Bestandssignatur
3-91-3180
Laufzeit
1687 - 1850
Umfang
0,30 lfm
Findmittel
Inhalt
Dem Rittergut Rubitz stand die Ober- und Erbgerichtsbarkeit zu über 9 Untertanen zu Rubitz, nur die Erbgerichtsbarkeit über weitere 9 Untertanen zu Rubitz, einen zu Thieschitz und einen zu Töppeln.
Das Rittergut war zeitweise in ein oberes und ein unteres Vorwerk geteilt.
Das Rittergut Rubitz kam 1500 von den von Schauroths in den Besitz der Familie von Uttenhofen. Von den Brüdern von Uttenhofen kaufte es 1596 Hiob von Biesenroth. 1666 verkaufte Carol Heinrich von Biesenroth eine Hälfte des oberen Teils von Rubitz an Hans Ernst Römer, kaufte es aber 1671 wieder zurück. Ein Tauschvertrag von 1669 zwischen Carol Heinrich von Biesenroth und Heinrich von Wolfersdorf, wobei der untere Teil des Rittergutes Rubitz gegen das halbe Rittergut Culmitzsch eingetauscht werden sollte, wurde 1671 wieder rückgängig gemacht. Im Jahre 1681 verkaufte Carol Heinrich von Biesenroth das ganze Rittergut Rubitz an Catharine Elisabeth Gräfin Reuß geborene Gräfin zu Schwarzenburg-Hohenstein. Es blieb in fürstlichem Privatbesitz. 1804 erfolgte die Übergabe an Luise Henriette verwitwete Gräfin Reuß geborene Gräfin Hoym zu Ebersdorf. Nach ihrem Tode 1832 fiel es im Erbverteilungsvertrag von 1836 an die Prinzessin Caroline Auguste von Lobenstein-Ebersdorf. Im Jahre 1851 wurde es aus Mitteln des reußischen Hausfideikommisses angekauft und 1866 als Domanialgut ins Grundbuch eingetragen.
Bestandsinhalt:
Streitige Gerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.- Verwaltungsangelegenheiten.
Zitierempfehlung:
Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz, 3-91-3180 Patrimonialgericht Rubitz, Nr.