Kontakt
Postanschrift
- Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz
- PF 2726
- 99408 Weimar
Dienstanschrift
- Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Greiz
- Friedhofstraße 1a
- 07973 Greiz
Öffnungszeiten
Montag: 10.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch, Donnerstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Elektronische Kommunikation
- greiz@la.thueringen.de
- 0361 573227537; 03661 2537
- 0361 573227869; 03661 689869
- www.landesarchiv.thueringen.de/greiz
Archivleiter/in
Hagen Rüster
-
4.130,0 lfm
Bestand
-
1323-2021
Laufzeit
Archivgeschichte
Die Entstehung eines staatlichen Archivs in Greiz ist ein Ergebnis der Novemberrevolution von 1918 im Reußenland. Nach dem Sturz der Monarchie gingen aus den Fürstentümern Reuß älterer Linie (Greiz) und Reuß jüngerer Linie (Gera) die Freistaaten Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie hervor, die sich im April 1919 zum Volksstaat Reuß mit der Hauptstadt Gera vereinigten. Für das in dessen Eigentum überführte Archivgut der staatlichen Vorläufer wurde im Oberen Schloß zu Greiz ein Archiv eingerichtet, das unter der Bezeichnung Reußisches Staatsarchiv am 1. April 1920 seine Tätigkeit begann.
Der Volksstaat Reuß schloß sich am 1. Mai 1920 mit den übrigen thüringischen Einzelstaaten zum Land Thüringen zusammen. In der Übergangszeit war er noch Kommunalverband höherer Ordnung unter der Bezeichnung Gebiet Gera-Greiz. Bei der im Oktober 1922 durchgeführten Kreiseinteilung des Landes Thüringen kam das vormals reußische Gebiet an die thüringischen Stadt- und Landkreise Gera und Greiz sowie an den thüringischen Landkreis Schleiz. Der Zweckbestimmung gemäß übernahm das reußische Staatsarchiv bis 1923 das in Gera untergebrachte staatliche Archivgut von Reuß jüngerer Linie sowie die Akten der Landesregierung des Volksstaates Reuß und der Gebietsregierung Gera-Greiz. Nach der Unterstellung unter das Thüringer Volksbildungsministerium wurde es Mitte 1923 in Thüringisches Staatsarchiv Greiz umbenannt und drei Jahre später dem Direktor der Thüringischen Staatsarchive in Weimar nachgeordnet.
Die archivalische Zuständigkeit erstreckte sich fortan auch auf die Behörden des Landes Thüringen in den oben genannten Stadt- und Landkreisen. Weitere Aufgaben erwuchsen dem Staatsarchiv Greiz seit 1945. Es erhielt beträchtliche Archivgutzugänge nach der Durchführung der Bodenreform (1945/46), der Fürstenenteignung (1948) und durch strukturelle Veränderungen im staatlichen Bereich. Hinzu kamen im Jahre 1952 die geretteten Restbestände des bei der Zerstörung des Schleizer Schlosses am 8. April 1945 zum größten Teil vernichteten Hausarchivs der jüngeren Linie Reuß.
Am 27. April 1951 beschloß der Thüringer Minister des Innern die Umbenennung in Landesarchiv Greiz. In der Folgezeit kam es bei gleicher Unterstellung zu weiteren Namensänderungen (Juli 1965 Historisches Staatsarchiv Greiz, Mai 1976 Staatsarchiv Weimar, Außenstelle Greiz und April 1991 Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar, Außenstelle Greiz). Vom 1. Januar 1993 bis 30. Juni 1994 ist das Staatsarchiv Greiz Außenstelle des Thüringischen Staatsarchivs Rudolstadt. Zum 1. Juli 1994 erhielt das Staatsarchiv seine Selbständigkeit und firmierte als Thüringisches Staatsarchiv Greiz. Seit 2016 ist das Staatsarchiv Greiz eine Abteilung des Landesarchivs Thüringen.
Zuständigkeit
Das Staatsarchiv Greiz ist zuständig für die historische Überlieferung des ehemaligen Reußenlandes. Es verwahrt das Archivgut der Fürstentümer und Freistaaten Reuß älterer Linie (Reuß-Greiz) und Reuß jüngerer Linie (Reuß-Gera), des Volksstaates Reuß sowie der nachgeordneten Behörden des Landes Thüringen in den Stadtkreisen Gera und Greiz und in den Landkreisen Gera, Greiz und Schleiz. Seit 1994 erstreckt sich die Zuständigkeit auf die nachgeordneten Behörden des Landes im Landkreis Greiz.