Gebührenordnung

Bitte beachten Sie, dass die Benutzung des Kreisarchivs grundsätzlich gebührenpflichtig ist. Davon ausgenommen sind Anfragen zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung, zur Klärung von Versorgungsansprüchen oder im Rahmen der Amtshilfe (vgl. § 14 Archivsatzung). Die Erhebung der Kosten richtet sich nach der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) in der jeweils aktuellen Fassung. Zur voraussichtlichen Höhe der anfallenden Gebühren für Ihre Anfrage wenden Sie sich gern an die Mitarbeiter des Kreisarchivs.