Bestandssignatur
1-14-0029
Laufzeit
1587-1863
Umfang
10,1 lfm
Findmittel
Inhalt
Die Stelle eines Kammerprokurators (mitunter auch Kammerkonsulent genannt) für das Fürstentum Altenburg wurde im Jahr 1723 geschaffen. Sie war mit einer gewissen Besoldung verbunden und wurde überwiegend mit als Hofadvokaten anerkannten Persönlichkeiten besetzt, die zumeist auch weitere Funktionen der Landes-, Finanz- oder Steuerverwaltung ausübten.
Die Hauptaufgabe der Prokuratoren bestand in der Wahrung finanzieller und anderer rechtlicher Interessen der Kammer sowie der Ämter und Forstämter. Dies betraf einerseits Schuldforderungen aus geliehenem Kapital sowie rückständigen oder verweigerten Abgaben (z. B. Erbzinsen, Lehngeld), aber auch andere in Anspruch genommene herrschaftliche Rechte (z. B. Frondienste, Gerichtsbarkeit) sowie Grundbesitz.
Neben der Führung von Prozessen, insbesondere vor dem Oberhofgericht in Jena sowie der Landesregierung in Altenburg, traten die Prokuratoren vor allem in zahlreichen Konkursverfahren als Sachwalter der landesherrlichen finanziellen Interessen auf.
Eine weitere wichtige Tätigkeit umfassten Berichte, Stellungnahmen und juristischen Gutachten für das Kammerkollegium.
Um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert lässt sich im Bestand eine stärkere Formalisierung sowie eine Ausweitung des Tätigkeitsgebiets der Kammerprokuratoren erkennen. Sie wurden dann anscheinend auch bei Kauf- und Verkauf- sowie Pachtverhandlungen in Bezug auf den landesherrlichen Grundbesitz sowie bei Einzelverhandlungen in Ablösungsangelegenheiten stärker einbezogen.
Mit der Aufhebung der Kammer in Jahr 1848 blieb das Amt des Kammerprokurators unter der Bezeichnung "Finanzprokurator" im Ressort des neu geschaffenen Finanzkollegiums zunächst bestehen. Im Bestand befinden sich daher Akten aus der Tätigkeit des Finanzprokurators Karl Hempel bis zum Jahr 1856.
Die Akten des Bestandes stammen aus der Tätigkeit der Kammerprokuratoren und unterscheiden sich von den eigentlichen Akten des Kammerkollegiums wie sie in den Beständen der "Kammerämter" zu finden sind. Sie sind insbesondere im 18. Jh. zumeist als "Privatakten", d. h. für den persönlichen Dienstgebrauch, angelegt worden und enthalten daher vor allem Abschriften und Entwürfe, aber kaum Ausfertigungen. Inhaltlich lassen sich vor allem Akten zu den geführten Prozessen sowie Gutachten und Vertragsentwürfe finden. Im Laufe des 19. Jahrhunderts gleichen sie sich stärker eigentlichen Behördenakten an.