Beschreibung
Das Archivgut des Thüringer Landtags ist Bestandteil des öffentlichen Archivgutes des Freistaates Thüringen im Sinne § 2 Abs. 1 des Thüringer Archivgesetzes vom 23. April 1992.
Gemäß § 8 Abs. 2 des o. g. Gesetzes unterhält der Thüringer Landtag ein eigenes Archiv und regelt die Archivierung und Benutzung der bei ihm entstehenden archivwürdigen Unterlagen eigenständig (vgl. Archivordnung des Thüringer Landtags vom 1. Dezember 1994).