Wagner seines Amtes enthoben. An seine Stelle trat Landrat Quaas. Otto Kästner, der frühere Wohlfahrtsamtsdirektor wurde von der amerikanischen Militärregierung zur Überwachung ihrer Anordnungen eingesetzt. Abgesehen von grundlegenden personellen Veränderungen blieben die Amtsbezeichnung (Landrat) und die monokratische Leitung vorerst unberührt.
Gemäß den Festlegungen des Jaltaer Abkommens mussten die amerikanischen Streitkräfte das Gebiet zum 30. Juni 1945 räumen und der Kreis Altenburg wurde der sowjeti-schen Besatzungszone zugeordnet. Auch die Zivilverwaltung wurde ab diesem Zeitpunkt zeitweilig von der Sowjetarmee übernommen und wesentliche politische Entscheidungen durch Befehle der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) verfügt. Erst am 15. Okto-ber 1949 sollte die örtliche SMATh-Kommandantur die Verwaltungsfunktionen im Kreis vollständig an den Landrat übergeben.
Durch das Gesetz über die Bildung beratender Körperschaften bei der Selbstverwaltung im Lande Thüringen vom 12. Juni 1946 erhielten die von den jeweiligen Besatzungsmächten eingesetzten Landräte eine aus Vertretern der neuen Parteien, Massenorganisationen und Wirtschaftsvertretungen berufene Kreisversammlung zur Seite gestellt. Sie hatte gemäß § 5 des Gesetzes aus je fünf Mitgliedern der neu gegründeten Parteien SED, LDPD, CDU, FDGB, drei Mitgliedern der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, je zwei Mitgliedern der FDJ, der IHK, der Handwerkskammern sowie drei Mitgliedern der Frauenausschüsse zu bestehen. Weiterhin waren sechs hervorragende Persönlichkeiten des Landkreises in diesem Gremium vertreten. Mit den Wahlen zu den Landtagen und Kreistagen in der SBZ am 20. Oktober 1946 (vgl. Wahlordnung vom 1. Oktober 1946 in Gesetzsammlung für das Land Thüringen Nr. 23 / 1946) war diese Übergangszeit beendet. Der Kreistag bildete nun das demokratisch legitimierte oberste Beschlussorgan im Kreis. Ausführendes Organ des neu gewählten Kreistages und eigentliche Verwaltungs-behörde im Landkreis wurde der Kreisrat - ein Kollegium, das vom Kreistag gewählt wur-de und sich aus dem Landrat als Vorsitzenden (hier Landrat Tittel) und einer Anzahl haupt- und nebenamtlicher Kreisräte zusammensetzte. Zwischen 1946 und 1952 änderten und erweiterten sich die Aufgabenbereiche der thüringischen Kreisverwaltungen be-trächtlich, was auch mehrfache Änderungen in der Behördenstruktur zur Folge hatte. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23. Juli 1952 wurde das Land Thüringen in die Bezirke, Erfurt, Gera und Suhl gegliedert, der Landkreis Altenburg in die Kreise Altenburg und Schmölln unterteilt und dem sächsischen Bezirk Leipzig zugeordnet. Als neue Organe der Kreisverwaltung wurden 1952 die Räte der Kreise Altenburg und Schmölln gebildet, die sich in Aufbau und Arbeitsweise wesentlich von der Vorgängerbehörde unterschieden.
Bestandsgeschichte
Der Bestand "Kreisrat Altenburg" in einem Gesamtumfang von 5, 2 lfm enthält insgesamt 323 Aktenbände, die im Wesentlichen aus den Jahren 1945 bis 1952 stammen. Lediglich die Akten Nr. 169 (Bauangelegenheiten der Deutschen Erdöl-AG, Mineralölwerke Rositz) und Nr. 308 (Volljährigkeitserklärungen) enthalten auch ältere Dokumente, die bis in die Jahre 1938 bzw. 1942 zurückreichen. Insgesamt 11 Aktenbände aus unterschiedlichen Fachabteilungen wurden noch bis zum Zeitraum 1953 bis 1958 weitergeführt. Aufgrund des geringen Umfangs im Vergleich zu den Kreisratsbeständen in anderen Archiven ist davon auszugehen, dass es sich hier keineswegs um die vollständige Überlieferung des Kreisrates Altenburg handeln kann. Über den Verbleib der restlichen Akten liegen derzeit keine Informationen vor, genauso wenig wie über eine bewusste Bewertungsentscheidung, die die Beschränkung auf die verbliebenen 323 Aktenbände erklären könnte.
Der Hauptteil des Bestandes (5 lfm) ist im Jahre 1978 vom Leiter des Abteilung Innere Angelegenheiten des damaligen Rates des Kreises Altenburg entsprechend der Durch-führungsbestimmungen zur Verordnung über das staatliche Archivwesen der DDR vom 11.3.1976 an das Staatsarchiv Weimar übergeben und in der Folgezeit von den dortigen Archivaren erschlossen und ausgewertet worden. Erst nach Inkrafttreten des Thüringischen Archivgesetzes vom 23. April 1992 und der Neufirmierung der ehemaligen Außenstellen Gotha, Greiz und Altenburg als selbständige Staatsarchive in der entsprechend gefassten Zuständigkeitsregelung vom 7. Juni 1994 wurde der Bestand "Kreisrat Altenburg" im August 1995 an das Staatsarchiv Altenburg zur dauernden Aufbewahrung über-geben. Im Rahmen von Bestandsbereinigungen im Kreisarchiv Altenburg sind zwischen 1996 und 2003 einzelne Aktengruppen der Kreisverwaltung vor 1952 an das Staatsarchiv Altenburg abgegeben worden, von denen einige wenige Akten nachträglich in den Bestand Kreisrat Altenburg eingearbeitet wurden. Die ursprüngliche Kartei wurde von Frau Ilona Fröbel im Rahmen einer Arbeitsmaßnahme und in ehrenamtlicher Tätigkeit im Jahre 2008 in das Datenbankprogramm Augias-Archiv eingegeben.
Die Akten des Kreisrates Altenburg stellen die einzige staatliche bzw. behördliche Überlieferung im Staatsarchiv Altenburg dar, die die Entwicklung nach Ende des 2. Weltkrieges, die amerikanische und sowjetische Besatzung sowie den gesellschaftlichen Umbau von einer Besatzungszone zum Staat DDR zumindest auszugsweise - und auf das Kreisgebiet bezogen - dokumentiert. Aus diesem Grunde unterlagen die Akten insbesondere in den 1990er Jahren einer verstärkten Benutzung durch Privatpersonen und Behörden. Aus ihnen ließen sich wertvolle Informationen beispielsweise zur Durchführung der Bodenreform, zur Entnazifizierung in der öffentlichen Verwaltung oder zur Enteignung auf Grund-lage des SMAD-Befehle 124/126 gewinnen. Relevante Akten zu diesen Schwerpunkten sind v. a. in der Gruppe 05.1. Industrie und Handwerk sowie in den Gruppen 06.3. Bodenreform und 06.4. Kreisbodenkommission überliefert. Insbesondere die Ämter zur Rege-lung offener Vermögensfragen nutzten den Bestand bei der Bearbeitung der Antragsflut zur Entschädigung und Wiedergutmachung im Rahmen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes vom 27. September 1994.
März 2010
Doris Schilling
Oberarchivrätin
Zum Ende des zweiten Weltkriegs wurde der Landkreis Altenburg am 15. April 1945 von amerikanischen Truppen besetzt. Als eine der ersten Maßnahmen wurde der bisherige Vorstand des Kreisamtes Landrat Kurt Wagner seines Amtes enthoben. An seine Stelle trat Landrat Quaas. Otto Kästner, der frühere Wohlfahrtsamtsdirektor wurde von der amerikanischen Militärregierung zur Überwachung ihrer Anordnungen eingesetzt. Abgesehen von grundlegenden personellen Veränderungen blieben die Amtsbezeichnung (Landrat) und die monokratische Leitung vorerst unberührt.
Gemäß den Festlegungen des Jaltaer Abkommens mussten die amerikanischen Streitkräfte das Gebiet zum 30. Juni 1945 räumen und der Kreis Altenburg wurde der sowjeti-schen Besatzungszone zugeordnet. Auch die Zivilverwaltung wurde ab diesem Zeitpunkt zeitweilig von der Sowjetarmee übernommen und wesentliche politische Entscheidungen durch Befehle der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) verfügt. Erst am 15. Okto-ber 1949 sollte die örtliche SMATh-Kommandantur die Verwaltungsfunktionen im Kreis vollständig an den Landrat übergeben.
Durch das Gesetz über die Bildung beratender Körperschaften bei der Selbstverwaltung im Lande Thüringen vom 12. Juni 1946 erhielten die von den jeweiligen Besatzungsmächten eingesetzten Landräte eine aus Vertretern der neuen Parteien, Massenorganisationen und Wirtschaftsvertretungen berufene Kreisversammlung zur Seite gestellt. Sie hatte gemäß § 5 des Gesetzes aus je fünf Mitgliedern der neu gegründeten Parteien SED, LDPD, CDU, FDGB, drei Mitgliedern der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, je zwei Mitgliedern der FDJ, der IHK, der Handwerkskammern sowie drei Mitgliedern der Frauenausschüsse zu bestehen. Weiterhin waren sechs hervorragende Persönlichkeiten des Landkreises in diesem Gremium vertreten. Mit den Wahlen zu den Landtagen und Kreistagen in der SBZ am 20. Oktober 1946 (vgl. Wahlordnung vom 1. Oktober 1946 in Gesetzsammlung für das Land Thüringen Nr. 23 / 1946) war diese Übergangszeit beendet. Der Kreistag bildete nun das demokratisch legitimierte oberste Beschlussorgan im Kreis. Ausführendes Organ des neu gewählten Kreistages und eigentliche Verwaltungs-behörde im Landkreis wurde der Kreisrat - ein Kollegium, das vom Kreistag gewählt wur-de und sich aus dem Landrat als Vorsitzenden (hier Landrat Tittel) und einer Anzahl haupt- und nebenamtlicher Kreisräte zusammensetzte. Zwischen 1946 und 1952 änderten und erweiterten sich die Aufgabenbereiche der thüringischen Kreisverwaltungen be-trächtlich, was auch mehrfache Änderungen in der Behördenstruktur zur Folge hatte. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23. Juli 1952 wurde das Land Thüringen in die Bezirke, Erfurt, Gera und Suhl gegliedert, der Landkreis Altenburg in die Kreise Altenburg und Schmölln unterteilt und dem sächsischen Bezirk Leipzig zugeordnet. Als neue Organe der Kreisverwaltung wurden 1952 die Räte der Kreise Altenburg und Schmölln gebildet, die sich in Aufbau und Arbeitsweise wesentlich von der Vorgängerbehörde unterschieden.
Bestandsgeschichte
Der Bestand "Kreisrat Altenburg" in einem Gesamtumfang von 5, 2 lfm enthält insgesamt 323 Aktenbände, die im Wesentlichen aus den Jahren 1945 bis 1952 stammen. Lediglich die Akten Nr. 169 (Bauangelegenheiten der Deutschen Erdöl-AG, Mineralölwerke Rositz) und Nr. 308 (Volljährigkeitserklärungen) enthalten auch ältere Dokumente, die bis in die Jahre 1938 bzw. 1942 zurückreichen. Insgesamt 11 Aktenbände aus unterschiedlichen Fachabteilungen wurden noch bis zum Zeitraum 1953 bis 1958 weitergeführt. Aufgrund des geringen Umfangs im Vergleich zu den Kreisratsbeständen in anderen Archiven ist davon auszugehen, dass es sich hier keineswegs um die vollständige Überlieferung des Kreisrates Altenburg handeln kann. Über den Verbleib der restlichen Akten liegen derzeit keine Informationen vor, genauso wenig wie über eine bewusste Bewertungsentscheidung, die die Beschränkung auf die verbliebenen 323 Aktenbände erklären könnte.
Der Hauptteil des Bestandes (5 lfm) ist im Jahre 1978 vom Leiter des Abteilung Innere Angelegenheiten des damaligen Rates des Kreises Altenburg entsprechend der Durch-führungsbestimmungen zur Verordnung über das staatliche Archivwesen der DDR vom 11.3.1976 an das Staatsarchiv Weimar übergeben und in der Folgezeit von den dortigen Archivaren erschlossen und ausgewertet worden. Erst nach Inkrafttreten des Thüringischen Archivgesetzes vom 23. April 1992 und der Neufirmierung der ehemaligen Außenstellen Gotha, Greiz und Altenburg als selbständige Staatsarchive in der entsprechend gefassten Zuständigkeitsregelung vom 7. Juni 1994 wurde der Bestand "Kreisrat Altenburg" im August 1995 an das Staatsarchiv Altenburg zur dauernden Aufbewahrung über-geben. Im Rahmen von Bestandsbereinigungen im Kreisarchiv Altenburg sind zwischen 1996 und 2003 einzelne Aktengruppen der Kreisverwaltung vor 1952 an das Staatsarchiv Altenburg abgegeben worden, von denen einige wenige Akten nachträglich in den Bestand Kreisrat Altenburg eingearbeitet wurden. Die ursprüngliche Kartei wurde von Frau Ilona Fröbel im Rahmen einer Arbeitsmaßnahme und in ehrenamtlicher Tätigkeit im Jahre 2008 in das Datenbankprogramm Augias-Archiv eingegeben.
Die Akten des Kreisrates Altenburg stellen die einzige staatliche bzw. behördliche Überlieferung im Staatsarchiv Altenburg dar, die die Entwicklung nach Ende des 2. Weltkrieges, die amerikanische und sowjetische Besatzung sowie den gesellschaftlichen Umbau von einer Besatzungszone zum Staat DDR zumindest auszugsweise - und auf das Kreisgebiet bezogen - dokumentiert. Aus diesem Grunde unterlagen die Akten insbesondere in den 1990er Jahren einer verstärkten Benutzung durch Privatpersonen und Behörden. Aus ihnen ließen sich wertvolle Informationen beispielsweise zur Durchführung der Bodenreform, zur Entnazifizierung in der öffentlichen Verwaltung oder zur Enteignung auf Grund-lage des SMAD-Befehle 124/126 gewinnen. Relevante Akten zu diesen Schwerpunkten sind v. a. in der Gruppe 05.1. Industrie und Handwerk sowie in den Gruppen 06.3. Bodenreform und 06.4. Kreisbodenkommission überliefert. Insbesondere die Ämter zur Rege-lung offener Vermögensfragen nutzten den Bestand bei der Bearbeitung der Antragsflut zur Entschädigung und Wiedergutmachung im Rahmen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes vom 27. September 1994.
März 2010
Doris Schilling
Oberarchivrätin
Zum Ende des zweiten Weltkriegs wurde der Landkreis Altenburg am 15. April 1945 von amerikanischen Truppen besetzt. Als eine der ersten Maßnahmen wurde der bisherige Vorstand des Kreisamtes Landrat Kurt Wagner seines Amtes enthoben. An seine Stelle trat Landrat Quaas. Otto Kästner, der frühere Wohlfahrtsamtsdirektor wurde von der amerikanischen Militärregierung zur Überwachung ihrer Anordnungen eingesetzt. Abgesehen von grundlegenden personellen Veränderungen blieben die Amtsbezeichnung (Landrat) und die monokratische Leitung vorerst unberührt.
Gemäß den Festlegungen des Jaltaer Abkommens mussten die amerikanischen Streitkräfte das Gebiet zum 30. Juni 1945 räumen und der Kreis Altenburg wurde der sowjeti-schen Besatzungszone zugeordnet. Auch die Zivilverwaltung wurde ab diesem Zeitpunkt zeitweilig von der Sowjetarmee übernommen und wesentliche politische Entscheidungen durch Befehle der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) verfügt. Erst am 15. Okto-ber 1949 sollte die örtliche SMATh-Kommandantur die Verwaltungsfunktionen im Kreis vollständig an den Landrat übergeben.
Durch das Gesetz über die Bildung beratender Körperschaften bei der Selbstverwaltung im Lande Thüringen vom 12. Juni 1946 erhielten die von den jeweiligen Besatzungsmächten eingesetzten Landräte eine aus Vertretern der neuen Parteien, Massenorganisationen und Wirtschaftsvertretungen berufene Kreisversammlung zur Seite gestellt. Sie hatte gemäß § 5 des Gesetzes aus je fünf Mitgliedern der neu gegründeten Parteien SED, LDPD, CDU, FDGB, drei Mitgliedern der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, je zwei Mitgliedern der FDJ, der IHK, der Handwerkskammern sowie drei Mitgliedern der Frauenausschüsse zu bestehen. Weiterhin waren sechs hervorragende Persönlichkeiten des Landkreises in diesem Gremium vertreten. Mit den Wahlen zu den Landtagen und Kreistagen in der SBZ am 20. Oktober 1946 (vgl. Wahlordnung vom 1. Oktober 1946 in Gesetzsammlung für das Land Thüringen Nr. 23 / 1946) war diese Übergangszeit beendet. Der Kreistag bildete nun das demokratisch legitimierte oberste Beschlussorgan im Kreis. Ausführendes Organ des neu gewählten Kreistages und eigentliche Verwaltungs-behörde im Landkreis wurde der Kreisrat - ein Kollegium, das vom Kreistag gewählt wur-de und sich aus dem Landrat als Vorsitzenden (hier Landrat Tittel) und einer Anzahl haupt- und nebenamtlicher Kreisräte zusammensetzte. Zwischen 1946 und 1952 änderten und erweiterten sich die Aufgabenbereiche der thüringischen Kreisverwaltungen be-trächtlich, was auch mehrfache Änderungen in der Behördenstruktur zur Folge hatte. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23. Juli 1952 wurde das Land Thüringen in die Bezirke, Erfurt, Gera und Suhl gegliedert, der Landkreis Altenburg in die Kreise Altenburg und Schmölln unterteilt und dem sächsischen Bezirk Leipzig zugeordnet. Als neue Organe der Kreisverwaltung wurden 1952 die Räte der Kreise Altenburg und Schmölln gebildet, die sich in Aufbau und Arbeitsweise wesentlich von der Vorgängerbehörde unterschieden.
Bestandsgeschichte
Der Bestand "Kreisrat Altenburg" in einem Gesamtumfang von 5, 2 lfm enthält insgesamt 323 Aktenbände, die im Wesentlichen aus den Jahren 1945 bis 1952 stammen. Lediglich die Akten Nr. 169 (Bauangelegenheiten der Deutschen Erdöl-AG, Mineralölwerke Rositz) und Nr. 308 (Volljährigkeitserklärungen) enthalten auch ältere Dokumente, die bis in die Jahre 1938 bzw. 1942 zurückreichen. Insgesamt 11 Aktenbände aus unterschiedlichen Fachabteilungen wurden noch bis zum Zeitraum 1953 bis 1958 weitergeführt. Aufgrund des geringen Umfangs im Vergleich zu den Kreisratsbeständen in anderen Archiven ist davon auszugehen, dass es sich hier keineswegs um die vollständige Überlieferung des Kreisrates Altenburg handeln kann. Über den Verbleib der restlichen Akten liegen derzeit keine Informationen vor, genauso wenig wie über eine bewusste Bewertungsentscheidung, die die Beschränkung auf die verbliebenen 323 Aktenbände erklären könnte.
Der Hauptteil des Bestandes (5 lfm) ist im Jahre 1978 vom Leiter des Abteilung Innere Angelegenheiten des damaligen Rates des Kreises Altenburg entsprechend der Durch-führungsbestimmungen zur Verordnung über das staatliche Archivwesen der DDR vom 11.3.1976 an das Staatsarchiv Weimar übergeben und in der Folgezeit von den dortigen Archivaren erschlossen und ausgewertet worden. Erst nach Inkrafttreten des Thüringischen Archivgesetzes vom 23. April 1992 und der Neufirmierung der ehemaligen Außenstellen Gotha, Greiz und Altenburg als selbständige Staatsarchive in der entsprechend gefassten Zuständigkeitsregelung vom 7. Juni 1994 wurde der Bestand "Kreisrat Altenburg" im August 1995 an das Staatsarchiv Altenburg zur dauernden Aufbewahrung über-geben. Im Rahmen von Bestandsbereinigungen im Kreisarchiv Altenburg sind zwischen 1996 und 2003 einzelne Aktengruppen der Kreisverwaltung vor 1952 an das Staatsarchiv Altenburg abgegeben worden, von denen einige wenige Akten nachträglich in den Bestand Kreisrat Altenburg eingearbeitet wurden. Die ursprüngliche Kartei wurde von Frau Ilona Fröbel im Rahmen einer Arbeitsmaßnahme und in ehrenamtlicher Tätigkeit im Jahre 2008 in das Datenbankprogramm Augias-Archiv eingegeben.
Die Akten des Kreisrates Altenburg stellen die einzige staatliche bzw. behördliche Überlieferung im Staatsarchiv Altenburg dar, die die Entwicklung nach Ende des 2. Weltkrieges, die amerikanische und sowjetische Besatzung sowie den gesellschaftlichen Umbau von einer Besatzungszone zum Staat DDR zumindest auszugsweise - und auf das Kreisgebiet bezogen - dokumentiert. Aus diesem Grunde unterlagen die Akten insbesondere in den 1990er Jahren einer verstärkten Benutzung durch Privatpersonen und Behörden. Aus ihnen ließen sich wertvolle Informationen beispielsweise zur Durchführung der Bodenreform, zur Entnazifizierung in der öffentlichen Verwaltung oder zur Enteignung auf Grund-lage des SMAD-Befehle 124/126 gewinnen. Relevante Akten zu diesen Schwerpunkten sind v. a. in der Gruppe 05.1. Industrie und Handwerk sowie in den Gruppen 06.3. Bodenreform und 06.4. Kreisbodenkommission überliefert. Insbesondere die Ämter zur Rege-lung offener Vermögensfragen nutzten den Bestand bei der Bearbeitung der Antragsflut zur Entschädigung und Wiedergutmachung im Rahmen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes vom 27. September 1994.
März 2010
Doris Schilling
Oberarchivrätin